Gentrifizierung entgegenwirken - Soziale Erhaltungsgebiete
Gemeinsamer Antrag der Ratsfraktionen Die LINKE-PARTEI, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD
Beschlussentwurf:
Der Stadtrat möge beschließen, die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob gemäß § 172 BauGB die Möglichkeit besteht, Verfahrensschritte zum Erlass von sozialen Erhaltungsgebieten (umgangssprach-lich Milieuschutzgebiet) einzuleiten:
1) Ermittlung von Verdachtsgebieten, in denen die Voraussetzungen zum Erlass von sozialen Erhal-tungsverordnungen vorliegen können.
2) Weitere vertiefte Untersuchung, um nachzuweisen, dass alle grundlegenden Voraussetzungen für den Erlass einer sozialen Erhaltungsverordnung vorliegen.
3) Als Beschlussvorlage im Stadtrat: Erlass des sozialen Erhaltungsgebiets bei den Gebieten, in denen die grundlegenden Voraussetzungen vorliegen.
Begründung:
In den vergangenen Jahren lässt sich ein klarer Anstieg der Mietpreise in Koblenz beobachten. Damit geht die Befürchtung einher, dass Personengruppen, welche sich die höheren Mieten nicht leisten kön-nen, aus ihrem Viertel verdrängt werden. Das hat besonders für solche Bürger*innen negative Effekte, die durch städtebauliche Eigenheiten mit ihrem Viertel verbunden sind. Diese verlieren durch eine Ver-drängung nicht nur ihren Heimatort, sondern auch den Anschluss an ihr soziokulturelles Umfeld.
In Koblenz lässt sich als Beispiel hierfür der Stadtteil Lützel nennen, der besonders von einer Gentrifizie-rung und den damit einhergehenden steigenden Mietpreisen bedroht ist. Zusätzlich sind hier einige Be-wohnergruppen bereits gut verankert, wodurch sich Lützel für diese in besonderem Maße als Wohnort eignet. So stellt Lützel einen wichtigen Wohnort für Studierende dar, weil sie hier von der guten Anbin-dung, sowohl an die Fachhochschule in der Innenstadt, als auch zur Universität in Metternich profitieren. Auch die muslimische Bevölkerung ist stark in Lützel verankert, da sich fast alle Moscheen der Stadt aber auch viele muslimische Gemeinden in dem Stadtteil befinden.
Um der Vertreibung von betroffenen Personengruppen entgegenzutreten wurde § 172 BauGB bereits in einigen Großstädten (z.B. München, Stuttgart, Berlin, Frankfurt) erfolgreich eingesetzt. Der Genehmi-gungsvorbehalt in Erhaltungsgebieten ermöglicht es, Aufwertungsprozesse sozial verträglicher und be-hutsamer zu steuern. So kann die Wohnbevölkerung vor Verdrängungsprozessen geschützt werden, da unnötige Preiserhöhungen durch Luxussanierungen verhindert werden. Gleichzeitig bleiben nötige Reno-vierungen, wie auch die für den Klimaschutz nötigen energetischen Sanierungen, durch den Genehmi-gungsvorbehalt möglich. Somit können die sozialen Erhaltungsgebiete, neben der Bewahrung des sozio-kulturellen Zusammenhalts, auch einen guten Lebensstandard in den Stadtteilen gewährleisten.
Ergebnis:
wird geprüft
Einrichtung eines Inklusionsbeirates
Gemeinsamer Antrag der Ratsfraktionen Die LINKE-PARTEI, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD
Beschlussentwurf:
Der Stadtrat beschließt, die Verwaltung wird beauftragt eine Sozialausschuss-Sondersitzung bis Ende Ap-ril zu planen und durchzuführen, damit der Sozialausschuss über die Gründung eines Inklusionsbeirats beraten und der Stadtrat diesen daraufhin beschließen kann. Des Weiteren, soll auf Vorschlag der Behin-dertenbeauftragten und in enger Abstimmung mit der Verwaltung im Sozialausschuss eine Satzung für einen Inklusionsbeirat erarbeitet werden.
Begründung:
Im Haushalt 2020 sind die voraussichtlichen Kosten für einen Teilhabebeirat in Höhe von 1.000 € einge-stellt. In enger Abstimmung mit den Betroffenen schlagen wir vor den weitgehenderen Begriff Inklusi-onsbeirat zu wählen. Um eine bestmögliche Aufstellung des Inklusionsbeirates herzustellen, erachten wir die Teilnahme aller im Sozialausschuss vertretenen Personen in der Erarbeitung dieses Gremiums als sinnvoll.
Ergebnis:
verändert beschlossen
Kostenlose Menstruationsartikel
Beschlussentwurf:
Der Stadtrat möge beschließen:
• Die Stadt Koblenz ermöglicht den Zugang zu kostenlosen Menstruationsartikeln, in einer
ersten Phase in öffentlichen Gebäuden und weiterführenden Schulen.
• Dafür werden zunächst Tampon-/Binden-Spender in öffentlichen Gebäuden und
Toiletten sowie an weiterführenden Schulen der Stadt angebracht.
• Zusätzlich werden Hinweise auf nachhaltigere und kostengünstigere
Menstruationsartikel in Form von Aufklebern an die Spender angebracht.
• Dafür stellt die Stadt, nach Evaluierung der anfallenden Kosten, ein entsprechendes
Budget im Haushalt 2023 bereit.
• Es wird eine Testphase von 2 Jahren geben, um das Angebot auswerten zu können. (Pilotprojekt)
Begründung:
Laut einer britischen Studie fallen jährlich Kosten von ca. 550,00 € für Menstruationsartikel für Menschen mit regelmäßiger Menstruation an. Hochgerechnet ergibt sich so eine Summe von durch-schnittlich 20.500,00 € im Leben.1
Menstruierende Menschen ohne Wohnung, Hartz-4 Empfänger*innen, Studierende, Auszubildende und Schüler*innen können diese Kosten oft nicht selbst aufbringen oder sie bedeuten eine große Einschränkung an der Teilnahme des öffentlichen sozialen Lebens. Beispielsweise stehen Hartz-4 Empfänger*innen im Monat 17,14 € für „Gesundheitspflege“ zur Verfügung. Dies beinhaltet aber sämtliche Hygieneprodukte wie Zahnpasta oder Shampoo sowie Arztbesuche und so weiter. Hier zeigt sich eine deutliche Benachteiligung von menstruierenden Menschen, die Grundsicherungsleis-tungen beziehen. Die Kosten für FFP2-Masken werden übrigens nicht übernommen, sodass deren Beschaffung in Zeiten von Corona und notwendiger Hygieneschutzmaßnahmen eine weitere finan-zielle Belastung für Hartz-4 Empfänger*innen bedeutet.2
Auszubildende, insbesondere in Berufen mit so niedrigem Stellenwert, dass die Ausbildung auch noch selbst finanziert werden muss, stehen häufig vor einem großen finanziellen Dilemma. Junge Menschen haben zudem oft eine unregelmäßige Periode und dies erschwert ihre Situation zusätz-lich.
Zu den Kosten von Menstruationsartikeln kommen unter anderem Kosten für Schmerzmittel hinzu, da die Menstruation für einen großen Teil der Menstruierenden eine unangenehme und sogar schmerzhafte Erfahrung ist.
Nicht unerwähnt sei außerdem der allgemeine finanzielle Nachteil, der sich aus dem Gender Pay Gap auch in Deutschland ergibt, sodass Frauen durchschnittlich rund 18% weniger verdienen als Männer.3
Über den finanziellen Mehraufwand für menstruierende Menschen wird kaum öffentlich diskutiert, weil das Thema Menstruation weiterhin ein gesellschaftliches Tabu ist, welches mit beschämenden Vorurteilen und blöden Sprüchen abgetan wird oder schlicht auf Desinteresse jenes Bevölke-rungsteils trifft, der von Menstruation nicht betroffen ist. Menstruation ist nicht freiwillig, sondern eine natürliche Last für menstruierende Menschen, deren biologische Notwendigkeit außer Frage steht und einige Menschen haben eben das Glück, davon zufällig befreit zu sein.
Schottland hat 2020 das Gesetz verabschiedet, Menstruationsartikel landesweit kostenlos in öffent-lichen Einrichtungen zur Verfügung zu stellen.4
Dem Beispiel anderer Städte in Deutschland folgend (z.B. Bielefeld5, Datteln6, Hamm7, Pfaffenh-ofen8), sollte sich auch die Stadt Koblenz sozial verantwortungsvoll zeigen, menstruierenden Men-schen zur Seite stehen und diesen kostenlos Menstruationshygieneartikel bereitstellen. Diese gehö-ren wie Toilettenpapier zum öffentlichen Hygieneangebot.
Die Kosten für die Anschaffung von Tampon-/Binden-Spendern liegen bei ca. 150,00 €/Stück, für Tampons 0,06 €/Stück, und Binden für 0,09 €/Stück. Der Spender von Periodically kann mit 200 Tampons und 40 Binden bestückt werden, das ergibt einen Füllwert von 19,60 €.9 Eine Testphase wird helfen, den Bedarf genauer zu bestimmen und präziser planen zu können.
2 www.hartziv.org/regelbedarf.html
3 www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2021/03/PD21_106_621.html
7 www.hamm.de/aktuelles/kostenlose-periodenartikel-an-46-standorten
8 jugendparlament-paf.de/antrag-auf-menstruationsartikel/
9 periodically.de/collections/all
Ergebnis:
in den Sozialausschuss verwiesen
Umbenennung der „Danziger Freiheit„
Gemeinsamer Antrag der Ratsfraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Beschlussentwurf:
Der Stadtrat möge beschließen, die Verwaltung wird beauftragt, zum schnellstmöglichen Zeitpunkt die Straße „Danziger Freiheit“ in „Esther-Bejarano-Straße“ umzubenennen.
Begründung:
Der Straßenname „Danziger Freiheit“ wurde in vielen deutschen Städten zur Zeit des Nationalsozialismus für Straßen oder Plätze verwendet, um Propaganda für die Eingliederung Danzigs in das damalige Deutsche Reich zu machen. Die Umbenennung war initiiert von der nationalsozialistischen Regierung in Danzig und wurde mit einer Rede von Joseph Goebbels begründet. Nach dem zweiten Weltkrieg änderten die meisten Städte die Namen der Straßen bzw. Plätze wieder. Deutschlandweit gibt es nur noch zwei Straßen mit dem Namen „Danziger Freiheit“, eine in Regensburg und eine in Koblenz, wobei in Regensburg bereits eine Namensänderung geprüft wird. Koblenz soll nicht die letzte Stadt sein, in der noch immer eine Straße nach den Vorstellungen der nationalsozialistischen Propaganda benannt ist. Vor allem da die Straße sich an einem derart symbolisch aber auch touristisch wichtigen Ort wie dem Deutschen Eck befindet. Die Benennung nach Esther Bejarano, einer Überlebenden des KZ-Auschwitz-Birkenau, ist mit ihrem außergewöhnlichen Leben und Wirken begründet. Bejarano engagierte sich mit ihrer Musik und ihren zahlreichen öffentlichen Auftritten bis zu ihrem Tod dieses Jahres unerlässlich gegen Rassismus, Krieg und Faschismus. Die Umbenennung der jetzigen „Danziger Freiheit“ zur „Esther-Bejarano-Straße“ wäre eine wichtige Ehrung für das Lebenswerk der Holocaustüberlebenden und gleichzeitig ein postumer Sieg gegen die Reichspropaganda, unter der sie zu Lebzeiten leiden musste.
Ergebnis:
ungeändert beschlossen
Antrag: Sozialticket (KoblenzPass)
Gemeinsamer Antrag der Fraktionen DIE LINKE, B90/DIE GRÜNEN, SPD und WGS
Antragstext:
Der Stadtrat möge beschließen, die Verwaltung wird beauftragt, ein Sozialticket (KoblenzPass) einzuführen.
Es sollen seitens der Verwaltung mit den Verantwortlichen der Koblenzer Freibäder, Hallenbäder, Museen und des Theaters sowie mit dem Verkehrsverbund Rhein-Mosel (VRM) und der Koveb GmbH ergebnisorientierte Verhandlungen mit dem Ziel der Einführung eines Sozialtickets (KoblenzPass). Die Ergebnisse der Verhandlungen sollen den Gremien vor den Haushaltsberatungen vorgelegt werden, damit entsprechende Mittel in den Beratungen zum Haushalt 2022 eingestellt werden können.
Die gewährten Ermäßigungen bei Ticket- und Eintrittspreisen sollen bis zu 50 % erreichen. Im Bereich des ÖPNVs soll der KoblenzPass rund um die Uhr gültig sein.
Bezugsberechtigt für dieses Sozialticket (KoblenzPass) sind Personen, die folgende existenzsichernde Leistungen erhalten:
- Grundsicherung für Arbeitssuchende oder Sozialgeld (SGB II)
- Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
- Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG)
- Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
Weiterhin sind Personen mit geringem Erwerbs- und Renteneinkommen bezugsberechtigt.
Als Einkommensobergrenze (tatsächliches Einkommen netto) für den Bezug des Sozialtickets (KoblenzPass) gilt die gesetzliche Pfändungsfreigrenze (z. Zt. 1.179,99 Euro) für Einzelpersonen sowie bei Familieneinkommen folgende Einkommensobergrenzen:
2-Personenhaushalt 1.629,99 Euro
3-Personenhaushalt 1.869,99 Euro
4-Personenhaushalt 2.119,99 Euro
5-Personenhaushalt 2.369,99 Euro.
Begründung:
Vielen Menschen mit geringem finanziellem Einkommen ist die Teilhabe an der Koblenzer Kultur und Infrastruktur praktisch versagt. Bestimmte Gruppen von Bedürftigen erhalten zum Teil Ermäßigungen (Schüler*innen, Studierende, Rentner*innen), während z. B. Hartz IV- Empfänger*innen oder Geringverdienende mit z. T. geringerem Einkommen den Vollpreis zahlen müssen. Gerade für diese Gruppe von Menschen ist der ÖPNV jedoch meist unerlässlich, um alltäglichen Verpflichtungen wie einem Behördengang nachkommen zu können. Zudem ist es beschämend, dass einige Bürger*innen in Koblenz Kulturangebote ihrer eigenen Heimatstadt nicht wahrnehmen können, nur, weil diese für ihre Einkommenssituation faktisch als „Luxus“ gelten.
Die Berechtigung von Preisermäßigungen ist nicht davon abhängig, einer bestimmten Statusgruppe, wie beispielsweise Studierende oder Rentner*innen anzugehören, sondern faktisch über ein nicht ausreichendes Einkommen zu verfügen, um den vollen Preis zu bezahlen. Im Hinblick darauf, dass Mobilität und Kultur Grundrechte sind, sollten alle Vergünstigungen kommunaler und städtischer Kultur- und sonstiger Infrastruktureinrichtungen vereinheitlicht werden und für alle Bürger*innen gelten, die nach unserem Antrag bezugsberechtigt sind.
Ergebnis:
geändert beschlossen
Ulmer Nester für Koblenz
Antrag:
Der Stadtrat möge beschließen, die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob es in Koblenz Bedarf an einem Notfallinstrument für Obdachlose wie die „Ulmer Nester“ (https://bit.ly/3i6CMpN; siehe Anhang) gibt und ob diese in Koblenz eingesetzt werden könnten.
Begründung:
Bei den Ulmer Nestern handelt es sich um Schlafkapseln, die obdachlose Menschen zum Übernachten, besonders in lebensgefährdend kalten Nächten nutzen können.
Notfallinstrumente wie das Ulmer Nest sollen eine Ergänzung zum oft bestehenden Erfrierungsschutz bieten und denjenigen eine Notzuflucht bieten, die durch das Raster fallen und
aus verschiedensten Gründen nicht die bestehenden Maßnahmen wie Sammelunterkünfte nutzen können.
Wir sehen diese Notfallinstrumente nicht als Alternative zu einer Übernachtung in einer Sammelunterkunft oder zur Nutzung verschiedener anderer Maßnahmen. Sie bieten für jene durchs Raster gefallene obdachlose Menschen eine Alternative zur Übernachtung unter freiem Himmel. Sie sind als letzte Option zur Übernachtungshilfe obdachloser Menschen gedacht.
Quelle: ulmernest.de/ziele
Ergebnis:
geändert beschlossen - es wird geprüft, ob Ulmer Nester eingeführt werden können
Umrüstung des Schängelbrunnens zwecks Coronaleugnerinnen-Bekämpfung
Beschlussentwurf:
Der Koblenzer Stadtrat beschließt; die Verwaltung wird beauftragt den Schängelbrunnen auf dem Rathausplatz mit einer regulierbaren Hochdruckdüse sowie zusätzlichen Wassertanks auszustatten. Die Schängelstatur soll um 360 Grad drehbar sein. In die Statue sollen eine Videokamera und ein Lautsprecher sowie rot leuchtende LEDs in die Augen integriert werden. Mittels einer Fernsteuerung bzw. einer im Rathaus einzurichtenden "Schängelbrunnen-Kommandozentrale" sollen alle Funktionen des Brunnens lenkbar sein.
Begründung:
Immer häufiger kommt es in Koblenz, vor allem auf dem Rathausplatz vor dem Schängelbrunnen, zu "spontanen" Versammlungen oder Spaziergängen von Coronaleugnerinnen, bei denen die Hygienevorschriften absichtlich missachtet werden. Dies erhöht die Ansteckungsgefahr mit dem Coronavirus unter den Teilnehmerinnen und stellt somit eine Gefahr für die Gesundheit der Koblenzer Bürgerinnen und unser Gesundheitssystem dar. Außerdem wird in Redebeiträgen gegen die Maßnahmen zum Infektionsschutz polemisiert sowie Lügen und Verschwörungsglaube verbreitet. Selbst der Oberbürgermeister und Mitglieder des Stadtrates werden dort als Büttel der "Merkeldiktatur" verleumdet. Mitglieder der Koblenzer AfD, auch aus deren Fraktion, sind dagegen gern gesehene Teilnehmerinnen. Um diesem unwürdigen und gesundheitsgefährdenden Schauspiel ein Ende zu bereiten, sollte der Schängelbrunnen sicherheitstechnisch wie vorgenannt aufgerüstet werden, sodass robuste Maßnahmen gegen derartige Versammlungen eingeleitet werden können. Selbstverständlich soll den Versammlungsteilnehmerinnen die Möglichkeit gegeben werden, sich freiwillig zu zerstreuen. Hierzu soll der Schängel mit rot leuchtenden Augen und tiefer, autoritärer Stimme (automatische Ansage vom Band oder individuell durch Verwaltungsmitarbeiterin, gerne im "Kowelenzer Dialekt") zunächst eine Warnung aussprechen und die Räumung des Platzes einfordern (z.B. "Macht euch vom Acker, ihr Hejel!"). Nach einer Kulanzzeit von z.B. 60 Sekunden kann dann über die Hochdruckdüse ein in seiner Stärke variabler Wasserstrahl gegen die Teilnehmerinnen eingesetzt werden. Durch mehr Beweglichkeit der Statue und Kameraeinsatz kann der Schängel die Teilnehmerinnen gezielt und effizient vom Rathausplatz blasen. Dem Wasser könnte auch ein Farbzusatz beigemischt werden, um die getroffenen Teilnehmerinnen gut erkennbar als Aussätzige unserer Gesellschaft zu brandmarken und mit dieser erzieherischen Methode ("shaming") von zukünftigen Versammlungen abzuhalten. Außerdem besteht die Möglichkeit, dem Wasser den neuen Impfstoff beizufügen, um damit die renitenten Versammlungsteilnehmerinnen entsprechend dem Plan von Bundesgesundheitsminister Spahn (cDU) einer Zwangsimpfung zu unterziehen. Wenn der Platz dann geräumt ist, verkündet der Schängel mit einem lausbübischen Lachen das Ende der Maßnahme und seine Augen verlieren das rote Leuchten. Die Stadt ist dann wieder sicher. Die technische Aufrüstung des Schängelbrunnes muss aber nicht nur zur Durchsetzung von Recht und Ordnung dienen, sondern kann im Sommer, bei erwartbaren Höchsttemperaturen (Stichwort: Klimawandel), auch zur weitläufigen Abkühlung von Bürgerinnen eingesetzt werden. Auch die Verkündung wichtiger Informationen kann über die Lautsprecheranlage des Schängelbrunnes erfolgen (z.B. wann die nächste Zwangsimpfung der Bevölkerung ansteht, o.ä.). Schließlich sind die rot leuchtenden Augen des Schängels auch eine festliche Ergänzung für besondere Anlässe, wie z.B. den Koblenzer Weihnachtsmarkt oder schwarze Messen.
Hinweis:
Dieser Antrag ist im Generischen Femininum formuliert, es gelten grammatisch feminine
Personenbezeichnungen gleichermaßen für Personen weiblichen, nicht-binärem und
männlichen Geschlechts.
Ergebnis:
abgelehnt
Generisches Femininum
Beschlussentwurf:
Der Stadtrat möge beschließen: Die Stadtverwaltung Koblenz kommuniziert (intern und extern) ab dem 01.01.2021 ausschließlich im Generischen Femininum.
Begründung:
Seit Mitte der 1970er Jahre ist der Begriff "Generisches Maskulinum" in Deutschlands Diskursen nicht nur angekommen, sondern fest verankert. Seit einem knappen Jahrhundert herrscht Klarheit darüber, dass Männer in der deutschen Sprache bevorzugt werden.1 Um Koblenz' Anspruch eine bunte und diverse (also auch geschlechtergerechte) Stadt zu sein, konsequent umzusetzen, wird für die nächsten fünfzig Jahre ausschließlich das Generische Femininum eingesetzt.
Da dieser Antrag fragile Maskulinität und altmodische Männlichkeitsbilder triggert, bietet die Stadt Koblenz mit seiner Umsetzung einhergehend Umschulungen bzw. Seminare an, um den alternativen Umgang mit der deutschen Sprache zu erlernen.2
Dieser Antrag ist im Generischen Femininum formuliert, es gelten grammatisch feminine Personenbezeichnungen gleichermaßen für Personen weiblichen, nicht-binärem und männlichen Geschlechts.
Kevin Wilhelm, Stellv. Fraktionsvorsitzender
1Geschlechtergerechte Sprache als Thema der germanistischen Linguistik,
https://www.researchgate.net/project/Geschlechtergerechte-Sprache-in-Theorie-und-Praxis
2Justizministerium verfasst Gesetzentwurf in weiblicher Form,
https://www.zeit.de/politik/deutschland/2020-10/gendergerechtigkeit-justizministerium-femininum-sprache-gesetzentwurf
Ergebnis:
in Gleichstellungsausschuss verwiesen
Gleichstellungsausschuss: Antrag angelehnt. Gleichstellungsstelle erarbeitet ein eigenes Konzept.
Sondernutzungsrecht zur Einfahrt von Taxis und Funkmietwagen in den Bereich des Bebauungsplans Altstadt
Antragstext:
Der Stadtrat möge beschließen, die Verwaltung wird gebeten eine allgemeine Verfügung zu erlassen, die Taxis und Funkmietwagen im Bereich des Bebauungsplans Altstadt ein Sondernutzungsrecht zur Einfahrt einräumt. Die allgemeine Verfügung wird als rechtliche Bekanntmachung über die Presse veröffentlicht.
Begründung:
Bereits 2017/ 2018 im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde das Thema Gebühren für Taxi- und Funkmietwagenunternehmen diskutiert. Aufgrund der damaligen Haushaltsdiskussionen wurde von Seiten des Stadtvorstandes mitgeteilt, dass nicht auf Gebühren verzichtet werden könne. Aufgrund der Situation, die durch Corona entstanden ist und auch aufgrund der Tatsache, dass bekannt ist, dass Taxifahrer zu einer Berufsgruppe mit niedrigem Einkommen gehören, bitten wir die Verwaltung, eine entsprechende allgemeine Verfügung zu erlassen.
Ergebnis:
geändert beschlossen:
Gebühren für das Sondernutzungsrecht wurden von 120€ auf 50€ gesenkt.

Abstimmungsverhalten der Fraktionen aufnehmen
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt die in der anhängenden Synopse dargestellte Änderung des § 31 Abs. 1 der Geschäftsordnung.
Begründung:
Es ist maßgeblich von großem öffentlichem Interesse, dass es eine nachvollziehbare Transparenz gibt, wie gewählte Fraktionen bei den Anträgen abstimmen. Wir stellen im verstärkten Maße eine Diskrepanz zwischen öffentlichen Bekundungen und wirklichem Abstimmungsverhalten fest. Auch für die ge- wählten Mitglieder des Stadtrates ist das genaue Abstimmungsverhalten der Fraktionen nicht immer ersichtlich.
Die größte Verantwortung der gewählten Stadtratsmitglieder liegt in ihrem Abstimmungsverhalten, sich daran messen zu lassen und dies zu protokollieren sollte für keinen demokratischen Menschen ein Hindernis darstellen.
Um auch der historischen Archivierungspflicht für die folgenden Generationen nachzukommen, fordern wir eine Rückbesinnung zu einer Auflistung des Abstimmungsergebnisses, aufgeschlüsselt nach den Fraktionen.
Ächtung des N*Wortes
Antragstext:
Der Rat beschließt, die Verwaltung wird beauftragt die Ziele der UN-Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft in Koblenz umzusetzen und insbesondere anzuerkennen, dass jegliche Verwendung des N*Wortes1 rassistisch ist.
Weiterführend setzt sich der Stadtrat dafür ein, dass jegliche Verwendung des N*Wortes in der Stadt Koblenz vermieden und geächtet wird, um schwarzen Menschen und People of Color (PoC) ein friedvolles und diskriminierungsfreies Leben in Koblenz zu ermöglichen.
Begründung:
In der Sitzung am 14.05.2020 hat der Stadtrat der Stadt Köln auf Vorschlag des Integrationsrates die Ächtung des N*Wortes beschlossen. Als Begründung wird im Antragstext aus dem Integrationsrat des Antragstellers Eli Abeke (Bündnis14 / Afrika) folgendes ausgeführt:
„Das N*Wort wird von vielen schwarzen Menschen und People of Color (PoC) mit Leid, Diskriminierung, Gewalt, Ungleichheit und Entmenschlichung verbunden. Mit dem N*Wort sind eine Vielzahl von rassistischen Stereotypen verbunden. Diese Stereotypen umfassen Sexualrepression, wie Triebhaftigkeit und Naturhaftigkeit, Kulturlosigkeit, Viktimisierung, Infantilisierung sowie Entfremdung (Othering) und führen zu Ohnmachtserfahrungen und psychischen Folgen. Als europäisches Konstrukt der Kolonialzeit wurde es verwendet, um eine rassistische Unterscheidung herzustellen, Machtverhältnisse zu untermauern und unterdrückende Strukturen zu festigen. Diese Erfahrungen sind auch weiterhin im Bewusstsein verankert. Seit 2015 haben die Vereinten Nationen die Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft ausgerufen. Damit erkennt die internationale Gemeinschaft an, dass Menschen afrikanischer Herkunft eine eigenständige Gruppe darstellen, deren Menschenrechte gefördert und geschützt werden müssen. Insbesondere Menschen, die außerhalb von Afrika leben, sollen in dieser Dekade in den Vordergrund gestellt werden.
Ziele der UN-Dekade sind
- die Förderung der Achtung, des Schutzes und der Einhaltung aller Menschenrechte und Grundfreiheiten,
- die Förderung einer besseren Kenntnis und Achtung des vielfältigen Erbes, der Kultur und des Beitrags von Menschen afrikanischer Herkunft zu Entwicklung von Gesellschaften,
- der Schutz vor Rassismus und Diskriminierung.
Bis 2024 sollen alle Staaten sich diesen Zielen verschreiben.“
Ergebnis:
ungeändert beschlossen
Eilantrag zum Verbot von gelben Sternen auf Versammlungen
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
in den vergangenen Wochen kam es auch in Koblenz verstärkt zu Demonstrationen der sogenannten „Corona-Rebellen“. Bei diesen ist es wiederholt neben Verstößen gegen die Hygieneauflagen auch zu rechtsextremen Sachverhalten gekommen, so wurde etwa von einem Teilnehmer der Hitlergruß genutzt. Mit großer Sorge mussten wir jedoch auch den schwelenden Antisemitismus dieser Demonstrationen in Form gelber Sterne mit der Aufschrift „nicht geimpft“ beobachten. Ein entsprechender Bildbeweis befindet sich im Anhang an dieses Schreiben. Diese Sterne entsprechen sowohl in ihrer Symbolik aber auch in ihrem Aussehen den sogenannten „Judensternen“, welche von den Nationalsozialisten eingeführt worden waren, um Juden zu kennzeichnen und zu brandmarken. Der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung Felix Klein, sagte der Rheinischen Post bereits vergangene Woche „Das ist absolut nicht hinnehmbar und sollte gegebenenfalls auch strafrechtlich verfolgt werden“.
Diese Sterne sind Ausdruck für den gesellschaftlichen Antisemitismus, der leider bis heute Bestand hat. Er zeigt, dass wir auch in Koblenz mit diesem Problem zu kämpfen haben. Aufgabe einer multikulturellen und weltoffenen Stadt wie Koblenz muss es sein diesem Antisemitismus entschieden entgegenzutreten. Die Stadt München hat, wie wir einigen Medienberichten entnehmen konnten, entschieden gehandelt. Dort gilt das Tragen eines gelben Sterns nun als Verstoß gegen die Versammlungsbestimmungen und wird mit empfindlichen Bußgeldern geahndet.
Am 07. Mai hat der Stadtrat eine Resolution für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit verabschiedet, in dieser heißt es „Menschenfeindlichkeit, Rassismus und Antisemitismus lehnen wir entschieden ab.“ Handeln Sie danach! Daher fordern wir Sie auf, das Tragen von gelben Sternen als Teil der Versammlungsauflagen für Demonstrationen und Mahnwachen zu verbieten.
Darüber hinaus wünschen wir uns, dass sich der Stadtrat auf Ihre Initiative noch einmal klar gegen die Vorkommnisse und den Antisemitismus auf den Demonstrationen der letzten Wochen ausspricht.
Wir werden dieses Schreiben ebenfalls an die Fraktionen weiterleiten und als Pressemitteilung veröffentlichen.
Queerbeauftragte*r
Für die Sitzung des Stadtrates am 04.06.2020
Antragstext:
Der Stadtrat möge beschließen, die Verwaltung wird beauftragt:
Eine ehrenamtliche Stelle für eine*n Queerbeauftragte*n wird geschaffen. Sie soll in der Gleichstellungsstelle angegliedert sein und sich für die Interessen queerer Menschen einsetzen. Folgende Aufgaben soll die Stelle unter anderem übernehmen:
- Ansprechpartner*in für queere Menschen in Koblenz,
- Repräsentant der queeren Menschen in der Verwaltung und im Stadtrat,
- Stärkung der Akzeptanz LSBTT*IQ sowohl innerhalb als auch außerhalb der Stadtverwaltung,
- Unterstützung freier Träger,
- Unterstützungen für Regenbogenfamilien und Queerthematiken,
- Netzwerkarbeit und das Erstellen von Berichten und Konzepten zum Themenfeld queer,
- Die Verwaltung in Hinblick auf queere Lebensweisen beraten,
- An Sitzungen mit Bezug zu queeren Menschen teilnehmen,
- Ausarbeitung von Projekten für sexuelle Identität, geschlechtliche Vielfalt, Antidiskriminierung und Diversity am Arbeitsplatz.
Die*der Queerbeauftragte hat in allen Ausschüssen und im Stadtrat Anwesenheits- und Rederecht. Für Sitzungen des Stadtrats soll sie*er eine Entschädigung in Höhe von 30 €, angelehnt an das Sitzungsgeld der Stadtratsmitglieder, erhalten.
Das Vorschlagsrecht haben alle Mitglieder des Gleichstellungsausschusses. Der Ausschuss gibt eine Empfehlung für die Wahl der*des Queerbeauftragte*n ab. Ernannt wird sie*er durch den Stadtrat.
Begründung:
Die Gleichstellungsstelle hat eine ganze Reihe an Aufgaben. Im September vergangenen Jahres kamen Aufgaben im Bereich der queeren Lebensweisen hinzu. Es kann nicht in unserem Interesse sein, der Gleichstellungsstelle immer mehr Aufgaben zuzuweisen, für andere Anforderungen notwendig sind. Das ständige Ausweiten der Stelle auf andere Bereiche kann nicht die Lösung der Probleme sein. Die neuen Anforderungen benötigen an dieser Stelle auch eine entsprechende Stelle, bei der alle Kompetenzen zu diesem Thema zusammenlaufen. Deswegen bedarf es einer*s Queerbeauftragten.
Im Antrag findet sich ein Aufgabenprofil hierfür. So sollen die Stelle Ansprechpartner*in und Repräsentant*in sein, sowohl innerhalb der Verwaltung als auch im Rat. Eine stärkere Akzeptanz von LSBTT*IQ lässt sich eben nur durch die extra geschaffene Stelle schaffen.
Die Forderung einer*s Queerbeauftragten ist eine langjährige Forderung des Vereins zur Förderung des Koblenzer Christopher Street Days e.V.. Auf dem CSD 2018 ging es auf dem Podium unter anderem um die Frage, ob eine solche Stelle geschaffen werden soll. Damals sprachen sich Vertreter von SPD, Grüne, FDP und Linke ausdrücklich für diese Stelle aus.
Diese Forderung wurde im Jahr 2014 im Stadtrat vorgetragen. Damals stellten den Antrag Grüne, BIZ (heute Freie Wähler), Linke, FDP und FBG. Auch in den Jahren 2015 und 2018 und weiteren gab es entsprechende Anträge, wobei die Verwaltung in der Stellungnahme jedes Mal darauf hinwies, dass die Stelle nicht benötigt würde. So schrieb sie 2014 und 2015 gleichlautend Zitat:
„Seit 2012 ist der Gleichstellungsstelle der Stadt Koblenz die Funktion als Kontakt- bzw. Ansprechstelle für Koblenzer Lesben und Homosexuelle zugeordnet. Als solche nimmt sie die an die Verwaltung herangetragenen Anliegen der gesamten Queeren [sic] Bevölkerung von Koblenz entgegen und leitet sie an die zuständigen Stellen zur Bearbeitung weiter.“
Aus unserer Sicht ist diese Lösung nicht zufriedenstellend. So hat die Gleichstellungstelle viele andere Aufgaben. Des Weiteren ist das Anforderungsprofil an eine*n Queerbeauftrate*n ein anderes als an die Gleichstellungsstelle.
In der Begründung des Jahres 2018 wurde die Begründung weiter ausgeführt. So wurde der Eckwertebeschluss genannt, der verhindern würde diese Stell zu schaffen. Da die Gelder für eine*n Queerbeauftragte*n bereits im Haushalt eingestellt sind, kann das kein Argument mehr sein. Außerdem werden die Bedenken der Verwaltung genannt, dass die Schaffung einer*s Queerbeauftragten dazu führen könnte, dass die Informationen nicht mehr an einer Stelle zusammenlaufen. Aus diesem Grund soll die neu geschaffene Stelle an die Gleichstellungsstelle angegliedert sein.
Nachdem wir bereits im vergangenen Jahr den Antrag gestellt hatten eine entsprechende Stelle zu schaffen und sie anschließend im Haushalt bedacht haben, stellen wir deswegen wieder den Antrag die Stelle zu schaffen. Bei den Haushaltsberatungen stimmten lediglich Freie Wähler und CDU dagegen.
Ergebnis:
geändert Beschlossen:
Am 30.09.2020 wurde eine Queerbeauftragte gewählt
Smart City
Für die Sitzung des Stadtrates am 04.06.2020
Antragstext:
Der Stadtrat möge beschließen, die Verwaltung wird beauftragt für Koblenz Richtlinien zur Umsetzung von Smart City Projekten zu erarbeiten und die Smart City Maßnahmen unter den Begriffen SMART SERVICE, SMART VERKEHR und SMART LEBEN zu kategorisieren. Als Beispiel für Richtlinien soll die Anlage 1 dienen.
Begründung:
Die Digitalisierung ist eine grundlegende politische und gesellschaftliche Aufgabe unserer Zeit. Smart City Konzepte sollen die Lebensqualität erhöhen, Ressourceneffizienz schaffen und Städte zukunftsfähig gestalten und umbauen. Der vorliegende Antrag enthält Punkte, die genau das zum Ziel haben. Gleichzeitig wird ein sehr hoher Wert auf Datenschutz gelegt. Des Weiteren wird darauf geachtet alle Menschen in Koblenz zu Profiteuren des Konzeptes zu machen.
Die Fraunhofer-Gesellschaft und ihr Projekt „Morgenstadt“ liefern heute schon interessante Beispiele und Erfolge für Smart City Projekte. So begleitet sie Projekte in verschiedenen Ländern der Welt und hilft auch bei der Akquise von Fördermitteln. Sie unterstützt auch Städte bei der Entwicklung von Smart City Konzepten.
Anlage 1: Richtlinien Smart City
- Datenschutz
Koblenz verfolgt in allen Smart City Maßnahmen höchste Standards für den Datenschutz der Bürgerinnen und Bürger.
- Teilhabe für jeden
Die Teilhabe an den Smart City Projekte soll für alle, unabhängig des Einkommens, erreicht werden.
- Direkter Mehrwert
Ein Herausstellen des direkten Mehrwerts für die Bürgerinnen und Bürger steht bei allen Maßnahmen im Zentrum.
- Vielfalt
Die Einhaltung der gelebten Vielfalt und Wertschätzung sollen sich in den Smart City Projekten wiederfinden.
- Realisierbarkeit
Die Schwierigkeit der Umsetzung soll mit einem Ampelsystem (grü-gelb-rot) dargestellt werden. Des Weiteren soll zur besseren Planbarkeit ein Zeitplan erstellt werden.
- Förderfähigkeit
Die Stadt Koblenz erarbeitet eine Auflistung möglicher Fördergelder für die einzelnen Smart City Maßnahmen.
- Smart-City-Plenum
Für die Erarbeitung der Umsetzungskonzepte soll ein Smart City Plenum abgehalten werden, in dem Verwaltung und Stadtrat mit den Bürgerinnen und Bürgern debattieren können.
- Agilität
Alle Smart-City Projekte werden ständig evaluiert und weiterentwickelt, um sich immer möglichst gut den Erfordernissen der Menschen in Koblenz anzupassen.
Ergebnis:
geändert beschlossen:
Es wird auf Basis einer wissenschaftlichen Arbeit ein Smart-City-Konzept entwickelt
Ehrenbürgerschaft Hindenburg und Michel aberkennen
Der Stadtrat möge beschließen, die Verwaltung wird beauftragt:
- Die Ehrenbürgerschaft von Paul von Hindenburg (verliehen am 28. September 1917) der Stadt Koblenz zu widerrufen und dessen Namen auf der Ehrentafel zu entfernen.
- Die Ehrenbürgerschaft von Fritz Michel (verliehen am 17. September 1952) der Stadt Koblenz zu widerrufen und dessen Namen auf der Ehrentafel zu entfernen.
- Zu prüfen, ob es weitere Ehrenbürger gibt, welche aus heutiger Sicht nicht mehr die Ehrenbürgerwürde verdienen.
Begründung:
Die Ehrenbürgerwürde ist die höchste Auszeichnung, welche die Stadt Koblenz verleihen kann. Sie soll für besondere Verdienste für die Stadt Koblenz verliehen werden. Sowohl Paul von Hindenburg, als auch Fritz Michel sind keine Persönlichkeiten, welche die Ehrenbürgerwürde der Stadt Koblenz verdienen und deswegen muss die Ehrenbürgerwürde posthum in beiden Fällen aberkannt werden.
Paul von Hindenburg war Generalfeldmarschall während des ersten Weltkriegs. Er war maßgeblich für die Millionen von Toten im ersten Weltkrieg verantwortlich und seine Geisteshaltung:
"Wir müssen so viele Gebiete beanspruchen [...] wie wir zur militärischen Verbesserung unserer Grenzen und zur Erringung wirtschaftlicher Vorteile brauchen"
Während des ersten Weltkriegs und der Schlacht von Verdun machte er deutlich, was er vom Krieg und der Vernichtung von Millionen von Menschen hielt:
„Der Krieg bekommt mir wie eine Badekur.“
Später als Reichspräsident berief er Adolf Hitler zum Reichskanzler und half den deutschen Faschisten so bei der Machtergreifung.
Fritz Michel hat ebenfalls nicht die Ehrenbürgerschaft der Stadt Koblenz verdient. Er war zwar auf vielen Ebenen talentiert – so war er sowohl Gynäkologe als auch Chirug und war leitender Chefarzt am evangelischen Stift – dennoch hat er auch eine unglaubliche Schuld während des deutschen Faschismus auf sich geladen. So wurden in seiner Zeit als leitender Chefarzt weit über 1.000 Menschen sterilisiert. In den meisten Fällen gegen den Willen der Betroffenen. Er selbst führte hunderte davon selbst durch.
Ergebnis:
entsprechend beschlossen
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