Stadtratssitzung am 16.11.2023
Beschlussentwurf:
Der Stadtrat beschließt:
- Bei öffentlichen Veranstaltungen, die von oder mit der Stadt Koblenz geplant werden, Awarenesskonzepte vorzulegen.
- Zu prüfen, ob die Vorlegung eines Awarenesskonzeptes bei geplanten Veranstaltungen im Stadtgebiet als verpflichtende Auflage aufgenommen werden kann.
- Zu prüfen, inwieweit Veranstaltende vertraglich verpflichtet werden können, dass die eingesetzten Sicherheitsdienste eine Schulung des Personals zum Umgang mit Belästigung, sexualisierten Übergriffen und Diskriminierung nachweisen müssen.
Begründung:
Ausgehen und Veranstaltungen im Stadtgebiet Koblenz zu besuchen, gehört für viele Menschen zu einem guten Leben dazu. Im öffentlichen Räumen sowie bei öffentlichen Veranstaltungen kann es immer wieder zu grenzüberschreitendem Verhalten kommen. Betroffen hiervon sind insbesondere Personen, die Diskriminierung wie Sexismus, Queerfeindlichkeit, Rassismus, Ableismus oder Antisemitismus erleben. Veranstaltungen in Koblenz müssen für alle Menschen sicher sein und alle Menschen müssen sich in Koblenz wohlfühlen können. Um gewährleisten zu können, dass sich während öffentlichen Veranstaltungen in Koblenz alle Menschen, insbesondere BiPoc, Frauen und LGBTQIA+, wohlfühlen können, spielen Awarenesskonzepte bei öffentlichen Veranstaltungen eine wichtige Rolle.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Ordnungsbehörde der Stadt Koblenz prüft als einheitlicher und zentraler Ansprechpartner die Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen und koordiniert hierbei die Einbindung sämtlicher Fachämter und Behörden (wie z.B. auch die Polizei). Sofern die Vorlage eines Sicherheitskonzeptes gesetzlich vorgeschrieben oder im Einzelfall als erforderlich angesehen wird (vgl. § 26 POG), prüfen auch hier die Ordnungsbehörde, die Polizei sowie das Amt für Brand- und Katastrophenschutz das jeweilige Konzept vor dem Hintergrund der Gefahrenabwehr. Verantwortlich für die Umsetzung und Einhaltung des Sicherheitskonzeptes ist jedoch allein der Veranstalter. Dieser bedient sich sodann regelmäßig eines Sicherheitsdienstes zur Umsetzung der Maßnahmen, die sich aus dem Sicherheitskonzept ergeben. Ein sog. Awarenesskonzept kann als Bestandteil eines solchen Sicherheitskonzeptes verstanden werden. Dieses kann nur bei Vorliegen einer konkreten Gefährdungslage behördlich gefordert werden. Es wäre rechtlich nicht zulässig, ein Awarenesskonzept „proaktiv“ einzufordern. Gleichwohl kann der Veranstalter auf freiwilliger Basis ein Awarenesskonzept erarbeiten und der Behörde im Rahmen des Sicherheitskonzeptes vorlegen. Ferner obliegt es nicht der Ordnungsbehörde darüber zu entscheiden, ob bzw. inwieweit das Personal der eingesetzten Sicherheitsdienste hinsichtlich des Umgangs mit Belästigung, sexualisierten Übergriffen und Diskriminierung geschult werden. Sobald Straftaten im Rahmen von Veranstaltungen verübt werden, ist darüber hinaus ohnehin die Polizei als Strafverfolgungsbehörde hinzuzuziehen.
Beschlussempfehlung:
Eine Beschlussfassung erübrigt sich aufgrund der Erläuterungen im Rahmen der Stellungnahme
Ergebnis:
Der Stadtrat lehnt den Antrag bei 11 Ja-Stimmen mehrheitlich ab
Beschlussentwurf:
Der Stadtrat beschließt: die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob die temporäre Sperrung des Schenkendorfplatzes, im Rahmen des Modellprojekts, über den geplanten Zeitraum hinaus beibehalten werden kann und bis zu einem vorliegenden Ergebnis das Modellprojekt fortzuführen und die Sperrung aufrecht zu erhalten.
Begründung:
Erfolgt mündlich
Stellungnahme der Verwaltung:
Die positiven Erfahrungen im Rahmen des Feldversuches führen auch bei der Verwaltung zu der Auffassung, dass die temporäre Sperrung weiterhin aufrecht erhalten bleibt. Die ersten Ergebnisse des Feldversuches haben gezeigt, dass das Ziel, damit eine städtebauliche Aufwertung des Schenkendorfplatzes angehen zu können und eine Verbesserung der sicheren Verkehrsführung für Fußgänger und Radfahrer herbeizuführen, ohne größere Einschränkungen im Verkehrsablauf des motorisierten Individualverkehrs in der südlichen Vorstadt erreicht werden kann. Die Verwaltung stellt derzeit die gutachterlichen Ergebnisse des Feldversuches zusammen und wertet diese aus, um die sich daraus ergebenden Verfahrensschritte für eine dauerhafte Beibehaltung der Sperrung incl. einer städtebaulichen Umgestaltung der Flächen vorbereiten zu können. Zu gegebener Zeit erfolgt dann eine Vorlage im zuständigen Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauordnung.
Beschlussempfehlung:
Da die Verwaltung schon im Sinne der antragstellenden Fraktionen arbeitet, erübrigt sich eine separate Beschlussfassung.
Ergebnis:
Die antragstellende Fraktion erklärt den Antrag in Kenntnis der Stellungnahme der Verwaltung für erledigt.
Beschlussentwurf:
Der Rat möge beschließen, die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, a. ob der erhöhte Bedarf an bezahlbarem Wohnraum in Koblenz die Voraussetzungen einer städtebaulichen Entwicklungssatzung nach §165 BauGB erfüllt, b. welche Fläche im noch zu beschließenden Flächennutzungsplan für die Aufstellung einer Entwicklungssatzung geeignet ist.
Begründung:
Die Situation am Koblenzer Wohnungsmarkt ist höchst angespannt. Steigende Baukosten und Mieten sowie abgeschreckte Investoren führen zu einem erhöhten Bedarf an bezahlbarem Wohnraum. Doch gerade daran herrscht in Koblenz ein erheblicher Mangel. Wohnraum fehlt an allen Ecken und Enden, neuer Wohnraum wird nicht schnell genug gebaut. Gemäß § 165 BauGB kann eine „Gemeinde […] einen Bereich, in dem eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme durchgeführt werden soll, durch Beschluss förmlich als städtebaulichen Entwicklungsbereich festlegen, wenn 1. die Maßnahme den Zielen und Zwecken nach Absatz 2 entspricht, 2. das Wohl der Allgemeinheit die Durchführung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme erfordert, insbesondere zur Deckung eines erhöhten Bedarfs an Wohn- und Arbeitsstätten, zur Errichtung von Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen oder zur Wiedernutzung brachliegender Flächen, 3. die mit der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme angestrebten Ziele und Zwecke durch städtebauliche Verträge nicht erreicht werden können oder Eigentümer der von der Maßnahme betroffenen Grundstücke unter entsprechender Berücksichtigung des § 166 Absatz 3 nicht bereit sind, ihre Grundstücke an die Gemeinde oder den von ihr beauftragten Entwicklungsträger zu dem Wert zu veräußern, der sich in Anwendung des § 169 Absatz 1 Nummer 6 und Absatz 4 ergibt, 4. die zügige Durchführung der Maßnahme innerhalb eines absehbaren Zeitraums gewährleistet ist.“ Eine solche Satzung soll sowohl Ein- als auch Mehrfamilienhausbau sowie sozialen Wohnungsbau umfassen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Es handelt sich um einen Prüfungsauftrag. Die Verwaltung wird das Ergebnis ihrer Prüfung im Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität vorstellen.
Ergebnis:
Der Stadtrat verweist den Antrag mehrheitlich bei 20 Ja-Stimmen und 18 Nein-Stimmen zur weiteren Behandlung in den Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität.
Beschlussentwurf:
Der Stadtrat möge beschließen, die Verwaltung wird beauftragt, einen Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan 151 a: Goebensiedlung neu zu fassen und damit die Bauleitplanung einzuleiten.
Begründung:
Gemäß §1 Abs.3 und Abs. 5 BauGB hat eine Gemeinde Bauleitpläne aufzustellen, „sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist; die Aufstellung kann insbesondere bei der Ausweisung von Flächen für den Wohnungsbau in Betracht kommen.“ Dabei „soll […] eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung unter Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung gewährleisten.“ Diesen dringenden Handlungsbedarf sehen wir im Bereich der Goebensiedlung. Die Quartiersentwicklung der Goebensiedlung ist ein wichtiges Vorhaben mit Strahlkraft für den gesamten Asterstein. Außerdem muss sichergestellt werden, dass eine ausreichende Fläche für die Kirmes und St. Martin zur Verfügung steht. Zurzeit ist das geltende Planungsrecht nach §34 BauGB zu beurteilen. Dies hat zur Folge, dass eine städtebauliche Steuerung nicht möglich ist. Der zwischen der Stadt Koblenz und der Moselland GmbH, vertreten durch die Heimstätte Rheinland-Pfalz GmbH im Jahr 1998 geschlossene Vertrag hatte die Durchführung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 151 a: Goebensiedlung zum Ziel. Die damals vorgesehenen Festsetzungen berücksichtigen in angemessener Weise die Wohnbedürfnisse der Bevölkerung und bildeten mit der vorhandenen Bebauung ein verträgliches Maß an zusätzlicher Wohnbebauung und eine städtebauliche Einheit. Leider ist der Plan über das Stadium der Offenlage nicht hinausgekommen. Er ruht seit dieser Zeit. Aufgrund der Länge der Zeit sind wir daher der Überzeugung, dass wir einen neuen Aufstellungsbeschluss fassen müssen, um die Bauleitplanung neu voranzutreiben. Durch den Eigentumsübergang der Goebensiedlung von der Heimstätte Rheinland-Pfalz in verschiedene Privateigentümer hat dieser Wohnbereich chaotische Verhältnisse bis hin zum Verfall einiger Gebäude angenommen. Der Block 6, die ehemaligen Pferdeställe, die der Denkmalpflegebeirat als erhaltenswürdig einstuft, wird systematisch entwohnt. Bei der allseits bekannten Verknappung sozialen Wohnraums ist dieser Zustand unverantwortlich. Das Erfordernis einer Bauleitplanung liegt bei dem sichtbaren Verfall der Goebensiedlung schon lange vor. Besonders das private, der Öffentlichkeit zugängliche Straßen- und Wegenetz bildet eine ständige Gefahr für die Bevölkerung.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung tauscht sich in den nächsten Tagen mit dem Eigentümer über dessen modifizierte Entwicklungsabsichten aus. Über dessen Vorstellungen und die Haltung der Verwaltung soll dann im nächsten Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität im Dezember unterrichtet werden. Dabei könnten dann auch die Eckpunkte eines neuen Aufstellungsbeschlusses festgelegt werden, damit ggf. die Plansicherungsinstrumente des Baugesetzbuches (Rückstellung und Veränderungssperre) greifen.
Beschlussempfehlung:
Verweis in den zuständigen Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität (ASM).
Ergebnis:
Der Stadtrat verweist den Antrag einstimmig in den Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität.
Stadtratssitzung am 14.09.2023
Beschlussentwurf:
Der Stadtrat beschließt, die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, ob Fördergelder bereitstehen zur Schaffung eines öffentlichen politischen Begegnungsorts. Dieser Ort soll in der Form eines kleinen Ekklesiasterions aufgebaut sein, also einem antiken Versammlungsraum, in dem die Volksversammlung der Stadt abgehalten wurde. Um dabei nicht nur dem antiken Gedanken der Offenheit und allgemeinen Zugänglichkeit gerecht zu werden, sondern auch den modernen Standards, soll dieses in angemessener Weise mit Stromanschlüssen ausgestattet werden und überdacht sein. Der Raum soll allen Organisationen und Privatpersonen offenstehen, die mit ihren Werten der „Charta der Vielfalt“ entsprechen. Dies soll sicherstellen, dass die demokratischen Werte, wie Öffentlichkeit, Gleichheit und Freiheit, welche vom Koblenzer Ekklesiasterion repräsentiert werden sollen, nicht von einzelnen Akteur*innen untergraben werden.
Begründung:
Öffentliche Orte des politischen Austauschs sind ein essenzieller Bestandteil einer guten Demokratie. Durch sie können sich Gruppen wie NGOs oder Bürgerinitiativen treffen, ohne dabei für die Räumlichkeit hohe finanzielle Mittel auftreiben zu müssen. Gleichzeitig ermöglicht der öffentliche Charakter einen unmittelbaren Austausch mit den Bürger*innen und schafft dabei die Transparenz, welche für demokratische Prozesse unerlässlich ist. Die Form des Ekklesiasterion ist für einen solchen Ort ideal, da es einen funktionalen und einfachen Aufbau mit einer starken demokratischen Symbolik verbindet. Denn entsprechend der demokratischen Werte ist das Ekklesiasterion für alle gleichermaßen öffentlich und frei zugänglich. Der Raum ist dabei wie in einem Odeon-Theater angeordnet, mit treppenähnlichen Sitzbänken, sodass alle Anwesenden gleichberechtigt beteiligt werden können. Da diese Bauten generell öffentliche und zumeist auch offene Freiluftbauten waren, sind sie witterungsbeständig gebaut und lassen sich dabei durch ihren einfachen Aufbau auch kostengünstig realisieren. Vor allem durch die Entscheidung, die Konzertmuschel nicht mehr für politische Akteur*innen zur Verfügung zu stellen, fehlt in Koblenz ein öffentlicher und politischer Begegnungsort, der für eine Demokratie unerlässlich ist. Ein solcher Begegnungsort und Diskussionsraum soll das Ekklesiasterion für Koblenz werden, ein Raum den alle demokratischen Organisationen in Koblenz für ihre Treffen, Diskussionen und Vorträge nutzen können.
Stellungnahme der Verwaltung:
Um einen geeigneten Standort für die Errichtung eines Ekklesisterions im Innenstadtbereich zu ermitteln, bedarf es der Mitwirkung/Absprachen verschiedener Ämter der Stadt Koblenz und zuständiger Genehmigungsbehörden. Der Clemensplatz gegenüberliegend dem Theater wurde bisher oftmals für Versammlungen und Kundgebungen jeglicher Thematik genutzt. Der „Tiefgarten“ Alte Burg, welcher eine Verbindung zwischen Altstadt und Peter-Altmeier-Ufer schafft, würde ebenso Möglichkeiten in der Gestaltung öffentlichen Austausches bieten. Auch die weitläufigen Koblenzer Parkanlagen mit verschiedenen Gestaltungselementen dienen bereits oftmals als Ort für Zusammenkünfte.
Beschlussempfehlung:
Die Verwaltung wird beauftragt, mit den zuständigen Fachämtern in Austausch zu treten, um eine detaillierte Prüfung des Antrags zu verfolgen. Über das Ergebnis wird im Kulturausschuss berichtet.
Ergebnis:
Der Stadtrat beschließt mehrheitlich mit 25 Ja-Stimmen bei 22 Gegenstimmen, dass die Verwaltung mit den zuständigen Fachämtern in Austausch treten soll, um eine detaillierte Prüfung des Antrags zu verfolgen. Über das Ergebnis wird im Kulturausschuss berichtet.
Beschlussentwurf:
Der Stadtrat beschließt, die Verwaltung wird beauftragt, im Verlauf einer zeitlich begrenzten Testphase Hundehalter*innen das „Float-A-Poo – Dog Waste Disposal System“ über das Koblenzer Bürgerbüro anzubieten. Nach Auswertung der Testphase, also wie viele Bürger*innen sich für den Kauf von „Float-A-Poo“-Boxen entschieden haben und Prüfung, inwiefern parallel dazu die Verschmutzung durch Hundekot im Stadtgebiet spürbar zurückgegangen ist, soll über eine Ausweitung bzw. Verlängerung des Angebots entschieden werden.
Begründung:
Das Problem der von Hundekot verschmutzten Rheinanlagen und Gehwege beschäftigt die Bürger*innen von Koblenz schon lange und intensiv. Menschen verzweifeln, Familien zerbrechen, Manfred Gniffke schreibt betrunken im Lokalanzeiger wütende Texte über afghanische Windhunde, die seines Erachtens besonders unansehnlich kacken (ist aber kein Rassismus, nur Kowelenzer Original). Glücklicherweise leben wir in innovativen Zeiten, in denen fortgeschrittene Technologie uns in vielen Bereichen das Leben erleichtert. Solch eine Technologie ist das "Float-A-Poo - Dog Waste Disposal System", mit dem Hundehalter*innen niedrigschwellig ihrer individuellen Verantwortung zur Beseitigung von hündischen Hinterlassenschaften gerecht werden können. Dazu wird die bereits bestehende Hundekotsammelbeutel-Infrastruktur durch die Ausgabe von „Float-A-Poo“-Boxen sinnvoll ergänzt. Über das Bürgerbüro kann Hundehalter*innen das Angebot zum Erwerb von „Float-A-Poo“-Boxen zum Selbstkostenpreis gemacht werden. Wer dieses annimmt, erhält einen niedrigeren Hundesteuersatz. Zudem wird ein Helium-Zylinder-Pfandsystem implementiert, sodass zusätzliche Helium-Zylinder zum Betrieb der „Float-A-Poo“-Heliumpistolen im Tausch gegen leere Helium-Zylinder zu erhalten sind und entsprechend kein Entsorgungsaufwand für Zylinder entsteht. Mit Einführung des „Float-A-Poo – Dog Waste Disposal Systems“ gewinnen wir alle wieder mehr Lebensqualität durch kotbefreite Rheinanlagen und Gehwege zurück, schaffen aber auch zudem ideale Bedingungen für lustige Clowns, die heliumgefüllte Luftballontiere basteln. Dies erfreut wiederum vor allem die Kinder, deren glockenhelles Lachen Zuversicht in unser aller Herzen bringen wird. So wird Koblenz zum Epizentrum eines hundekotfreien Glücksbebens. Eine Win-Win-WinSituation!
Stellungnahme der Verwaltung:
Aus Sicht der Verwaltung sollte die gute interkommunale Zusammenarbeit mit den Nachbarkommunen nicht durch die Einführung des in Rede stehenden „Float-A-Poo – Dog Waste Disposal System“ gefährdet werden. Zudem ist der Vertrieb von Waren, u.a. auch des in Rede stehenden „Float-A-Poo – Dog Waste Disposal System“ eine wirtschaftliche Tätigkeit. Diese ist den Gemeinden nur in Ausnahmefällen erlaubt. Eine solche Ausnahme ist, insbesondere bei Scherzartikeln, aus Sicht der Verwaltung nicht gegeben, sodass wir vorschlagen den Antrag abzulehnen.
Beschlussempfehlung:
Die Verwaltung schlägt vor, den Antrag abzulehnen.
Ergebnis:
Der Stadtrat erklärt den Antrag in Kenntnis der Stellungnahme der Verwaltung, dass dieser abgelehnt werden soll, für erledigt.
Beschlussentwurf:
Der Rat beschließt den § 31 Abs. 1 der Geschäftsordnung folgendermaßen zu ändern: Über jede Stadtrats- und Ausschusssitzung ist eine Niederschrift aufzunehmen. Die Niederschrift muss den Tag der Sitzung, die Namen der Teilnehmer/innen, die Tagesordnung, alle gestellten Anträge, die gefassten Beschlüsse im genauen Wortlaut und das Ergebnis der Abstimmungen, aufgeschlüsselt nach dem Abstimmungsverhalten der Fraktionen, enthalten und von dem/der Vorsitzenden, sowie einem von dem/der Vorsitzenden bestellten Protokollführer/in unterschrieben sein.
Begründung:
Es ist maßgeblich von großem öffentlichem Interesse, dass es eine nachvollziehbare Transparenz gibt, wie gewählte Fraktionen bei den Anträgen abstimmen. Wir stellen im verstärkten Maße eine Diskrepanz zwischen öffentlichen Bekundungen und wirklichem Abstimmungsverhalten fest. Auch für die gewählten Mitglieder des Stadtrates ist das genaue Abstimmungsverhalten der Fraktionen nicht immer ersichtlich. Die größte Verantwortung der gewählten Stadtratsmitglieder liegt in ihrem Abstimmungsverhalten, sich daran messen zu lassen und dies zu protokollieren sollte für keinen demokratischen Menschen ein Hindernis darstellen. Um auch der historischen Archivierungspflicht für die folgenden Generationen nachzukommen, fordern wir eine Rückbesinnung zu einer Auflistung des Abstimmungsergebnisses, aufgeschlüsselt nach den Fraktionen. Die Anschaffung der Mikrofon-Anlagen mit Abstimmfunktion durch Knopfdruckt ermöglicht eine direkte Umsetzung. Gleichzeitig wird das Auszählen der Stimmen durch diese Anlagen im Vergleich zu dem Jetzigen Verfahren zeitsparender. Darüber hinaus waren zurzeit der coronabedingten OnlineSitzungen des Stadtrats sogar namentlich das Abstimmungsverhalten ersichtlich. Wir fordern, dass wie in Mainz oder Trier üblich, die Abstimmungen zumindest nach Fraktionen aufgelistet für alle Koblenzer*innen nachvollziehbar dokumentiert und veröffentlicht wird.
Stellungnahme der Verwaltung:
Vor der Entscheidung, ob das Abstimmungsverhalten der Fraktionen in der Niederschrift zukünftig dokumentiert werden soll, müssen allerdings mehrere rechtlichen Fragen geklärt werden, sodass die Regelungen, die im Gemeinderecht zu beachten sind, nicht verletzt werden und keine rechtswidrigen Ratsbeschlüsse gefasst werden. U.a. muss beispielsweise der Grundsatz der offenen Abstimmung weiterhin gewährleistet sein. Ein weiterer Aspekt ist die praktische Umsetzung im Verlauf einer Ratssitzung. Das Abstimmungsverhalten nach Fraktionen von Hand auszuzählen, würde die Ratssitzungen erheblich verlängern oder könnte dazu führen, dass unter Umständen nicht alle Tagesordnungspunkte einer Sitzung behandelt werden können. Daher wird eine entsprechend ausgestattete technische Mikrofonanlage benötigt, um eine Dokumentation des Abstimmungsverhaltens der Fraktionen gewährleisten zu können. Wenn das Abstimmungsverhalten der Fraktionen in der Niederschrift zukünftig dokumentiert werden soll, müsste – wie im Antrag beschrieben – die Geschäftsordnung geändert werden, wofür für eine 2/3-Mehrheit des Rates notwendig wäre. Konkret müssten 2/3 der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder dafür stimmen. Das wären 38 Ratsmitglieder. Der inhaltsgleiche Antrag wurde bereits am 02.02.2023 im Stadtrat behandelt. Ein ähnlicher Antrag mit dem Ziel, das Abstimmungsverhalten der Fraktionen zu dokumentieren, wurde zudem im Stadtrat am 16.09.2020 beraten. Beide Anträge verfehlten jedoch die erforderliche Mehrheit von 2/3 der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder, die notwendig wäre, um die Geschäftsordnung zu ändern.
Beschlussempfehlung:
Der Stadtrat lehnt den Antrag ab.
Ergebnis:
Der Stadtrat lehnt den Antrag mehrheitlich mit 29 Ja-Stimmen, bei 15 Gegenstimmen ab.
Die Abstimmung erfolgte im Rahmen einer namentlichen Abstimmung, mit folgendem Ergebnis:
Altmaier, Christian Nein
Antpöhler-Zwiernik, Oliver Ja
Balmes, Peter Nein
Bastian, Manfred Ja
Bohn, Eitel Nein
Bourry, Ulrike Ja
Bündgen, Toni Ja
Diederichs-Seidel, Uwe Ja
Diehl, Manfred Ja
Etzkorn, Lena Ja
Geissler, Fabian Ja
Gniewosz, Gordon Ja
Görgen, Ute Ja
Gutmann, Britt Ja
Hennchen, David Josef Nein
Kalenberg, Rudolf Nein
Kirsch, Thomas Ja
Kleemann, Ulrich, Dr. Ja
Knopp, Detlef Ja
Knopp, Ernst Nein
Köbberling, Anna, Dr. Ja
Kübler, Julia Maria Nein
Langner, David Nein
Lipinski-Naumann, Marion Ja
Mehlbreuer, Andrea Ja
Michels, Tim Josef Nein
Naumann, Fritz Ja
Oster, Josef Nein
Otto, Stephan Nein
Paul, Joachim Ja
Pilger, Detlev Ja
Plato, Anna-Maria Ja
Rudolph, Thorsten, Dr. Ja
Sauer, Monika Nein
Schmidt-Wygasch, Carolin, Dr. Ja
Schneider, Thorsten Ja
Schöll, Christoph Nein
Schumann-Dreyer, Anna-Maria Nein
Schupp, Torsten Ja
Vogel, Katrin Ja
von Heusinger, Carl-Bernhard Ja
Weber, Karl-Ludwig Ja
Wefelscheid, Stephan Nein
Wilhelm, Kevin Ja
Da hierdurch allerdings das für eine Änderung der Geschäftsordnung erforderliche Quorum von 2/3 der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder nicht erreicht wird, ist der Antrag abgelehnt.
Beschlussentwurf:
Der Stadtrat beschließt, die Verwaltung wird beauftragt, ein Werbeverbot für die Bundeswehr an und in städtischen Objekten umzusetzen. Zudem soll geprüft werden, inwiefern auch an und in privaten Objekten ein Werbeverbot umgesetzt werden kann.
Begründung:
Nach der lediglichen Aussetzung der Wehrpflicht im Jahre 2011 kämpft die Bundeswehr mit sinkendem Personal, sowohl an der Waffe, als auch in Zivil. Zur Kompensation setzt die Bundeswehr vermehrt auf Werbeaktionen an Orten des öffentlichen Lebens. In Koblenz werden dazu Werbeflächen der Stadt gebraucht. Zudem soll in naher Zukunft ein Karrierecenter der Bundeswehr im Forum Mittelrhein eröffnet werden. Aber auch auf der Jobmesse, die in städtischen Gebäuden veranstaltet wird, wirbt die Bundeswehr für sich. Die Zielgruppe der Bundeswehr ist dabei vor allem die der jungen, teils minderjährigen Menschen kurz vor deren schulischen Abschluss. Nach eigenen Angaben traten allein 2022 1773 „junge Frauen und Männer“ in den Dienst an der Waffe ein. Das entspricht knapp 9,4 % der neuen Soldat*innen. 1 2008 forderte der Kinderrechtsausschuss der UN Deutschland auf, entsprechend der von Deutschland 2004 ratifizierten Konvention zu Kindersoldaten das Alter neuer Rekrut*innen auf 18 Jahre anzuheben. 2 Stattdessen gilt die Bundesrepublik jedoch weiterhin als eines der wenigen Länder, welches noch minderjährige Soldat*innen rekrutiert. Dabei entspricht die Bundeswehr schon längst nicht mehr einer Verteidigungsarmee, sondern vertritt durch Auslandseinsätze mit tödlichen Verlusten außenpolitische Interessen. Zudem stellt die Bundeswehr mit lediglich „mehr als 13%“ Anteil von Soldatinnen und einer steigenden Anzahl rechter Vorfällen nicht das gewünschte Abbild der Gesellschaft dar. 3 Die Werbeaktionen der Bundeswehr verharmlosen dabei psychische und physische Folgen die ein Einsatz an der Waffe in all seinen Folgen haben kann. Um insbesondere noch minderjährige Bürger*innen der Stadt Koblenz zu schützen, sollen städtische Werbeflächen und Objekte nicht mehr für das Werben fürs Sterben der Bundeswehr genutzt werden. Dazu sollen keine neuen Verträge mehr geschlossen werden und gegebenenfalls bisherige, noch laufende Verträge gekündigt werden.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Bundeswehr ist für die Stadt Koblenz ein wichtiger Kooperationspartner und ist tief verbunden mit der Stadt und ihre Menschen. Die Bundeswehr übernimmt eine tief demokratische Verantwortung in unserem Land und ist als Parlamentsarmee demokratisch legitimiert. Gerade in den durch die Pandemie und andere gesellschaftliche Herausforderungen geprägten vergangenen Jahren hat sich gezeigt, dass die vertrauensvolle Zusammenarbeit und die gegenseitige Unterstützung zwischen der Bundeswehr am Standort Koblenz und der Stadtverwaltung Koblenz ein wichtiger Faktor für die Bewältigung von Krisen im Sinne der Koblenzer Bürgerinnen und Bürger war und ist. Koblenz fühlt sich verbunden mit den Soldatinnen, Soldaten und Bundeswehrangehörigen und bekennt sich zur Tradition als Garnisonsstadt. Von zentraler Bedeutung sind dabei das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw), das Kommando Sanitätsdienst der Bundeswehr, das Bundeswehrzentralkrankenhaus (BwZk) und das Zentrum für Innere Führung. Die Bundeswehr ist mit rund 8.000 Bediensteten zudem ein zentraler Wirtschaftsfaktor in Koblenz.
Beschlussempfehlung:
Die Verwaltung empfiehlt eine Ablehnung des Antrags.
Ergebnis:
Der Stadtrat lehnt den Antrag mehrheitlich mit 2 Ja-Stimmen und einigen Gegenstimmen ab
Beschlussentwurf:
Der Rat möge beschließen, die Verwaltung wird beauftragt, die Koblenz-Touristik GmbH zu beauftragen, gemeinsam mit den Koblenzer Winzern ein Konzept zu erarbeiten, die Aufstellung und Bestückung von Weinautomaten an Standorten in Koblenz zu realisieren.
Begründung:
Die Aufstellung von Weinautomaten an belebten Stellen des öffentlichen Lebens ermöglicht den schnellen und unkomplizierten Kauf einer Flasche Wein mitsamt entsprechenden Gläsern. Dabei steht der Jugendschutz im Fokus, der durch eine Altersprüfung anhand des Personalausweises an den Weinautomaten gegeben ist. Ohne eine solche Altersprüfung geben die Automaten keinen Wein heraus. Durch die Befüllung der Weinautomaten mit den Weinen Koblenzer Winzer könnte die lokale Weinindustrie gefördert werden.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Koblenz-Touristik GmbH befürwortet die Installation von Weinautomaten und wird sich diesbezüglich mit den Koblenzer Winzern in Verbindung setzen und dort die Bereitschaft zum Betrieb solcher Automaten erfragen. Bei der Aufstellung von Weinautomaten sind allerdings zahlreiche rechtliche Vorgaben zu beachten. Je nach Ergebnis der Prüfung im Einzelfall durch die genehmigenden Behörden gehören dazu insbesondere - die Anmeldung der gewerblichen Tätigkeit als Automatenaufsteller nach § 14 Abs. 3 GewO (Gewerbeordnung), - eine Baugenehmigung, - eine Sondernutzungserlaubnis oder eine sonstige Berechtigung zur Nutzung der Aufstellfläche, - die Beachtung der lebensmittelrechtlichen Vorgaben (Lebensmittelhygiene, Lebensmittelkennzeichnung), - die Beachtung der Preisangabenverordnung und - die Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften (Brandgefahr, Standsicherheit) Nicht zuletzt gilt es dabei die Vorgaben des Jugendschutzgesetzes zu berücksichtigen. Dies geht weit über den touristischen Bereich, die Aufgaben und vor allem die Regelungskompetenzen der Koblenz-Touristik hinaus. Die Koblenz-Touristik beteiligt sich gerne in Absprache mit der Koblenz-Stadtmarketing GmbH an der Standortdiskussion und hilft, Lösungen für diese zukunftsträchtige Variante der Direktvermarktung zu finden.
Beschlussempfehlung:
Der Rat möge beschließen, die Verwaltung wird beauftragt, die Koblenz-Touristik GmbH zu beauftragen, bei den Koblenzer Winzern die Bereitschaft und das Interesse zum Betrieb von Weinautomaten zu eruieren und diese ggf. bei der Erstellung eines Konzeptes zu unterstützen
Ergebnis:
Der Stadtrat hat den Antrag mehrheitlich mit 21 Ja-Stimmen bei 26 Gegenstimmen abgelehnt.
Beschlussentwurf:
Der Stadtrat beschließt, die Verwaltung wird aufgefordert, die Satzung über die Erhebung der Vergnügungssteuer dahingehend zu ändern, dass Tanzveranstaltungen künftig als steuerfreie Veranstaltungen aufgeführt werden.
Begründung:
Die Folgen der Corona-Pandemie sind für die Veranstalter:innen von Tanzveranstaltungen immer noch spürbar. Im Koblenzer Stadtgebiet gibt es nur wenige Veranstalter:innen. Es muss in unserem Interesse sein, dass im Oberzentrum Koblenz auch morgen noch ein solches Angebot stattfindet.
Stellungnahme der Verwaltung:
Bei der Vergnügungsteuer für Tanzveranstaltungen handelt es sich um eine Steuer, die von den Teilnehmenden der Veranstaltung zu entrichten ist, jedoch aus Gründen der Verfahrenserleichterung von den Veranstaltern abgeführt wird. Die Vergnügungsteuer ist demnach ein (variabler) Kostenbestandteil der Entgeltkalkulation des Veranstalters. Die Höhe der zu entrichtenden Vergnügungsteuer ist bei eintrittspflichtigen Tanzveranstaltungen sehr niedrig angesiedelt im Verhältnis zu den evtl. für den gesamten Abend entstehenden Aufwendungen; es werden lediglich 20 v. H. des Eintrittsentgelts besteuert. Bei einer Tanzveranstaltung mit 5 Euro Eintrittsgeld entfällt somit lediglich 1 Euro auf die Vergnügungsteuer; mit diesen niedrigen Besteuerungsgrundlagen können auch die Veranstalter sehr gut kalkulieren. Die bisherigen Einnahmen (Stand 12.09.2023) aus der Vergnügungsteuer betr. der Tanzveranstaltungen für das Jahr 2023 belaufen sich auf knapp 85.000 Euro und werden sowohl die Einnahmen unter den Corona-Pandemie-Einflüssen des Jahres 2022 als auch die Einnahmen vor der Corona-Pandemie nach jetzigem Stand bei Weitem übersteigen. Es lässt sich somit konstatieren, dass insgesamt ein Rückgang der eintrittspflichtigen Tanzveranstaltungen mit insgesamt weniger Besuchern nicht festzustellen ist. Vielmehr können bereits zum jetzigen Zeitpunkt die Veranstalter mehr Eintrittsgelder vereinnahmen als vor Ausbruch der Corona-Pandemie. In Anbetracht der vorgenannten Argumente ist eine Abkehr von der historisch gewachsenen Vergnügungsteuer für Tanzveranstaltungen sowohl in Form einer Abschaffung als auch in Form einer befristeten Aussetzung als nicht zielführend. Hinzu kommen haushaltsrechtliche Aspekte: Die Stadt ist im Rahmen der Haushaltsverfügungen der ADD angehalten, alle Einnahmen auszuschöpfen. Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 17.11.2022 auch für das aktuelle Haushaltsjahr einen Eckwertebeschluss gefasst, der zu Nr. 7 u. a. wie folgt formuliert: "Sämtliche Einnahmemöglichkeiten sind zu überprüfen und auszuschöpfen.". Die hier in Rede stehende Vergnügungsteuer für Tanzveranstaltungen sollte dabei keine Ausnahme bilden. Dies auch vor dem Hintergrund der bereits kommunizierten derzeitigen erheblichen Mindereinnahmen aus der Gewerbesteuer, der aktuellen Belastungen aus dem jüngsten Tarifabschluss sowie der Mehrausgaben im Sozial- und Jugendhilfebereich, die dazu führen, dass nach derzeitigem Stand ein Haushaltsausgleich im laufenden Jahr voraussichtlich nicht erreicht werden kann, vielmehr ein Defizit im unteren zweistelligen Millionenbereich erwartet wird.
Beschlussempfehlung:
Die Verwaltung empfiehlt, die Satzung der Stadt Koblenz über die Erhebung einer Vergnügungsteuer in Bezug auf Tanzveranstaltungen nicht zu ändern, so dass Tanzveranstaltungen weiterhin besteuert werden.
Ergebnis:
Der Stadtrat hat den Antrag mehrheitlich mit 16 Ja-Stimmen bei 29 Gegenstimmen und 2 Stimmenthaltungen abgelehnt.
Beschlussentwurf:
Der Stadtrat beschließt, die Verwaltung wird aufgefordert, das Wohnraumversorgungskonzept zu aktualisieren und den entsprechenden städtischen Gremien vorzulegen.
Begründung:
Das aktuelle Wohnraumkonzept der Stadt Koblenz stammt aus dem Jahr 2014 und bedarf aus verschiedenen Gründen einer Überholung. Zum Zeitpunkt der Erstellung des Wohnraumversorgungskonzeptes lag die Bevölkerung der Stadt Koblenz bei 108.145. Für das Konzept wurde eine Bevölkerungsvorausberechnung erstellt, die im Höchstfall eine gleichbleibende Bevölkerungsentwicklung, im niedrigsten Fall eine Reduzierung der Bevölkerung auf unter 100.000 bis 2030 vorhersagte. Tatsächlich hat sich jedoch die Bevölkerungszahl in Koblenz merkbar erhöht, auf aktuell 114.942. Dies hat zur Folge, dass sämtliche Berechnungen über Wohnraumbedarf im Wohnraumversorgungskonzept auf Basis einer deutlich niedrigeren Bevölkerungszahl als der tatsächlichen basieren. Darüber hinaus hat sich der Wohnungsmarkt in Koblenz und der gesamten Bundesrepublik Deutschland in den vergangenen neun Jahren einer akuten Verschlechterung unterzogen. Stark ansteigende Mietpreise, explodierende Baukosten und eine hohe Inflation sind nur einige der Faktoren, die die ohnehin angespannte Koblenzer Wohnungsmarktsituation weiter verschärfen. Das Wohnraumversorgungskonzept von 2014 prognostiziert zwar eine derartige Entwicklung, doch sind die Handlungsempfehlungen mit Blick auf die aktuelle Situation nicht ausreichend, sondern bedürfen einer Neuausrichtung.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung wird die begonnenen Arbeiten zur Aktualisierung des Wohnraumversorgungskonzeptes fortsetzen und demnächst abschließen. Das fertige Konzept wird den Gremien dann vorgelegt.
Beschlussempfehlung:
Eine Beschlussfassung erübrigt sich, da die Verwaltung die Fortschreibung des Wohnraumversorgungskonzeptes begonnen hat und demnächst abschließen wird, um es dann den Gremien vorzulegen
Ergebnis:
Der Stadtrat erklärt den Antrag in Kenntnis der Stellungnahme der Verwaltung, dass die Fortschreibung des Wohnraumversorgungskonzeptes begonnen hat und demnächst abgeschlossen wird, um es dann den Gremien vorzulegen, für erledigt.
Beschlussentwurf:
Der Stadtrat möge beschließen, diejenigen Strassen die den Bauplatz der zukünftigen Neuen Synagoge in Koblenz umfassen, in „Dr. Heinz Kahn Platz“ zu benennen. Es soll sichergestellt werden, dass die Postadresse der Neuen Synagoge und des Gemeindezentrums auf „Dr. Heinz Kahn Platz 1“ lautet.
Begründung:
Nach langen Jahren der Planung rückt der Bau der neuen Synagoge und des Gemeindezentrums in Koblenz in greifbare Nähe. Zusammen mit den Vereinen „Christlich-Jüdische Gesellschaft für Brüderlichkeit e.V. Koblenz“, „Förderverein Mahnmal für die Opfer des Nationalsozialismus in Koblenz e.V.“, „Freundschaftskreis Koblenz Petah-Tikva“, „Förderverein Neue Synagoge für Koblenz e.V.“ und der „Jüdische Kultusgemeinde Koblenz K.d.ö.R.“ beantragen die Antragstellenden Teile der Weißer Gasse beidseits des Platzes und der Fischelstrasse um zu benennen in „Dr. Heinz Kahn Platz“. Die Postadresse der Neuen Synagoge soll auf „Dr. Heinz Kahn Platz 1“ lauten. Die Familie Kahn ist mit der Benennung einverstanden. Biografische Angaben von der Webseite des „Mahnmalvereins“: Seit 1987 war er Vorsitzender der Jüdischen Kultusgemeinde von Koblenz. Dr. Kahn war in Koblenz und weit darüber hinaus eine Symbolfigur für das Überleben und den Widerstand gegen den Holocaust. Heinz Kahn wurde am 13. April 1922 in Hermeskeil/Hunsrück geboren. Sein Vater war Soldat im Ersten Weltkrieg und erhielt zahlreiche Orden und Auszeichnungen. Schon bald nach der Machtübernahme der Nazis begannen für die Kahns die Schikanen und Diskriminierungen. Dem Vater wurden die Befugnis zur Fleischbeschau und andere amtliche Tätigkeiten entzogen. Sohn Heinz hatte als Schüler Erniedrigungen und Ausgrenzung zu erdulden. Für seine sportlichen Leistungen wurde ihm der Preis nicht ausgehändigt, weil er Jude war. In der Klasse verbannte ihn der Lehrer in die letzte Bank, seine Arbeiten wurden nicht benotet. 1936 musste Heinz die Schule verlassen, damit sie „judenrein“ wurde. Noch in Hermeskeil war die Familie vom Novemberpogrom, der „Reichspogromnacht“, betroffen. Vater Moritz kam einige Tage ins Gefängnis, dann ließ man ihn Vorlage: AT/0122/2023 Datum: 01.09.2023 Verfasser: 02-Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen Az.: Betreff: Antrag der Ratsfraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE-PARTEI.: Straßenbennennung Neue Synagoge Gremienweg: 16.11.2023 Stadtrat einstimmig mehrheitl. ohne BE abgelehnt Kenntnis abgesetzt verwiesen vertagt geändert TOP öffentlich Enthaltungen Gegenstimmen 14.09.2023 Stadtrat einstimmig mehrheitl. ohne BE abgelehnt Kenntnis abgesetzt verwiesen vertagt geändert TOP öffentlich Enthaltungen Gegenstimmen Seite 2 von 2 aus Vorlage: AT/0122/2023 wieder frei. Dafür musste er aber sein Haus in Hermeskeil unter Wert an die Gemeinde verkaufen. Im März 1939 zog die Familie Kahn nach Trier. Heinz, der inzwischen in Frankfurt/Main in einer jüdischen Lehrwerkstatt arbeitete, konnte im Jahr 1941 noch der Deportation entgehen, indem er zu seinen Eltern nach Trier floh. Er und seine jüngere Schwester Gertrud wurden aber als Juden dienstverpflichtet und hatten in verschiedenen Betrieben zwangsweise Arbeit zu verrichten. Am 1. März 1943 wurde die Familie Kahn - Vater Moritz, Mutter Elise, Sohn Heinz und Tochter Gertrud - von Trier aus ins Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau deportiert. Bei der Selektion auf der Rampe von Auschwitz-Birkenau (Auschwitz II) wurde Heinz von der Familie getrennt. Zum Abschied sagte sein Vater zu ihm: „Heinz, Du kommst zur Arbeit, Du musst überleben!“ So kam es auch. Zum letzten Mal hatte Heinz seine Familie gesehen. Er kam zur Zwangsarbeit nach Auschwitz III – AuschwitzMonowitz. Aufgrund seiner Geschicklichkeit und Umsicht brachte man ihn wieder nach AuschwitzBirkenau, diesmal als „Funktionshäftling“. Man übertrug ihm besondere Aufgaben, zeitweise war er Pfleger, Häftlingsschreiber und Lagerläufer in Auschwitz II. Dadurch hatte er gewisse Privilegien und konnte anderen Häftlingen helfen. Vor der heranrückenden Roten Armee wurde Heinz Kahn mit anderen Häftlingen des Krankenbaus am 18. Januar 1945 von Auschwitz ins KZ Buchenwald verschleppt. Dort arbeitete er im „Selektionskommando“. Das musste die Toten u.a. auf Goldzähne untersuchen, sie ihnen entfernen und das Zahngold für die SS sammeln. Am 11. April 1945 wurde er mit den in Buchenwald überlebenden Häftlingen von den Amerikanern befreit. Dann kehrte Heinz Kahn nach Trier zurück und versuchte, wieder Fuß zu fassen, auch das Eigentum seiner Familie, wie etwa die Wohnungseinrichtung, wieder zu erlangen. Er wurde erster Vorsitzender der Jüdischen Kultusgemeinde von Trier, machte sein Abitur nach, studierte Veterinärmedizin, legte sein Examen ab und promovierte. Er heiratete Inge Hein, eine Jüdin aus Cochem, die als 14-Jährige mit ihren Eltern 1942 in das KZ Theresienstadt deportiert worden war und - anders als ihre Eltern – den Holocaust überlebte. Heinz Kahn blieb in Deutschland – dem „Land der Täter“. 1954 zogen die Eheleute Kahn nach Polch. Dort betrieb Dr. Kahn bis vor wenigen Jahren eine Tierarztpraxis. Seit 1987 war er Vorsitzender der Jüdischen Kultusgemeinde von Koblenz. Zeit seines Lebens war Heinz Kahn ein mutiger und – wenn es sein musste – auch kämpferischer Mensch. Dem Holocaust stellte er sich entgegen und leistete unter schlimmsten Umständen Widerstand. Er half seinen Kameraden im Konzentrationslager Auschwitz und machte ihnen das Leben und Überleben dort etwas leichter. Als Häftlingsschreiber im Krankenbau von AuschwitzBirkenau rettete er vor seiner Verschleppung im Januar 1945 viele Unterlagen, indem er sie in Marmeladeneimer packte, diese verschweißte und sie dann in Wasserlachen versenkte. Deshalb war Heinz Kahn auch Zeuge im Frankfurter Auschwitz-Prozess vor nunmehr 50 Jahren. Auch gehörte Heinz Kahn zu den Mitwissern des Illegalen Internationalen Lagerkomitees vom KZ Buchenwald und Beschaffer und Verstecker der einen oder anderen Schusswaffe für die Befreiung des Lagers. Bis zuletzt legte Heinz Kahn als Zeitzeuge in Schulen und Veranstaltungen beredtes Zeugnis von der Verfolgung und auch dem (partiellen) Widerstand der Juden im Nationalsozialismus ab.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag zur Beratung in den Arbeitskreis für Straßenbenennung zu verweisen.
Beschlussempfehlung:
Der Stadtrat beschließt, den Antrag zur weiteren Beratung in den Arbeitskreis für Straßenbenennung zu verweisen.
Ergebnis:
14.09.2024: Der Stadtrat hat die Angelegenheit auf seine Sitzung am 16.11.2023 vertagt.
16.11.2023: Der Stadtrat verweist den Antrag inklusive dem Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen einstimmig zur weiteren Beratung in den Arbeitskreis für Straßenbenennungen.
Stadtratssitzung am 21.07.2023
Beschlussentwurf:
Der Stadtrat beschließt, die Verwaltung wird beauftragt, eine Prüfung sowie ausführliche Analyse des Ertragspotenzials für den Einsatz von Kleinwindkraftanlagen sowie jeweiligen Vor-OrtNutzungen durchzuführen. Denkbar sind: 1. Installation einer Kleinwindkraftanlage zum Eigenverbrauch des Energieertrags in der Kläranlage Koblenz. 2. Einsatz und Nutzung von Kleinwindkraftanlage(n) im Bereich des Koblenzer Hafens. 3. Weitere städtische Liegenschaften an den Bundeswasserstraßen Rhein und Mosel sowie bei Erschließung von Gewerbegebieten
Begründung:
Im Rahmen des BMDV-Expertennetzwerks wurde im Themenfeld „Erneuerbare Energien“ eine Potenzialabschätzung für u. a. Kleinwindkraftanlagen entlang von Verkehrswegen vorgenommen (Bär et al. (2022)). Kleinwindkraftanlagen spielen im Zusammenspiel der erneuerbaren Energien bislang eine untergeordnete Rolle, weisen jedoch bei bestimmten Rahmenbedingungen ein gutes Potenzial auf, einen entsprechenden Beitrag für eine ganzjährig ausgeglichene Energieversorgung zu leisten. Kleinwindkraftanlagen mit ihren vielfältigen Konstruktionen sind bisher nicht einheitlich durch eine Definition festgelegt. Sie können bspw. durch ihren Einsatz kategorisiert werden. Neben Mikrowindkraftanlagen (bspw. gebäudeintegrierte Installation, freie Aufstellung) gibt es Mini- und Mittelwindkraftanlagen für den Einsatz in Gewerbegebieten und in der Landwirtschaft. Aktuell ist die Nutzung aus rein ökonomischer Perspektive besonders für den Eigenverbrauch interessant. Das Ertragspotenzial ist abhängig vom Standort. Flüsse sind generell Windschneisen, die an überwiegenden Tagen des Jahres optimale Bedingungen für das Betreiben von Windkraftanlagen bereitstellen. Durch die direkte Lage der Kläranlage sowie des Hafens am Rhein gibt es nutzbare Potenziale für ein standortspezifisches kontinuierliches Energieangebot. Weitere Standorte sollten in einer Analyse bei einer Betrachtung mit eingehen. Ein Einsatz von Kleinwindkraftanlagen und Vor-Ort-Nutzung des Ertrages kann ein Beitrag für nachhaltige und klimaneutrale (Verkehrs-)Infrastruktur sein. Literatur: Vorlage: AT/0083/2023 Datum: 04.07.2023 Verfasser: 02-Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen Az.: Betreff: Antrag der Ratsfraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und DIE LINKE-PARTEI. zu Kleinwindkraftanlagen (Eigenverbrauch in städtischen Liegenschaften) Gremienweg: 21.07.2023 Stadtrat einstimmig mehrheitl. ohne BE abgelehnt Kenntnis abgesetzt verwiesen vertagt geändert TOP öffentlich Enthaltungen Gegenstimmen Seite 2 von 2 aus Vorlage: AT/0083/2023 BÄR, F., RIECK, D., KASPAR, F., AUERBACH, M., STREEK, P. (2022): Potenzialabschätzung für Geothermie und Kleinwindkraftanlagen entlang der Verkehrswege Schiene und Straße. BMDVExpertennetzwerk. Online abrufbar unter (Stand: 23.04.2023): www.bmdvexpertennetzwerk.bund.de/DE/Publikationen/Projektberichte/Potenzialabschaetzung_Geothermie_ Windkraft_2022.html?nn=1371986
Stellungnahme der Verwaltung:
Kleinwindanlagen können wirtschaftlich sein. Dies hängt stark von der Qualität, dem Standort und der Größe der Anlage in Bezug auf den Strombedarf der zu versorgenden Liegenschaft ab und muss für jeden potenziellen Standort einzeln geprüft werden.
Beschlussempfehlung:
Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen des zu erarbeitenden Gesamtkonzeptes Erneuerbare Energien eine Prüfung der Einsatzmöglichkeiten von Kleinwindkraftanlagen inkl. der Analyse des Ertragspotenzials vornehmen. Das Gesamtkonzept Erneuerbare Energien wird in den zuständigen Fachausschüssen (Umweltausschuss, Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität, Haupt- und Finanzausschuss) und im Stadtrat vorgestellt.
Ergebnis:
Der Stadtrat beschließt einstimmig, die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen des zu erarbeitenden Gesamtkonzeptes Erneuerbare Energien eine Prüfung der Einsatzmöglichkeiten von Kleinwindkraftanlagen inkl. der Analyse des Ertragspotenzials vorzunehmen. Das Gesamtkonzept Erneuerbare Energien wird in den zuständigen Fachausschüssen (Umweltausschuss, Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität, Hauptund Finanzausschuss) und im Stadtrat vorgestellt. Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, die Prüfung sowie Analyse des Ertragspotenzials für den Einsatz von Kleinwindkraftanlagen unter Berücksichtigung von Gewerbegebieten und städtischen Gebäuden sowohl in Flussnähe als auch in den höher gelegenen Stadtteilen, hier u.a. des Gewerbegebietes Rübenach, durchzuführen. Die Verwaltung wird zudem mit der Erarbeitung eines Windkatasters und geeigneter Fördermaßnahmen, analog zu dem 500-Dächer-Programm, beauftragt. Zudem sollte auch im Hinblick auf Genehmigungsprozesse und Förderprogramme geprüft werden, wie sich die Installation von Kleinwindkraftanlagen mit der Installation von PV-Anlagen kombinieren lässt. Abhängig davon wird die Verwaltung beauftragt, ein Programm zu entwickeln um bereits begonnene PV-Anlagen auf stadteigenen Gebäuden um Kleinwindkraftanlagen zu ergänzen.
Beschlussentwurf:
Der Stadtrat beschließt, die Verwaltung wird aufgefordert, 1. kleinere Maßnahmen zur Steigerung des Wasserrückhaltes im Koblenzer Stadtwald im laufenden Forstbetrieb kurzfristig umzusetzen, 2. weitere Maßnahmen(typen) zum Wasserrückhalt je nach Zuständigkeiten abteilungsübergreifend zu sichten, prüfen, zusammenzustellen und mittelfristig umzusetzen, 3. bei Bedarf eine konzeptionelle (Vor-)Studie zu vergeben, die a. den aktuellen Stand des Wissens zu Maßnahmen des Wasserrückhaltes in Wäldern recherchiert, b. die Ergebnisse auf die naturräumlichen Gegebenheiten des Koblenzer Stadtwaldes überträgt c. sowie ggf. eine Kosten-Wirksamkeitsanalyse erstellt, um zur Nutzung von Synergieeffekten bestmögliche Maßnahmenkombinationen darstellt; wenn möglich mit Lokalisierungen einer Umsetzung. 4. Nutzung vorhandener bzw. sich in Aufstellung befindlicher Fördertöpfe.
Begründung:
Das Mittelrheintal ist besonders vom Klimawandel betroffen, dass sich u. a. im Temperaturanstieg von 1,7 °C im Vergleich zur vorindustriellen Zeit zeigt. Die klimawandelbedingten Veränderungen des Niederschlages (Menge, Intensitäten, jahreszeitliche Verschiebungen) wirken sich zunehmend auf den Wasserhaushalt aus. Insbesondere in den jüngeren Dekaden sind Abnahmen des Niederschlages zu verzeichnen. Aktuelle Projektionen gehen von einer weiteren Verschärfung, insbes. in den Sommermonaten, aus. Bei längeren Trockenzeiten fehlt der Vegetation besonders während der Wachstumsphase die Wasserverfügbarkeit was zu erheblichen Vitalitätseinbußen (Trockenstress) bis hin zum Absterben führt. (Wald)Böden sind bis in tiefe Schichten ausgetrocknet. Fällt ein Starkregenereignis auf ausgetrocknete Böden, können diese das Wasser nicht aufnehmen – der Oberflächenabfluss wird verstärkt und kann sich je nach lokaler Geländemorphologie zu zerstörenden Abflüssen aufbauen. Durch verschiedene Maßnahmen kann der Wasserrückhalt im Wald gestärkt und ausgebaut sowie der Oberflächenabfluss verringert werden. Wasserrückhaltekapazitäten der Waldböden werden erhöht. Dadurch ist eine längere Wasserverfügbarkeit bei Trockenheiten vorhanden; extreme Abflussereignisse durch Starkregen können durch eine bessere Wasseraufnahmefähigkeit der Böden gemildert werden.
Zu 1.: Kleine Maßnahmen, die im laufenden Betrieb der Revierleitung durchgeführt werden können, sollen kurzfristig umgesetzt werden. Beispielhaft ist der Einbau von Rigolen in quer zum Hang verlaufenden Wegen zu nennen.
Zu 2.: Folgend werden weitere Maßnahmen zum Wasserrückhalt in Wäldern (beispielhaft, nicht abschließend) genannt, die voraussichtlich in verschiedene Ämterzuständigkeiten fallen. Um mittelbis längerfristig einen optimalen Wasserrückhalt durch Maßnahmen herzustellen, müssen potenzielle Maßnahmen gesichtet und bzgl. der Zuständigkeit (Maßnahmenträger:innen, Maßnahmenumsetzung, wasser- und naturschutzrechtliche Abstimmungen) geklärt werden. Eine Kombination mit Anlage von Feuerlöschteichen soll dabei mitgedacht werden.
Rückbau bestehender Entwässerungsstrukturen zur Verringerung des Wasserabflusses (ggf. hier Voruntersuchung durch Fernerkundung wie Digitale Gelände- / Oberflächenmodelle; Laserscanning etc. zum „Aufspüren“ insbes. anthropogen angelegter Entwässerungsstrukturen)
Renaturierung und Förderung von stehenden und fließenden Gewässern und Feuchtgebieten
Pflege und Erhalt der Humusauflage sowie Bodenvegetation
Verringerung der Feinerschließung und Befahrungsintensität
Zu 3.: Maßnahmen zum Wasserrückhalt in Wäldern gewinnen durch den Klimawandel zunehmend an Bedeutung und sind eine Form der Klimaanpassung. Je nach Maßnahmentyp gibt es erprobte(re), die weiträumig anwendbar sind, andere sind möglicherweise nicht überall umzusetzen bzw. zeigen – je nach naturräumlicher Ausstattung (Relief, Böden, Waldzusammensetzung, …) - eine unterschiedliche Wirkung. Eine Konzeptstudie / Machbarkeitsstudie kann Ergebnisse liefern, die Hinweise auf besonders geeignete Maßnahmentypen für die lokalen Gegebenheiten des Koblenzer Stadtwaldes geben. Die Kombination und aufeinander angepasste verschiedener Maßnahmentypen werden als besonders wirksam für den Wasserrückhalt angesehen. Die mögliche Vergabe einer Studie rührt unter der Annahme, dass im operativen Tagesgeschäft der Stadtverwaltung eine intensive Befassung mit der komplexen Thematik aus Kapazitätsgründen nicht ohne Weiteres vorgenommen werden kann.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung wird die Angelegenheit prüfen und empfiehlt, den Antrag zur weiteren Beratung in den Forstausschuss zu verweisen. Sobald die Ergebnisse der Prüfung vorliegen wird der Forstausschuss entsprechend informiert.
Beschlussempfehlung:
Der Stadtrat beschließt den Antrag zur weiteren Beratung in den Forstausschuss zu verweisen.
Ergebnis:
Der Stadtrat hat die Angelegenheit einstimmig in den Forstausschuss zur weiteren Beratung verwiesen.
Stadtratssitzung am 22.06.2023
Beschlussentwurf:
Der Stadtrat beschließt, die Verwaltung wird beauftragt, sich bei der Landesregierung dafür einzusetzen, dass der Tag der Befreiung am 8. Mai zum landesweiten Feiertag wird.
Begründung:
Der Tag der Befreiung gedenkt der bedingungslosen Kapitulation der deutschen Wehrmacht am 8. Mai 1945 und damit dem Ende des Zweiten Weltkriegs in Europa. Somit erinnert der Tag nicht nur an das Ende eines fürchterlichen Krieges, sondern auch an das Ende eines der dunkelsten Kapiteln in der deutschen Geschichte. Der 8. Mai markiert den Sieg von Menschlichkeit, Frieden und Demokratie in Deutschland und Europa. Er mahnt uns zudem, wachsam zu bleiben und sich dem Rechtsruck in den Parlamenten, auf den Straßen, in den Betrieben und im Alltag zu widersetzen. Die Auschwitz-Überlebende Esther Bejerano kämpfte viele Jahre für so einen Feiertag. Noch kurz vor ihrem Tod erneuerte sie im Frühjahr 2021 ihre Forderung: „Der 8. Mai muss ein Feiertag werden! Ein Tag, an dem die Befreiung der Menschheit vom NS-Regime gefeiert werden kann. Das ist überfällig seit sieben Jahrzehnten. Und hilft vielleicht, endlich zu begreifen, dass der 8. Mai 1945 der Tag der Befreiung war, der Niederschlagung des NS-Regimes. Am 8. Mai wäre dann Gelegenheit, über die großen Hoffnungen der Menschheit nachzudenken: über Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit – und Schwesterlichkeit.“
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Erinnerung an die Verbrechen des Nationalsozialismus, das Gedenken an die unzähligen Opfer und die Auseinandersetzung mit dem Zweiten Weltkrieg haben für die Bundesrepublik eine enorme Bedeutung. Nur mit einer etablierten Erinnerungskultur stärken wir unsere Demokratie und unseren Einsatz für Menschenrechte, Freiheit und Frieden. Für diese Erinnerungskultur spielen auch Gedenktage eine wichtige Rolle. So ist der 27. Januar als Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus in Deutschland seit 1996 ein bundesweiter und gesetzlich verankerter Gedenktag. Er erinnert an die Befreiung des Vernichtungslagers Auschwitz-Birkenau und der beiden anderen Konzentrationslager Auschwitz durch die Rote Armee am 27. Januar 1945. In diesem Jahr fanden allein in Rheinland-Pfalz mehr als 45 Gedenkveranstaltungen statt, die im Umfeld dieses Gedenktages von Januar bis März organisiert wurden - seien es Gedenkstunden, Stadtführungen, Lesungen und Vorträge, Ausstellungen, Zeitzeugengespräche oder auch Filmvorführungen. Ein weiteres Beispiel ist der jährliche Volkstrauertag, mit dem jeweils am 2. Sonntag vor dem 1. Advent der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft gedacht wird. Bundesweit werden die obersten Bundesbehörden und ihre Geschäftsbereiche sowie die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht von Bundesbehörden unterstehen, halbmast beflaggt. Zudem gibt es auch hier zahlreiche Veranstaltungen. Beide Gedenktage stärken somit jährlich unsere Erinnerungskultur auf vielfältige Weise. Zudem gibt es zahlreiche weitere Möglichkeiten und wichtige Formate, die sich regelmäßig mit unserer Geschichte auseinandersetzen. All das halten wir für unverzichtbar. Ein weiterer Feiertag ist aus Sicht der Verwaltung deshalb nicht notwendig. Die Entscheidung trifft aber das Land: Welche Tage gesetzliche Feiertage sind, bestimmt sich nach den Feiertagsgesetzen der einzelnen Bundesländer. Gegenwärtig gibt es in Rheinland-Pfalz elf gesetzliche Feiertage. Die Verwaltung empfiehlt der antragsstellenden Fraktion deshalb, sich unmittelbar an die Abgeordneten und Fraktionen des Landtags zu wenden und damit die Entscheidungsträger unmittelbar anzusprechen.
Beschlussempfehlung:
Die Verwaltung empfiehlt, dem Antrag nicht zuzustimmen, da sich die antragsstellende Fraktion direkt an die Abgeordneten des Landtags wenden und für ihre Idee werben kann. Eine Entscheidung des Stadtrates bedarf es dafür nicht.
Ergebnis:
Der Stadtrat lehnt den Antrag bei 2 Ja-Stimmen und 9 Stimmenthaltungen mehrheitlich ab.
Beschlussentwurf:
Der Stadtrat beschließt, die Verwaltung wird beauftragt, einen Satzungsentwurf zu erarbeiten, mit welchem Steuern auf Einwegverpackungen von Speisen und Getränken, die zum sofortigen Verzehr abgegeben werden, erhoben werden können. Dabei soll die Verwaltung sich maßgeblich an der entsprechenden Satzung aus Tübingen richten, da die Rechtmäßigkeit dieser bereits vom Bundesverfassungsgericht bestätigt wurde.
Begründung:
Die Menge an Verpackungsmüll durch Einwegverpackungen für Speisen und Getränke nimmt stetig zu. Das belastet nicht nur die Umwelt, sondern auch das Koblenzer Stadtbild. Um dieses für das positive Lebensgefühl der Bürger*innen, aber auch den Tourismus wichtige Stadtbild aufrecht zu erhalten, entstehen der Stadt Koblenz jedes Jahr hohe Kosten für die Straßenreinigung und Entsorgung des anfallenden Mülls, der sich durch die Verwendung von Mehrwegbehältern hätte vermeiden lassen. Sowohl in der EU-Verpackungsrichtlinie als auch in der Koblenzer Abfallsatzung steht die Vermeidung von Abfällen an erster Stelle. Zwar ist die Gastronomie seit diesem Jahr dazu verpflichtet, Mehrwegbehälter für die Mitnahme von Speisen und Getränken anzubieten, womit das Anfallen von Verpackungsmüll vermieden werden soll, allerdings sind diese Systeme noch nicht flächendeckend etabliert. Um die Verwendung von Mehrwegsystemen zu unterstützen und um gleichzeitig den immensen Kosten für die Entsorgung von Verpackungsmüll aus dem öffentlichen Raum Rechnung zu tragen, ist eine Verpackungssteuer nach dem Tübinger Modell ideal. Hiermit können beide Aspekte erfüllt werden, indem finanzielle Anreize geschaffen werden, um die Mehrwegbehälter zu verwenden und gleichzeitig wird durch die Steuer Geld eingenommen, durch welches die sachgerechte Entsorgung finanziert wird. Damit kann Koblenz nachhaltig eine schöne und saubere Stadt bleiben.
Stellungnahme der Verwaltung:
Seit Januar 2022 gilt in der Stadt Tübingen in Baden-Württemberg eine Steuer auf Einwegverpackungen. Damit sollen Einnahmen für den städtischen Haushalt erzielt, die Verunreinigung des Stadtbilds durch im öffentlichen Raum entsorgte Verpackungen verringert und ein Anreiz zur Verwendung von Mehrwegsystemen gesetzt werden. In einem ersten Verfahren hatte die Inhaberin eines Schnellrestaurants im Stadtgebiet Tübingen mit einem Normenkontrollantrag gegen die Verpackungssteuersatzung vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg Erfolg. Der VGH erklärte die Satzung insgesamt für unwirksam und begründete dies mit der fehlenden Örtlichkeit der Steuer, ihrer Unvereinbarkeit mit dem Bundesabfallrecht sowie der mangelnden Vollzugstauglichkeit der Obergrenze der Besteuerung. Nunmehr hat das Bundesverwaltungsgericht in seiner aktuellen Entscheidung vom 23.05.2023 auf die Revision der Antragsgegnerin die kommunale Verpackungssteuersatzung der Stadt Tübingen für im Wesentlichen rechtmäßig erklärt. Es handele sich bei der kommunalen Verpackungssteuer um eine örtliche Verbrauchsteuer im Sinn des Art. 105 Abs. 2a Satz 1 GG, für deren Einführung die Stadt Tübingen zuständig war. Die kommunale Verpackungssteuer steht auch nicht im Widerspruch zum Abfallrecht des Bundes, was bisher ein entscheidender „Knackpunkt“ gewesen war. Die Steuer zielt auf die Vermeidung von Verpackungsabfall im Stadtgebiet und verfolgt damit auf lokaler Ebene kein gegenläufiges, sondern dasselbe Ziel wie Unions- und Bundesgesetzgeber. Die Abfallvermeidung steht in der Abfallhierarchie an oberster Stelle, wie es sich aus den vielfältigen und einschlägigen Gesetzen ergibt (EU-Verpackungsrichtlinie, EU-Einwegkunststoffrichtlinie, Bundeskreislaufwirtschaftsgesetz und dem Verpackungsgesetz).
Beschlussempfehlung:
Die Verwaltung wird die Erstellung einer Verpackungssteuersatzung in Zusammenarbeit mit dem Städtetag Rheinland-Pfalz und anderen Kommunen prüfen und hierzu zu gegebener Zeit unterrichten. Ein erster virtueller Erfahrungsaustausch hat am heutigen Donnerstag, 22.06.2023, mit dem Deutschen Städtetag und anderen Kommunen aus Deutschland bereits stattgefunden
Ergebnis:
Der Stadtrat lehnt den Antrag bei 22 Ja-Stimmen und 23 Gegenstimmen mehrheitlich ab.
Stadtratssitzung am 25.05.2023
Beschlussentwurf:
Der Stadtrat beschließt, die Verwaltung wird beauftragt, die Stadt Koblenz für ein Modellprojekt zur kontrollierten Cannabisabgabe in lizensierten Fachgeschäften vorzuschlagen, sobald die Bedingungen dafür von der Bundesregierung geschaffen wurden. Damit dies schnellstmöglich erfolgen kann, sind schon jetzt Gespräche mit dem Bund zu führen, um möglicherweise notwendige Grundlagen vorzubereiten. Darüber hinaus setzt die Verwaltung und der Oberbürgermeister sich auch auf Länderebene und beim Städtetag für die mögliche Einrichtung solcher Modellregionen ein.
Begründung:
Mitte April hat die Bundesregierung Eckpunkte für den geplanten Gesetzesentwurf zur CannabisLegalisierung vorgelegt, in denen eine wissenschaftlich begleitete Einführung von Modellregionen in Aussicht gestellt wird. Diese sollen einen kommerziellen Vertrieb von Cannabis für fünf Jahre erproben. In den Modellregionen soll der Cannabis-Verkauf nicht nur in den geplanten CannabisClubs erlaubt sein. Auch Unternehmen soll die Produktion, der Vertrieb und die Abgabe in Fachgeschäften an Erwachsene in einem „lizenzierten und staatlich kontrollierten Rahmen“ gestattet werden. Bereits heute ist Cannabis ein gesellschaftlich weit verbreitetes Konsummittel, welches jedoch durch die anhaltende Kriminalisierung illegal auf dem Schwarzmarkt verkauft wird. Hierdurch besteht keinerlei Möglichkeit der Regulierung der Qualität und damit Gewährung des Gesundheits- oder des Jugendschutzes. Ein Verbot von Cannabis kann den Konsum offensichtlich nicht verhindern und bringt gleichzeitig neben den genannten Problemen noch viele weitere mit sich, z.B. eine starke Belastung der Ermittlungsbehörden. Aus diesen Gründen ist eine Legalisierung von Cannabis längst überfällig. In einer wissenschaftlich begleiteten Modellregionen können Umsetzung und Auswirkungen praktisch getestet werden. Während der Modellphase kann die Stadt Koblenz und ihre Bevölkerung also in vielerlei Hinsicht profitieren, auch lokales Unternehmertum und Wirtschaft fördern und zudem innovativer und maßgebender Vorreiter sein.
Stellungnahme der Verwaltung:
Das Eckpunktepapier der Bundesregierung sieht eine Abwicklung durch Bundesbehörden vor. Ausführbare Rechtsvorschriften liegen noch nicht vor. Das Thema „Kontrollierte Cannabisabgabe“ ist nach der Gesetzeslage nicht im Zuständigkeitsbereich der kommunalen Selbstverwaltung. Ein Aufgreifen dieses Themenkomplexes würde eine weitere freiwillige Leistung darstellen, für die weder personelle noch finanzielle Ressourcen vorhanden sind. Insbesondere eine Tätigkeit im Zuge eines Modellprojektes würde weitere Kräfte binden. Gem. Pressemitteilung des Kölner Stadt-Anzeigers vom 15.05.2023 stehen folgende Städte einer Bewerbung als Cannabis-Modellregion offen gegenüber: Bremen, Hannover, Tübingen, Leipzig, Schwerin, Darmstadt, Wiesbaden, Frankfurt/Main, Offenbach, München, Bonn, (sowie Mainz, gem. Presse SWR). Noch nicht festgelegt haben sich folgende Städte: Berlin, Hamburg, Köln, Dortmund, Düsseldorf und Stuttgart. Folgende Städte haben sich bereits festgelegt kein Cannabis im Pilotversuch verkaufen zu wollen: Nürnberg, Freiburg, Aachen, Essen, Eisenach. Der Antrag der beiden Fraktionen wird aus Sicht des Jugendschutzes kritisch bewertet. Cannabis ist eine suchtfördernde Substanz, die bei regelmäßigem Konsum zu strukturellen und funktionellen Veränderungen im jugendlichen Gehirn führt. Die Erfahrungen mit Alkohol zeigen, dass es für Jugendliche kein Problem ist, an legalisierte Drogen, die an Erwachsene abgegeben werden, zu kommen. Ähnliches wird auch bei der Legalisierung des Cannabis-Konsums zu erwarten sein. Es bleibt zu befürchten, dass sich das Angebot für diese Substanz eher erweitert. In jedem Fall muss eine Legalisierung des Cannabiskonsums bei Erwachsenen einen effektiven Schutz Jugendlicher beinhalten. Maßnahmen des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes im Kontext der Kinder- und Jugendhilfe sind auszuweiten, langfristig sicherzustellen und ausreichend zu finanzieren. Dies wäre bei Umsetzung des Modellprojektes zwingend zu beachten.
Beschlussempfehlung:
Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen.
Ergebnis:
Der Stadtrat lehnt den Antrag mehrheitlich bei 26 Gegenstimmen, 11 Ja-Stimmen und einer Enthaltung ab.
Beschlussentwurf:
Der Stadtrat beschließt, die Verwaltung wird beauftragt, ein Kaufangebot für das Portrait von Esther Bejarano einzuholen, welches gemeinsam von den Künstler*innen Lakoona und Radik42 gestaltet wurde. Die Verwaltung soll zudem eine eigene Preisschätzung erstellen und beide Zahlen dem Kulturausschuss vorlegen.
Begründung:
Das Graffiti ist nicht nur ein Kunstwerk, welches von zwei sehr talentierten regionalen Künstler*innen gestaltet wurde, sondern es ist ebenso ein Dokument, das von der weltweit ersten Esther-BejaranoStraße, sowie vom ersten Esther-Bejarano-Festival in Koblenz zeugt. Wie auch die abgebildete Esther Bejarano, verbindet das Werk die Kunst mit dem ehrenamtlichen politischen Engagement für eine gerechtere Welt. Aus den oben genannten Gründen und da das Werk einen klaren Bezug zu der Esther-BejaranoStraße hat, ist es sinnvoll, es in der Nähe dieser Straße auszustellen. Dies setzt die Straßenbenennung nach der Holocaustüberlebenden in einen würdevollen Kontext.
Stellungnahme der Verwaltung:
Als Graffiti wird in der Regel ein temporäres Werk im öffentlichen Raum verstanden. Es bedient sich in seiner Machart einer schnellen, meist auf Sprühtechniken angelegtes, Mal- bzw. Darstellungsweise, die wesentliche Anleihen aus dem Bereich Comic, Manga oder Pop-Kultur wählt. Das hier vorgeschlagene Werk zum Ankauf durch die Stadt Koblenz entstand offenbar am Tag des Esther-Bejarano-Festivals im Bereich der Zuwegung zum Deutschen Eck (heute: Esther-BejaranoStaße). Es bemisst zweimal ca 2,5 x 3 Meter (Höhe x Breite), beträgt in seiner Breitenausdehnung mithin ca. 6 Meter. Die Arbeit ist als Diptychon angelegt, so dass beide Bildhälften unmittelbar auf einander Bezug nehmen. Der rechte Bildteil ziert das Porträt der ehemaligen KZ-Insassin Esther Bejarano, die in ihrem Leben zur wichtigen Zeitzeugin der Nazidiktatur und der Verfolgung der Juden sowie zur Überlebenden der KZs wurde und sich daraus folgend vor allem als Friedenskämpferin und –botschafterin engagierte. Die linke Bildtafel vermittelt ein Zitat von ihr vor einer überdimensionierten Rosenblüte. Die Grundfarben sind ausschließlich in Weiß, Schwarz, Grau und Rot gehalten. Für Street-Art gibt es nur in den seltensten Fällen einen Markt, der sich anhand von Auktionsergebnissen abgleichen lässt. Auch in diesem Falle konnten keine Zahlen ermittelt werden. Die angegebenen Künstler sind im Internet zumeist über Facebook zu ermitteln und über ihre eigene Homepage. Auf Anfrage bei den wenigen im Netz überhaupt verfügbaren Kontaktadressen erfolgte Kontaktaufnahme mit den Künstler*innen, diese blieb bislang unbeantwortet. Da es sich vermutlich um eine Auftragsarbeit handelt, wäre hier der Entstehungspreis zugrunde zu legen. Diesen können nur die Auftraggeber benennen, die jedoch nicht benannt sind. Die große Arbeit befindet sich vermutlich auf einem gestärkten Kartongrund – vergleichbar zu den Plakatwänden. Das Material ist auf Dauer vermutlich nicht geeignet, im Freien langfristig zu „überleben“. Darauf ist Street Art grundsätzlich nicht angelegt. Eine Ausnahme bilden hier nur jene Graffitis, die auf Mauern oder Hauswänden besprüht werden. Im Falle eines Ankaufs würde es sich anraten, diese Vorlage zu nutzen, um sie tatsächlich auf eine große Steinhauswand zu übertragen. Der dafür geeignete Standort müsste noch ermittelt und geprüft werden. Hierbei würde es sich jedoch um einen gesonderten Auftrag handeln. Die entsprechenden Nachfolgekosten beim Erwerb des vorhandenen Kunstwerks (Transport, Anbringung, Versicherung, ggf. Restaurierung) wären entsprechend zu beachten. Für einen Erwerb von Kunst sieht der Haushalt der städtischen Museen seit Jahren keine Eigenmittel vor, so dass man hier auf Spendenakquise angewiesen sein wird.
Beschlussempfehlung:
Es wird empfohlen, den Antrag in den Kulturausschuss mit der entsprechenden Berichterstattung zu verweisen. Die Verwaltung zu beauftragen, die noch offenen Fragen hinsichtlich der Materialität des Kunstwerks (Stichwort: Witterungsbeständigkeit) sowie Wertermittlung und den seitens der Künstler vorgesehenen Ankaufspreis zu ermitteln. Des Weiteren wird empfohlen, einen geeigneten Standort in Abstimmung mit den beteiligten Ämtern im Außenbereich zu finden und vorzuschlagen.
Ergebnis:
Der Stadtrat beschließt einstimmig den Antrag in den Kulturausschuss mit der entsprechenden Berichterstattung zu verweisen. Die Verwaltung wird beauftragt, die noch offenen Fragen hinsichtlich der Materialität des Kunstwerks (Stichwort: Witterungsbeständigkeit) sowie Wertermittlung und den seitens der Künstler vorgesehenen Ankaufspreiszu ermitteln. Des Weiteren beauftragt der Stadtrat die Verwaltung, einen geeigneten Standort in Abstimmung mit den beteiligten Ämtern im Außenbereich zu finden und vorzuschlagen.
Beschlussentwurf:
Der Stadtrat möge beschließen, die Verwaltung wird beauftragt:
1. mit dem Wasser- und Schifffahrtsamt nochmals Gespräche zu führen mit dem Ziel, dass die Anlegestelle im Rauental entfällt,
2. die Schaffung bisher fehlender Infrastruktur an den Anlegestellen in Koblenz zu veranlassen.
Begründung:
Die Anlegestelle im Rauental liegt in unmittelbarer Nähe zur Wohnbebauung. Aus der Bevölkerung mehren sich weiterhin die Beschwerden über laufende Motoren bis hin zu lauten Wartungsarbeiten. Für die Bewegungen der Schiffspassagiere fehlt die Infrastruktur. Darüber hinaus ist die Anfahrt für die Shuttle-Busse zu eng und die Schiffe daher kaum erreichbar. Auch die Belieferung der Schiffe ist von diesem Umstand betroffen. Neben der Reduzierung von Lärmemissionen durch den Anschlusszwang an die Landstromanlagen fehlt es an vielen Stellen noch an der nötigen Infrastruktur. Mit Genehmigung der Anlegestellen durch das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt wird an infrastrukturelle Maßnahmen leider nicht gedacht.
Stellungnahme der Verwaltung:
zu Punkt 1 Anlegestelle Rauental: Bei der Anlegestelle im Rauental handelt es sich um einen öffentlichen Ankerplatz in der Verwaltung der Bundeswasserstraßen- und – Schifffahrtsverwaltung. Aufgrund von Beschwerden der Einwohner wurden mit dem WSA Gespräche geführt. Nach deren Aussage kann aufgrund der bestehenden Bedarfslage z. B. bei Hochwasser und/ oder Schließung der Schleuse diese Ankermöglichkeit nicht aufgegeben werden. Zu Punkt 2 Fehlende Infrastruktur an den Anlegestellen in Koblenz: Die Schaffung weiterer Infrastruktur zur Landstromversorgung liegender Schiffe ist aus Immissionsund Klimaschutzgründen sinnvoll. Die Koblenz-Touristik hat am Peter-Altmeier–Ufer und die Stadt Koblenz (Tiefbauamt) am KonradAdenauer-Ufer entsprechende Infrastruktur geschaffen. Die Anleger dieser Anlegestellen sind grundsätzlich verpflichtet, die geschaffene Stromversorgung zu nutzen. Die Schaffung weiterer, neuer Landstromanlagen durch die Stadt ist nur sinnvoll, wenn der Eigentümer dieser Anlegestelle bzw. die dort anlegenden Schiffe rechtlich verpflichtet werden könnten, sich an die geschaffene Landstromanlage anzuschließen. Dies bedarf einer entsprechenden Prüfung. Sollte dies möglich sein, wird die Verwaltung die weiteren Umsetzungsschritte planen.
Beschlussempfehlung:
Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung über das Ergebnis der Rechtprüfung und gegebenenfalls weiterer Umsetzungsschritte im Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität zu unterrichten.
Ergebnis:
Der Stadtrat beauftragt einstimmig die Verwaltung über das Ergebnis der Rechtprüfung und gegebenenfalls weiterer Umsetzungsschritte im Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität zu unterrichten
Beschlussentwurf:
Der Stadtrat beschließt, die Fuß- und Radbrücke am Anwendspfad wird nach dem ersten Radwegebeauftragten der Stadt Koblenz, Peter Gorius, benannt.
Begründung:
Peter Gorius war der erste Fahrradwegebeauftragte der Stadt Koblenz und hat sich durch unermüdlichen und engagierten Einsatz für die Belange der Radfahrenden verdient gemacht. Mit der Benennung der Brücke wollen wir seinen Einsatz würdigen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag zur Beratung in den Arbeitskreis für Straßenbenennung zu verweisen.
Beschlussempfehlung:
Der Stadtrat beschließt, den Antrag zur weiteren Beratung in den Arbeitskreis für Straßenbenennung zu verweisen.
Ergebnis:
Der Stadtrat verweist den Antrag in den Arbeitskreis für Straßenbenennung.
Beschlussentwurf:
Der Stadtrat beschließt, die Verwaltung wird beauftragt: - fehlende Landstromanlagen an den genutzten Steigern / Anlegestellen von Rhein und Mosel zu installieren. Dazu soll das Kommunale Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI) genutzt und ein entsprechender Förderantrag gestellt werden. - zu prüfen, ob ein Anschluss- und Benutzungszwang an Landstromanlagen für vorhandene Steiger/Anlegestellen durchgesetzt werden kann.
Begründung:
In der Positivliste von KIPKI werden als Fördermaßnahmen auch die Minderung von Treibhausgasen genannt. Landstromanlagen für Binnenschiffe (Güter- als auch Personenschifffahrt (Seite 3)) sind eine förderfähige Maßnahme für „klimafreundliche Mobilität“. Die Koblenz-Touristik hat in der Vergangenheit schon viel in die Landstromversorgung für Touristenschiffe investiert. Ziel ist, Lärm und Abgase durch den Stromanschluss zu vermeiden. Inzwischen wurden neue Steigeranlagen ohne Landstromanschluss (z. B. in Ehrenbreitstein) gebaut. Durch die Prüfung und Nutzung der Umsetzung von Landstrom für die Schifffahrt (Lückenschließung) aus der KIPKI-Positivliste (= Akquirieren von Fördergeldern) wird zur CO2- Minderung beigetragen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Schaffung weiterer Infrastruktur zur Landstromversorgung liegender Schiffe ist aus Immissionsund Klimaschutzgründen sinnvoll. Die Koblenz-Touristik hat am Peter-Altmeier–Ufer und die Stadt Koblenz (Tiefbauamt) am KonradAdenauer-Ufer entsprechende Infrastruktur geschaffen. Die Anleger dieser Anlegestellen sind grundsätzlich verpflichtet, die geschaffene Stromversorgung zu nutzen. Die Schaffung weiterer, neuer Landstromanlagen ist nur sinnvoll, wenn die Eigentümer dieser Anlegestellen bzw. die dort anlegenden Schiffe rechtlich verpflichtet werden könnten, sich an die geschaffene Landstromanlage anzuschließen. Dies bedarf einer entsprechenden Prüfung. Sollte dies möglich sein, wird die Verwaltung die weiteren Umsetzungsschritte planen.
Beschlussempfehlung:
Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung über das Ergebnis der Rechtprüfung und gegebenenfalls weiterer Umsetzungsschritte im Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität zu unterrichten.
Ergebnis:
Aufgrund des Sachzusammenhangs wurde die Angelegenheit gemeinsam mit TOP 10 ö.S. beraten.
(Siehe: Antrag der Ratsfraktionen SPD und Die LINKE-PARTEI: Schiffsanlegestellen)
Stadtratssitzung am 27.04.2023
Beschlussentwurf:
Der Stadtrat beschließt, die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zu erstellen, um Koblenzer*innen und Tourist*innen im Sommer an hochfrequentierten Orten ausreichend mit kostenlosem Wasser zu versorgen. Hierfür sollen folgende Punkte bedacht werden:
1. Wenn die Infektionslage dies erlaubt, werden die öffentlichen Trinkbrunnen wieder geöffnet.
2. Die Verwaltung prüft, ob an öffentlichen Gebäuden, wie z.B. am Rathaus, kostenlos Wasser ausgeschenkt werden kann.
3. Die Verwaltung soll Gastronomiebetriebe dazu animieren, kostenlos Wasser anzubieten. Auf Betriebe, die ein solches Angebot machen, kann in der App der Stadt oder durch einen einheitlichen Hinweis auf der Eingangstür des Lokals hingewiesen werden.
4. Die Verwaltung prüft, ob auf öffentlichen Plätzen, wie z.B. dem Löhrrondell oder an den Rheinanlagen, im Sommer ein Wasserwagen aufgestellt werden kann, der kostenlos Wasser verteilt. Hierbei soll sich die Verwaltung am Vorbild des Wasserwagens in Bonn orientieren.
Begründung:
Die Sommer in Deutschland werden immer heißer, wodurch mit der Hitze einhergehende Risiken zunehmen. Hierdurch entstehen gesundheitliche Gefahren, die sich vor allem auf ältere Menschen und solche mit bestehenden Herz-Kreislauf-Problemen auswirken. Um dem entgegenzuwirken, ist eine ausreichende Wasserzufuhr äußerst wichtig. Zu deren Gewährleistung ist es hilfreich, wenn an belebten Orten die Möglichkeit besteht, Wasser zu trinken oder die mitgebrachte Wasserflasche aufzufüllen. Mit Bezug auf die entsprechenden Haushaltsmittel für öffentliche Trinkwasserbrunnen, die auf Initiative der Grünen Stadtratsfraktion im Haushalt 2022 eingestellt wurden, fordern wir deswegen ein Trinkwasserkonzept. Je breiter das Konzept aufgestellt und je diverser das Angebot ist, desto sicherer können sich die Koblenzer*innen und die Tourist*innen sein, dass sie jederzeit ein Glas Wasser bekommen können. Das macht den Ausflug durch Koblenz nicht nur angenehmer, sondern auch sicherer. Der Wasserwagen stellt dabei ein flexibles und effektives Mittel dar, um den Auswirkungen von Hitze auf den Körper zu jeder Zeit und an jedem Ort entgegenzuwirken. Die Stadt Bonn hat das Konzept erfolgreich getestet und nutzt den Wagen bereitsseit über 20 Jahren. Der von den Bonner Stadtwerken betriebene Wasserwagen wird dort, nach einer kurzen Pause durch Corona, diesen Sommer wieder im Einsatz sein. Auch Koblenz könnte von einem solchen Wagen profitieren, der durch seine Flexibilität nicht nur an belebten Plätzen, sondern auch an den Rheinanlagen oder an Veranstaltungen eingesetzt werden kann, wo es sonst kein oder nur ein geringes gastronomisches Angebot gibt.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Thematik wurde unlängst auch im Rahmen des durchgeführten „Hitzegipfels“ mit den beteiligten Expertinnen und Experten erörtert. Hierbei zeigte sich zu dieser Frage ein durchaus differenziertes Meinungsbild. In anderen Städten (Bonn und Trier) werden die dort eingesetzten „Wasserwagen“ von den Stadtwerken als Wasserversorger eingesetzt. Die Verwaltung schlägt daher vor, die für die Stadt Koblenz bestehenden Möglichkeiten mit der EVM sowie den Stadtwerken Koblenz zu erörtern und zu prüfen.
Beschlussempfehlung:
Die Verwaltung wird beauftragt, die im Antrag formulierten Ansätze unter Einbindung der EVM sowie der Stadtwerke Koblenz zu prüfen und im Haupt- und Finanzausschuss über das Prüfergebnis zu berichten.
Ergebnis:
Der Stadtrat beschließt einstimmig, die Verwaltung wird beauftragt, die im Antrag formulierten Ansätze unter Einbindung der EVM sowie der Stadtwerke Koblenz zu prüfen und im Hauptund Finanzausschuss über das Prüfergebnis zu berichten.
Beschlussentwurf:
Der Stadtrat beschließt, die Verwaltung wird beauftragt, den Zugang zu von Ehrenamtlichen durchgeführten, nicht-gewerblichen Veranstaltungen auf dem BUGA-Gelände so niedrigschwellig wie möglich zu halten, um eine breite Beteiligung auch von finanziell schlechter gestellten Menschen zu ermöglichen. Um dies zu erreichen, sollen die Verwaltung und der Oberbürgermeister sich dafür einsetzen, dass alle Vereine, Initiativen und andere Gruppen, die auf ehrenamtlicher Basis Veranstaltungen organisieren und Flächen bespielen, ein Kontingent an Freikarten für den jeweiligen Veranstaltungstag erhalten. Die Freikarten können in Koblenz mit der Ehrenamtskarte verknüpft werden, wodurch diese an Wert gewinnt. Das Freikartenkontingent soll sich nicht nur auf die bei den Veranstaltungen aktiv eingebundenen Personen beschränken.
Begründung:
Das Angebot der BUGA 2029 wird essenziell durch ehrenamtliche Arbeit der Vereine in der Region getragen und mitgestaltet werden. Für dieses ehrenamtliche Engagement bedarf es Würdigung. Dies kann unter anderem geschehen, indem der Zugang von Menschen mit geringeren finanziellen Mitteln unterstützt oder überhaupt erst ermöglicht wird. Bei der BUGA sollte es keine Marginalisierung von Armut, durch Exklusion aus dem öffentlichen Leben geben. Besonders dann nicht, wenn die Betroffenen selbst für die Organisation der Veranstaltungen gearbeitet haben. Einkommensschwache Personengruppen, wie Jugendliche, Studierende, Auszubildende, Erwerbslose und Senior*innen brauchen barrierefreien und somit kostenfreien Zugang. Der Zugang zu ehrenamtlich durchgeführten Veranstaltungen auf der BUGA soll daher niedrigschwellig ermöglicht werden, indem Vereinsmitglieder oder andere den organisierenden Gruppen nahestehende Personen, kostenfreien Eintritt zur BUGA für den jeweiligen Veranstaltungstag erhalten können. Dies sollte durch ein ausreichend großes Kontingent aus kostenfreien Tickets für die BUGA 2029 gewährleistet werden.
Stellungnahme der Verwaltung:
Veranstalter der BUGA 2029 ist die Bundesgartenschau Oberes Mittelrheintal 2029 gGmbH. Dem Veranstalter obliegt die Gestaltungshoheit der Ticketkonzepte und Eintrittspreise. Der Stadt Koblenz wird hierbei nur eine einflussnehmende Rolle zuteil. Die Bundesgartenschau Oberes Mittelrheintal 2029 gGmbH plant gegenwärtig drei große eintrittspflichtige Flächen in Lahnstein, Bacharach und Rüdesheim. Wie bei den vergangenen Bundesgartenschauen ist davon auszugehen, dass Vereine, Initiativen und andere Gruppen, die sich ehrenamtlich, bei nicht gewerblichen Veranstaltungen beteiligen, für den jeweiligen Veranstaltungstag freien Eintritt auf diesen Flächen erhalten. Die aktuellen Planungen der BUGA2029 gGmbH betrachten für Koblenz bisher die Festung Ehrenbreitstein, diese hauptsächlich als Veranstaltungsstätte für Abendveranstaltungen, und das Schloss Stolzenfels. Auch auf diesen Flächen wird es voraussichtlich, bei nicht gewerblichen Veranstaltungen, freien Eintritt für freiwillige und ehrenamtliche Beteiligte am jeweiligen Veranstaltungstag geben.
Beschlussempfehlung:
Die Verwaltung empfiehlt dem Antrag insofern zuzustimmen, dass sie sich zur gegebener Zeit bei der BUGA 2029 gGmbH für einen möglichst niedrigschwelligen und kostenfreien Zugang für mitwirkende Freiwillige und Ehrenamtliche zum BUGA 2029 Gelände einsetzen und Verknüpfungen z.B. mit der Ehrenamtskarte prüfen lassen wird.
Ergebnis:
Die antragstellende Fraktion erklärt den Antrag in Kenntnis der Stellungnahme der Verwaltung, dass diese sich zu gegebener Zeit bei der BUGA 2029 gGmbH für einen möglichst niedrigschwelligen und kostenfreien Zugang für mitwirkende Freiwillige und Ehrenamtliche zum BUGA 2029 Gelände einsetzen und Verknüpfungen z.B. mit der Ehrenamtskarte prüfen lassen wird, für erledigt.
Beschlussentwurf:
Der Stadtrat beschließt, die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, ob die Stadt Koblenz von Unternehmen, welche Waren direkt an die Tür ihrer Kunden liefern, für diese Praxis eine Abgabe erheben kann. Diese Abgabe soll nur für diese Art von Unternehmen gelten, da sie in besonderem Maße die städtische Infrastruktur in Koblenz beanspruchen und den übrigen Verkehr bzw. die allgemeine Mobilität beeinflussen. Kleine und mittelständische lokale Unternehmen, die durch die Geschäftspraxis vorgenannter Unternehmen besonderem Konkurrenzdruck ausgesetzt sind, sollen nicht zusätzlich belastet werden. Das Ausliefern von Waren an Paketstationen soll hierbei ebenfalls ausgenommen sein, da solche zentrale Abgabestellen den Lieferverkehr minimieren. Um sicherzustellen, dass kleine und mittelständische Unternehmen nicht unnötig strapaziert werden, soll die Verwaltung einen Jahresumsatzgrenze ausarbeiten, ab der die Abgabe zu tätigen ist. Diese soll so gestaltet sein, dass nur die Firmen Abgaben zahlen, welche die Koblenzer Infrastruktur in besonderem Maße belasten.
Begründung:
Der Onlinehandel wird nicht zuletzt durch die Corona-Pandemie immer beliebter. Dies hat starke Auswirkungen auf den lokalen Einzelhandel, der oftmals mit der günstigen Konkurrenz nicht mithalten kann. Auch das Statistische Bundesamt bestätigt, dass der stationäre Einzelhandel im Jahr 2022 teilweise deutlich weniger Umsatz gemacht hat als noch 2019. Darüber hinaus zeigt die Statistik, dass auch die Passantenzahlen auf den Einkaufsstraßen unter dem Vor-Corona-Niveau liegen und dass die Anzahl der Ladengeschäfte im Einzelhandel rückläufig ist. Die Ursache hiervon kann laut dem Bundesamt nicht allein die Pandemie gewesen sein. Stattdessen wird das veränderte Kaufverhalten hin zum Onlinehandel genannt. 1 Doch nicht nur der stationäre Einzelhandel leidet unter dem Onlinehandel, auch der städtische Verkehr wird stark von dem damit verbundenen Lieferverkehr belastet. Die inzwischen allgegenwärtigen Lieferwagen nehmen durch das ständige Be- und Entladen etliche Stellplätze ein, wobei oft auch in zweiter Reihe oder auf dem Fahrrad- und Fußgängerweg gehalten wird. Diese Praxis ist nicht nur lästig, sondern auch gefährlich. Eine Abgabe von großen Online-Unternehmen ist durch die gewerbliche Nutzung, Abnutzung und Okkupierung von öffentlichem Raum nur konsequent. Idealerweise würde sich durch die Abgabe das Kaufverhalten ändern, was einen direkten positiven Einfluss auf den lokalen Koblenzer Einzelhandel und den Verkehr in der Stadt hätte. Darüber hinaus schafft sie etwas Gerechtigkeit gegenüber den lokalen Unternehmen, die neben den Steuern noch hohe Mieten für ihre Lokale sowie Abgaben für Müll oder die Straßenreinigung zahlen müssen. Vor allem könnten die von der Stadt potentiell damit geschaffenen Abgabeeinnahmen direkt in die Stadtentwicklung investiert werden, z.B. in den dringend notwendigen Ausbau der klimafreundlichen Rad- und Fußwegeinfrastruktur.
Stellungnahme der Verwaltung:
Mit dem Antrag ist beabsichtigt, eine Abgabe für Warenlieferungen an die Haustür einzuführen, wobei kleine und mittelständische Unternehmen durch die Orientierung an einer noch zu definierenden Mindest-Jahresumsatzgrenze ausgeschlossen sind und die Abgabe nur von Unternehmen gezahlt werden soll, welche die Koblenzer Infrastruktur in besonderem Maße belasten. Mithin soll eine Art kommunale Paketsteuer eingeführt werden, wie sie auf Bundesebene vor rd. zwei Jahren bereits gefordert wurde.
Abgaben sind nach § 1 Kommunalabgabengesetz (KAG) Steuern, Gebühren und Beiträge. Vorliegend kommt für die geplante Abgabenlast nur eine Besteuerung im eng gefassten Rahmen des verfassungsmäßig verankerten Steuerfindungsrechts in Frage.
Die alleinige Ertragskompetenz der Gemeinden für die "örtlichen Verbrauchsteuern und Aufwandsteuern" ist in Art. 106 Abs. 6 Satz 1 GG geregelt. Hierfür haben zunächst die Länder nach Art. 105 Abs. 2a Satz 1 GG die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz. Diese übertragen ihre Gesetzgebungskompetenz regelmäßig an die Gemeinden, so auch in Rheinland-Pfalz nach § 1 Abs. 1 KAG i.V.m. § 5 Abs. 2 KAG. Die Gemeinden können daher auf dieser Grundlage eine Satzung erlassen und dadurch eigene örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuern erheben.
1. Verbrauchsteuer
Verbrauchsteuern sind indirekte, auf Abwälzung angelegte Steuern, die auf den Verbrauch oder Gebrauch bestimmter Waren erhoben werden und somit die Einkommens- oder Vermögensverwendung belasten. Im Gegensatz zur Umsatzsteuer knüpft der Steuerentstehungstatbestand an einen tatsächlichen Vorgang oder Zustand an. Als Beispiel für Verbrauchsteuern können die Tabaksteuer oder die Stromsteuer genannt werden, deren Aufkommen nach Art. 106 GG dem Bund zufließt. Anhand der vorgenannten Beispiele wird erkennbar, dass an den Verbrauch oder den Konsum eines Gutes angeknüpft wird. Nach augenscheinlicher Betrachtung handelt es sich bei der geplanten Maßnahme der Auferlegung einer sog. Paketsteuer als Abgabe nicht um Konsum bzw. Verbrauch eines Wirtschaftsgutes. Es stellt vielmehr die Beschaffungsart von Waren und Gütern dar.
Die Einführung einer kommunalen Paketabgabe als Verbrauchsteuer ist daher verfassungsrechtlich nicht zulässig.
2. Aufwandsteuer
Aufwandsteuern sind Steuern auf die Einkommensverwendung für den persönlichen Lebensbedarf, in der die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen zum Ausdruck kommt. Belastet werden soll der über die Befriedigung der allgemeinen Lebensführung hinausgehende Aufwand, der Teil des persönlichen Lebensbedarfs und der persönlichen Lebensführung ist. Als Beispiele für örtliche Aufwandsteuern können die Hundesteuer, die Vergnügungsteuer sowie die Zweitwohnungsteuer herangezogen werden. Eine Paketzustellung ist kein Indikator für eine besondere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Auch liegt nach dem äußeren Anschein nicht ein Aufwand für den persönlichen Lebensbedarf vor, da Pakete auch an Firmen zugestellt werden und umgekehrt private Pakete auch an Firmenadressen gehen.
Die Einführung einer kommunalen Paketabgabe als Aufwandsteuer ist daher ebenfalls verfassungsrechtlich nicht zulässig.
Da es schlichtweg an einer kommunalen Satzungsgebungskompetenz fehlt, haben die Kommunen – sowohl in Rheinland-Pfalz als auch bundesweit – von der Einführung einer kommunalen Paketsteuer bislang Abstand genommen.
3. Bundesrechtliche Historie
Auf Bundesebene wurde sowohl von Seiten der Politik als auch auf Ebene der Kommunalen Spitzenverbände vor rund zwei Jahren mehrfach eine eigene Abgabe für Online- oder Versandhandel in die Diskussion gebracht mit der Begründung, die Onlinehändler würden die Infrastruktur der Städte und Gemeinden kostenlos nutzen und vor Ort auch keine Gewerbesteuer entrichten. Sie sollte zwei Effekte erzielen: Erstens die Wettbewerbsvorteile des Onlinehandels gegenüber dem stationären Einzelhandel durch eine Verteuerung des Versandhandels reduzieren und zweitens Steueraufkommen generieren, das für die Revitalisierung der Innenstädte nach der Corona-Pandemie benötigt wird.
Unfairer Wettbewerb liegt wohl nicht vor, wenn sich Konsumentenpräferenzen verändern und Marktanteile verschieben. Es wird jedoch immer wieder darauf aufmerksam gemacht, dass es keinen fairen Wettbewerb zwischen dem stationären Einzelhandel und den großen international agierenden Onlineanbietern gibt. Reine Onlinehändler sind gerade nicht stationär und haben evtl. die Voraussetzungen, um internationale Steuergestaltungs- und letztlich Steuervermeidungspotenziale zu nutzen; die daraus resultierenden Wettbewerbsvorteile können eklatant sein. Es ist Aufgabe der Bundes-Regierung und der Regierungen der sonstigen Länder, diesem Missstand bspw. durch unternehmerische Mindestbesteuerungen und einheitliche Steuerbemessungsgrundlagen zu begegnen.
Beschlussempfehlung:
Die Verwaltung empfiehlt aus den vorgenannten Gründen den Antrag abzulehnen; die Einführung einer kommunalen Paketsteuer ist verfassungsrechtlich nicht zulässig.
Ergebnis:
Die antragstellende Fraktion erklärt den Antrag in Kenntnis der Stellungnahme der Verwaltung für erledigt.
Beschlussentwurf:
Der Stadtrat beschließt die Durchführung einer Sachverständigenanhörung mit Erörterung gemäß § 35 Abs. 2 Gemeindeordnung zum Garten Herlet im Stadtrat am 25.05.2023. Aktuell sind folgende Sachverständige vorgesehen:
- Vertreter:in des Kompetenzzentrums für Klimawandelfolgen Rheinland-Pfalz
- Frau Dr. Killmann, Fachschaft Biologie der Universität Koblenz
- Prof. Dr. Fischer, Fachschaft Biologie der Universität Koblenz
Die Sachverständigen werden gebeten zu den in der Anlage 2 aufgeführten Fragen Stellung zu nehmen.
Fragenkatalog:
1.) Welche Funktionen hat der Garten Herlet für die Stadt Koblenz?
2.) Welche Gefahren bestehen durch den beabsichtigen Eingriff?
3.) Welche schützenswerten Pflanzen/Tiere haben Sie im Garten Herlet nachweisen können?
4.) Ist es ihrer Meinung nach überhaupt möglich, diese Pflanzen und Tiere während der Bauarbeiten so zu schützen, dass sie nicht beeinträchtigt werden? Was muss getan werden, um diese zu schützen?
5.) Ist es möglich, den Garten Herlet nach den Bauarbeiten in den derzeitigen Zustand zurückzuversetzen? Was wird eine Wiederherstellung Ihrer Meinung nach kosten?
6.) Welche Voraussetzungen müssen geschaffen werden, damit der Garten auch weiterhin als außerschulischer Lernort genutzt werden kann?
7.) Welche Probleme sehen Sie in einer Unter- und Überbauung?
8.) Welchen Einfluss wird der geplante Glassteg auf den Garten haben?
9.) Welche Auswirkungen wird die Baumaßnahme auf den Wasserhaushalt im Garten haben?
10.) Wird der Garten noch Zugang zum Grundwasser haben und wie wird die Wasserversorgung gewährleistet?
11.) Welche klimatischen Auswirkungen wird die Baumaßnahme auf die direkte Umgebung haben?
12.) Was wäre Ihre persönliche Empfehlung für den Garten Herlet?
Begründung:
Die Ratsfraktionen Bündnis 90/ Die Grünen Koblenz sowie DIE LINKE-PARTEI haben mit Schreiben vom 01.03.2023 die Durchführung einer Sachverständigenanhörung nach § 35 Abs. 2 Gemeindeordnung zum Garten Herlet beantragt. Die anzuhörenden Sachverständigen sind im Beschlussentwurf benannt. Die Anhörung hat zu erfolgen, da sie von einem Viertel der gesetzlichen Zahl beantragt wird (der Antrag wurde von 15 Ratsmitgliedern unterzeichnet). Pro Sachverständiger ist eine Vortragszeit von 15 Minuten vorgesehen.
Ergebnis:
Der Stadtrat beschließt mehrheitlich bei 5 Gegenstimmen und 4 Stimmenthaltungen die Durchführung einer Sachverständigenanhörung mit Erörterung gemäß § 35 Abs. 2 Gemeindeordnung zum Garten Herlet im Stadtrat am 25.05.2023.
Aktuell sind folgende Sachverständige vorgesehen:
- Vertreter:in des Kompetenzzentrums für Klimawandelfolgen Rheinland-Pfalz
- Frau Dr. Killmann, Fachschaft Biologie der Universität Koblenz
- Prof. Dr. Fischer, Fachschaft Biologie der Universität Koblenz
- Herr Stefan Brückmann, die3 Landschaftsarchitektur Brückmann & Platz Landschaftsarchitekten PartGmbB
Die Sachverständigen werden gebeten zu den in der Anlage 2 aufgeführten Fragen Stellung zu nehmen. Frau Dr. Killmann wird die Fragen schriftlich beantworten, da sie am 25.05.2023 nicht teilnehmen kann.
Beschlussentwurf:
Der Stadtrat möge beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt, die Möglichkeiten und Potenziale für die Errichtung von vertikalen Solarzäunen mit bifazialen Solarmodulen zu prüfen und dem Stadtrat ein Konzept vorzulegen.
Begründung:
Zur Erreichung der Klimaziele ist der Ausbau der Photovoltaik erforderlich. Berechnungen von Prof. Hergert in der Klimaschutzkommission zeigten, dass bei Belegung aller Dachflächen maximal 50 % des Strombedarfs gedeckt werden können. Dahersind auch weitere Möglichkeiten der PV-Nutzung in Betracht zu ziehen, die die begrenzten Flächenressourcen der Stadt berücksichtigen.
Innerhalb von Ortschaften oder nahe an bebauten Gebieten gibt es u.a. die Lösung sogenannter vertikaler Solarzäune mit beidseitigen Solarmodulen (https://next2sun.com/solarzaun/), welche sich als Einfriedung von Grundstücken eignen. Eine weitere Nutzungsmöglichkeit ist der Bau von vertikalen Solarzäunen entlang von Verkehrswegen.
Die Finanzierung einer Potenzialstudie könnte über das KIPKI-Programm des Landes erfolgen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Eine Prüfung, inwieweit im Stadtgebiet Möglichkeiten und Potentiale für die Errichtung von vertikalen Solarzäunen und bifazialen Solarmodulen bestehen und genutzt werden können, ist aufwendig und muss viele verschiedene Komponenten berücksichtigen. So müssten entsprechende Zaunanlagen wegen des Gewichts von PV-Anlagen und der Windlastkomponente statisch ausgelegt sein und der Verbrauch und die Einspeisung des erzeugten Stroms müsste gewährleistet werden. Zudem werden die PV-Anlagen voraussichtlich einer Prüfpflicht unterliegen. Ein Einsatz an vertikalen Fassadenflächen ist deshalb möglicherweise realistischer.
Da die Verwaltung gegenwärtig an einem Gesamtkonzept zu Erneuerbaren Energien arbeitet, wird sie auch die Errichtung von vertikalen Solarzäunen und bifazialen Solarmodulen in der Prüfung berücksichtigen.
Mit dem Förderprogramm KIPKI kann diese Prüfung nicht gefördert werden. Nach dem Gesetzentwurf zum KIPKI mit Stand 10. März 2023 sind nach §2 (4) Planungsleistungen (im Sinne einer Ausführungsplanung) für konkrete Maßnahmen zwar förderfähig, allerdings muss mit der Umsetzung der eigentlichen Maßnahme spätestens zum 30.6.26 begonnen worden sein. Ansonsten müssen die für die Planung veranschlagten bzw. bereits ausgezahlten Mittel an den Fördergeber zurückgegeben werden. Eine Machbarkeitsstudie, in der lediglich die grundsätzliche Machbarkeit einer Maßnahme untersucht wird, kann nicht als Planungsleistung im Sinne des Gesetzes gewertet werden und wird daher auch nicht über das KIPKI gefördert.
Beschlussempfehlung:
Innerhalb des zu erarbeitenden Gesamtkonzeptes zu Erneuerbaren Energien wird die Verwaltung auch die Errichtung von vertikalen Solarzäunen und bifazialen Solarmodulen prüfen. Das Gesamtkonzept wird in den zuständigen Fachausschüssen (Umweltausschuss, Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität) und im Stadtrat vorgestellt.
Ergebnis:
Die antragstellenden Fraktionen erklären den Antrag in Kenntnis der Stellungnahme der Verwaltung, dass die Verwaltung innerhalb des zu erarbeitenden Gesamtkonzeptes zu Erneuerbaren Energien auch die Errichtung von vertikalen Solarzäunen und bifazialen Solarmodulen prüfen, sowie Maßnahmen identifizieren wird, die potenziell für die wettbewerbliche KIPKI-Förderung in Frage kommen, für erledigt. Das Gesamtkonzept wird in den zuständigen Fachausschüssen (Umweltausschuss, Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität) und im Stadtrat vorgestellt.
Beschlussentwurf:
Der Stadtrat beschließt, die Geschäftsführung der Koblenzer Wohnungsbaugesellschaft mbH aufzufordern, im Haupt- und Finanzausschuss einen Bericht vorzulegen, welche personellen und finanziellen Mittel erforderlich sind, um die Anzahl sozial geförderter Wohnungen im Stadtgebiet merklich zu erhöhen.
Begründung:
Seit 2013 ist ein beständiger Rückgang im Bestand sozial geförderter Wohnungen im Koblenzer Stadtgebiet zu verzeichnen. Gab es 2013 noch 1560 geförderte Mietwohnungen, waren es im Jahr 2022 nur noch 1377. Darüber hinaus werden bis 2025 weitere 459 Wohnungen aus der Bindung zum sozial geförderten Wohnraum fallen. In Zeiten explodierender Kosten und steigender Mietpreise ist es wichtiger denn je, der Bevölkerung weiteren bezahlbaren Wohnraum anbieten zu können. Bisher wird die Hauptverantwortung zum Bau sozial geförderten Wohnraums auf die privaten Investoren übertragen, indem wir sie zwingen, 20-30% ihrer Neubauprojekte als sozial geförderten Wohnraum zu schaffen. Von städtischer Seite passiert dagegen zu wenig, um den sozialen Wohnungsbau aktiv voranzutreiben. Daher müssen nun aktive Maßnahmen ergriffen werden, um zukünftig durch die Koblenzer Wohnbau mehr Projekte des sozialen Wohnungsbaus umzusetzen. Das Argument des fehlenden Baugrundstückes kann nicht die Begründung sein. Wie privaten Bauträgern muss es auch der Koblenzer Wohnungsbaugesellschaft mbH möglich sein, ins Eigentum von Grundstücken zu gelangen und mit Bauleitplanungen die Voraussetzungen für eine Bebauung zu schaffen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung hat aufgrund des Antrages die Geschäftsführung der Koblenzer Wohnbau gebeten in einer der nächsten Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses entsprechend zu berichten.
Beschlussempfehlung:
Ein Beschluss erübrigt sich, da die Geschäftsführung der Bitte der Antragsteller gerne nachkommt
Ergebnis:
Die antragstellenden Fraktionen erklären den Antrag in Kenntnis der Stellungnahme der Verwaltung, dass die Geschäftsführung der Koblenzer Wohnbau in einer der nächsten Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses entsprechend berichten wird, für erledigt.
Stadtratssitzung am 16.03.2023
Beschlussentwurf:
Der Stadtrat beschließt, die Verwaltung wird beauftragt, mit den Taxiunternehmen in Koblenz in Kontakt zu treten, um ein Konzept für ein Frauen-Nachttaxi nach dem Vorbild des Angebots in Heidelberg zu entwickeln. Dabei sollen die Stärken, wie der Festpreis für die Fahrkarten und die gute Zugänglichkeit übernommen werden. Schwächen, wie die fehlende Möglichkeit Karten online zu erwerben und das fehlende Konzept für Fahrten über die Stadtgrenzen hinaus, sollen bei der Ausarbeitung verbessert werden.
Begründung:
Nachts alleine nach Hause zu gehen, ist für viele Frauen leider noch immer beängstigend. Zwei Drittel der Frauen in Deutschland fühlen sich nachts in öffentlichen Verkehrsmitteln nicht sicher und auch in Wohngegenden sind nachts ein Drittel der Frauen verunsichert. Für Männer ist das Sicherheitsgefühl dagegen deutlich höher. Nachts fühlen sich im Vergleich zu Frauen nur fast halb so viele Männer im ÖPNV unsicher und in Wohngebieten haben mehr als vier Fünftel ein allgemeines Sicherheitsgefühl. Dementsprechend gestaltet sich auch das Meidungsverhalten: Während nur etwa 17% der Männer es meiden nachts das Haus zu verlassen, sind es bei Frauen über 40%. Noch deutlicher ist der Unterschied bei der nächtlichen Nutzung des ÖPNV: Dieser wird von ca. 23% der Männer und 51% der Frauen gemieden.1 Damit Frauen diese Furcht genommen wird und um ihnen eine Teilhabe am öffentlichen Nachtleben zu vereinfachen, fordern wir das Frauen-Nachttaxi. Die im Vergleich zum Bus hohen Kosten und der enge Zeitrahmen des Angebots stellen sicher, dass das Ticket nicht inflationär genutzt wird. Im Gespräch haben sich bereits Koblenzer Taxiunternehmen, wie die Taxi-Koblenz e.G., offen für das Konzept gezeigt und ihr Interesse bekundet. Darüber hinaus wird das Konzept in Städten wie Heidelberg, Mannheim, Hannover, Freiburg und München bereits erfolgreich getestet und erfreut sich einer großen Beliebtheit. Das Frauen-Nachttaxi garantiert, dass Frauen nicht mehr für lange Zeit alleine im Dunkeln auf einen Bus warten müssen und ermöglicht allen Einkommensgruppen im Angstfall einen realistischen und sicheren Heimweg.
Stellungnahme der Verwaltung:
In der Stadt Koblenz besteht ein gut ausgebautes Nachtbusnetz. An Wochenenden sowie vor Feiertagen fahren die Busse zwischen 0:30 und 3:30 Uhr stündlich ab Koblenz-Zentrum. Die Busse verfügen über eine durchgehend gute Beleuchtung des Fahrgastraumes und das Fahrpersonal ist während der Fahrt mit der Leitstelle verbunden und kann im Notfall über eine Notrufeinrichtung entsprechende Hilfe anfordern. Zudem sind die Busse der koveb mit Innenraumkameras ausgestattet. Auf diese Weise wird ein hoher Sicherheitsstandard erzielt. Um dieses Angebot zu ermöglichen, investiert allein die koveb jährlich rund 600.000 Euro. Trotzdem wird die Verwaltung mit dem Verband des Verkehrsgewerbes Rheinland e.V. (VDV), der Taxi Koblenz e.G. und Vertretern*innen der nicht organisierten Taxiunternehmer*innen in Kontakt treten und erörtern, unter welchen Voraussetzungen ein Frauen-Nachttaxi-Angebot in Koblenz geschaffen werden könnte und wird über das Gesprächsergebnis informieren.
Beschlussempfehlung:
Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, inwieweit die Realisierung eines Frauen-Nachtaxi-Angebots möglich ist. Ob überhaupt und in welcher Höhe möglicherweise städtische Mittel für eine evtl. Realisierung zu etatisieren sind, ist unter Beachtung der haushaltsrechtlichen Vorgaben und der Einhaltung der freiwilligen Leistungsgrenze in den Haushaltsberatungen zu entscheiden.
Ergebnis:
Der Stadtrat beschließt einstimmig, die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, inwieweit die Realisierung eines Frauen-Nachtaxi-Angebots möglich ist. Ob überhaupt und in welcher Höhe möglicherweise städtische Mittel für eine evtl. Realisierung zu etatisieren sind, ist unter Beachtung der haushaltsrechtlichen Vorgaben und der Einhaltung der freiwilligen Leistungsgrenze in den Haushaltsberatungen zu entscheiden. Der Gleichstellungsausschuss ist ebenfalls zu beteiligen.
Beschlussentwurf:
Der Stadtrat beschließt, die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, welche städtischen Liegenschaften, die bislang aus Gründen des Denkmalschutzes für die Installation einer Photovoltaikanlage nicht in Betracht kamen, mit einer solchen ausgestattet werden können. Die Verwaltung wird außerdem beauftragt, zu prüfen, welche bislang nicht genutzten Dachflächen städtischer Liegenschaften zwar grundsätzlich für die Installation von Solaranlagen geeignet sind, dafür jedoch zunächst ertüchtigt werden müssten (PV-readiness). Die Verwaltung ermittelt die hierfür voraussichtlich anfallenden Kosten.
Begründung:
Das Anbringen von Photovoltaikanlagen auf Gebäuden, die unter Denkmalschutz stehen, muss durch die Unteren Denkmalschutzbehörden genehmigt werden. Dafür hat das Landesinnenministerium neue Richtlinien erlassen, wonach die Genehmigung von solchen Anlagen künftig zum Regelfall wird. Nur wenn es durch die Solarpanele zu einer erheblichen Beeinträchtigung von Substanz und Erscheinungsbild des Kulturdenkmals kommt, kann demnach anders entschieden werden.
In den Gebäudesteckbriefen des Klimaschutzteilkonzeptes werden einige städtische Gebäude u. a. aufgrund von Bedenken bezüglich des Denkmalschutzes nicht für die Installation von PV-Anlagen empfohlen. Hierzu gehören beispielsweise das Görres-Gymnasium, das Museum Ludwig, das Rathaus sowie das Haus Metternich. Darüber hinaus gibt es möglicherweise weitere Liegenschaften im städtischen Eigentum, die mit PV-Anlagen ausgestattet werden können. Die Stadt Koblenz hat den Beitritt zum Kommunalen Klimapakt (KKP) des Landes bereits im Stadtrat beschlossen. Dadurch bekennt sich die Stadt zu den ehrgeizigen Klimaschutzzielen des Landes. Daher sollten weitere Potenziale zum Ausbau Erneuerbarer Energien in der Stadt identifiziert und genutzt werden.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung wurde durch Ratsbeschluss zur Umsetzung des Klimaschutzteilkonzeptes und damit einhergehend auch zur Einsparung des Treibhausgases CO2, unter anderem zur Errichtung von 42 Photovoltaikanlagen beauftragt. Im Haushalt 2023 sind entsprechende Mittel beanschlagt.
Die Ergebnisse der dazu erforderlichen Voruntersuchungen hinsichtlich Tragwerk, Schadstoffbelastung und Denkmalschutz werden diese Zahl etwas reduzieren.
Die Verwaltung wird im Rahmen der turnusmäßigen Statusberichte im ABL über den Arbeitsstand unterrichten.
Die Verwaltung wird darüber hinaus prüfen, welcher der seit 2017 neu errichteten Gebäude (die noch keine PV-Anlage haben) mit PV-Anlagen ausgestattet werden können. Hier besteht ein Potential von derzeit ca. 10 weiteren Anlagen.
Viele vorbereitende Arbeiten sind zwischenzeitlich abgeschlossen, so dass 2023 die ersten Ausschreibungsverfahren für die ersten PV-Anlagen – darunter auch große – durchgeführt werden.
Sobald diese Arbeitspakete abgeschlossen und damit wieder Ressourcen frei werden, wird die Verwaltung prüfen, welche der unter Denkmalschutz stehenden Gebäude, bei denen bisher eine PV-Anlage nicht vorgesehen war, unter Beachtung der (neuen) Rechtslage mit PV-Anlagen ausgestattet werden können.
Danach wird die Verwaltung die bisher nicht geprüften Gebäude untersuchen.
Beschlussempfehlung:
Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung die beschriebenen Arbeitsschritte durchzuführen
Ergebnis:
Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung einstimmig, die in der Stellungnahme der Verwaltung beschriebenen Arbeitsschritte durchzuführen.
Beschlussentwurf:
Der Stadtrat beschließt, die Verwaltung wird beauftragt, die Tagesordnung künftiger Stadtratssitzungen und Haupt- und Finanzausschüsse übersichtlich aufbereitet per Push-Benachrichtigung an alle Nutzer:innen der Koblenz-App zu senden.
Die Verwaltung wird außerdem beauftragt, alle Nutzer:innen der Koblenz-App per Push-Benachrichtigung auf den Livestream der Stadtratssitzungen aufmerksam zu machen und den entsprechenden Link intuitiv zugänglich in der App zur Verfügung zu stellen.
Begründung:
Stadtrats- und Ausschusssitzungen bilden das demokratische Herzstück der Koblenzer Kommunalpolitik und sind – in aller Regel – öffentlich. Um alle Koblenzer*innen auf anstehende Sitzungen und deren Tagesordnung hinzuweisen, bietet sich das Werkzeug der Push-Benachrichtigung in der Koblenz-App an. Auf diese Weise wird die Aufmerksamkeit der Menschen für die Ratsarbeit erhöht. Zudem wird diese für die Menschen transparenter und die Partizipation der Koblenzer*innen an demokratischen Prozessen wird erleichtert. Ebenso dient ein solcher Hinweis per Push-Benachrichtigung gut als Werbeinstrument für das neue Format der online übertragenen Ratssitzungen und erhöht damit die Zuschauerschaft. Eine erhöhte Aufmerksamkeit für die kommunalpolitische Arbeit stärkt deren Akzeptanz in der Bevölkerung und animiert weitere Koblenzer*innen dazu, an ihr zu partizipieren.
Bereits im Jahr 2020 wurden von den Fraktionen Die LINKE-PARTEI, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und WGS mit dem Antrag für eine "Smart-City" genau solche Maßnahmen gefordert. Mit diesem neuen Antrag setzten wir uns nun für ausgebliebene konkrete Maßnehmen ein, die essenziell für das Konzept einer modernen Stadt sind.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung befürwortet den Antrag. Push-Nachrichten waren eine der wesentlichen Grundideen unserer App bereits zur Einführung. Aufgrund der Bedeutung des Gremiums Stadtrat und zur Vermeidung von Ungleichbehandlungen der verschiedenen Ausschüsse soll zunächst testweise nur für die Sitzungen des Rates eine PushBenachrichtigung erzeugt werden. Die Sitzungen des Stadtrates werden auch als einziges Gremium live gestreamt. Später wäre es denkbar, weitere Ausschüsse mithilfe der Push-Benachrichtigung zu bewerben. Die Nutzung im Sinne des Antrages wird nach dem nächsten Update, Ende März, auch technisch möglich sein. Nach Veröffentlichung der Sitzungsunterlagen im Ratsinformationssystem wird zeitnah eine Push-Benachrichtigung mit den Informationen zur jeweiligen Stadtratssitzung über die App versendet und innerhalb der App in der neuen Rubrik der Startseite "Unsere Stadt Aktuelles" gespeichert. So wird sichergestellt, dass der Inhalt der Push-Benachrichtigung auch nach Lesen der Benachrichtigung zur Verfügung steht. Die einzelnen Beiträge der v.g. Rubrik können vom jeweiligen Nutzer aus der App heraus auch über Messengerdienste weitergeleitet werden.
Beschlussempfehlung:
Die Verwaltung empfiehlt, dass nur der Stadtrat per Push-Benachrichtigung angekündigt wird.
Ergebnis:
Der Stadtrat beschließt einstimmig, die Verwaltung wird beauftragt, die Tagesordnung der Stadtratssitzungen zukünftig per Push-Benachrichtigung im Rahmen der Koblenz-App anzukündigen.
Beschlussentwurf:
Der Stadtrat beschließt, die Verwaltung wird beauftragt, zukünftig bei allen Projekten, die im Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität zu behandeln sind, in der Gremienreihenfolge den Umweltausschuss zu beteiligen, es sei denn, diese Gremienreihenfolge ist aufgrund der Geringwertigkeit der Auswirkungen auf Klima, Umwelt und Natur nicht erforderlich. Jedenfalls liegt keine Geringwertigkeit vor, wenn zu einem Planungsverfahren Umweltberichte vorliegen.
Begründung:
Angesichts der fortschreitenden Klima- und Artenkrise müssen Umweltbelange vermehrt in den Fokus einer nachhaltigen Stadtentwicklung gerückt werden. So gehen insbesondere Projekte mit dem Ziel der Quartiersentwicklung häufig mit einer starken Versiegelung von Flächen und der Rodung von alten Baumbeständen einher. Ebenso haben Verkehrsprojekte Auswirkungen auf Umwelt und Immissionen. Durch eine frühzeitige Einbeziehung der im Umweltausschuss vertretenen Ratsmitglieder und sachkundigen Bürger:innen können bereits in frühen Planungsstadien die aus Gründen des Klima- und Umweltschutzes als problematisch zu wertenden Aspekte von Stadtentwicklungsvorhaben identifiziert und erörtert werden. Bislang wurden selbst große Projekte wie das geplante „Quartier am Festungspark“ (ehem. FritschKaserne), das geplante Wohngebiet „An der Königsbach“ und der geplante Uferpark am Schartwiesenweg nicht im Umweltausschuss behandelt, obwohl die Zuständigkeit gegeben ist. Vor dem Hintergrund einer Öffentlichkeit, die in zunehmendem Maße eine klimaangepasste und umweltverträgliche Stadtentwicklung einfordert, stellt die obligatorische und frühzeitige Einbeziehung des Umweltausschusses ein geeignetes Mittel dar, der öffentlichen Erwartungshaltung an dieser Stelle gerecht zu werden. Koblenz gehört zu den Städten in Europa, die besonders stark von der Klimakrise betroffen sind. Die Antwort darauf muss eine klimaresiliente und -angepasste Stadtentwicklung sein. Durch die geografische Lage an zwei großen Flüssen ist die Stadt zugleich besonders dazu angehalten, eine umweltverträgliche Stadtentwicklung zu betreiben. Insbesondere Stadtentwicklungsmaßnahmen in Überschwemmungsgebieten können zudem erhebliche negative Auswirkungen auf die Umwelt haben, die weit über die Stadtgrenzen hinausreichen.
Stellungnahme der Verwaltung:
In der Regel stellen Projekte der Stadtentwicklung Querschnittsthemen, die verschiedene Fachämter der Verwaltung betreffen und federführend durch das Amt 61 betreut werden, dar. Daher werden bislang gemäß Zuständigkeiten der Ausschüsse alle Grundsätze der räumlichen Planung, wozu explizit auch die Umweltverträglichkeit und die Auswirkungen auf den Klimaschutz zu zählen sind, im Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität (ASM) vorbereitend beraten. Vertreter der einzelnen Fachämter werden dabei bei Bedarf zu den Sitzungen mit eingeladen und stehen in den Beratungen für Rückfragen zur Verfügung. Auf Grund bestehender rechtlicher Vorgaben müssen die Belange des Umwelt- und Naturschutzes in den Projekten gutachterlich dargelegt und entsprechend bewertet und abgearbeitet werden. Die zuständigen Abteilungen und Fachbehörden werden in den Verfahren beteiligt und angehört. Die Abwägung aller Belange wird wiederum im ASM vorberaten und durch den Stadtrat abschließend beschlossen. Da Projekte der Stadtentwicklung oft an enge Fristen hinsichtlich Förderungen, Bauzeitenregelungen etc. gebunden sind, tagt der ASM i.d.R. monatlich, um zeitnah Beschlüsse herbeiführen zu können. Sollte der Umweltausschuss wie beantragt in die Beratungsfolge aller Projekte mit Auswirkungen auf Klima, Umwelt und Natur aufgenommen werden, könnte es hier zu deutlichen Verzögerungen kommen, da der Ausschuss aktuell nur vierteljährlich tagt. Dieses Vorgehen hält die Verwaltung im Rahmen möglichst zügiger Bearbeitung der Verfahren für nicht zielführend. Sollte der Umweltausschuss künftig verpflichtend beteiligt werden, wäre hierzu eine Änderung der Zuständigkeitsregelungen des UA durch Ratsbeschluss erforderlich. Eine Umsetzung dieses Beschlusses wäre im laufenden Jahr aufgrund des bereits bestehenden Sitzungskalenders und der Vielzahl der Ausschusssitzungen (bereits jetzt sind viele Sitzungen an einem Freitag oder abends um 18:00 Uhr) nicht mehr realisierbar. Frühestens für 2024 könnte die Anzahl der Sitzungen des Umweltausschusses entsprechend erhöht und somit diese Änderung vollzogen werden.
Beschlussempfehlung:
Der Stadtrat beschließt am bisherigen Vorgehen der Beratungsfolge zu Projekten der Stadtentwicklung festzuhalten und hierzu weiterhin im Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität die Beschlussfassungen für den Haupt- und Finanzausschuss bzw. den Stadtrat vorzubereiten.
Ergebnis:
Der Stadtrat lehnt den Antrag bei 11 Ja-Stimmen mehrheitlich ab.
Beschlussentwurf:
Der Stadtrat beschließt, die Verwaltung wird beauftragt, eine Machbarkeitsstudie zur Wärmegewinnung aus Flusswasser der Mosel für das städtische Nahwärmekonzept zu beauftragen und die förderund genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen hierfür zu schaffen, um diese nachträglich in das Energiekonzept des Hallenbades aufzunehmen. In der Machbarkeitsstudie soll auch die Möglichkeit einer Nahwärmeversorgung und deren potentiellem Versorgungsgebiet z. B. Nutzviehhof, untersucht werden.
Begründung:
In ihrer Sitzung am 25.11.2022 hat die Klimaschutzkommission auf das von der Verwaltung vorgestellte Energiekonzept für das Hallenbad sehr positiv reagiert. Neben einer Reihe von direkt umzusetzenden Maßnahmen (u.a. Photovoltaik) wurde die Möglichkeit der späteren Wärmenutzung von Moselwasser in den Planungen vorgesehen. Das Klimaschutzinvestitionsprogramm des Landes Rheinland-Pfalz (KIPKI) bietet die Möglichkeit der unbürokratischen Förderung. Ein klimaneutrales Hallenbad könnte zudem ein Leuchtturmprojekt für Rheinland-Pfalz werden und somit zusätzliche Fördermittel des KIPKI-Wettbewerbs ermöglichen. Die genehmigungsrechtlichen Hürden dürften überwindbar sein, da beispielsweise aktuell in Mannheim eine der größten Flusswärmepumpen Europas zur Fernwärmenutzung aus Rheinwasser, und damit ebenfalls aus einer Bundeswasserstraße, gebaut wird. Gewässerökologisch ist eine solche Wärmeabführung positiv zu bewerten, da durch den Klimawandel ein fortschreitender Anstieg der Temperatur der Mosel festzustellen ist, die in den Sommermonaten zu Sauerstoffmangel und Blaualgenblüte führt.
Stellungnahme der Verwaltung:
Bereits die Machbarkeitsprüfung des Gutachterbüros geo consult Pohl, Projekt Nr.: -14049- vom 20.10.2022 hat sich mit dieser Thematik beschäftigt und kommt zu folgendem Ergebnis: „4.2 Machbarkeit der Moselwassererschließung - Beheizung Hallenbad Aufgrund der Nähe zur Mosel ist die Möglichkeit der Wärmeentnahme aus dem Wasser gegeben. Dazu werden Wärmetauscher in die Mosel im Uferbereich eingebaut. Die Einbautiefe unter Wasser sollte eine mögliche Vereisung der Mosel berücksichtigen. Die Anzahl der Wärmetauscher kann nicht abschließend beantwortet werden, da im Zuge des Betriebes die Leistungsfähigkeit erfahrungsgemäß infolge von z.B. Algenwuchs erheblich verringert wird. Ein weiterer Nachteil ist die niedrige Wassertemperatur insbesondere in den Zeiten mit dem höchsten Wärmebedarf. Fazit: Aufgrund der hohen Anforderungen an Heizleistung und -arbeit ist das Oberflächengewässer zur Wärmeversorgung nicht geeignet.“ Die Machbarkeitsprüfung weist als beste Möglichkeit die Erdwärmenutzung aus (siehe hierzu auch 4.3 Machbarkeitsprüfung). Da gemäß dem Fazit keine ausreichende technische Eignung zur Wärmenutzung des Moselwassers besteht, kann hierfür keine Genehmigung in Aussicht gestellt werden. Eine neuerliche Machbarkeitsstudie sollte sich nicht ausschließlich auf das Hallenbad konzentrieren, sondern ein Nahwärmenetz für das Quartier mit einbeziehen. Ein mögliches dezentral versorgtes Nahwärmenetz kann grundsätzlich mit in der kommunalen Wärmeplanung betrachtet werden. Im Sinne der einer Machbarkeitsstudie erscheint die Beantragung im Rahmen des KIPKI-Programms zielführender. Seitens der Koblenzer Bäder GmbH wird die Tiefengeothermie, Photovoltaik, Solarthermie sowie die Entwärmung des Regen- und Filterrückspülwassers weiter verfolgt um eine Reduzierung des Erdgasverbrauches zu erzielen.
Beschlussempfehlung:
Der Vorschlag zur Machbarkeitsstudie eines Nahwärmenetzes für das Gesamtquartier wird in den Katalog möglicher KIPKI Maßnahmen aufgenommen und geprüft.
Ergebnis:
Der Stadtrat beschließt einstimmig, der Vorschlag zur Machbarkeitsstudie eines Nahwärmenetzes für das Gesamtquartier wird in den Katalog möglicher KIPKI Maßnahmen aufgenommen und geprüft.
Stadtratssitzung am 02.02.2023
Beschlussentwurf:
Der Rat beschließt den § 31 Abs. 1 der Geschäftsordnung folgendermaßen zu ändern:
Über jede Stadtrats- und Ausschusssitzung ist eine Niederschrift aufzunehmen. Die Niederschrift muss den Tag der Sitzung, die Namen der Teilnehmer/innen, die Tagesordnung, alle gestellten Anträge, die gefassten Beschlüsse im genauen Wortlaut und das Ergebnis der Abstimmungen, aufgeschlüsselt nach dem Abstimmungsverhalten der Fraktionen, enthalten und von dem/der Vorsitzenden, sowie einem von dem/der Vorsitzenden bestellten Protokollführer/in unterschrieben sein.
Begründung:
Es ist maßgeblich von großem öffentlichem Interesse, dass es eine nachvollziehbare Transparenz gibt, wie gewählte Fraktionen bei den Anträgen abstimmen. Wir stellen im verstärkten Maße eine Diskrepanz zwischen öffentlichen Bekundungen und wirklichem Abstimmungsverhalten fest. Auch für die gewählten Mitglieder des Stadtrates ist das genaue Abstimmungsverhalten der Fraktionen nicht immer ersichtlich. Die größte Verantwortung der gewählten Stadtratsmitglieder liegt in ihrem Abstimmungsverhalten, sich daran messen zu lassen und dies zu protokollieren sollte für keinen demokratischen Menschen ein Hindernis darstellen. Um auch der historischen Archivierungspflicht für die folgenden Generationen nachzukommen, fordern wir eine Rückbesinnung zu einer Auflistung des Abstimmungsergebnisses, aufgeschlüsselt nach den Fraktionen. Die Anschaffung der Mikrofon-Anlagen mit Abstimmfunktion durch Knopfdruckt ermöglicht eine direkte Umsetzung. Gleichzeitig wird das Auszählen der Stimmen durch diese Anlagen im Vergleich zu dem jetzigen Verfahren zeitsparender. Darüber hinaus war zurzeit der coronabedingten OnlineSitzungen des Stadtrats das Abstimmungsverhalten sogar namentlich ersichtlich. Wir fordern, dass wie in Mainz oder Trier üblich, die Abstimmungen zumindest nach Fraktionen aufgelistet für alle Koblenzer*innen nachvollziehbar dokumentiert und veröffentlicht wird.
Stellungnahme der Verwaltung:
Vor der Entscheidung, ob das Abstimmungsverhalten der Fraktionen in der Niederschrift dokumentiert werden soll, müssen mehrere rechtlichen Fragen geklärt werden, sodass die Regelungen, die im Gemeinderecht zu beachten sind, nicht verletzt werden und keine rechtswidrigen Ratsbeschlüsse gefasst werden. U.a. muss beispielsweise der Grundsatz der offenen Abstimmung weiterhin gewährleistet sein.
Ein weiterer Aspekt ist die praktische Umsetzung im Verlauf einer Ratssitzung. Das Abstimmungsverhalten nach Fraktionen von Hand auszuzählen, würde die Ratssitzungen erheblich verlängern oder könnte dazu führen, dass unter Umständen nicht alle Tagesordnungspunkte einer Sitzung behandelt werden können.
Daher wird eine entsprechend ausgestattete technische Mikrofonanlage benötigt, um eine Dokumentation des Abstimmungsverhaltens der Fraktionen gewährleisten zu können.
Beschlussempfehlung:
Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung zu prüfen, welche rechtlichen, finanziellen und technischen Voraussetzungen geschaffen werden müssen, dass zukünftig das Abstimmungsverhalten der Fraktionen in den Sitzungen des Stadtrates dokumentiert wird. Das Prüfergebnis wird im Haupt- und Finanzausschuss vorgestellt.
Ergebnis:
Der Stadtrat stimmt bei 25 Ja-Stimmen und 18 Gegenstimmen mehrheitlich für den Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung.
Die Abstimmung erfolgte im Rahmen einer namentlichen Abstimmung, mit folgendem Ergebnis:
Altmaier, Christian Nein
Antpöhler-Zwiernik, Oliver Ja
Balmes, Peter Nein
Bastian, Manfred Ja
Biebricher, Andreas Nein
Bourry, Ulrike Ja
Christmann, Tobias Ja
Diederichs-Seidel, Uwe Ja
Diehl, Manfred Nein
Etzkorn, Lena Ja
Geissler, Fabian Ja
Gniewosz, Gordon Ja
Görgen, Ute Ja
Gross,
Michael, Dr. med. Nein
Gutmann, Britt Ja
Hennchen, David Josef Nein
Kalenberg, Rudolf Nein
Khan, Marina, Dr. Ja
Kirsch, Thomas Ja
Kleemann, Ulrich, Dr. Ja
Knopp, Ernst Nein
Köbberling, Anna, Dr. Ja
Kübler, Julia Maria Nein
Kühlenthal, Edgar Nein
Langner, David Nein
Michels, Tim Josef Nein
Mühlbauer, Marion Ja
Naumann, Fritz Ja
Oster, Josef Nein
Paul, Joachim Ja
Plato, Anna-Maria Ja
Rosenbaum, Karl-Heinz Nein
Sauer, Monika Nein
Schmidt-Wygasch, Carolin, Dr. Ja
Schneider, Thorsten Ja
Schöll, Christoph Nein
Schumann-Dreyer, Anna-Maria Nein
Schupp, Torsten Ja
von Heusinger, Carl-Bernhard Ja
Weber, Karl-Ludwig Ja
Wefelscheid, Stephan Nein
Wierschem, Ute Ja
Wilhelm, Kevin Ja
Da hierdurch allerdings das für eine Änderung der Geschäftsordnung erforderliche Quorum von 2/3 der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder nicht erreicht wird, ist der Antrag abgelehnt.
Beschlussentwurf:
Der Stadtrat beschließt, die Verwaltung wird beauftragt, Kleinstfahrzeuge (Fahrräder, E-Roller, Pedelecs, Lastenräder, Leichtkrafträder und Motorräder) von Parkgebühren und einer Parkscheibenpflicht zu befreien, damit diese kostenlos auf allen städtischen/öffentlichen Parkplätzen parken können.
Begründung:
Da die StVO in der Regulierung vom Parken und Halten nicht zwischen den unterschiedlichen Fahrzeugtypen unterscheidet, ist es allen Fahrzeugen gestattet, öffentliche Parkplätze zu nutzen. Allerdings ist es Fahrzeugen ohne abschließbaren Innenraum nicht möglich, ein Parkticket oder eine Parkscheibe sicher und sichtbar im bzw. am Fahrzeug zu verwahren, womit ihnen effektiv die Möglichkeit verwehrt wird, die Parkplätze der Stadt zu nutzen, für die ein Parkticket bzw. eine Parkscheibe nötig ist. Außerdem können auf einem Parkplatz gleich mehrere Kleinstfahrzeuge abgestellt werden, wodurch es nicht verhältnismäßig ist, für diese die gleichen Parkgebühren wie für ein Auto zu verlangen.
Da es bislang nicht ausreichend angemessene Abstellmöglichkeiten in der Stadt gibt, werden viele Kleinstfahrzeuge (Fahrräder, Pedelecs, Lastenräder, etc.) an Gehwegen abgestellt, was besonders für Menschen mit Geh- oder Sehbeeinträchtigungen problematisch sein kann, wenn sie sich zu Fuß durch Koblenz bewegen.
Abhilfe können hier die von Autos verwendeten, städtischen Parkplätze schaffen. Diese sind ohnehin bereits für das Abstellen von Fahrzeugen angelegt, liegen außerhalb der Geh- und Radwege und ein einziger Parkplatz bietet genügend Platz für z.B. mehrere Fahrräder. Durch die Vorteile, die sich für unter anderem Fahrradfahrende und Fußgänger*innen ergeben, stellt die Befreiung der Kleinstfahrzeuge von den Parkgebühren einen wichtigen Schritt in Richtung Mobilitätswende und somit auch zum Klimaschutz dar.
Stellungnahme der Verwaltung:
Aufgrund der Kurzfristigkeit des Antrages war eine abschließende Prüfung nicht möglich. Nach Abschluss der Prüfung erfolgt eine Behandlung des Antrages im zuständigen Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität.
Beschlussempfehlung:
Der Antrag wird zur abschließenden Beratung in den zuständigen Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität verwiesen.
Ergebnis:
Der Stadtrat hat die Angelegenheit bei 11 Ja-Stimmen, 22 Gegenstimmen und 6 Stimmenthaltungen mehrheitlich abgelehnt.
Beschlussentwurf:
Der Stadtrat möge beschließen Mitarbeitenden in Verpflegungseinrichtungen eine Schulung bezüglich veganer/vegetarischer Ernährung anzubieten bzw. die Kosten einer solchen Schulung zu übernehmen.
Begründung:
Die Ernährung hat, wie in der Klimaschutzkommission am 25.11.2022 vorgestellt, einen erheblichen Anteil an unseren Treibhausgasemissionen. Eine vegane bzw. vegetarische Ernährung ist dabei deutlich weniger klimaschädlich.
Natürlich bleibt es jeder*jedem selbst überlassen, wie die Ernährung zusammengesetzt ist. Allerdings sollte in Verpflegungseinrichtungen ein veganes/vegetarisches Angebot bestehen. Es bestehen bereits Schulungsangebote in diesem Bereich (z.B. gbz-koblenz.de/kurs/ AEKVKK/vegetarischeund-vegane-kueche/). Mitarbeitenden in Verpflegungseinrichtungen sollen die Möglichkeit erhalten solche Schulungsangebote wahrzunehmen und auch explizit darauf hingewiesen werden.
Im Protokoll der Klimaschutzkommission vom 25.11.2022 heißt es dazu: "Im Rahmen der anschließenden Diskussion besteht ein breiter Konsens, dass bei diesem Thema ein pauschales Vorschreiben bzw. Erzwingen von fleischloser Ernährung kontraproduktiv ist. Wichtig ist, dass ein Angebot für vegetarische und vegane Mahlzeiten geschaffen wird und auf die Thematik im Unterricht in der Schule, aber auch durch die Schulung des Küchenpersonals und die Kompetenzvermittlung zum Thema Frischküche aufmerksam gemacht wird."
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Mittagsverpflegung an Koblenzer Ganztagsschulen wird über Dienstleister gewährleistet. Diese sind die Rhein-Mosel-Werkstatt, Globus Bubenheim und das Gastronomische Bildungszentrum Koblenz. Auf das Gastronomische Bildungszentrum als Ausrichter von Seminaren zu veganer/vegetarischer Küche wird im Antrag bereits verweisen. Nach Rückfragen bei unseren Dienstleistern wurde uns mitgeteilt, dass eine Ausbildung für den Bereich vegetarische und vegane Ernährung im Rahmen von Schulungen und "on-the-job" Training bereits stattfindet. Vegetarische Menülinien (nicht vegane) sind an allen Schulen täglicher Bestandteil der Mittagsverpflegung. Ein weitergehendes aktuelles Interesse an Schulungen besteht nicht.
Vier der fünf städtischen Kindertagesstätten werden durch einen Caterer beliefert, der eine vegetarische Menülinie anbietet. In einer städtischen Kita wird frisch gekocht, auch vegetarisch.
Beschlussempfehlung:
Die Verwaltung empfiehlt, der Stadtrat möge aufgrund des nicht vorhanden Bedarfs, den Antrag ablehnen.
Ergebnis:
Die antragstellenden Fraktionen erklären den Antrag in Kenntnis der Stellungnahme der Verwaltung für erledigt.
Beschlussentwurf:
Der Rat möge beschließen, die Stellplatzsatzung wird dahingehend geändert, dass bei einer Nutzungsänderung von Wohnraum zur gewerblichen Nutzung in den Stadtteilen dann auf den Nachweis von Stellplätzen verzichtet wird, wenn diese nachweislich nicht auf dem Grundstück realisiert werden können.
Begründung:
In den alten Ortskernen unserer Stadtteile schwindet nach und nach das Angebot des kleinteiligen Einzelhandels, der Gastronomie und des Dienstleistungs- und Handwerkssektors. Für die Bewohner der Stadtteile dienen diese Angebote nicht nur zur Deckung der Grundversorgung, sondern führen zu täglichen Begegnungen der vorort-wohnenden Bevölkerung. Sollte sich dieser Trend fortsetzen, besteht das Risiko, dass diese Stadtteile zu Schlafstädten mutieren. Hier besteht dringender Handlungsbedarf.
In den dicht bebauten, alten Ortskernen sind häufig keine oder nur geringe Flächen zur Ausweisung neuer Stellplätze vorhanden. Es ist aber immer wieder zu beobachten, dass bei geplanten Nutzungsänderungen zu Gunsten oben genannter Branchen genau dieser Mangel eine Genehmigung unmöglich macht. Diese Tatsache hat auch zur Folge, dass Sanierungen zum Teil nur zögerlich in Betracht gezogen werden. Um das Schwinden des Angebotes zu verlangsamen muss es ermöglicht werden, bei einer nachweislichen Unmöglichkeit der Ausweisung ausreichender Stellplätze trotzdem die Möglichkeit zu schaffen, eine Nutzungsänderung durchzuführen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Ob das Schwinden von kleinteiligem Einzelhandel, Gastronomie und Dienstleistungs- und Handwerkssektor ursächlich oder hauptsächlich auf das Fehlen von Flächen zur Anlage von Stellplätzen zurückzuführen ist, wird von der Verwaltung bezweifelt. Ein solch konkreter Fall ist der Verwaltung nicht bekannt.
Ob eine Änderung der Stellplatzsatzung sinnvoll und rechtlich zulässig ist, bedarf der sorgfältigen Prüfung und Abwägung. Die Verwaltung wird die entsprechende Prüfung durchführen und im Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität entsprechend berichten.
Beschlussempfehlung:
Der Stadtrat verweist den Antrag zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität.
Ergebnis:
Der Stadtrat verweist den Antrag einstimmig zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität.
Beschlussentwurf:
Der Rat möge beschließen, die Gestaltungsrichtlinie für die Altstadt dahingehend zu ändern, dass Verweilmöglichkeiten auch durch die Einzelhändler geschaffen werden können. Zusätzlich sollen die bereits im Verkehrsentwicklungsplan geplanten Sitzmöglichkeiten ausgeweitet werden. Ebenso benötigen wir Lösungen, die bei den Sitzgelegenheiten für stärkere Beschattung sorgen. Auch hier müssen die Voraussetzungen in den Gestaltungsrichtlinien geschaffen werden.
Begründung:
Die Veränderung in der Gesellschaft ist ein ständiger Prozess, den es immer wieder auf den Prüfstand zu stellen gilt. Unsere Gesellschaft wird immer älter. In Koblenz gab es in den letzten 25 Jahren nie so viele Hochbetagte, also Menschen über 79 Jahren, wie aktuell. Somit steigt der Bedarf, Rastmöglichkeiten in der Altstadt zu schaffen. Nicht nur die Koblenzer*innen, sondern auch die Tourist*innen in diesen Jahrgängen, die unsere Altstadt besuchen, steigt stetig an. Lange Wege ohne Verweilmöglichkeit stellen auch eine Barriere für Fußgehende dar, somit ist diese Maßnahme auch aus Gesichtspunkten der Barrierefreiheit sinnvoll. Nach aktueller Gestaltungsrichtlinie können Einzelhändler keine Verweilmöglichkeiten schaffen.
Stellungnahme der Verwaltung:
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Beschlussempfehlung:
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Ergebnis:
Der Stadtrat verweist den Antrag einstimmig zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität.