Stadtratssitzung am 30.09.2020

Beschlussentwurf:

Der Stadtrat möge beschließen, die Stadt Koblenz tritt der Rahmenvereinbarung für die elektronische Gesundheitskarte (eGK) für Flüchtlinge des Landes Rheinland-Pfalz bei und nimmt unverzüglich diesbezügliche Verhandlungen mit der zuständigen Gesetzlichen Krankenkasse (Barmer GEK) auf.

 

Begründung:

Geflüchtete müssen im Erkrankungsfall, solange sie noch nicht anerkannt sind oder mindestens 15 Monate in Deutschland leben, vor einem Arztbesuch einen Behandlungsschein beim Sozialamt einholen, Überweisungen zu Fachärzten sind genehmigungspflichtig. Das ausgehandelte Konzept der elektronischen Gesundheitskarte des Landes Rheinland-Pfalz sieht vor, dass Geflüchtete, welche die Erstaufnahmeeinrichtung verlassen haben, eine elektronische Gesundheitskarte erhalten. Sie ersetzt das aufwändige Verfahren der einzelnen Genehmigungen. Der Leistungsumfang ist wie zuvor durch das AsylbewerberLeistungsGesetz geregelt. Anders der Stellungnahme der Stadt Koblenz (UV/0109/2016) vermutet kann auch in Koblenz durch die Umstellung auf die eGK Geld eingespart werden: So hat der Landkreis Kusel bereits vor über einem Jahr eine Auswertung der elektronischen Gesundheitskarte für Geflüchtete veröffentlicht (0837/2018). Dort heißt es: "Unter Berücksichtigung der Verwaltungsausgaben ergibt sich im Ergebnis ein Einsparpotenzial i.H.v. insgesamt rd. 240,- Euro pro Leistungsberechtigten." sitzungsmanagement.landkreis-kusel.de/bi/vo0050.php Wegen der positiven Erfahrungen hat der Landkreis Kusel beschlossen, die eGK für Flüchtlinge weiterzuführen. Hinzu kommt, dass das jetzige Verfahren für Flüchtlinge nicht zufriedenstellend ist. Der zusätzliche Weg, erst bei der Verwaltung vorstellig werden zu müssen für einen Arztbesuch, nochmals für eine evtl. erforderliche fachärztliche Behandlung, zusätzlich ggf. zur Beurteilung beim Gesundheitsamt, kann eine abschreckende Wirkung haben und so notwendige Behandlungen verzögern.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Ein Beitritt zu der Rahmenvereinbarung für die elektronische Gesundheitskarte (eGK) für Flüchtlinge wird nicht befürwortet. Dies wurde bereits in der Unterrichtungsvorlage für den Sozialausschuss am 19.08.2020 (UV/0250/2020) ausgeführt. Folgende Gründe sprechen gegen einen Beitritt:

1. Die eGK würde nur einen kleinen Personenkreis für einen begrenzten Zeitraum betreffen

Die Krankenhilfe nach § 4 AsylbLG und damit die eGK betrifft ausschließlich den Personenkreis der Grundleistungsempfänger, insbesondere also neu zugewiesene und geduldete Asylbewerber, und damit nicht:

  • Leistungsberechtigte ab dem Ende des Monats der positiven Entscheidung im Asylverfahren oder der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis (mit dem Ausscheiden aus dem Leistungsbezug des Asylbewerberleistungsgesetzes erfolgt in aller Regel ein Wechsel in den Leistungsbezug nach dem SGB II und somit ein Anspruch auf eine Pflichtversicherung)
  • Leistungsberechtigte, die sich seit 18 Monaten im Bundesgebiet befinden und die Aufenthaltsdauer nicht rechtsmissbräuchlich beeinflusst haben (dann erfolgt analog zum SGB XII gemäß § 264 Abs. 2 SGB V die Übernahme der Krankenbehandlungen ohnehin durch eine Krankenkasse)
  • unbegleitete minderjährige Asylbewerber („UMAs“), die leistungsberechtigt nach dem SGB VIII sind
  • Leistungsberechtigte, die eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen oder die Voraussetzungen für eine andere, vorrangige Krankenversicherung erfüllen (z.B. Familienversicherung oder freiwillige Mitgliedschaft).

 

2. Bürgernahe Praxis

Die aktuelle Praxis der Hilfegewährung „aus einer Hand“ ist bürgernah, flexibel und unbürokratisch. Im Eilfall kann sofort agiert werden. So werden in dem für die Leistungsgewährung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zuständigen Sachgebiet bei der Geltendmachung eines akuten Behandlungsbedarfs oder auch bei Schmerzzuständen umgehend die notwendigen Entscheidungen getroffen, erforderliche Kostenzusagen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben unbürokratisch erteilt und mögliche weitere Behandlungsschritte mit den Fachdienststellen eingeleitet. Mit Einführung der eGK kann eine Beratung und Problemlösung nicht mehr durch die Verwaltung erfolgen, sondern es muss an die zuständige Geschäftsstelle der BARMER verwiesen werden.

3. Zusätzliche freiwillige Aufwendungen

Basierend auf der vorläufigen Summe der Krankenhilfeaufwendungen für 2019 würden sich auf Grundlage der Rahmenvereinbarung (Verwaltungspauschale i.H.v. 8 % der Gesamtaufwendungen) zusätzliche Verwaltungskosten in Höhe von rund 21.500,00 € und auf Grundlage des Alternativangebots der BARMER (Kostenersatzbeitrag i.H.v. 13,18 € pro Person und Monat) in Höhe von rund 17.000,00 € jährlich ergeben.

4. Keine Einsparungen zu erwarten

Finanzielle Einsparmöglichkeiten im Bereich der Personal- und Verwaltungskosten sind nicht zu erwarten. Auf die Verwaltung kommen veränderte, aber nicht weniger Aufgaben zu. Der Aufwand für die Mitarbeiterin, die derzeit für die Verbuchungen der Krankenhilfeabrechnungen zuständig ist (EGr. 5), wird sich nicht verringern, da die Abrechnungen der BARMER ebenfalls personenbezogen verbucht werden müssen.

5. Keine gesetzliche Verpflichtung zum Beitritt

Die Art und Weise, wie die Leistungen der Krankenhilfe nach § 4 AsylbLG erbracht werden, ist gesetzlich nicht näher bestimmt, sondern wird durch die zuständige Behörde geregelt.

6. Ablehnende Haltung der kommunalen Spitzenverbände

Die kommunalen Spitzenverbände haben einen Beitritt der Landkreise und Städte in RheinlandPfalz zur Rahmenvereinbarung aufgrund des damit verbundenen Verwaltungsaufwands in Verbindung mit den hohen Verwaltungskosten nicht empfohlen.

7. Lediglich 3 der 36 rheinland-pfälzischen Kommunen sind beigetreten

Der im Februar 2016 in Kraft getretenen Rahmenvereinbarung des Landes Rheinland-Pfalz sind bis heute nur die Städte Mainz, Trier und der Landkreis Kusel beigetreten.

8. Behandlungsscheine werden durch die eGK nicht vollständig abgelöst

Das bisherige Verfahren kann nicht vollständig ersetzt werden, sondern muss parallel weitergeführt werden. Nach Auskunft der BARMER vergehen mindestens 10 Tage bis die eGK erstellt und versendet wird. Die Interimszeit bei Neuzuweisungen oder Rückkehr in den Leistungsbezug nach einer Erwerbstätigkeit wird in aller Regel mit Behandlungsscheinen überbrückt.

Beschlussempfehlung:

Der Stadtrat beschließt, den Antrag abzulehnen.

 

Ergebnis:

Der Stadtrat beschließt mehrheitlich bei 24 Ja-Stimmen und 21 Gegenstimmen, die Stadt Koblenz tritt der Rahmenvereinbarung für die elektronische Gesundheitskarte (eGK) für Flüchtlinge des Landes Rheinland-Pfalz bei und nimmt unverzüglich diesbezügliche Verhandlungen mit der zuständigen Gesetzlichen Krankenkasse (Barmer GEK) auf.

Beschlussentwurf:

Der Stadtrat möge beschließen, die Verwaltung wird gebeten eine allgemeine Verfügung zu erlassen, die Taxis und Funkmietwagen im Bereich des Bebauungsplans Altstadt ein Sondernutzungsrecht zur Einfahrt einräumt. Die allgemeine Verfügung wird als rechtliche Bekanntmachung über die Presse veröffentlicht.

 

Begründung:

Bereits 2017/ 2018 im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde das Thema Gebühren für Taxi- und Funkmietwagenunternehmen diskutiert. Aufgrund der damaligen Haushaltsdiskussionen wurde von Seiten des Stadtvorstandes mitgeteilt, dass nicht auf Gebühren verzichtet werden könne. Aufgrund der Situation, die durch Corona entstanden ist und auch aufgrund der Tatsache, dass bekannt ist, dass Taxifahrer zu einer Berufsgruppe mit niedrigem Einkommen gehören, bitten wir die Verwaltung, eine entsprechende allgemeine Verfügung zu erlassen.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Im Bebauungsplan – und Widmungsverfahren zur Einrichtung der Fußgängerzone sind Taxen und Funkmietwagen nicht berücksichtigt worden, so dass eine dauerhafte und kostenfreie Einfahrt nicht zugelassen ist. Auf Antrag werden gebührenpflichtige (120 Euro Jahresgebühr) Ausnahmegenehmigungen erteilt. Die Verwaltung möchte an dieser Regelung festhalten. Eine Regelung, wonach das Befahren der Fußgängerzone für Taxen und Mietwagen allgemein und gebührenfrei möglich wäre, würde nach Einschätzung der Verwaltung zu einem Anstieg des Befahrens führen. Dies widerspräche dem Sinn einer Fußgängerzone. Die Verwaltungsgebühr durfte auch nicht zu einer gravierenden wirtschaftlichen Belastung der Unternehmen führen.

Beschlussempfehlung:

Eine Beschlussfassung erübrigt sich.

 

Ergebnis:

Der Stadtrat beschließt einstimmig, die Verwaltung wird beauftragt, die Gebührenerhöhung im Rahmen der Erteilung eines Sondernutzungsrechts zum Befahren des Bereichs Altstadt für die Dauer von einem Jahr ab Antragstellung auf 50 € zu reduzieren.

Beschlussentwurf:

Der Stadtrat möge beschließen, die Verwaltung wird aufgefordert zu prüfen, wo vor allem an den Zufahrtswegen in die Stadt Koblenz mögliche Flächen für Park & Ride-Plätze liegen. Diese Liste soll zeitnah den Gremien vorgestellt werden. Zu diesem Zweck soll die Verwaltung auch in Kontakt zu anliegenden Gebietskörperschaften treten sowie Mittel zum Flächenankauf für den Haushalt 2021 einplanen. Es ist zu prüfen, ob diese Flächen im Flächennutzungsplan ausgewiesen werden müssen.

 

Begründung:

Im Zuge der Umsetzung der Verkehrswende in Koblenz stellen Park & Ride-Stellplätze eine Möglichkeit dar, die Innenstadt vom Autoverkehr zu entlasten. Die Brückensperrungen der jüngeren Vergangenheit haben gezeigt, dass es aktuell kaum alternative Flächen für ein Park & Ride-Angebot gibt. Wir sind fest davon überzeugt, dass die heute vorhandenen Flächen nicht ausreichen werden, um eine spürbare Entlastung in der Innenstadt zu erreichen. Im ersten Schritt gilt es daher, potentielle Flächen für Park & Ride-Plätze zu sichern und zu bevorraten. Ab Dezember 2020 bietet der neue Fahrplan attraktive Fahrzeiten für die Nutzung eines bewirtschafteten Park & Ride-Platzes. Perspektivisch sollte man auch eine Fläche an der A61 vorsehen. Ziel ist es, die bauplanrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, die Park & Ride-Plätze zukünftig umsetzen zu können.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

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Beschlussempfehlung:

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Ergebnis:

Der Stadtrat verweist die Angelegenheit zur abschließenden Beratung in den Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität.

Beschlussentwurf:

Die Stadtverwaltung Koblenz wird beauftragt, in Koblenz ansässige Gewerbe die einen Thermodrucker für Kassenbons besitzen, über die neue umweltfreundliche Generation von "blauem Thermopapier" zu informieren. Gleichzeitig setzt sich die Verwaltung das Ziel, die Nutzung und den gewerblichen Gebrauch von giftigen Thermopapier in der Stadt Koblenz bis Ende 2022 einzustellen und zu unterbinden.

 

Begründung:

Die aktuelle Kassenbonpflicht belastet durch Schadstoffe den Menschen, Umwelt und Lebensmittel. Die neue Generation von Blauem Thermopapier ist ungiftig bei Berührung, darf sogar mit Lebensmitteln in direkten Kontakt kommen, die Schrift verblasst nicht und es kann im Altpapier entsorgt und recycelt werden.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Das aktuell noch überwiegende herkömmliche Thermopapier wird u.a. mit dem Farbentwicklungsstoff Bisphenol A (BPA) bedruckt. Dieser gilt EU-weit als „besonders besorgniserregender Stoff“ für Mensch und Umwelt. Besonders vor diesem Hintergrund ist es sinnvoller, das umweltfreundlichere meist blaue Thermopapier für die Erstellung der Kassenbons zu verwenden oder gar auf die Möglichkeit einer papierlosen Belegausgabe hinzuweisen. Durch die Vorschrift, den BPA-Anteil im Thermopapier auf 0,02 % zu begrenzen, hat der Gesetzgeber die Herstellung von BPA-haltigem Thermopapier im Jahr 2020 faktisch verboten. Darüber hinaus hat die Stadt Koblenz keine gesetzliche Grundlage, ein zusätzliches Nutzungsverbot auszusprechen.

Beschlussempfehlung:

Die Verwaltung empfiehlt, die in Koblenz ansässigen Gewerbe über die neue umweltfreundliche Generation von "blauem Thermopapier" zu informieren. Darüber hinaus verpflichtet sich die Stadtverwaltung selbst auch auf BPA-haltiges Thermopapier zu verzichten.

 

Ergebnis:

Der Stadtrat beschließt einstimmig bei 2 Stimmenthaltungen, die in Koblenz ansässigen Gewerbe über die neue umweltfreundliche Generation von "blauem Thermopapier" zu informieren. Darüber hinaus verpflichtet sich die Stadtverwaltung selbst auch auf BPA-haltiges Thermopapier zu verzichten.

Stadtratssitzung am 16.09.2020

Beschlussentwurf:

Der Rat beschließt, die Verwaltung wird beauftragt die Ziele der UN-Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft in Koblenz umzusetzen und insbesondere anzuerkennen, dass jegliche Verwendung des N*Wortes rassistisch ist. Weiterführend setzt sich der Stadtrat dafür ein, dass jegliche Verwendung des N*Wortes in der Stadt Koblenz vermieden und geächtet wird, um schwarzen Menschen und People of Color (PoC) ein friedvolles und diskriminierungsfreies Leben in Koblenz zu ermöglichen.

 

Begründung:

In der Sitzung am 14.05.2020 hat der Stadtrat der Stadt Köln auf Vorschlag des Integrationsrates die Ächtung des N*Wortes beschlossen. Als Begründung wird im Antragstext aus dem Integrationsrat des Antragstellers Eli Abeke (Bündnis14 / Afrika) folgendes ausgeführt: „Das N*Wort wird von vielen schwarzen Menschen und People of Color (PoC) mit Leid, Diskriminierung, Gewalt, Ungleichheit und Entmenschlichung verbunden. Mit dem N*Wort sind eine Vielzahl von rassistischen Stereotypen verbunden. Diese Stereotypen umfassen Sexualrepression, wie Triebhaftigkeit und Naturhaftigkeit, Kulturlosigkeit, Viktimisierung, Infantilisierung sowie Entfremdung (Othering) und führen zu Ohnmachtserfahrungen und psychischen Folgen. Als europäisches Konstrukt der Kolonialzeit wurde es verwendet, um eine rassistische Unterscheidung herzustellen, Machtverhältnisse zu untermauern und unterdrückende Strukturen zu festigen. Diese Erfahrungen sind auch weiterhin im Bewusstsein verankert. Seit 2015 haben die Vereinten Nationen die Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft ausgerufen. Damit erkennt die internationale Gemeinschaft an, dass Menschen afrikanischer Herkunft eine eigenständige Gruppe darstellen, deren Menschenrechte gefördert und geschützt werden müssen. Insbesondere Menschen, die außerhalb von Afrika leben, sollen in dieser Dekade in den Vordergrund gestellt werden. Ziele der UN-Dekade sind - die Förderung der Achtung, des Schutzes und der Einhaltung aller Menschenrechte und Grundfreiheiten, - die Förderung einer besseren Kenntnis und Achtung des vielfältigen Erbes, der Kultur und des Beitrags von Menschen afrikanischer Herkunft zu Entwicklung von Gesellschaften, - der Schutz vor Rassismus und Diskriminierung. Bis 2024 sollen alle Staaten sich diesen Zielen verschreiben.“

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Stadtverwaltung Koblenz befürwortet eine Umsetzung der UN-Dekade und bekennt sich zu ihren Zielen. Der Schutz von schwarzen Menschen und People of Color (PoC) vor Rassismus und Diskriminierung ist eine fundamentale Voraussetzung für die Wahrung der Menschenrechte und Grundfreiheiten aller Menschen. In diesem Sinne positioniert sich die Verwaltung in jeglichem Kontext klar gegen die Verwendung des rassistischen und Stereotype fördernden N*Wortes. Dieser klaren Haltung folgend gibt es in der Verwaltung keinerlei Hinweise auf eine Kultur, in der Menschen afrikanischer Herkunft diskriminiert werden. Insbesondere die Verwendung des N*Wortes steht gänzlich außerhalb des legitimen und des zu tolerierenden Sprachgebrauchs der Verwaltung und ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Beschlussempfehlung:

Die Verwaltung empfiehlt dem Antrag zuzustimmen.

 

Ergebnis:

Der Stadtrat beschließt einstimmig bei 3 Enthaltungen, die Verwaltung wird beauftragt die Ziele der UN-Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft in Koblenz umzusetzen und insbesondere anzuerkennen, dass jegliche Verwendung des N*Wortes rassistisch ist. Weiterführend setzt sich der Stadtrat dafür ein, dass jegliche Verwendung des N*Wortesin der Stadt Koblenz vermieden und geächtet wird, um schwarzen Menschen und People of Color (PoC) ein friedvolles und diskriminierungsfreies Leben in Koblenz zu ermöglichen.

Beschlussentwurf:

Der Rat beschließt die in der anhängenden Synopse dargestellte Änderung des § 31 Abs. 1 der Geschäftsordnung.

 

Begründung:

Es ist maßgeblich von großem öffentlichem Interesse, dass es eine nachvollziehbare Transparenz gibt, wie gewählte Fraktionen bei den Anträgen abstimmen. Wir stellen im verstärkten Maße eine Diskrepanz zwischen öffentlichen Bekundungen und wirklichem Abstimmungsverhalten fest. Auch für die gewählten Mitglieder des Stadtrates ist das genaue Abstimmungsverhalten der Fraktionen nicht immer ersichtlich. Die größte Verantwortung der gewählten Stadtratsmitglieder liegt in ihrem Abstimmungsverhalten, sich daran messen zu lassen und dies zu protokollieren sollte für keinen demokratischen Menschen ein Hindernis darstellen. Um auch der historischen Archivierungspflicht für die folgenden Generationen nachzukommen, fordern wir eine Rückbesinnung zu einer Auflistung des Abstimmungsergebnisses, aufgeschlüsselt nach den Fraktionen.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

In § 41 Abs. 1 GemO sowie im § 31 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Stadtrates sind die Inhalte der Niederschrift aufgeführt. Darüber hinaus protokolliert die Verwaltung bereits heute schon in vielen Fällen das Meinungsbild der Fraktionen, sofern in der Sitzung eine Fraktion in der Aussprache vor der Abstimmung ein klares und eindeutiges Votum für oder gegen eine Beschlussfassung zum Ausdruck bringt. Die Niederschrift umfasst demnach bereits Inhalte, die über das gesetzliche Mindestmaß hinausgehen. Sofern jedoch keine einheitliche Meinung innerhalb einer Fraktion erkennbar ist, erfolgt eine solche Protokollierung nicht. Denn es ist festzustellen, dass die Ratsmitglieder ihr Amt unentgeltlich nach freier, nur durch die Rücksicht auf das Gemeinwohl bestimmter Gewissensüberzeugung ausüben; sie sind an Weisungen oder Aufträge ihrer Wähler nicht gebunden. Demnach besteht im Rahmen des Grundsatzes des freien Mandats gemäß § 30 Abs. 1 GemO auch kein sog. „Fraktionszwang“. Sofern das Abstimmungsverhalten der jeweiligen Fraktion in der Niederschrift dokumentiert werden sollte, müsste bei jeder Beschlussfassung eine sehr aufwendige und zeitintensive Auszählung, getrennt nach den Fraktionen, erfolgen. Dabei müsste unter anderem für jede Fraktion kontrolliert werden, ob alle Mitglieder der Fraktion, welche zur Sitzung erschienen sind, bei der jeweiligen Abstimmung anwesend sind und im Sinne der „Fraktionsmeinung“ abstimmen. Aufgrund der Vielzahl der im Stadtrat vertretenden Fraktionen, würde das zeitaufwendige Prozedere die Abstimmungen enorm in die Länge ziehen. Eine solche Abstimmung ist unüblich und vom Gesetzgeber nicht vorgesehen. Grundsätzlich sieht die Gemeindeordnung in § 40 Abs. 1 S. 3 GemO vor, dass bei Beschlussfassungen offen, also durch Handzeichen abgestimmt wird. Eine personengenaue Dokumentation ist nach der Gemeindeordnung lediglich durch die Form der namentlichen Abstimmung geregelt. Bei einer namentlichen Abstimmung handelt es um eine besondere Form der offenen Abstimmung, die nur in Angelegenheiten erfolgen sollte, die für die Gemeinde von besonderer Bedeutung sind.

Beschlussempfehlung:

Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen.

 

Ergebnis:

Der Stadtrat lehnt den Antrag mehrheitlich bei 20 Ja-Stimmen ab

Beschlussentwurf:

Der Stadtrat möge beschliessen, die Verwaltung wird aufgefordert, sichfür die Tribüne im Stadion Oberwerth an folgendem Förderprogramm zubewerben: www.ptj.de/ueberuns/aktuelles PROJEKTAUFRUF 2020 ZUM PROGRAMM „SANIERUNG KOMMUNALER EINRICHTUNGEN IN DEN BEREICHEN SPORT, JUGEND UND KULTUR“

 

Begründung:

Mit dem Nachtrag zum Bundeshaushalt 2020 werden erneut Mittel in Höhe von 600 Millionen Euro zur Förderung von Investitionen in kommunale Einrichtungen bereitgestellt. Gefördert werden investive Projekte mit insbesondere überregionaler Bedeutung und sehr hoher Qualität im Hinblick auf ihre Wirkungen für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und soziale Integration in der Kommune sowie für die Stadtentwicklungspolitik. Für eine Tranche von 400 Millionen Euro ist ein neuer Projektaufrufgestartet. Die Fördermittel können für die Sanierung des Tribünengebäudes Oberwerth verwendet werden.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Haupttribüne im Stadion Oberwerth wurde in den 1930-iger Jahren errichtet. Sie beinhaltet 2 Umkleidekabinen mit entsprechenden Sanitäranlagen und Nebenräumen, sowie Zuschauerränge für ca. 600 Besucher. Sie entspricht in keinster Weise mehr den heutigen Anforderungen sowohl in gebäudetechnischer, räumlicher wie auch sportfachlicher Sicht an ein Stadion, in dem Fußball und Leichtathletik betrieben werden. Derzeit wird ein Masterplan für den Sportpark Oberwerth erarbeitet. Bisher hat der RheinAhrCampus, Remagen eine Bedarfsanalyse für den gesamten Sportpark Oberwerth erstellt. Als nächstes soll nun von den angehenden Architekten der Hochschule auf der Karthause diese Analyse visualisiert werden. Teil dieses Masterplans ist auch die Haupttribüne. Es gibt derzeit noch keine konkreten Überlegungen oder Planungen bzw. Kostenschätzungen für die Haupttribüne. Antragsschluss für das Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" ist der 30.10.2020. Vielmehr ist vorgesehen, für das angesprochene Bundesprogramm die "Generalsanierung der Bezirkssportanlage Schmitzers Wiese" anzumelden. Dafür liegen bereits konkrete Planungen und Kostenschätzungen vor. Hierzu wird für die nächste Sitzung des Stadtrates ein entsprechender Beschluss vorbereitet.

Beschlussempfehlung:

Die Verwaltung empfiehlt den Antrag abzulehnen.

 

Ergebnis:

Die antragsstellenden Fraktionen erklären, dass sie den Antrag zurückgezogen haben.

Beschlussentwurf:

Der Stadtrat möge beschließen, die Verwaltung wird aufgefordert vorerst auf Einschläge in intakten Laubwäldern im Koblenzer Stadtwald zu verzichten bis eine Expertenanhörung in der Klimaschutzkommission stattgefunden hat und eine Empfehlung ausgesprochen wurde. Ausgenommen von diesem Stopp sind Laubbäume, die wegen Krankheit oder Befall zum Schutz anderer Bäume und aus Gründen der Verkehrssicherheit gefällt werden müssen.

 

Begründung:

Der Koblenzer Stadtwald ist aufgrund mehrerer Dürrejahre und Schädlingsbefall stark geschwächt. Laut Forstamt stecken die systemrelevanten Wälder in der Klimakrise (vgl. Forstausschuss UV/0130/2020). Umso wichtiger ist es die noch intakten Waldbestände zu schützen und nachhaltig zu bewirtschaften. Wie die Verwaltung in der Antwort auf die Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen (AW/0030/2020) mitteilte, finden auch in nicht geschädigten Laubwäldern Holzeinschläge statt. Auch wenn dies der Verjüngung der Bestände dienen soll weisen neueste Studien darauf hin, dass diese Maßnahmen die Wälder noch anfälliger gegen die derzeitigen Klimaänderungen macht. Forscher der eidgenössischen Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft in der Schweiz kamen zu dem Ergebnis, dass ein intaktes Kronendach gegen die Auswirkungen der Klimaerwärmung schützen kann (Zellweger et al. 2020, Forest microclimate dynamics drive plant responses to warming (https://science.sciencemag.org/content/368/6492/772)). Zudem bilden Laubbäume in einem unbewirtschafteten Wald kleinere Kronen aus, was in trockenen Jahren den großen Vorteil, dass sie weniger Wasser verbrauchen und dementsprechend weniger empfindlich auf Trockenheit reagieren (Scharnweber et al. 2020, Tree growth at the end of the 21st century - the extreme years 2018/19 as template for future growth conditions (https://iopscience.iop.org/article/10.1088/1748- 9326/ab865d/pdf)). Bevor nun die noch nicht geschädigten Laubwälder durch die Bewirtschaftung irreparabel geschwächt werden, bitten wir um eine Expertenanhörung in der Klimaschutzkommission. Aufbauend auf neuestem Expertenwissen sollte die Klimaschutzkommission eine Empfehlung aussprechen, welche anschließend im Stadtrat beraten werden kann.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

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Beschlussempfehlung:

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Ergebnis:

Die antragsstellenden Fraktionen erklären den Antrag, nach Zusage der Verwaltung, dass die Thematik im Forstausschuss behandelt wird, für erledigt.

Beschlussentwurf:

Die Verwaltung wird beauftragt einen Hitzeaktionsplan für Koblenz - orientiert an den Handlungsempfehlungen für die Erstellung von Hitzeaktionsplänen des Bundesumweltministeriums zu erstellen und dem Rat bis zum Frühjahr 2021 vorzulegen

 

Begründung:

Begründung erfolgt mündlich

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Handlungsempfehlungen des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit enthalten insgesamt acht Kernelemente für die Erstellung von Hitzeaktionsplänen, die sowohl kurzfristig als auch langfristige Maßnahmen beinhalten. Kernelement I beinhaltet die Zentrale Koordinierung und interdisziplinäre Zusammenarbeit: Für eine nachhaltige Hitzeaktionsplanung muss ein entsprechend ausgerichtetes und zusammengesetztes Fachgremium eingerichtet und verstetigt werden. Dieses Fachgremium beinhaltet eine zentrale Koordinierungsstelle und ein zentrales Netzwerk auf Landesebene, welches die relevanten Institutionen auf kommunaler Ebene identifiziert, informiert und unterstützt. Relevante Institutionen auf kommunaler Ebene sind u.a. Raumplanungsbehörden, Gesundheitsbehörden, Ordnungsbehörden, Feuerwehren, Krankenhäuser, Ärzteschaft, Pflegeeinrichtungen, Hilfsorganisationen und weitere. Diese Institutionen sind aufgerufen, die nachfolgend aufgeführten Kernelemente II – VIII umzusetzen. II Nutzung eines Hitzewarnsystems III Information und Kommunikation IV Reduzierung von Hitze in Innenräumen V Besondere Beachtung von Risikogruppen VI Vorbereitung der Gesundheits- und Sozialsysteme VII Langfristige Stadtplanung und Bauwesen VIII Monitoring und Evaluation der Maßnahmen Die Stadtverwaltung ist als Akteur insbesondere im Handlungsfeld VII „Langfristige Stadtplanung und Bauwesen“ gefordert, für die anderen Kernelemente sind andere Institutionen als Hauptakteure durch das Bundesministerium identifiziert worden. Z.B. werden in dem Kernelement II „Nutzung eines Hitzewarnsystems“ vor allem Gesundheitsämter der Kommunen, Verbände und Einrichtungen, die in der gesundheitlichen und sozialen Versorgung der Bevölkerung tätig sind (z.B. Rettungsdienste, Krankenhäuser sowie Pflegedienste und - einrichtungen) und Soziale Netzwerke und Nachbarschaftshilfen zur Verbreitung der Hitzewarnungen als Akteure identifiziert. Im Handlungsfeld VII „Langfristige Stadtplanung und Bauwesen“ werden sowohl gebäudebezogene als auch Stadt- und bauplanerische Maßnahmen benannt. Hierfür wird aktuell im Rahmen des Projektes KlimawandelAnpassungsCoach RLP eine entsprechende Leitstrategie erarbeitet, die nach Fertigstellung auch dem Rat zum Beschluss vorgelegt werden soll. Um für Koblenz einen Hitzeaktionsplan nach den Handlungsempfehlungen des Bundesumweltministeriums zu erstellen, bedarf es einer institutionsübergreifen Zusammenarbeit von Behörden, Verbänden, Pflegeeinrichtungen, der Ärzteschaft, Krankenhäusern und weiteren Institutionen. Inwieweit diese bereits aktiv sind bzw. zu einer Mitwirkung bereit oder personell und strukturell in der Lage, konnte noch nicht abschließend eruiert werden. Es scheint aber weder auf Landesebene eine zentrale Koordinierungsstelle zur Verfügung zu stehen, noch auf kommunaler Ebene ein dezentrales Netzwerk implementiert zu sein (als dezentrale Koordinierungsstelle wird in den Handlungsempfehlungen des BMU die Gesundheitsbehörde genannt). Einige deutsche Städte wie Worms oder auch Köln legen aktuell kommunale Hitzeaktionspläne in Zusammenarbeit mit externen Institutionen als Verbundprojekte auf. In Worms ist die Projektlaufzeit auf 2 Jahre angelegt, Verbundpartner sind das Städtenetzwerk Klima-Bündnis e.V., die Hochschule Fulda und das Klinikum der Universität München (LMU), sowie das Kompetenzzentrum für Klimawandelfolgen Rheinland-Pfalz. In Köln ist das Projekt auf 3 Jahre angelegt, Verbundpartner sind hier das Umwelt- und Verbraucherschutzamt, das Gesundheitsamt und die RheinEnergie AG. Als wissenschaftlicher Partner wurde das GeoHealth Centres der Universität Bonn in das Projekt eingebunden.

Fazit: Die vorgenannten Erläuterungen machen deutlich, dass die Erstellung eines kommunalen Hitzeaktionsplans durch die Verwaltung von dieser alleine und auch nicht in dem im Antrag anberaumten Zeitrahmen erstellt werden kann.

Beschlussempfehlung:

Die Verwaltung empfiehlt daher, den Antrag in der vorliegenden Form abzulehnen und empfiehlt stattdessen, dass der Stadtrat wie folgt beschließen möge: Die Verwaltung nimmt zeitnah Kontakt zu den in den Handlungsempfehlungen des BMU genannten Institutionen auf und bemüht sich um eine institutionsübergreifende Zusammenarbeit, damit im Sinne der Handlungsempfehlungen des BMU ein Hitzeaktionsplan erstellt und Maßnahmen umgesetzt werden können. Die Verwaltung trägt ihren Teil zur Erfüllung der Kernelemente II bis VII bei und berichtet darüber regelmäßig in den städtischen Gremien.

 

Ergebnis:

Der Stadtrat beschließt einstimmig, die Verwaltung nimmt zeitnah Kontakt zu den in den Handlungsempfehlungen des BMU genannten Institutionen auf und bemüht sich um eine institutionsübergreifende Zusammenarbeit, damit im Sinne der Handlungsempfehlungen des BMU ein Hitzeaktionsplan erstellt und Maßnahmen umgesetzt werden können. Die Verwaltung trägt ihren Teil zur Erfüllung der Kernelemente II bis VII bei und berichtet darüber regelmäßig in den städtischen Gremien.

Stadtratssitzung am 02.07.2020

Beschlussentwurf:

Der Stadtrat möge beschließen, die Verwaltung wird beauftragt für Koblenz Richtlinien zur Umsetzung von Smart City Projekten zu erarbeiten und die Smart City Maßnahmen unter den Begriffen SMART SERVICE, SMART VERKEHR und SMART LEBEN zu kategorisieren. Als Beispiel für Richtlinien soll die Anlage 1 dienen.

 

Begründung:

Die Digitalisierung ist eine grundlegende politische und gesellschaftliche Aufgabe unserer Zeit. Smart City Konzepte sollen die Lebensqualität erhöhen, Ressourceneffizienz schaffen und Städte zukunftsfähig gestalten und umbauen. Gleichzeitig wird ein sehr hoher Wert auf Datenschutz gelegt. Des Weiteren wird darauf geachtet alle Menschen in Koblenz zu Profiteuren des Konzeptes zu machen. Die Fraunhofer-Gesellschaft und ihr Projekt „Morgenstadt“ liefern heute schon interessante Beispiele und Erfolge für Smart City Projekte. So begleitet sie Projekte in verschiedenen Ländern der Welt und hilft auch bei der Akquise von Fördermitteln. Sie unterstützt auch Städte bei der Entwicklung von Smart City Konzepten.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Stadt Koblenz ist in den ganzheitlichen Prozess der Digitalisierung und der damit verbundenen gesellschaftlichen Veränderung seit jeher intensiv eingebunden. Auf vielen Gebieten wurden und werden ständig digitale Instrumente implementiert und finden Einlass in das städtische Leben sowie die Planungsprozesse. Hierzu eine beispielhafte Erwähnung auf der städtischen WEB-Seite: www.koblenz.de Als ein Überbegriff für die undefinierbare und sich ständig erweiternde Vielzahl dieser Bereiche wird „Smart-City“ verwendet. (sh. Definition: de.wikipedia.org/wiki/Smart_City ). Dieser Begriff ist nicht eindeutig definiert und befindet sich mit all seinen Auswirkungen auch in einem dauerhaften Diskurs. Unabhängig von der Verwendung dieses Begriffs ist die Stadt Koblenz in den genannten Bereichen „Service, Verkehr und Leben“ per se in einem umfassenden und ganzheitlichen Veränderungsprozess, bei dessen Umsetzung Instrumente der Digitalisierung zum Einsatz kommen, sofern es rechtlich zulässig, sinnvoll und vertretbar erscheint. Generell steht eine Vielzahl der Smart-City-Projekte jedoch oft in unmittelbarem Interessenbereich einzelner Anwender bzw. beinhaltet wirtschaftliche Geschäftsmodelle, sodass keine kommunale Einflussnahme möglich oder gewünscht ist bzw. die Stadt zur Neutralität verpflichtet ist. Das eigens eingerichtete Digitalisierungsbüro der Stadtverwaltung konnte folgende Mitglieder für eine Mitarbeit im Digital-Beirat gewinnen: Frau Prof. Dr. Wimmer (Prodekanin Uni Koblenz, Fachbereich 4), Herr Prof. Dr. Kiess (Hochschule Koblenz) und Immanuel Bär (Fa. Pro-Sec). Die erste konstituierende Sitzung soll zeitnah einberufen werden. Von Seiten der Universität Koblenz wird derzeit im Rahmen einer Masterarbeit, die von Fr. Prof. Dr. Wimmer begleitet wird, das Thema "Smart City" für die Stadt Koblenz wissenschaftlich beleuchtet. Hierzu werden (Einzel-)Interviews u.a. mit Experten aus Politik, Verwaltung und Wirtschaft durchgeführt. Die Ergebnisse der Interviews sind die Grundlage für die weitere Entwicklung von Nutzungsszenarien mit dem Ziel, ein strategisches Konzept für die Transformation zu einer Smart City zu erhalten. Nach Beteiligung des Digital-Beirates ist im Rahmen der Masterarbeit die Durchführung von Workshops für eine abschließende Optimierung/Präzisierung der Szenarien gegen Ende des 3. Quartals 2020 vorgesehen.

Beschlussempfehlung:

Die Verwaltung empfiehlt, die Erarbeitung von eigenen bindenden Richtlinien für Smart-City-Projekte zum jetzigen Zeitpunkt noch zurückzustellen, da im laufenden Prozess bereits eine vertiefte, individuelle Analyse der Stadt mit ihren einzigartigen Faktoren und sozialen, ökonomischen, politischen, technologischen und räumlichen/städtebaulichen Besonderheiten erfolgen soll: Im Rahmen der Masterarbeit an der Uni Koblenz wird das Thema Smart City für die Stadt Koblenz derzeit analysiert. Nach Vorlage der Ergebnisse der Masterarbeit können, in enger Abstimmung mit dem Digital-Beirat, Leitlinien für Smart-City-Projekte unter Beachtung einer nötigen Innovationsfreiheit erarbeitet werden, die dann dem Stadtrat zur Abstimmung vorgelegt werden.

 

Ergebnis:

Der Stadtrat beschließt einstimmig, der Stellungnahme der Verwaltung folgend, die Erarbeitung von eigenen bindenden Richtlinien für Smart-City-Projekte zum jetzigen Zeitpunkt noch zurückzustellen, da im laufenden Prozess bereits eine vertiefte, individuelle Analyse der Stadt mit ihren einzigartigen Faktoren und sozialen, ökonomischen, politischen, technologischen und räumlichen/städtebaulichen Besonderheiten erfolgen soll: Im Rahmen der Masterarbeit an der Uni Koblenz wird das Thema Smart City für die Stadt Koblenz derzeit analysiert. Nach Vorlage der Ergebnisse der Masterarbeit können, in enger Abstimmung mit dem Digital-Beirat, Leitlinien für Smart-City-Projekte unter Beachtung einer nötigen Innovationsfreiheit erarbeitet werden, die dann dem Stadtrat zur Abstimmung vorgelegt werden.

Beschlussentwurf:

Der Stadtrat möge beschließen:

  • Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die Stadt Koblenz in den nächsten fünf Jahren jährlich als Teilnehmerin der Kampagne STADTRADELN anzumelden und die Organisation und Durchführung des Rahmenprogramms zu unterstützen.
  • Die Stadtverwaltung wird beauftragt, einen Wettbewerb mit Auslobung eines Preises zwischen den teilnehmenden Akteur*innen zu organisieren.

 

Begründung:

Die GRÜNE Fraktion Koblenz begrüßt die Initiative der Verwaltung, Koblenz 2020 beim STADTRADELN anzumelden. Das Umweltministerium Rheinland-Pfalz ermöglicht in diesem und im nächsten Jahr die kostenfreie Teilnahme für Kommunen. Das Ministerium übernimmt die Teilnahmegebühr von 1.090 Euro bis der Förderbetrag in Höhe von jährlich 50.000 Euro ausgeschöpft ist. STADTRADELN (www.stadtradeln.de) ist eine nach Nürnberger Vorbild weiterentwickelte Kampagne zur Förderung der Fahrradmobilität. Während der dreiwöchigen Aktionsphase buchen die teilnehmenden Radler*innen die klimafreundlich zurückgelegten Kilometer über eine internetbasierte Datenbank. Die Ergebnisse der Teams sowie Kommunen werden auf der STADTRADELN-Internetseite veröffentlicht, sodass Teamvergleiche innerhalb der Kommune als auch bundesweite Vergleiche zwischen den Kommunen möglich sind und für zusätzliche Motivation sorgen. Koblenz plant in den nächsten Jahren große Verbesserungen für die Radmobilität. Um den infrastrukturellen Verbesserungen auch eine öffentlichkeitswirksame Kampagne an die Hand zu geben und so ein Gelegenheitsfenster für den Umstieg auf das Fahrrad zu öffnen, wäre eine Verstetigung der Teilnahme am STADTRADELN sinnvoll. Gerade der Verkehrssektor trägt einen erheblichen Anteil an den Treibhausgasemissionen. Um unsere Klimaschutzziele zu erreichen, muss unsere Kommune umweltfreundliche und klimaschonende Mobilitätsformen im Alltag fördern. Das Fahrrad ist ein klimaneutrales Verkehrsmittel. Radverkehr zu fördern muss Priorität haben beim Klimaschutz, beim Lärm, bei unserer Gesundheit. Fahrradabstellplätze, Fahrradstreifen, Fahrradstraßen, Grüne Welle und das Miteinander von Fuß- und Fahrrad müssen wir fördern. Ziele, die wir uns gesteckt haben, wie z.B. den Radverkehr zu fördern und den Modalsplit von 8% auf 15% zu steigern („Fortschrittsszenario“, Verkehrsentwicklungsplan 2030 – Beschossen am 30.5.2018), müssen auch umgesetzt werden.

Gerade in der Corona-Krise werden die Vorzüge des Radfahrens deutlich: Es halte uns in Bewegung, stärke das Immunsystem und die Lunge, man bleibe fern von Menschenmengen und schütze Umwelt und Klima. Um die Motivation auch innerhalb der Stadt zu steigern, sollten möglichst viele Unternehmen, Verbände, Vereine und politische Akteur*innen zum Mitmachen aufgerufen werden. Ein Wettbewerb zwischen den Fraktionen im Stadtrat und auch der Verwaltung könnte ein Ansporn sein, dass auch viele Stadträt*innen teilnehmen. Das STADTRADELN kann darüber hinaus mit verschiedensten Maßnahmen flankiert werden, um auf die Vorteile nachhaltiger Mobilität aufmerksam zu machen und Bürger*innen für das Radfahren zu sensibilisieren. Wir erhoffen uns mit einem Beschluss zur dauerhaften Durchführung und einem kleinen Wettbewerb gute Rahmenbedingungen zu schaffen, um für klimaschutzfreundliche Mobilität in den nächsten Jahren noch mehr Aufmerksamkeit zu generieren.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Stadtradeln ist eine internationale Fahrradkampagne des Klima-Bündnis, die zur Radverkehrsförderung und damit zum Klimaschutz in der Kommune beitragen will. Über einen Zeitraum von 21 Tagen treten verschiedenen Teams in den Kommunen gegeneinander an, um möglichst viele Fahrradkilometer zu fahren. Ziele der Kampagne sind:

  • Imageförderung und Erhöhung der Fahrradnutzung
  • Information über die Bedeutung des Radverkehrs für den Klimaschutz und die Lebensqualität in den Kommunen
  • Förderung der Akzeptanz höherer Budgets für Fahrradinfrastruktur im kommunalen Haushalt und Impulse für gezielte Planungen und Maßnahmen
  • Anregung, das eigene Mobilitätsverhalten zu Überdenken
  • Hinweise zur Verbesserung der lokalen Radinfrastruktur vonseiten der Teilnehmenden generieren (öffentliche Partizipation der Bürger*innen)

Koblenz nimmt im Zeitraum vom 2. bis zum 22. September 2020 an der Aktion teil. Gemeinsam mit verschiedenen Akteuren (z.B. Schulen, Organisationen, Unternehmen, Vereine) wird ein Kampagnenkonzept erarbeitet, um möglichst hohe Aufmerksamkeit auf die Aktion zu lenken und viele Bürgerinnen und Bürger zum Mitmachen anzuregen. Um langfristig den Umstieg auf das Fahrrad als Alternative zum Pkw zu forcieren und ein Beitrag zur Änderung des Modal Split hin zu einer verstärkten Nutzung des Umweltverbundes (hier des Fahrrades) zu erreichen, ist eine regelmäßige (jährliche) Teilnahme an der Kampagne sinnvoll und zielführend und seitens der Verwaltung auch geplant. Die Kosten in Höhe von 2.045 Euro (Kommunen ab 100.000 Einwohner und Mitglied im KlimaBündnis) werden in 2020 durch das Umweltministerium getragen. Auch für 2021 ist eine Förderung über das Ministerium möglich, sofern bei der Anmeldung zur Kampagne die Gelder des Landes noch nicht ausgeschöpft sind. Ausreichende finanzielle Mittel für die Durchführung von Aktionen, die Bereitstellung von Kampagnenmaterial und die Auslobung eines Wettbewerbes mit Preisen stehen im städtischen Haushalt, Kostenstelle Klimaschutz, zur Verfügung.

Beschlussempfehlung:

Da das Projekt auch eine Maßnahme des Klimaschutzkonzeptes ist, empfiehlt die Verwaltung, dem Antrag einer fünfjährigen Teilnahme zuzustimmen.

 

Ergebnis:

Der Stadtrat beschließt mehrheitlich bei drei Gegenstimmen und 49 Ja-Stimmen:

  • Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die Stadt Koblenz in den nächsten vier Jahren jährlich als Teilnehmerin der Kampagne STADTRADELN anzumelden und die Organisation und Durchführung des Rahmenprogramms zu unterstützen.
  • Die Stadtverwaltung wird beauftragt, einen Wettbewerb mit Auslobung eines Preises zwischen den teilnehmenden Akteur*innen zu organisieren.
  • Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, welche Möglichkeiten es gibt, dauerhaft Anreize für die Mitarbeiter der Stadtverwaltung und der Eigenbetriebe zur Nutzung des Fahrrades zu setzen.

Stadtratssitzung am 04.06.2020

Beschlussentwurf:

Der Stadtrat möge beschließen, die Verwaltung wird beauftragt: Eine ehrenamtliche Stelle für eine*n Queerbeauftragte*n wird geschaffen. Sie soll in der Gleichstellungsstelle angegliedert sein und sich für die Interessen queerer Menschen einsetzen. Folgende Aufgaben soll die Stelle unter anderem übernehmen:

- Ansprechpartner*in für queere Menschen in Koblenz,

- Repräsentant der queeren Menschen in der Verwaltung und im Stadtrat, - Stärkung der Akzeptanz LSBTT*IQ sowohl innerhalb als auch außerhalb der Stadtverwaltung, - Unterstützung freier Träger, - Unterstützungen für Regenbogenfamilien und Queerthematiken, - Netzwerkarbeit und das Erstellen von Berichten und Konzepten zum Themenfeld queer, - Die Verwaltung in Hinblick auf queere Lebensweisen beraten, - An Sitzungen mit Bezug zu queeren Menschen teilnehmen, - Ausarbeitung von Projekten für sexuelle Identität, geschlechtliche Vielfalt, Antidiskriminierung und Diversity am Arbeitsplatz.

Die*der Queerbeauftragte hat in allen Ausschüssen und im Stadtrat Anwesenheits- und Rederecht. Für Sitzungen des Stadtrats soll sie*er eine Entschädigung in Höhe von 30 €, angelehnt an das Sitzungsgeld der Stadtratsmitglieder, erhalten.

Das Vorschlagsrecht haben alle Mitglieder des Gleichstellungsausschusses. Der Ausschuss gibt eine Empfehlung für die Wahl der*des Queerbeauftragte*n ab. Ernannt wird sie*er durch den Stadtrat.

 

Begründung:

Die Gleichstellungsstelle hat eine ganze Reihe an Aufgaben. Im September vergangenen Jahres kamen Aufgaben im Bereich der queeren Lebensweisen hinzu. Es kann nicht in unserem Interesse sein, der Gleichstellungsstelle immer mehr Aufgaben zuzuweisen, für andere Anforderungen notwendig sind. Das ständige Ausweiten der Stelle auf andere Bereiche kann nicht die Lösung der Probleme sein. Die neuen Anforderungen benötigen an dieser Stelle auch eine entsprechende Stelle, bei der alle Kompetenzen zu diesem Thema zusammenlaufen. Deswegen bedarf es einer*s Queerbeauftragten. Im Antrag findet sich ein Aufgabenprofil hierfür. So sollen die Stelle Ansprechpartner*in und Repräsentant*in sein, sowohl innerhalb der Verwaltung als auch im Rat. Eine stärkere Akzeptanz von LSBTT*IQ lässt sich eben nur durch die extra geschaffene Stelle schaffen. Die Forderung einer*s Queerbeauftragten ist eine langjährige Forderung des Vereins zur Förderung des Koblenzer Christopher Street Days e.V.. Auf dem CSD 2018 ging es auf dem Podium unter anderem um die Frage, ob eine solche Stelle geschaffen werden soll. Damals sprachen sich Vertreter von SPD, Grüne, FDP und Linke ausdrücklich für diese Stelle aus. Diese Forderung wurde im Jahr 2014 im Stadtrat vorgetragen. Damals stellten den Antrag Grüne, BIZ (heute Freie Wähler), Linke, FDP und FBG. Auch in den Jahren 2015 und 2018 und weiteren gab es entsprechende Anträge, wobei die Verwaltung in der Stellungnahme jedes Mal darauf hinwies, dass die Stelle nicht benötigt würde. So schrieb sie 2014 und 2015 gleichlautend Zitat: „Seit 2012 ist der Gleichstellungsstelle der Stadt Koblenz die Funktion als Kontakt- bzw. Ansprechstelle für Koblenzer Lesben und Homosexuelle zugeordnet. Als solche nimmt sie die an die Verwaltung herangetragenen Anliegen der gesamten Queeren [sic] Bevölkerung von Koblenz entgegen und leitet sie an die zuständigen Stellen zur Bearbeitung weiter.“ Aus unserer Sicht ist diese Lösung nicht zufriedenstellend. So hat die Gleichstellungstelle viele andere Aufgaben. Des Weiteren ist das Anforderungsprofil an eine*n Queerbeauftrate*n ein anderes als an die Gleichstellungsstelle. In der Begründung des Jahres 2018 wurde die Begründung weiter ausgeführt. So wurde der Eckwertebeschluss genannt, der verhindern würde diese Stell zu schaffen. Da die Gelder für eine*n Queerbeauftragte*n bereits im Haushalt eingestellt sind, kann das kein Argument mehr sein. Außerdem werden die Bedenken der Verwaltung genannt, dass die Schaffung einer*s Queerbeauftragten dazu führen könnte, dass die Informationen nicht mehr an einer Stelle zusammenlaufen. Aus diesem Grund soll die neu geschaffene Stelle an die Gleichstellungsstelle angegliedert sein. Nachdem wir bereits im vergangenes Jahr den Antrag gestellt hatten eine entsprechende Stelle zu schaffen und sie anschließend im Haushalt bedacht haben, stellen wir deswegen wieder den Antrag die Stelle zu schaffen. Bei den Haushaltsberatungen stimmten lediglich Freie Wähler und CDU dagegen.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Stadtverwaltung Koblenz verfügt seit 1988 über eine Gleichstellungsstelle. Sie setzt sich dafür ein, bestehende Ungleichheiten aufgrund des Geschlechts auszugleichen. Die Gleichstellungsstelle ist eine Stabsstelle mit einer hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten und einer hauptamtlichen Stellvertreterin. Zusätzlich zu ihren originären Aufgaben wurden der Gleichstellungsstelle seit 2012 sukzessive Aufgaben zum Thema „Queer“ übertragen. Zudem können im Rahmen des Gleichstellungsausschusses queere Themen beraten werden. Eine/ ein Queerbeauftragte/r – so wie jetzt beantragt – kann die Aufgabe als Ansprechperson für die queere Bevölkerung übernehmen. Dabei handelt es sich um eine freiwillige Leistung, die Einrichtung der Stelle ist gesetzlich nicht verpflichtend. Als Grundlage für die Schaffung einer solchen Stelle können die Rahmenbedingungen der Stelle der/ des Behindertenbeauftragten der Stadt Koblenz herangezogen werden. Übertragen auf die Stelle eines/ einer Queerbeauftragte wären damit folgende Maßgaben verbunden:

1. Die/ der Queerbeauftragte vertritt die Interessen der queeren Bevölkerung und ist Vermittler/in zwischen Stadtverwaltung und den in Koblenz lebenden queeren Menschen.

2. Sie/ er übt ein städtisches Ehrenamt aus.

3. Sie/ er wird auf Vorschlag des Gleichstellungsausschusses vom Stadtrat für jeweils fünf Jahre gewählt.

4. Die/ der Queerbeauftragte handelt eigenständig und eigenverantwortlich und arbeitet in übergreifenden Fragen mit der Verwaltung und der Gleichstellungsstelle zusammen.

5. Analog zur Stelle der/ des Behindertenbeauftragten erhält die/ der Queerbeauftragte gemäß § 4a i.V.m. § 3 der Hauptsatzung der Stadt Koblenz eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 300,00 Euro monatlich bzw. 3.600,00 Euro jährlich. Die Hauptsatzung muss dafür entsprechend geändert werden. Eine monatliche Aufwandsentschädigung gemäß § 4a der Hauptsatzung der Stadt Koblenz für die Teilnahme an Sitzungen (Sitzungsgelder) wird nicht gezahlt. Für die Aufgabenübernahme wird der / dem Queerbeauftragten zudem ein EDV-Arbeitsplatz mit Telefon zur Verfügung gestellt. Für diese Aufwendungen sind im Haushaltsjahr 2021 und Folgejahre entsprechende Haushaltsmittel zu veranschlagen. In diesem Jahr stehen im Haushalt der Gleichstellungsstelle noch 1.000,00 Euro für die Geschäftsaufwendungen der/ des Queerbeauftragten zur Verfügung. Für die/ den ehrenamtlichen Queerbeauftragte*n sollten - analog zum Behindertenbeauftragten - in § 6 Abs. 5 der Geschäftsordnung der Stadt Koblenz das Anwesenheits- und Rederecht in Sitzungen geregelt werden

Beschlussempfehlung:

Die Verwaltung empfiehlt, die Stelle einer/ eines ehrenamtlichen Queerbeauftragten zu schaffen und sich dabei an der Stelle der/ des Behindertenbeauftragten der Stadt Koblenz zu orientieren. Auch für die Wahl der/ des ehrenamtlichen Queerbeauftragten wird analog zur Stelle der/ des Behindertenbeauftragten ein Verfahren vorbereitet. Für alle zu beschließenden Regelungen wird die Verwaltung unter Maßgabe der oben genannten Punkte deshalb eine Beschlussvorlage für eine der nächsten Stadtratssitzungen erstellen. Die Wahl einer/ eines ehrenamtlichen Queerbeauftragten kann dann – nach Vorschlagsempfehlung durch den Gleichstellungsausschuss, der am 4. September regulär 2020 tagt und bis dahin eine Beschlussempfehlung vorbereiten kann - in der Stadtratssitzung am 1. Oktober 2020 erfolgen.

 

Ergebnis:

Der Stadtrat beschließt mehrheitlich bei 10 Gegenstimmen und 4 Stimmenthaltungen, die Stelle einer/ eines ehrenamtlichen Queerbeauftragten zu schaffen und sich dabei an der Stelle der/ des Behindertenbeauftragten der Stadt Koblenz zu orientieren. Auch für die Wahl der/ des ehrenamtlichen Queerbeauftragten wird analog zur Stelle der/ des Behindertenbeauftragten ein Verfahren vorbereitet. Für alle zu beschließenden Regelungen wird die Verwaltung unter Maßgabe der oben genannten Punkte deshalb eine Beschlussvorlage für eine der nächsten Stadtratssitzungen erstellen. Die Wahl einer/ eines ehrenamtlichen Queerbeauftragten kann dann – nach Vorschlagsempfehlung durch den Gleichstellungsausschuss, der am 4. September regulär 2020 tagt und bis dahin eine Beschlussempfehlung vorbereiten kann - in der Stadtratssitzung am 1. Oktober 2020 erfolgen.

Beschlussentwurf:

Der Stadtrat möge beschließen: Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, sich in Zusammenarbeit mit dem Koblenzer Verkehrsbetrieb – koveb – als Modellstadt für ein 365 Euro-Jahresticket im ÖPNV beim Bundesverkehrsministerium zu bewerben.

 

Begründung:

Das Klimaschutzprogramm 2030 wurde von Bundestag und Bundesrat verabschiedet. Enthalten sind in diesem Programm auch zahlreiche Maßnahmen und Ankündigungen zur Stärkung des Öffentlichen Personennahverkehrs. So will die Bundesregierung den ÖPNV als Alternative zum Individualverkehr attraktiver machen und stärken. Die Bundesregierung möchte zur Förderung des öffentlichen Verkehrs auch Modellprojekte fördern. Hierzu heißt es wörtlich im Programm: „Die Bundesregierung wird zusätzlich 10 Modellprojekte zur Stärkung der ÖPNV unterstützen, zum Beispiel die Einführung von 365 Euro Jahrestickets.“ Die Stadt Koblenz sollte sich hier als Modellstadt bewerben. Durch die Einführung dieses Tickets könnte der Busverkehr auch in Koblenz noch attraktiver gemacht und mehr Menschen zum Umsteigen auf den ÖPNV motiviert werden. Ein solches Ticket einzuführen, wird sicherlich nicht ohne finanzielle Unterstützung des Bundes möglich sein. Hierzu hat die Bundesregierung die Grundlage geschaffen. Auch wenn nähere Informationen hierzu noch nicht vorliegen, sollte sich die Stadt mit ihrem Verkehrsunternehmen koveb als Modellstadt bewerben. Die Voraussetzungen hierfür sind günstig: Am 1.10.2019 wurde die bisherige evm Verkehrs – GmbH an die Stadtwerke verkauft und ist jetzt zu 100% städtisch. Dies sichert auch den Einfluss der Stadt auf das Verkehrsunternehmen, welches ohnehin im Rahmen des Nahverkehrsplanes ab Dezember 2020 Verbesserungen im ÖPNV vornimmt. Durch die Bewerbung als Modellstadt für ein 365 Euro – Jahresticket wird der Nahverkehrsplan ergänzt. Stadt und koveb senden damit ein starkes Signal zur Stärkung des ÖPNV aus. Die Koblenzer Bundestagsabgeordneten werden eine solche Bewerbung sicher gerne unterstützen.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Im Nachgang zu der Stellungnahme ST/0026/2020 vom 30.01.2020 zu o. a. Antrag (vgl. TOP 39 der Sitzung des Stadtrates vom 06.02.2020, AT/0035/2020) hat die Firma BPV Consult GmbH die möglichen Erlöseinbußen durch die Einführung eines 365 Euro-Jahrestickets in der Stadt Koblenz kalkuliert.

 

Leider kann der nach folgende Text aufgrund der Länge hier nicht wiedergegeben werden. Mehr dazu im Ratsinformationssystem 

 

Beschlussempfehlung:

Dem Wunsch der Politik folgend, wird die Koblenzer Verkehrsbetriebe GmbH (koveb) - sobald die Förderbedingungen, die dem Vernehmen nach derzeit mit der EU abgestimmt werden - veröffentlicht sind, beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) für die Stadt Koblenz eine Bewerbung als Modellstadt für ein 365 Euro-Jahresticket im ÖPNV vornehmen. Hierbei ist sich der Stadtrat bewusst, dass a) derzeit die Förderkriterien des Bundes final noch nicht vorliegen, b) bei Verwirklichung der Maßnahme grob geschätzt mit 4 Mio. Euro jährlich aus Erlösverlusten im Ticketverkauf und zusätzlichen 11 Mio. Euro jährlich für weitere Angebotsverbesserungen im Minimum einzuplanen sind, c) die Förderung des Bundes zeitlich begrenzt ist (vermutlich 3 Jahre) und dass nach dem Förderzeitraum die ausfallenden Fördermittel durch entsprechende zusätzliche städtische Eigenmittel zu finanzieren sind. Dies wird – neben der bedingt durch die erforderliche Angebotserweiterung notwendige Anpassung der Wirtschaftsplanung der koveb bis 2030 bei Bewilligung des Antrags – zu einer weiteren spürbaren „belastenden“ Anpassung der Wirtschaftsplanung der koveb führen, d) gegenwärtig eine langfristige Finanzierung des Vorhabens final nicht errechnet werden kann.

 

Ergebnis:

Der Stadtrat beschließt einstimmig, dass die Koblenzer Verkehrsbetriebe GmbH (koveb) - sobald die Förderbedingungen, die dem Vernehmen nach derzeit mit der EU abgestimmt werden - veröffentlicht sind, beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) für die Stadt Koblenz eine Bewerbung als Modellstadt für ein 365 Euro-Jahresticket im ÖPNV vornehmen wird. Hierbei ist sich der Stadtrat bewusst, dass

a) derzeit die Förderkriterien des Bundes final noch nicht vorliegen,

b) bei Verwirklichung der Maßnahme grob geschätzt mit 4 Mio. Euro jährlich aus Erlösverlusten im Ticketverkauf und zusätzlichen 11 Mio. Euro jährlich für weitere Angebotsverbesserungen im Minimum einzuplanen sind,

c) die Förderung des Bundes zeitlich begrenzt ist (vermutlich 3 Jahre) und dass nach dem Förder-zeitraum die ausfallenden Fördermittel durch entsprechende zusätzliche städtische Eigenmittel zu finanzieren sind. Dies wird – neben der bedingt durch die erforderliche Angebotserweiterung notwendige Anpas-sung der Wirtschaftsplanung der koveb bis 2030 bei Bewilligung des Antrags – zu einer weiteren spürbaren „belastenden“ Anpassung der Wirtschaftsplanung der koveb führen,

d) gegenwärtig eine langfristige Finanzierung des Vorhabens final nicht errechnet werden kann.

Beschlussentwurf:

Gemeinsamer Antrag der Ratsfraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und DIE LINKE: Dauerhafte Illumination des Mahnmals für die Opfer des Nationalsozialismus in Koblenz

 

Begründung:

Mit dem Mahnmal für die nationalsozialistischen Opfer des NS-Regimes in Koblenz besteht seit dem Jahr 2001 ein Ort des Gedenkens im Herzen der Stadt Koblenz. Jährlich am 27. Januar findet dort die zentrale Gedenkveranstaltung für all diejenigen statt, die zwischen 1933 und 1945 Opfer des menschenverachtenden Regimes der Nationalsozialisten wurden. Als Würdigung dieses Gedenkortes halten wir eine dauerhafte Illumination für sinnvoll. Gleichzeitig würde diese Maßnahme das Mahnmal auch gegen Vandalismus und anderweitig motivierte Beschädigungen schützen.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Vorgeschichte: Am letzten Holocaust-Gedenktag, den 27. Januar 2020, wurde erstmalig in dieser Form das Mahnmal für die Opfer des Nationalsozialismus in Koblenz durch den Koblenzer Lichtdestigner Garry Krätz beleuchtet. Die Aktion, als Teil des bundesweiten Beleuchtungs-Flashmobs, des von der Gedenkstätte Haus der Wannseekonferenz initiierten Projektes #LichterGegenDunkelheit, fand großen Anklang.

Seitens des Kultur- und Schulverwaltungsamtes wird eine dauerhafte Illumination des Mahnmals begrüßt und befürwortet, da es der Gedenkstätte eine höhere Aufmerksamkeit verleiht, eine Bedeutungssteigerung verspricht sowie gleichzeitig eine Schutzmaßnahme vor nächtlichem Vandalismus darstellen kann.

Die Installation einer dauerhaften Illumination des Mahnmals für die Opfer des Nationalsozialismus erfordert eine eingehende und ämterübergreifende Prüfung der technischen Möglichkeiten am Reichenspergerplatz. Eine gemeinsame Begehung der Örtlichkeit von Tiefbauamt, Kommunaler Servicebetrieb Koblenz, Eigenbetrieb Grünflächen und Bestattungswesen sowie Kultur- und Schulverwaltungsamt ist hierzu geplant.

Nach Prüfung der technischen Möglichkeiten, den sich daraus jeweils ergebenden Kosten und der Klärung der Finanzierung werden, in Rücksprache mit dem Umweltamt, Vorschläge zur Umsetzung erstellt.

Eine bereits erfolgte Prüfung der Finanzierung im Rahmen des Förderprogramms „Demokratie leben“ ergab, dass eine investive Ausgabe nicht gefördert werden kann.

Beschlussempfehlung:

Bei entsprechendem Auftrag wird die Verwaltung die Möglichkeiten einer Illumination prüfen und nach Beendigung dem Stadtrat Vorschläge zur Umsetzung unterbreiten.

 

Ergebnis:

Der Stadtrat beschließt einstimmig, die Verwaltung zu beauftragen, die Möglichkeiten einer Illumination zu prüfen und nach Beendigung der Prüfung dem Stadtrat Vorschläge zur Umsetzung zu unterbreiten.

Beschlussentwurf:

Der Stadtrat möge beschließen, die Verwaltung wird beauftragt, die Marktsatzung der Stadt Koblenz dahingehend zu ändern, dass die Beträge der Standgebühren für Schausteller auf allen Koblenzer Stadtteilkirmessen sowie auf dem Gülser Blütenfest auf das Minimum reduziert werden und dementsprechende Vorschläge über neue Beträge vorzulegen. Alternativ möge die Verwaltung prüfen, ob eine Aussetzung der Standgebühren umsetzbar ist. Ausgenommen sein sollen für diese Maßnahme alle Veranstaltungen mit Schaustellern wie z.B. das Koblenzer Sommerfest zu Rhein in Flammen, die nicht der oben genannten Tradition entspringen.

 

Begründung:

Leider ist in den letzten Jahren zu beobachten, dass viele Kirmesgesellschaften und Heimatvereine mit Problemen bei der Ausrichtung von Stadtteilkirmessen zu kämpfen haben. Unter anderem lässt sich feststellen, dass das Angebot an Fahrgeschäften und typischen Kirmesbuden rückläufig ist. Dies hat zur Folge, dass die Besucherzahlen zurückgehen und so oftmals finanzielle Engpässe bei den Vereinen entstehen, die sich die Brauchtumspflege in ihrem jeweiligen Stadtteil auf die Fahne geschrieben haben. Die Kirmes ist Tradition. Aus dem jeweiligen Kirchweihfest entstanden, ist sie jahrzehntelang Höhepunkt der Festkultur in den Stadtteilen gewesen. Ohne die Attraktionen von Fahrgeschäften, Süßwarenhändlern und Kirmesbuden verlieren die Kirmesfeste an Besuchern, sodass sich der Kreislauf von Besucherschwund und das Fehlen von Attraktionen schließt. Laut Verwaltung betrugen die Einnahmen der Stadt durch Standgebühren für Schausteller bei den Kirmessen der Stadtteile im Jahr 2019 knapp 8.500 Euro. Ein Verzicht auf den Großteil dieses Betrages – also eine Reduzierung der Standgebühren – stellt ein wirksames Mittel dar, sowohl die Vereine finanziell zu entlasten als auch die Attraktivität der Stadtteilkirmessen für die Schausteller wieder zu erhöhen. Oben genannte Summe ist über den Nachtragshaushalt zu korrigieren.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Auf der Grundlage der Marktsatzung der Stadt Koblenz, zuletzt geändert durch die 3. Änderungssatzung vom 04.04.2016 (Anlage 1), wurde u. a. in § 10 geregelt, dass für die Teilnahme an den Veranstaltungen der Stadt Koblenz, und damit auch für die Teilnahme an Kirmessen, eine Benutzungsgebühr erhoben wird. Eine Benutzungsgebühr wird nicht erhoben, wenn das Zelt oder der Stand durch einen gemeinnützigen Verein, Verband oder Institutionen betrieben wird. Die Gemeinnützigkeit ist nachzuweisen. Alternativ muss von den nicht gemeinnützigen Institutionen glaubhaft gemacht werden, dass der erzielte Reinerlös zur Förderung der Heimat- und Brauchtumspflege oder zu sozialen, kulturellen oder sportlichen Zwecken zur Verfügung gestellt wird. Beide Ausnahmetatbestände bezüglich eines Absehens auf die Erhebung der Benutzungsgebühren liegen bei der Berufsgruppe der Schausteller nicht vor. Ein Vergleich mit anderen rheinland-pfälzischen Kommunen hat daneben aufgezeigt, dass sich die in der Marktsatzung der Stadt Koblenz festgesetzten Gebühren im unteren Gebührenrahmen befinden: In der Landeshauptstadt Mainz werden beispielsweise für den Betrieb eines Autoscooters je nach Größe pro Tag ca. 100,00 € - 160,00 € festgesetzt. Der Maximalbetrag eines Autoscooters im Bereich der Stadt Koblenz liegt demgegenüber bei 65,00 € täglich (siehe hierzu: Anlage 1 – Marktsatzung – Gebührenverzeichnis – Kirmessen). Die Stadt Ludwigshafen staffelt die Höhe der Gebühren nach der Attraktivität des jeweiligen Festes. Die Gebühr wird unabhängig von der Dauer der Kirmes erhoben. So betragen z. B. die Standgebühren eines Kinderkarussells im Zuständigkeitsbereich der Stadt Ludwigshafen insgesamt 546,84 €. Demgegenüber werden von Seiten der Stadt Koblenz für eine dreitägige Kirmes insgesamt Gebühren i. H. v. 150,00 € erhoben. Es wird nicht verkannt, dass es sich bei den Kirmessen um Feste mit langer Tradition handelt, die für den Zusammenhalt der örtlichen Gemeinschaft von großer Bedeutung sind und der Pflege des historischen und kulturellen Brauchtums dienen. Demgegenüber hat die Gemeinde jedoch die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Erträge und Einzahlungen soweit vertretbar und geboten aus Entgelten für ihre Leistungen zu beschaffen, soweit die sonstigen Erträge und Einzahlungen nicht ausreichen (§ 94 Abs. 2 Nr. 1 GemO). Auch nach den Grundsätzen der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit, sowie entsprechend der Gemeindeordnung muss gefolgert werden, dass die Gemeinde alle Ertrags- und Einzahlungsmöglichkeiten auszuschöpfen hat. (VV Nr. 6 zu § 93 GemO). Die Gebühren für Schaustellerbetriebe bei Kirmessen in Koblenz bewegen sich, wie oben erläutert, im unteren Rahmen der im Vergleich herangezogenen Städte.

Beschlussempfehlung:

Die Verwaltung empfiehlt keine Reduzierung der in der Marktsatzung festgelegten Gebühren vorzunehmen.

 

Ergebnis:

Der Stadtrat beschließt mehrheitlich bei 33 Ja-Stimmen und einer Stimmenthaltung, die Verwaltung wird beauftragt, die Marktsatzung der Stadt Koblenz dahingehend zu ändern, dass die Beträge der Standgebühren für Schausteller auf allen Koblenzer Stadtteilkirmessen sowie auf dem Gülser Blütenfest auf das Minimum reduziert werden und dementsprechende Vorschläge über neue Beträge vorzulegen. Alternativ möge die Verwaltung prüfen, ob eine Aussetzung der Standgebühren umsetzbar ist. Ausgenommen sein sollen für diese Maßnahme alle Veranstaltungen mit Schaustellern wie z.B. das Koblenzer Sommerfest zu Rhein in Flammen, die nicht der oben genannten Tradition entspringen.

Stadtratssitzung am 15.05.2020

Beschlussentwurf:

Der Stadtrat möge beschließen, die Verwaltung wird beauftragt,

1. Die Stadt Koblenz erklärt sich mit Menschen auf der Flucht und den Zielen der SEEBRÜCKE solidarisch. Der Rat unterstützt wie zahlreiche andere Städte die Initiative „Seebrücke – schafft sichere Häfen“ und deklariert Koblenz als „sicheren Hafen“.

2. Die Stadt Koblenz positioniert sich öffentlich gegen die Kriminalisierung der Seenotrettung.

3. Die Stadt Koblenz stellt die schnelle und unkomplizierte Aufnahme und Unterbringung von aus Seenot geretteten Menschen zusätzlich zur Verteilungsquote von Schutzsuchenden sicher: Die Stadt Koblenz erklärt sich bereit, aus Seenot gerettete Menschen direkt aufzunehmen und unterzubringen. Diese Aufnahme geschieht zusätzlich zur Verteilungsquote Asylsuchender. Hierzu wird ein Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Inneres und Sport, dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und dem Bundesland Rheinland-Pfalz hergestellt.

4. Die Stadt Koblenz erkennt die dramatische Lage in den überfüllten griechischen Flüchtlingslagern an und die Verwaltung wird beauftragt, die vorhandene nicht genutzte Infrastruktur zu reaktivieren und zu ermitteln, wie viele geflüchtete Menschen, insbesondere Frauen, Kinder, Jugendliche und Corona-Risikogruppen die Stadt Koblenz aufnehmen kann.

5. Die Stadt Koblenz sorgt für ein langfristiges Ankommen, indem alle notwendigen Ressourcen für eine menschwürdige Versorgung, insbesondere in den Bereichen Wohnen, medizinische Versorgung und Bildung, zur Verfügung gestellt werden.

6. Die Stadt Koblenz veröffentlicht alle soweit möglichen unternommenen Handlungen, mit denen die Kommune zu einem Sicheren Hafen wird.

7. Die Stadt Koblenz setzt sich auf regionaler, nationaler und europäischer Ebene aktiv für die Umsetzung der oben genannten Punkte ein. Des Weiteren appelliert der Rat an die Bundesregierung, sich weiterhin und verstärkt für die Bekämpfung der Fluchtursachen einzusetzen, insbesondere für eine gerechte und effektivere Entwicklungshilfe und dafür, dass die Menschen auf dem Mittelmeer gerettet werden.

8. Die Stadt soll innerhalb von zwei Wochen den zuständigen Stellen im Land und Bund anbieten, ein Kontingent besonders schutzbedürftiger in griechischen Flüchtlingslagern festsitzenden Menschen aufzunehmen und den Bundesinnenminister auffordern, seiner humanitären Verpflichtung nachzukommen.

9. Der Stadtrat dankt allen Koblenzer*innen und den vielen Initiativen in unserer Stadt, die sich in den vergangenen Jahren hilfsbereit und mit großem Engagement um Flüchtlinge gekümmert haben. Der Stadtrat dankt auch der Verwaltung dafür, dass sie in guter dezernats- und ämterübergreifender Zusammenarbeit ein tragfähiges Konzept erstellt und weiterentwickelt hat und den Medien, die durch ihre Berichtserstattung wesentlich zu der Willkommenskultur in unserer Stadt beitragen.

 

Begründung:

Gerade in der Corona-Krise müssen wir alle zusammenhalten, wir können in dieser schweren Zeit niemanden zurücklassen. Die Flüchtlinge, die in den griechischen Inseln ausharren, müssen dringender denn je in Sicherheit gebracht werden. In dem Flüchtlingscamp in Ritsona sind mehrere Bewohner*innen bereits von Corona infiziert. Dort sind etwa 3000 Menschen auf engstem Raum und unter unmenschlichen Bedingungen untergebracht. Soziale Distanz zu wahren ist unmöglich. Das Lager wurde jetzt komplett abgeriegelt und die Bewohner*innen sind dem Virus schutzlos ausgeliefert. Überbelegung, schlechte Hygienebedingungen und der Mangel an medizinischer Hilfe sind ein idealer Nährboden für die Ausbreitung des Virus. Wir haben es mit einer humanitären Katastrophe zu tun und wir müssen dieses Unheil vermeiden. Eine schnelle Aufnahme ist nur dem Bund möglich. Dieser verfügt bereits über erprobte Abläufe mit den notwendig zu beteiligenden internationalen Organisationen wie UNHCR und IOM in den Herkunftsregionen. Angesichts der etwa 40.000 Flüchtlinge, die derzeit noch in den griechischen Lagern in akuter Lebensgefahr sind, ist es beschämend nur 50 Menschen aus diesem Elend befreien zu wollen. Seit vielen Jahren, schon lange vor der Corona-Pandemie, sind uns allen die Missstände in den griechischen Inseln bekannt. Und der Bund ist erst jetzt bereit nur bei wenigen Kinder die dringend notwendige Hilfe zu leisten! Laut dem Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e.V. ist die Zahl junger Flüchtlinge, die im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe betreut und versorgt werden seit dem 5. Dezember 2019 von 30.408 auf 26.432 gesunken. Schnelle Hilfe für Flüchtlingskinder aus Griechenland ist als nicht nur nötig, sondern auch möglich! Wir begrüßen, dass das Integrationsministerium in Rheinland-Pfalz sich schon vor langer Zeit bereit erklärt hat, im Rahmen einer bundesweiten Regelung seinen Beitrag zur Aufnahme von besonders Schutzbedürftigen aus den überfüllten griechischen Flüchtlingslagern zu leisten. Es gibt in Rheinland-Pfalz weitaus mehr ungenützte Kapazitäten, die wieder dafür reaktiviert werden könnten. Zahlreiche Kommunen haben sich wiederholt bereit erklärt Menschen in Not aufzunehmen. 2019 sind 1900 Geflüchtete im Mittelmeer ertrunken. Im Jahr zuvor waren es 2299 laut offiziellen Zahlen. Die Dunkelziffer dürfte in beiden Fällen deutlich höher liegen. Die zivilgesellschaftliche Initiative „Seebrücke – schafft sichere Häfen“ protestiert seit geraumer Zeit gegen das Sterben im Mittelmeer und gegen die Kriminalisierung von Seenotrettern. Auch in Koblenz haben sich schon Hunderte an „Seebrücke“-Aktionen beteiligt – und noch viel mehr mit zahlreichen Aktivitäten und Initiativen die Bereitschaft der Bevölkerung gezeigt, Hilfe zu leisten und damit auch ihren Willen für eine solche Deklaration demonstriert. Viele Städte in Europa haben sich bereits solidarisiert und angeboten, in Seenot geratene Menschen aufzunehmen. Die Stadt Koblenz soll hier ebenfalls ein Zeichen für Menschlichkeit und Frieden setzen. In den letzten Jahren hat die Bevölkerung von Koblenz gemeinsam mit Verwaltung und Politik gezeigt, dass sie bereit und fähig ist, geflüchtete Menschen aufzunehmen und zu integrieren. Diesen Weg muss Koblenz weitergehen und damit ein deutliches Zeichen von Menschlichkeit und Offenheit unserer Stadt und ihrer Menschen setzen – und dadurch auch ein Gegengewicht zu steigender Fremdenfeindlichkeit und Hass gegenüber hilfsbedürftigen Menschen. Wir werden uns weiterhin politisch dafür einsetzen, dass Deutschland seine humanitäre Verpflichtung nachkommt, damit eine Zuspitzung der humanitären Katastrophe auf den Inseln oder auf dem Meer abgewendet werden kann.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Für die Ziff. 1., 2., 6. und 7. des Antrags fehlt es an einer Beschluss- und Befassungskompetenz des Stadtrates, so dass diese in der Sitzung des Stadtrates am 15.05.2020 nicht behandelt werden dürfen.

Zu 3. und 8. Zweifelsohne sind die Zustände in den Flüchtlingscamps dramatisch und eine humanitäre Katastrophe. Um die Situation in den Camps zu verbessern, ist die Politik angehalten, eine rasche Lösung auf Bundes- und auf europäischer Ebene zu finden. Ein aktuell positiver Schritt ist hier die Aufnahme der geflüchteten Kinder und Jugendliche aus griechischen Lagern in Deutschland. Hierbei ist auch die Schaffung von optimalen Rahmenbedingungen für die nach Koblenz kommenden Geflüchteten eine Selbstverständlichkeit. Dabei müssen wir auch immer wieder die Kapazität in unseren Gemeinschaftsunterkünften im Blick haben. In der Zuständigkeit der Stadtverwaltung Koblenz befinden sich die beiden Gemeinschaftsunterkünfte Rauental und Niederberger Höhe sowie 62 BImA Wohnungen. Insgesamt könnten bei maximaler Auslastung 603 Personen aufgenommen werden. Eine maximale Auslastung ist jedoch oftmals aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen bzw. aufgrund der Belegungsstrategien z.B. im Umgang mit Familien nicht möglich. Auch aufgrund der aktuellen Ansteckungsgefahr. Derzeit werden insgesamt 392 Personen untergebracht, dies bedeutet eine Auslastung von knapp 70 % (tagesaktueller Wert). Monatlich werden der Stadt Koblenz im Durchschnitt bis zu 10 Personen zugewiesen. Darüber hinaus werden Personen im Rahmen des Familiennachzuges für eine begrenzte Zeit untergebracht, insofern den Personen eine Obdachlosigkeit drohen würde. Diese Personen werden entsprechend der freien Kapazitäten in den o.g. Einrichtungen untergebracht und von unseren Sozialarbeitern sowie Integrationslotsen betreut. Wie sich die Zuweisungszahlen nach der "Corona bedingten" Freigabe zur Öffnung der Grenzen verändern, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorausgesagt werden.

Wenn die derzeitigen Zuweisungen so weiter fortgeführt werden oder sogar steigen, wird die Stadt irgendwann an die derzeitigen Kapazitätsgrenzen gelangen.

4. Die Stadt Koblenz nimmt zurzeit Flüchtlinge im Rahmen ihrer bestehenden Kapazitäten auf. Eine Ausweitung der jetzigen Kapazitäten wäre eine große Herausforderung – vor allem, weil einige ehemalige Unterbringungseinrichtungen nicht reaktiviert werden können. Dazu zählen z.B. die RheinKaserne oder das Haus Bastian. Zudem wurden die Landesfeierwehrschule und die Ehemalige Hundeschule in Bubenheim seinerseits vom Land und nicht der Stadt Koblenz betrieben. Hinzu kommt die angespannten Wohnsituation in Koblenz: Viele Menschen wollen gerne in Koblenz leben, darunter natürlich auch anerkannte geflüchtete Menschen, die ihren Wohnsitz frei wählen dürfen. Das ist für die Attraktivität der Stadt ein positives Zeichen, verknappt aber den Wohnraum.

5. Schon heute werden alle möglichen Ressourcen (z. B. Sozialarbeiter, Integrationslotsen, Wohnungsvermittlungsunterstützung, Integrations-Koordinierungsstelle Koblenz) ausgeschöpft. Wir sorgen damit für eine sehr gute Integration.

9. Dem Dank wird zugestimmt.

Beschlussempfehlung:

Aufgrund dieser Fakten empfiehlt die Verwaltung von der Beteiligung der Stadt Koblenz an der Seebrücke abzusehen.

 

Ergebnis:

Der Stadtrat beschließt mehrheitlich bei 29 Ja-Stimmen und 23 Nein-Stimmen, die Verwaltung wird beauftragt,

1. Die Stadt Koblenz stellt die schnelle und unkomplizierte Aufnahme und Unterbringung von aus Seenot geretteten Menschen zusätzlich zur Verteilungsquote von Schutzsuchenden sicher: Die Stadt Koblenz erklärt sich bereit, aus Seenot gerettete Menschen direkt aufzunehmen und unterzubringen. Diese Aufnahme geschieht zusätzlich zur Verteilungsquote Asylsuchender. Hierzu wird ein Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Inneres und Sport, dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und dem Bundesland Rheinland-Pfalz hergestellt.

2. Die Stadt Koblenz erkennt die dramatische Lage in den überfüllten griechischen Flüchtlingslagern an und die Verwaltung wird beauftragt, die vorhandene nicht genutzte Infrastruktur zu reaktivieren und zu ermitteln, wie viele geflüchtete Menschen, insbesondere Frauen, Kinder, Jugendliche und Corona-Risikogruppen die Stadt Koblenz aufnehmen kann.

3. Die Stadt Koblenz sorgt für ein langfristiges Ankommen, indem alle notwendigen Ressourcen für eine menschwürdige Versorgung, insbesondere in den Bereichen Wohnen, medizinische Versorgung und Bildung, zur Verfügung gestellt werden.

4. Die Stadt soll innerhalb von zwei Wochen den zuständigen Stellen im Land und Bund anbieten, ein Kontingent besonders schutzbedürftiger in griechischen Flüchtlingslagern festsitzenden Menschen aufzunehmen und den Bundesinnenminister auffordern, seiner humanitären Verpflichtung nachzukommen.

5. Der Stadtrat dankt allen Koblenzer*innen und den vielen Initiativen in unserer Stadt, die sich in den vergangenen Jahren hilfsbereit und mit großem Engagement um Flüchtlinge gekümmert haben. Der Stadtrat dankt auch der Verwaltung dafür, dass sie in guter dezernats- und ämterübergreifender Zusammenarbeit ein tragfähiges Konzept erstellt und weiterentwickelt hat und den Medien, die durch ihre Berichtserstattung wesentlich zu der Willkommenskultur in unserer Stadt beitragen.

Beschlussentwurf:

Ehrenbürgerschaft Hindenburg und Michel aberkennen Antragstext: Der Stadtrat möge beschließen, die Verwaltung wird beauftragt:

1. Die Ehrenbürgerschaft von Paul von Hindenburg (verliehen am 28. September 1917) der Stadt Koblenz zu widerrufen und dessen Namen auf der Ehrentafel zu entfernen.

2. Die Ehrenbürgerschaft von Fritz Michel (verliehen am 17. September 1952) der Stadt Koblenz zu widerrufen und dessen Namen auf der Ehrentafel zu entfernen.

3. Zu prüfen, ob es weitere Ehrenbürger gibt, welche aus heutiger Sicht nicht mehr die Ehrenbürgerwürde verdienen.

 

Begründung:

Die Ehrenbürgerwürde ist die höchste Auszeichnung, welche die Stadt Koblenz verleihen kann. Sie soll für besondere Verdienste für die Stadt Koblenz verliehen werden. Sowohl Paul von Hindenburg, als auch Fritz Michel sind keine Persönlichkeiten, welche die Ehrenbürgerwürde der Stadt Koblenz verdienen und deswegen muss die Ehrenbürgerwürde posthum in beiden Fällen aberkannt werden. Paul von Hindenburg war Generalfeldmarschall während des ersten Weltkriegs. Er war maßgeblich für die Millionen von Toten im ersten Weltkrieg verantwortlich und seine Geisteshaltung: "Wir müssen so viele Gebiete beanspruchen [...] wie wir zur militärischen Verbesserung unserer Grenzen und zur Erringung wirtschaftlicher Vorteile brauchen" Während des ersten Weltkriegs und der Schlacht von Verdun machte er deutlich, was er vom Krieg und der Vernichtung von Millionen von Menschen hielt: „Der Krieg bekommt mir wie eine Badekur.“ Später als Reichspräsident berief er Adolf Hitler zum Reichskanzler und half den deutschen Faschisten so bei der Machtergreifung. Fritz Michel hat ebenfalls nicht die Ehrenbürgerschaft der Stadt Koblenz verdient. Er war zwar auf vielen Ebenen talentiert – so war er sowohl Gynäkologe als auch Chirurg und war leitender Chefarzt am evangelischen Stift – dennoch hat er auch eine unglaubliche Schuld während des deutschen Faschismus auf sich geladen. So wurden in seiner Zeit als leitender Chefarzt weit über 1.000 Menschen sterilisiert. In den meisten Fällen gegen den Willen der Betroffenen. Er selbst führte hunderte davon selbst durch.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Es wird auf die Beschlussvorlage der Verwaltung BV/0190/2020 verwiesen.

Beschlussempfehlung:

/

 

Ergebnis:

Die antragstellende Fraktion erklärt den Antrag aufgrund der vorliegenden Beschlussvorlage der Verwaltung für erledigt.

 

Die Ehrenbürgerschaft beider wurde daraufhin aberkannt.

Beschlussentwurf:

Die Stadtverwaltung wird angewiesen, den Zuschuss des Landes Rheinland-Pfalz an die Stadt Koblenz nicht für Kosten der Stadt Koblenz aufgrund der Coronakrise zu verwenden sondern an Handel/ Gewerbe, Kulturschaffende und soziale und gemeinnützige Einrichtungen im Rahmen von Programmen und/oder Zuschüssen weiterzugeben. Hierfür wird die Stadtverwaltung beauftragt dem Stadtrat Vorschläge zur Verteilung dieses Zuschusses zu machen.

 

Begründung:

Die Ausgaben der Stadt für die Coronakrise betreffen Pflichtaufgaben. Diese hat die Stadt jedenfalls zu tragen. Die Gewährung des Landeszuschusses erfolgt von Seiten des Landes ohne Bindung oder Bedingungen. Die Not in der Coronakrise ist für viele Einrichtungen, Kulturschaffende und für Handel und Gewerbe groß. Daher wird beantragt, die Landesmittel denjeinigen weiter zu geben, die besonders von der Krise betroffen sind.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Beschlussempfehlung:

Aus den vorgenannten Aspekten empfiehlt die Verwaltung, den Antrag abzulehnen.

 

Ergebnis:

Der Stadtrat verweist die Angelegenheit in den Haupt- und Finanzausschuss.

Beschlussentwurf:

Resolution des Koblenzer Stadtrates an Landes- und Bundesregierung zur Corona- Krise und der finanziellen Leistungsfähigkeit der Stadt

1. Der Koblenzer Stadtrat dankt in der aktuellen Corona-Krise allen Mitarbeiter/innen im Gesundheitsbereich, im Einzelhandel und im städtischen Bereich, die engagiert und auch mit hohem persönlichem Risiko Leistungen für die Allgemeinheit erbringen.

2. Solidarität, eine leistungs- und handlungsfähige Kommune, eine öffentliche Infrastruktur sind unabdingbare Voraussetzungen dafür, dass die jetzige Krise überwunden werden kann.

3. Der Koblenzer Stadtrat befürwortet Hilfen für Unternehmen und Einzelpersonen zur Überwindung der Corona-Krise.

4. Die finanzielle Situation der Städte und Gemeinden in Rheinland-Pfalz, auch die der Stadt Koblenz, wird sich durch notwendige Stundungen von Steuervorauszahlungen, wegbrechende Einnahmen und höhere Ausgaben für Sozialleistungen dramatisch verschärfen. Allein der Rückgang der Gewerbesteuereinnahmen wird zu einer erheblichen Unterdeckung der kommunalen Haushalte führen.

5. Der Stadtrat begrüßt den Widerspruch der Verwaltung gegen die von der ADD per Haushaltsverfügung vom 25.03.2020 geforderten Einsparungen im freiwilligen Leistungsbereich. Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie ist der Haushalt neu zu beraten.

6. Der Koblenzer Stadtrat fordert darüber hinaus Bund und Land auf, nicht nur einen Rettungsschirm für Unternehmen mit vielen Milliarden aufzuspannen, sondern auch die Kommunen entsprechend Ihren Aufgaben auszustatten. Denn „vor Ort“ wird die Lebensqualität von Menschen erlebt und entschieden. Land und Bund sind hier beim kommunalen Finanzausgleich oder durch Direkthilfen in der Pflicht.

7. Öffentliche Daseinsvorsorge, öffentliche Einrichtungen wie Gesundheitsämter, Krankenhäuser und Sportstätten, kulturelle und soziale Einrichtungen sind unabdingbar, um allen Menschen ein den Werten des Grundgesetzes entsprechendes Leben zu ermöglichen. Systemrelevant sind neben der Wirtschaft (nicht nur Banken, sondern) auch die Städte und Gemeinden, das hat die aktuelle Corona-Krise mehr als deutlich gemacht.

8. Bund und Land müssen entsprechend handeln und auch den Kommunen finanziell helfen.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Verwaltung befürwortet die Resolution grundsätzlich. Jedoch wird zu Nr. 5 im zweiten Satz aufgeführt „Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie ist der Haushalt neu zu beraten." Zum jetzigen Zeitpunkt steht noch nicht fest, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für einen (konsumtiver) Nachtragshaushalt nach § 98 GemO zutreffen. Beispielsweise kann aufgrund erheblicher Mindereinnahmen im Bereich der Gewerbesteuer der Haushaltsausgleich in diesem Jahr vermutlich nicht erreicht werden, so dass die Vorgaben nach § 98 Abs. 2 Nr. 2 GemO („nur durch die Änderung der Haushaltssatzung der Haushaltsausgleich erreicht oder ein wesentlicher Anstieg einer bestehenden Deckungslücke vermieden werden kann“) nicht erfüllt sind. Eventuelle Änderungen an dem bestehenden Zahlenwerk lassen sich je nach Ausgestaltung bspw. auch über über- oder außerplanmäßige Auszahlungen verwirklichen, ohne dass es einer Nachtragshaushaltssatzung bedarf. Daher sollte der vorgenannte Satz gestrichen werden.

Beschlussempfehlung:

Bei Streichung des zweiten Satzes zu Nr. 5 ("Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie ist der Haushalt neu zu beraten.") kann die Resolution beschlossen werden.

 

Ergebnis:

Der Stadtrat beschließt einstimmig: Resolution des Koblenzer Stadtrates an Landes- und Bundesregierung zur Corona- Krise und der finanziellen Leistungsfähigkeit der Stadt

1. Der Koblenzer Stadtrat dankt in der aktuellen Corona-Krise allen Mitarbeiter/innen im Gesundheitsbereich, im Einzelhandel und im städtischen Bereich, die engagiert und auch mit hohem persönlichem Risiko Leistungen für die Allgemeinheit erbringen.

2. Solidarität, eine leistungs- und handlungsfähige Kommune, eine öffentliche Infrastruktur sind unabdingbare Voraussetzungen dafür, dass die jetzige Krise überwunden werden kann.

3. Der Koblenzer Stadtrat befürwortet Hilfen für Unternehmen und Einzelpersonen zur Überwindung der Corona-Krise.

4. Die finanzielle Situation der Städte und Gemeinden in Rheinland-Pfalz, auch die der Stadt Koblenz, wird sich durch notwendige Stundungen von Steuervorauszahlungen, wegbrechende Einnahmen und höhere Ausgaben für Sozialleistungen dramatisch verschärfen. Allein der Rückgang der Gewerbesteuereinnahmen wird zu einer erheblichen Unterdeckung der kommunalen Haushalte führen.

5. Der Stadtrat begrüßt den Widerspruch der Verwaltung gegen die von der ADD per Haushaltsverfügung vom 25.03.2020 geforderten Einsparungen im freiwilligen Leistungsbereich.

6. Der Koblenzer Stadtrat fordert darüber hinaus Bund und Land auf, nicht nur einen Rettungsschirm für Unternehmen mit vielen Milliarden aufzuspannen, sondern auch die Kommunen entsprechend Ihren Aufgaben auszustatten. Denn „vor Ort“ wird die Lebensqualität von Menschen erlebt und entschieden. Land und Bund sind hier beim kommunalen Finanzausgleich oder durch Direkthilfen in der Pflicht.

7. Öffentliche Daseinsvorsorge, öffentliche Einrichtungen wie Gesundheitsämter, Krankenhäuser und Sportstätten, kulturelle und soziale Einrichtungen sind unabdingbar, um allen Menschen ein den Werten des Grundgesetzes entsprechendes Leben zu ermöglichen. Systemrelevant sind neben der Wirtschaft (nicht nur Banken, sondern) auch die Städte und Gemeinden, das hat die aktuelle Corona-Krise mehr als deutlich gemacht.

8. Bund und Land müssen entsprechend handeln und auch den Kommunen finanziell helfen.

9. Der Stadtrat schließt sich dem Aktionsbündnis „Würde unserer Städte“ an.

Stadtratssitzung am 06.02.2020