Stadtratssitzung am 14.03.2024

Beschlussentwurf:

Der Rat beschließt den § 31 Abs. 1 der Geschäftsordnung folgendermaßen zu ändern:
Über jede Stadtrats- und Ausschusssitzung ist eine Niederschrift aufzunehmen. Die Nie-derschrift muss den Tag der Sitzung, die Namen der Teilnehmer/innen, die Tagesordnung, alle gestellten Anträge, die gefassten Beschlüsse im genauen Wortlaut und das Ergebnis der Abstimmungen, aufgeschlüsselt nach dem Abstimmungsverhalten der Fraktionen, enthalten und von dem/der Vorsitzenden, sowie einem von dem/der Vorsitzenden be-stellten Protokollführer/in unterschrieben sein.


Begründung:

Es ist maßgeblich von großem öffentlichem Interesse, dass es eine nachvollziehbare Transparenz gibt, wie gewählte Fraktionen bei den Anträgen abstimmen. Wir stellen im verstärkten Maße eine Diskrepanz zwischen öffentlichen Bekundungen und wirklichem Abstimmungsverhalten fest. Auch für die gewählten Mitglieder des Stadtrates ist das genaue Abstimmungsverhalten der Fraktionen nicht immer ersichtlich.
Die größte Verantwortung der gewählten Stadtratsmitglieder liegt in ihrem Abstim-mungsverhalten, sich daran messen zu lassen und dies zu protokollieren sollte für kei-nen demokratischen Menschen ein Hindernis darstellen. Um auch der historischen Ar-chivierungspflicht für die folgenden Generationen nachzukommen, fordern wir eine Rückbesinnung zu einer Auflistung des Abstimmungsergebnisses, aufgeschlüsselt nach den Fraktionen.
Die Anschaffung der Mikrofon-Anlagen mit Abstimmfunktion durch Knopfdruckt ermög-licht eine direkte Umsetzung. Gleichzeitig wird das Auszählen der Stimmen durch diese Anlagen im Vergleich zu dem jetzigen Verfahren zeitsparender. Darüber hinaus waren zur Zeit der coronabedingten Online-Sitzungen des Stadtrats sogar namentlich das Ab-stimmungsverhalten ersichtlich. Wir fordern, dass wie z.B. Trier üblich, die Abstimmun-gen zumindest nach Fraktionen aufgelistet für alle Koblenzer*innen nachvollziehbar do-kumentiert und veröffentlicht werden.

 

Stellungnahme der Fraktionen:

Vor der Entscheidung, ob das Abstimmungsverhalten der Fraktionen in der Niederschrift zukünftig dokumentiert werden soll, müssen mehrere rechtlichen Fragen geklärt werden, sodass die Regelungen, die im Gemeinderecht zu beachten sind, nicht verletzt werden und keine rechtswidrigen Ratsbeschlüsse gefasst werden. U.a. muss beispielsweise der Grundsatz der offenen Abstimmung weiterhin gewährleistet sein. Ein weiterer Aspekt ist die praktische Umsetzung im Verlauf einer Ratssitzung. Das Abstimmungsverhalten nach Fraktionen von Hand auszuzählen, würde die Ratssitzungen erheblich verlängern oder könnte dazu führen, dass unter Umständen nicht alle Tagesordnungspunkte einer Sitzung behandelt werden können. Daher müsste eine praktikable technische Möglichkeit gefunden werden. Dieses Verfahren muss dann zunächst getestet werden, sodass eine korrekte Dokumentation des Abstimmungsverhaltens der Fraktionen gewährleistet ist. Wenn das Abstimmungsverhalten der Fraktionen in der Niederschrift zukünftig dokumentiert werden soll, müsste – wie im Antrag beschrieben – die Geschäftsordnung geändert werden, wofür eine 2/3- Mehrheit des Rates notwendig wäre. Konkret müssten 2/3 der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder dafür stimmen. Das wären 38 Ratsmitglieder. Der inhaltsgleiche Antrag wurde bereits am 02.02.2023 sowie am 14.09.2023 im Stadtrat behandelt. Ein ähnlicher Antrag mit dem Ziel, das Abstimmungsverhalten der Fraktionen zu dokumentieren, wurde zudem im Stadtrat am 16.09.2020 beraten. Alle drei Anträge verfehlten jedoch die erforderliche Mehrheit von 2/3 der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder, die notwendig wäre, um die Geschäftsordnung zu ändern. 

Beschlussempfehlung:

Der Stadtrat lehnt den Antrag ab.

Ergebnis:

Notwendige 2/3 Mehrheit wurde nicht erreicht.

Beschlussentwurf:

Der Stadtrat beschließt, die Verwaltung wird beauftragt, die derzeitige Regelung bzgl. der Anzahl von Konzerten in Kneipen/Gaststätten, die vor 22:00 Uhr enden, zu prüfen und das jetzige Limit für solche anzuheben oder aufzuheben.

 

Begründung:

Die Anzahl der möglichen Live-Musik-Veranstaltungen in Koblenzer Kneipen ist aktuell auf gerade einmal zehn Stück im Jahr limitiert. Dabei ist die Rede von Konzerten, die vor Beginn der nächtlichen Ruhezeit um 22:00 Uhr enden. Durch diese Konzerte wird also das Immissionsschutzgesetz des Landes RLP nicht verletzt, nach welchem für die Erteilung von Ausnahmen – also Konzerte die nach 22:00 Uhr enden - die Stadtverwaltung zuständig ist.
Bei der Verleihung der Kulturehrennadel 2023 hatte die Stadtverwaltung betont, dass sie junge und alternative Musikkultur in Koblenz fördern möchte. Ebenso soll die Kneipen- und Nachtkultur in der Altstadt unterstützt und erhalten werden. Musik gehört zu jeder Kneipe, zu jedem Club und zu jeder Bar, viele Betriebe definieren sich sogar über das angebotene Musikprogramm bei ihnen. Die Möglichkeit einer Live-Musik-Veranstaltung ist für viele Gastronom*innen ein besonderes Event, mit dem sie ihren Gästen ein zusätzliches Angebot machen bzw. einen besonderen Grund liefern, ihre Lokalität zu besuchen. Umgekehrt bietet die Atmosphäre einer Kneipe vielen Künstler*innen eine niedrigschwellige Möglichkeit sich und ihre Musik zu präsentieren.
Durch das Anheben der Anzahl möglicher Live-Musik-Veranstaltungen vor Beginn der nächtlichen Ruhezeit hilft die Stadt sowohl ihrer Kneipenkultur als auch ihrer Musikszene und macht sich damit potentiell auch noch attraktiver für Besucher*innen. Deshalb möchte der Stadtrat die aktuelle Limitierung der Konzertanzahl überprüfen lassen und diese an- oder aufheben. Ein entsprechendes Konzept soll im nächsten Haupt- und Finanzausschuss vorgestellt werden.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Gaststätten unterliegen den Vorschriften des Gaststättengesetzes und denen des BundesImmissionsschutzgesetzes (BImSchG), das durch die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) konkretisiert wird. Aus diesen Vorgaben ergeben sich Betreiberpflichten, wie z. B. die Einhaltung bestimmter Lärmrichtwerte. Lärmbelästigungen durch Gaststätten können durch sogenannte „verhaltensbezogene Geräusche“ entstehen: durch Gespräche, Rufe oder Lachen. Eine andere Quelle sind technische Geräusche, die beispielsweise von Musikdarbietungen ausgehen. Nach § 6 Abs. 1 i. V. m. Abs. 5 LImSchG RLP sowie unter Berücksichtigung der TA Lärm kann die zuständige Behörde bei einem öffentlichen oder bei überwiegendem privaten Interesse im Einzelfall auf Antrag Ausnahmen von dem Grundsatz machen, dass entsprechende (Ton)Geräte nur in solcher Lautstärke benutzt werden, dass unbeteiligte Personen nicht erheblich belästigt werden oder die natürliche Umwelt nicht beeinträchtigt werden kann. Vor der Erteilung einer Ausnahmezulassung ist zwischen den schutzwürdigen Belangen der Anwohner und den Interessen der Gewerbetreibenden abzuwägen. Kommt es zur Erteilung einer Ausnahmezulassung, werden regelmäßig die Lärmauswirkungen durch entsprechende Auflagen und Bedingungen auf ein für Anwohner zumutbares Maß begrenzt. Die maximale Höchstgrenze von Live-Musik-Veranstaltungen in Gaststätten ist in der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) unter Punkt 7.2 Bestimmungen für seltene Ereignisse festgelegt. Die TA Lärm gibt dabei vor, dass die Überschreitung der Immissionsrichtwerte tags/nachts an nicht mehr als zehn Tagen eines Kalenderjahres und an nicht mehr als jeweils zwei aufeinanderfolgenden Wochenenden stattfinden darf. Diese Regelung entspricht der in Koblenz gängigen Verwaltungspraxis und wird bereits im Sinne der Veranstalter bis zum Maximum des gesetzlich vorgesehenen Rahmens für Live-Musik-Veranstaltungen in Gaststätten ausgeschöpft.

Beschlussempfehlung:

Da den gesetzlichen Regelungen Rechnung getragen wird, empfiehlt die Verwaltung den Antrag abzulehnen.

 

Ergebnis:

Antrag zurückgezogen

Beschlussentwurf:

Der Stadtrat beschließt die Entscheidung für eine Rekommunalisierung der Gesellschafterstruktur des GKMs gemeinsam mit den Kreisen Mayen-Koblenz, Rhein-Lahn und RheinHunsrück als Zielsetzung. Der Stadtrat widerruft das Vorhaben einen externen privaten Partner zur Stärkung der Finanzkraft zu suchen.

 

Begründung:

Die Gesundheitsversorgung der Bürger*innen ist Grundrecht und gehört zur Daseinsvorsorge und Grundversorgung. Der Unterhalt von Krankenhäusern ist dabei kommunale Pflichtaufgabe. Eine flächendeckende Gesundheitsversorgung muss deshalb von Kommunen und Ländern gewährleistet sein. Diese kann durch eine Ein-Standort-Lösung und Förderung des Landes erreicht werden.
Seit den 90er Jahren zeichnet sich zwei Trends ab: zum einen ein stetiger Anstieg von Privatisierungen und zum anderen die Schließung von Krankenhäusern. Diese voranschreitende Privatisierung birgt dabei aufgrund der Ausrichtung solcher privaten Unternehmen Gefahren.
Anstatt bürger*innenorientiert agieren private unternehmerische Träger profitorganisiert. Dadurch drohen wirtschaftliche Erwägungen über das Wohlbefinden der Patient*innen gestellt zu werden. So gefährden die Schließungen von „unprofitablen“ Stationen und Bereichen die abdeckende Grundversorgung der Bürger*innen.
Aber auch die Angestellten leiden unter Privatisierungen. So gibt es durch Personalmangel häufig Arbeitsverdichtungen und Mitarbeiter*innen haben seltener Vollzeitverträge. Eine Rekommunalisierung ist für Beschäftige besonders erstrebenswert.
Die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung hört dabei, wie auch die Solidarität mit den Beschäftigten, nicht an den Stadtgrenzen auf. Es müssen Lösungen bevorzugt werden, die für alle Standorte gut sind und keine mit dem Motto: „Koblenz first!“. Das GKM ist als Maximalversorger wichtig für die Region und für Koblenz. Das zeigen insbesondere aktuelle Krankenhausschließungen in der Region wie z.B. in Lahnstein.
Die schwierige Gesellschafterstruktur des GKM muss neu aufgestellt und die bisherigen Stiftungen müssen abgelöst werden durch die Kreise der anderen Standorte, wie RheinLahn und Rhein-Hunsrück.
Besonders wichtig ist die zeitnahe Sicherung der Liquidität des GKM bis zu einer Umstrukturierung der Gesellschafterstruktur mit kommunalen Partnern. Daneben muss ein nachhaltiger Strategieplan finalisiert und in Angriff genommen werden, um den Bürger*innen der Stadt und des Umlands sowie den Angestellten Zukunftssicherheit zu bieten. Danach muss das Land Gelder bereitstellen, um weiterhin die Zukunft der Krankenhäuser in Koblenz, aber auch die Zukunft der anderen Standorte zu sichern.
Die Covid-19 Pandemie hat gezeigt, dass die Kommunen handlungsfähig sein müssen, um Krisen in der Gesundheitsversorgung aufzufangen. Diese Handlungsfähigkeit in Krisen einzugreifen, wird durch eine Privatisierung eingeschränkt.

 

Ergebnis:

Zurückgezogen

Beschlussentwurf:

Der Stadtrat beschließt:

Der Maßnahmenkatalog gegen Rechtsextremismus soll ein kommunales Handlungskonzept zum Schutze unserer Demokratie vor Ort und für das politische Miteinander sein.
Die Verwaltung wird beauftragt, folgende Maßnahmen zu prüfen und die Kostenschätzungen für die einzelnen Maßnahmen vorzulegen:

Die Maßnahmen:

 

1. Förderung bestehender sowie der Aufbau neuer (zivil)gesellschaftlicher Projekte der Aufklärung, politischen Bildung und Beratung gegen Rechtsextremismus:

 

1.1. Stärkung der Beratungsmöglichkeiten vor Ort. Es sollen gegebenenfalls neue Angebote der Beratung für Opfer und Betroffene rechter Gewalt, für Fachkräfte jeglicher Art (Kindergärten, Schulen etc.), für Institutionen städtischer Art als auch zivilgesellschaftlicher Organisationen, für Kinder und Jugendliche und für die Öffentlichkeit geschaffen sowie bereits bestehende Projekte stärker gefördert werden.

 

1.2. Schaffung von politischen Bildungsmöglichkeiten z.B. für Angestellte der Stadt, Fachkräfte, Firmen und Vereine, Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Dazu gehört auch, die Gedenkarbeit und Förderung von Denkmälern für jegliche Opfer rechter Gewalt (z.B. am Zentralplatz oder Reichenspergerplatz). Weiterhin Aufklärung in Schulen, Firmen, Vereinen, Verwaltungen, etc.

 

2. Förderung von Projekten der Inklusion und des Interkulturellen Austauschs

 

2.1. Das rechtsextreme Weltbild nährt sich insbesondere aus Abgrenzung von anderen Menschengruppen, wie Migrant*innen, Menschen anderen Glaubens,anderer Nation und anderer Hautfarbe. Um Kontaktängste abzubauen, benö- tigt es ein solidarisches Zusammenleben und die Möglichkeit sich als Bürger*innen auf Augenhöhe zu begegnen. Deshalb sollen runde Tische geschaffen werden, mit dem Ziel insbesondere Menschen mit Migrationshintergrund, aber auch Menschen mit Behinderung, queere Menschen oder sonstigen marginalisierten Gruppen anzusprechen, um diese in die Gesellschaft besser zu inkludieren.

 

3. Beantragung von Drittmitteln und Förderungen, z.B. wie die schon etablierte Fördermöglichkeit über „Demokratie Leben!“ zur Einrichtung neuer bzw. die Förderung bestehender Institutionen.

 

3.1. Zur Finanzierung neuer Organisationen und Förderung bereits bestehender Organisationen sollen Förderprogramme auf allen Ebenen selbst ausgeschöpft und auf diese gezielter Aufmerksam gemacht, aber auch kommunale Möglichkeiten geschaffen werden.

 

4. Vernetzung mit anderen Kommunen der Region um gemeinsam Maßnahmen umzusetzen.

 

5. Öffentlichkeit und Aufmerksamkeit für die Angebote und Maßnahmen schaffen.

 

6. Die Evaluierung der vorhergenannten Punkte und die Erarbeitung weiterer sinnvollen Maßnahmen gegen Rechtsextremismus.

 

Begründung:

Die Resolution für Demokratie und gegen Rechtsextremismus im Stadtrat darf kein bloßes Lippenbekenntnis bleiben. In der Resolution wird unsere Demokratie als wehrhaft beschrieben. Diese Verteidigung der freiheitlich demokratischen Grundordnung aller Demokrat*innen soll mithilfe eines Maßnahmenkatalogs unterfüttert und somit Praxis werden.
Wichtig ist dabei vor allem, die Unterstützung zivilgesellschaftlicher Organisationen, um auch die Teilhabe von Bürger*innen an einer lebhaften Demokratie zu stärken und zudem Organisationen, die sich mit Rechtsextremismus beschäftigen, mehr Spielraum und Möglichkeiten zu bieten.
Die politische Bildung der Bürger*innen, insbesondere wenn sie Fachkräfte z.B. in Schulen oder Kitas sind, ist ein weiterer zentraler Punkt. Die Aufklärung von Fachkräften zum Thema rechtsextremer Ideologie führt damit zu einer Aufklärung von Kindern und Jugendlichen. Auch Angestellte der Stadt sollen durch Fortbildungen und Seminare weitergebildet werden, wodurch auch innerhalb der Stadtverwaltung für Rechtsextremismus sensibilisiert werden kann.
Weiterhin soll durch Inklusion marginalisierter Gruppen jeder Art das gesellschaftliche Zusammenleben und Miteinander der Bürger*innen gestärkt und Ausgrenzung verhindert werden.
Zusätzlich kann durch eine thematische Vernetzung mit anderen Städten die Wehrhaftigkeit in der Region gestärkt und Wissens- und Strukturaustausch betrieben werden.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Stellungnahme erfolgt unter Zuarbeit der entsprechenden Ämter der Stadtverwaltung Koblenz.

Antwort durch das Kultur- und Schulverwaltungsamt (Amt 40) zu 1.1.

Durch das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ welches in Koblenz an das Bildungsbüro des Kultur- und Schulverwaltungsamts angegliedert ist, entstehen seit 2018 diverse Projekte jeglicher Art. Diese fördern und unterstützen die Beratungsmöglichkeiten vor Ort und stärken den Aufbau von Aufklärungsarbeit sowie politscher Bildung. Zusätzlich ist zu erwähnen, dass das Bundesprojekt „Demokratie leben!“ vernetzend mit der Beratungsstelle für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt in RLP (m*power) vernetzt ist.

Antwort durch das Kultur- und Schulverwaltungsamt (Amt 40) zu 1.2.

Die Verwaltung bietet über das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ die Möglichkeit, entsprechende Projekte wie z.B. Stolpersteinverlegungen und die Aufstellung von Denkmälern im öffentlichen Raum zu ermöglichen. Nennenswerter Kooperationspartner ist hier der Förderverein und über Opfer des Nationalsozialismus aus Koblenz und Umgebung

Antwort durch das Ordnungsamt (Amt 31) zu 2./ zu 2.1.

Mit dem 2022 verabschiedeten Integrationskonzept hat die Stadt Koblenz bekräftigt, dass gegen strukturelle, soziale, bildungsbezogene und andere Benachteiligungen angegangen wird. Die Verankerung von Chancengleichheit und Partizipation und das Bauen von Brücken zwischen Lebenswelten sind erklärtes Ziel, an dem fortwährend gearbeitet wird. Unterstützt wird die Stadtverwaltung dabei vom Beirat für Migration und Integration, Wohlfahrtsverbänden und einer Vielzahl von hauptamtlich oder ehrenamtlich agierenden Akteuren und vielen Menschen der Stadtgesellschaft. So gibt es in Koblenz ein gutes verlässliches Netzwerk und vielfältige Formate, die die Möglichkeit zur Begegnung, zum Austausch und zur Vernetzung geben. Inwieweit runde Tische geeignet sind, die genannten Zielgruppen anzusprechen und sie besser zu integrieren, kann mit den Akteuren der Integrationsarbeit besprochen werden. Für die Planung einer Umsetzung wären weitere Informationen hilfreich.

Antwort durch das Kultur- und Schulverwaltungsamt (Amt 40) zu 3./zu 3.1.

Es werden weitere Beantragungen von Drittmittel und Förderungen in Zusammenarbeit mit der Projektstelle „Demokratie leben!“ geprüft.

Antwort durch das Kultur- und Schulverwaltungsamt (Amt 40) zu 4.

Ein Netzwerktreffen gegen Rassismus ist für August in Koblenz im Rathaussaal in Planung. Weitere Vernetzungsmöglichkeiten sind die zweimal jährlich stattfindenden Landesdemokratiekonferenzen, dieses Jahr in Pirmasens und Mainz. Zudem ist die Partnerschaft für Demokratie Koblenz Mitglied im Bündnis „Demokratie gewinnt“, um sich auch hier mit anderen Akteuren austauschen zu können und sich über aktuelle Themen auszutauschen. Die Entwicklung eines neuen Formats zum regelmäßigen Austausch mit den umliegenden Partnerschaften für Demokratie (zum Beispiel Remagen, VG Höhr-Grenzhausen und RansbachBaumbach, oder die VG Rhein-Mosel) wird in diesem Jahr angestrebt.

Antwort durch die Pressestelle (Amt 01.30) zu 5.

Wenn Maßnahmen, die unter den vorgenannten Punkten entwickelt wurden, zur Umsetzung anstehen, können die über die der städtischen Öffentlichkeitsarbeit zur Verfügung stehenden Mittel bekannt gemacht werden. Dies sind: - Pressemeldungen - Bewerbung im Intra- und Internet - Bewerbung auf den städtischen Socialmedia-Kanälen - Werbung auf durch DPW zur Verfügung gestellten Infotafeln - Werbung auf Displays in Stadtbussen Kosten sind abhängig von der Auswahl und Dauer der Werbeschaltungen.

Antwort durch das Kultur- und Schulverwaltungsamt (Amt 40) zu 6.

Im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ finden verschiedene Evaluierungsmaßnahmen statt, zunächst wird zu jedem Förderzeitraum (Kalenderjahr) ein Bericht abgegeben, in dem die Zielsetzung reflektiert wird und Schwerpunkte/Ziele für die Zukunft festgelegt werden. Für die Beteiligung zivilgesellschaftlicher Akteure findet jährlich eine „DemokratieKonferenz“ der Partnerschaft für Demokratie statt, in der bei Bedarf bestimmte Projekte präsentiert werden, die Ausgaben dargestellt werden über bisherige und zukünftige Zielgruppen und Schwerpunkte gesprochen wird und an den aktuellen Vorkommnissen, Themen und Bedarfen der Akteur*innen orientiert, weitere sinnvolle Maßnahmen und Projektideen gemeinsam entwickelt bzw. angestoßen werden können. Kontinuierlich findet die Reflexion und (Weiter-)Entwicklung von Formaten und Projekten im Begleitausschuss, einem Entscheidungs- und Beratungsgremium aus verschiedenen städtischen und zivilgesellschaftlichen Institutionen (unter anderem auch die Betroffenenberatung m*power und die Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus) des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ anhand von regelmäßigen Sitzungen, ca. vier Mal im Jahr, statt.

Die Rückmeldungen der einzelnen Fachämter ergeben aus Sicht der Verwaltung ein vielfältiges und umfassenden Maßnahmenpaket, das bereits heute ganz im Sinne des Antragstellers und im Miteinander vieler Akteur:innen Rechtsextremismus vorbeugt und unsere Demokratie vor Ort schützt. Die Stadt Koblenz ist über die Verankerung der Koordinierungsstelle im Rahmen des Bundesprojekts "Demokratie leben!" innerhalb der Stadtverwaltung (Amt 40/Bildungsbüro) nah dran an den zahlreichen städtischen und zivilgesellschaftlichen Gruppen, die mit hohem Engagement demokratische Kultur leben, sie erhalten und gestalten.

Beschlussempfehlung:

Aus den in der Stellungnahme ausgeführten Gründen erachtet die Verwaltung den Antrag als ausreichend umgesetzt, bietet aber an, die für Mai geplante Demokratiekonferenz im Rahmen der Koblenzer Wochen der Demokratie dafür zu nutzen, gemeinsam mit den städtischen und zivilgesellschaftlichen Institutionen Aspekte des Antrags zu bewerten.

 

Ergebnis:

Antrag durch Stellungnahme erledigt.

Beschlussentwurf:

Der Rat möge beschließen, dem Verein „Jugend und Kulturzentrum Altes Schwimmbad Stolzenfels e. V.“ für den Zeitraum von März bis Oktober 2024 die Liegewiese des ehemaligen Waldschwimmbads in Koblenz Stolzenfels unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.

Begründung:

Dem Verein soll damit die Möglichkeit gegeben werden, Nutzungsideen in Eigenleistung und in Zusammenarbeit mit potentiellen Kooperationspartnern zu erproben und für die Öffentlichkeit erfahrbar zu machen. Mit dieser zunächst temporären Nutzung des Geländes würde eine belastbare Entscheidungsgrundlage für eine mögliche langfristige Folgenutzung des Geländes durch den Verein geschaffen.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Aus Sicht der Verwaltung kann die Liegewiese des ehemaligen Waldschwimmbades (nicht das Gebäude) dem Verein für Vereinszwecke unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden. Dies kann nur unter der Voraussetzung erfolgen, dass der Verein für die Nutzungsdauer die Haftung übernimmt und die Stadt von jeglicher Haftung freistellt. Ggf. sind von dem Verein Sicherungsmaßnahmen durchzuführen. Dies muss mit den Vereinsvertretern geklärt werden.

Beschlussempfehlung:

Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, mit dem Verein entsprechende Gespräche zu führen und, falls möglich, einen entsprechenden Vertrag zu schließen.

Ergebnis:

Geändert beschlossen

Beschlussentwurf:

Der Rat möge beschließen, die Verwaltung wird beauftragt, die Installation eines „Trixi-Spiegels“ in der Rizzastraße, Ecke Bahnhofstraße zu prüfen.

Begründung:

An der angegebenen Stelle erhält zunächst der Radverkehr auf der Signalanlage grün, um geradeaus Richtung Löhrstraße zu fahren. Dies behält er jedoch auch, wenn der rechtsabbiegende PKW-Verkehr in die Bahnhofstraße grün erhält. Wenn man in der Rizzastraße als Rechtsabbieger in die Bahnhofstraße vor der roten Ampel steht und gleichzeitig nur ein PKW dahinter steht, ist ein vorausschauendes Beobachten des Radverkehrs nicht mehr möglich. Diese Gefährdung könnte durch die Installation eines „Trixi-Spiegels“ an den entsprechenden Ampeln Abhilfe geschaffen werden. Diese erlauben PKW-Fahrern den Blick in den toten Winkel ihres Fahrzeugs, um dort Fahrradfahrer frühzeitig erkennen zu können.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Verwaltung wird die Angelegenheit prüfen und über das Ergebnis der Prüfung im Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität berichten.

Beschlussempfehlung:

Der Stadtrat verweist die Angelegenheit zur abschließenden Beratung in den Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität.

 

Ergebnis:

Verweisung in den Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität

Stadtratssitzung am 01.02.2024

Beschlussentwurf:

Antragsteller: Die, die Demonstration „Für die Demokratie - gegen den Faschismus“ vom Samstag den 20. Januar 2024 tragenden Stadtratsfraktionen von Die Grünen, SPD, FREIE WÄHLER, Wählergruppe Schängel und Die Linke und Die Partei.

Der Stadtrat möge beschließen:

Resolution Für die Demokratie – gegen den Faschismus

Der Stadtrat von Koblenz setzt ein klares und unmissverständliches Zeichen gegen den wiedererstarkenden Faschismus und gegen rechtsextremes Gedankengut. In der Historie unseres Landes haben der Faschismus und antidemokratisches Gedankengut im Gewand des Nationalsozialismus als destruktive und menschenfeindliche Ideologie für unermessliches und unentschuldbares Leid gesorgt. Sei es der gezielte und industriell betriebene Mord an mehr als sechs Millionen Jüdinnen und Juden und vielen weiteren ethnischen Gruppen, die Entrechtung und Verfolgung von Oppositionellen, Homosexuellen, Freigeistern und Künstlern, grausame Euthanasie-Programme oder ein Krieg, der als Flächenbrand nahezu die ganze Welt in Brand setzte. All dies und noch vieles mehr war Folge des faschistischen Regimes der Nationalsozialisten. Dieser geschichtliche Hintergrund ist ein Erbe, an das wir gerade angesichts der Entwicklungen der vergangenen Jahre erinnern und dass wir unsim demokratischen Wettstreit der Parteien immer wieder bewusst machen müssen. Denn auch, wenn die heute lebenden Menschen nicht die Schuld an den Verbrechen der Nationalsozialisten tragen, so ist es doch unsere Pflicht, aus der Geschichte zu lernen und sicherzustellen, dass sich diese nicht wiederholt. Umso erschreckender ist es zu erleben, wie in unserem Land wieder Jüdinnen und Juden angegriffen werden, wie Migrantinnen und Migranten stigmatisiert werden und sich queere Menschen nicht mehr sicher fühlen können. Wie Politiker und geistige Brandstifter ungestraft rechtsextreme Parolen und Narrative verbreiten und sich dafür noch bejubeln lassen. Wie Ängste geschürt und die Sorgen der Menschen mit vermeintlich einfachen Lösungen und Feindbildern missbraucht werden. Die Verrohung der Sprache und des Miteinanders, die Verbreitung von Falschinformationen und das Instrumentalisieren von Protesten mit dem Ziel, Menschen aufzuhetzen und hinter einer antidemokratischen und gesellschaftszersetzenden Agenda zu versammeln, sind das Werk der rechtsextremen Agitatoren. Nach deren menschenverachtenden Plänen, als sogenannte „Remigration“ beschönigend bezeichnet, sollen Millionen in Deutschland lebende Menschen mit Migrationsgeschichte, auch solchen mit deutschem Pass, deportiert werden. Es ist skandalös, dass diese faschistischen Phantasien bei einem an die historischen Gegebenheiten der Wannseekonferenz erinnernden Treffen diskutiert wurden, bei dem unter anderem auch Mitglieder der AFD und der Werteunion anwesend waren. Durch die Correctiv-Recherche wurde ihnen die Maske der Bürgerlichkeit heruntergerissen. Dahinter ist die hässliche Fratze des Faschismus deutlich erkennbar geworden. Dagegen sind in den vergangenen Tagen und Wochen in ganz Deutschland hunderttausende Menschen aus allen Teilen der Gesellschaft auf die Straße gegangen. Das ist ein überwältigendes Zeichen gegen den Faschismus und für die Demokratie. Der Koblenzer Stadtrat erklärt sich solidarisch mit den Demonstrierenden, insbesondere mit den mehr als 5000 Menschen, die in Koblenz auf die Straße gegangen sind. Es ist an den demokratischen Kräften, geeint zusammenstehen und in einem breiten Schulterschluss zu verhindern, dass Faschisten unser Land erneut ins Verderben stürzen. Unsere Demokratie ist wehrhaft. Wir werden sie nicht den Menschenfeinden und Faschisten überlassen. Nie wieder ist Jetzt!

 

Letzendlich beschließen alle demokratischen Parteien im Stadtrat gemeinsam:

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt einstimmig bei 2 Stimmenthaltungen:

Resolution Für die Demokratie und gegen den Rechtsextremismus

Der Stadtrat von Koblenz setzt ein klares Zeichen gegen rechtsextremes Gedankengut. Unsere Geschichte sollte uns Mahnung sein, was ein nationalsozialistisches Regime mit seiner menschenfeindlichen Ideologie für unermessliches Leid über die Menschen gebracht hat.
Sei es der gezielte und industriell betriebene Mord an mehr als sechs Millionen Jüdinnen und Juden und vielen weiteren ethnischen Gruppen, insbesondere Sinti und Roma, die Entrechtung und Verfolgung von Oppositionellen, Homosexuellen, Freigeistern und Künstlern, grausame Euthanasieprogramme oder ein Krieg, der als Flächenbrand nahezu die ganze Welt in Brand setzte.
Dieser geschichtliche Hintergrund war für die Mütter und Väter des Grundgesetzes Leitmotiv uns eine Verfassung zu geben, die die individuellen Freiheitsrechte an den Anfang stellt und für unabänderlich erklärt. Das ist Erbe und Auftrag für alle Demokratinnen und Demokraten, diese Verfassung gegen Intoleranz und Demokratiefeindlichkeit zu verteidigen.
Es kann nicht sein, dass in unserem Land wieder Menschen wegen ihres Glaubens oder ihrer Herkunft angegriffen werden, dass sich queere Menschen nicht sicher fühlen. Gemeinsam müssen wir jeden Tag für ein weltoffenes, tolerantes und demokratisches Land eintreten.
Die Verrohung der Sprache und des Miteinanders, die Verbreitung von Falschinformationen, das Instrumentalisieren von Protesten mit dem Ziel, Menschen gegeneinander aufzuhetzen und das Anbieten vermeintlich einfacher Lösungen für die Probleme der Gegenwart müssen auf den entschiedenen Widerstand aller Demokraten treffen. Demokraten streiten hart um den richtigen Weg für unser Land, stehen aber geschlossen bei der Verteidigung der freiheitlich demokratischen Grundordnung.
Jüngst veröffentlichte Recherchen, die krudestes Gedankengut von Rechtsextremisten bekannt gemacht haben, waren wie ein Weckruf, der in den vergangenen Tagen und Wochen in ganz Deutschland Hunderttausende Menschen aus allen Teilen der Gesellschaft auf die Straße gebracht hat, um unsere Demokratie zu verteidigen. Der Koblenzer Stadtrat erklärt sich solidarisch mit den Demonstrierenden, insbesondere mit den mehr als 5000 Menschen, die in Koblenz auf die Straße gegangen sind. Die erschreckenden Vorfälle von Potsdam haben deutlich gemacht, dass unserer Demokratie derzeit die größte Gefahr von rechts droht.
Unsere Demokratie ist wehrhaft. Wir werden sie nicht den Menschenfeinden und Antidemokraten überlassen.
Nie wieder ist Jetzt!

Beschlussentwurf:

Der Stadtrat beschließt, die Verwaltung wird beauftragt, dem Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt“ e.V. beizutreten.

 

Begründung:

Mit der Umsetzung konkreter Maßnahmen vor Ort kommt den Kommunen beim Schutz der biologischen Vielfalt eine herausragende Rolle zu, welche sich zunehmend auch in der politischen und öffentlichen Wahrnehmung niederschlägt. Die „Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt“ der Bundesregierung aus dem Jahr 2007 spiegelt dies national ebenso wieder, wie international der „Aktionsplan Städte, lokale Behörden und Biodiversität“, der 2010 auf der 10. Vertragsstaatenkonferenz der Convention on Biological Diversity (CBD) verabschiedet wurde. Dieser Bedeutungszuwachs ist mit gesteigerter Wertschätzung aber auch zunehmendem Handlungsdruck für die Kommunen verbunden. Neue Aufgaben sowie ein verschärftes Augenmerk auf die Umsetzung bereits existierender Pflichten sind die Konsequenz; innovative Wege bei der Aufgabenplanung, mehr Effizienz bei der Umsetzung sowie eine auf die Akzeptanz betroffener Personengruppen abzielende Kommunikation ist gefordert.
Das Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt“ e.V. unterstützt die Kommunen bei den genannten Herausforderungen. Vorbildliche und innovative Maßnahmen zum Schutz der biologischen Vielfalt wurden bereits in vielen Kommunen umgesetzt. Das Bündnis arbeitet diese Maßnahmen und die dabei gemachten Erfahrungen auf und macht sie den Kommunen zugänglich. Im Rahmen unterschiedlicher Veröffentlichungen werden BestPractice-Beispiele und wichtige Förderhinweise für die Kommunen präsentiert, durch Workshops Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter geschult und durch die gemeinsame inhaltliche Arbeit können wertvolle Kontakte zu anderen Kommunen geknüpft werden. In Rheinland-Pfalz sind bereits mehrere Kommunen Mitglied im Bündnis, wie die Verbandsgemeinde Rhein-Mosel, die Stadt Andernach oder die Landeshauptstadt Mainz, um nur ein paar Beispiele zu nennen. Als eingetragener Verein kann das Bündnis zudem Fördermittel beantragen und Projekte im Sinne der Kommunen durchführen. Dadurch kann die Kommune bei Projekten verschiedener Art Einsparungen erzielen. Außerdem wird das Bündnis als Sprachrohr der Kommunen deren Interessen und Probleme in Bezug auf den Schutz der lokalen Biodiversität stärker in öffentliche und politische Diskussionen hinein vermitteln. Das Bündnis wird seine wachsende politische Schlagkraft dafür einsetzen, Bund und Länder aufzufordern, entsprechende Rahmenbedingungen für den kommunalen Naturschutz zu schaffen und die Kommunen auch in finanzieller Hinsicht zu unterstützen. Angesichts der enormen Herausforderungen zum Schutz der biologischen Vielfalt, welche auch von der Stadt Koblenz zu bewältigen sind, ist auf Grundlage der Leistungsbeschreibung des Bündnisses „Kommunen für biologische Vielfalt“ e.V. der Schluss zu ziehen, dass ein Bündnisbeitritt einen erheblichen Mehrwert für die Stadt bedeuten würde.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Verwaltung steht einer Mitgliedschaft im Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt“ e.V. positiv gegenüber. Je nach Beschlussfassung des Stadtrates werden die entsprechenden Unterlagen zum Beitritt erarbeitet.

Beschlussempfehlung:

Der Stadtrat beschließt, dem Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt“ e.V. beizutreten.

 

Ergebnis:

01.02.2024: Der Stadtrat vertagt die Angelegenheit einstimmig auf seine Sitzung am 14.03.2024.

14.03.2024: Angenommen mit zwei Enthaltungen und zwei Nein-Stimmen

Beschlussentwurf:

Der Rat möge beschließen, die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob ein „Vereinslotse“ als zentraler Ansprechpartner für den Veranstalter etabliert werden kann. Ist dies nicht möglich, soll geprüft werden, mit welchen Maßnahmen die Vereine bei der Planung von Veranstaltungen entlastet werden können.

 

Begründung:

Bereits in der Vergangenheit haben auf Initiative der SPD-Stadtratsfraktion Gespräche mit Vereinsvertreter*innen und Mitarbeiter*innen verschiedener städt. Ämter zwecks Optimierung des Verfahrensumgangs bei Veranstaltungen unter freiem Himmel stattgefunden. Nach § 26 Abs. 6 Satz 2 POG benennt die Ordnungsbehörde einen zentralen Ansprechpartner („Vereinslotse“), der den Veranstalter über die Verfahrensabwicklung informiert. Wie sich aus der Gesetzesbegründung ergibt, hat der Vereinslotse gegenüber dem Veranstalter eine Service- und Bündelungsfunktion. Hintergrund ist die Überlegung, dass die Verwaltung als Dienstleister auftreten soll. Er sollte nach Möglichkeit der einzige Ansprechpartner für den Veranstalter sein und die Rolle eines Verfahrensmittlers übernehmen, der den Veranstalter bei der Antragstellung unterstützt und Anträge, Anzeigen sowie Mitteilungen des Veranstalters entgegennimmt und an die zuständigen Stellen innerhalb der Verwaltung bzw. an andere zuständigen Stellen weiterleitet. Der zentrale Ansprechpartner fungiert damit als „Lotse“, der das eigentliche Verwaltungsverfahren nicht selbst durchführt, aber den Veranstalter über den Verfahrensstand unterrichtet und dem Veranstalter ermöglicht, die für die Veranstalter erforderlichen Genehmigungsverfahren und sonstigen Behördenläufe über eine zentrale Anlaufstelle abzuwickeln, ohne sich selbst an jede einzelne Behörde oder Stelle direkt wenden zu müssen ( vgl. Kommentar von Schmidt/de Clerck/Pitzer/Baunack/Geron zu § 26 Abs. 6 Satz 2 POG). Ein weiterer Vorteil den klassischen „Vereinslotsen“ zu etablieren wäre auch die Tatsache, dass der Veranstalter nur noch eine Genehmigung und nur noch einen Gebührenbescheid erhalten würde (vgl. § 26 Abs. 6 POG). Momentan ist es hingegen so, dass der Veranstalter – zwar oftmals mit gleicher Post versandt - mehrere Genehmigungen und mehrere Gebührenbescheide (z.B. vom städt. Ordnungsamt und von der städt. Straßenverkehrsbehörde) erhält; auch dies widerspricht der Intention des § 26 Abs. 6 POG. Wir halten es aus all den o.g. Gründen für sinnvoller, einen „Vereinslotsen“ zu schaffen und bitten um entsprechende Überprüfung des Sachverhaltes.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Stadt unterstützt das ehrenamtliche Engagement in Koblenz auf vielfältige Weise. Sie hilft bei der Suche nach Räumlichkeiten, informiert über Fördermöglichkeiten oder unterstützt bei der Durchführung von Veranstaltungen. Besonders zu Veranstaltungsfragen finden auch regelmäßig Gespräche des Oberbürgermeisters und der Bürgermeisterin mit Vereinen und Ehrenamtlichen statt. Zuletzt sprachen zu Beginn des Jahres z.B. der Oberbürgermeister und die zuständigen Fachämter mit den Koblenzer Kirmesgesellschaften und Ortsringen, um die Bearbeitung von Genehmigungen weiter zu optimieren. In den letzten Jahren konnten auf diese Weise zahlreiche Verbesserungen erreicht werden: Antragsformulare wurden vereinfacht, Merkblätter erstellt und auf der städtischen Homepage eine übersichtliche Internetseite eingerichtet, die das Genehmigungsverfahren erklärt und eine unmittelbare und unkomplizierte Antragsstellung zulässt. Die Stadt Koblenz entwickelte bereits im Jahr 2017 mit der sog. „Leitlinie: Planung, Genehmigung und Durchführung von Veranstaltungen unter freiem Himmel“ die Funktion des einheitlichen Ansprechpartners, welcher sich nun auch im neu entwickelten § 26 POG wiederfindet. Kraft Leitlinie (inkl. Organisationsverfügung) wurde das Ordnungsamt zur Wahrnehmung dieser Funktion bestimmt, sodass seit 2017 Veranstaltungen unter freiem Himmel in Federführung des Ordnungsamtes bearbeitet werden. Ergänzt wurde die Funktion im Jahr 2018 um die Federführung bei der Bearbeitung von Veranstaltungen im Gebäude. Im Prüfverfahren wird sodann jede Veranstaltung im hierfür eingerichteten Koordinierungsgremium für Veranstaltungen beraten. In diesem Gremium ist auch der Ehrenamtslotse der Stadt Koblenz mit einem Sitz vertreten. Die Ordnungsbehörde stellt zu jedem Zeitpunkt sicher, dass die Ergebnisse aus dem Koordinierungsgremium den Veranstaltern übermittelt werden, berät diese in der weiteren Vorgehensweise und gewährleistet so die erforderliche Planungssicherheit sowie Transparenz im Verwaltungsverfahren. Grundsätzlich sind für Veranstaltungen meist mehrere Genehmigungen erforderlich. So müssen z.B. Regelungen zu den Versammlungsstätten, polizei- und ordnungsbehördliche Fragen, Sondernutzungen von Straßen, Wegen und Plätzen oder Beschränkungen im Straßenverkehr berücksichtigt werden. Damit für Veranstaltungen nicht bei jeder Stelle innerhalb der Stadtverwaltung Koblenz ein einzelner Antrag gestellt werden muss, bietet die Stadt auf diesem Weg die Möglichkeit einer einheitlichen Antragsstellung. Nach der Koordination innerhalb der Stadt erhalten die Antragssteller dann alle Genehmigungen gebündelt aus einer Hand. Dies gilt für kommerzielle Veranstalter wie für Ehrenamtliche und Vereine. Die Ansiedlung dieser zentralen Stelle ist aus Sicht der Verwaltung beim Ordnungsamt sinnvoll, weil hier bereits ein Großteil der Genehmigungsfragen bearbeitet werden und der wichtige Aspekt der Gefahrenabwehr im Blick ist. So werden parallelen Strukturen sowie Redundanz vermieden. In der Praxis ist es Ziel der Verwaltung, die bestehende Struktur und die damit verbundenen Arbeitsprozesse stetig zu überprüfen und in Abstimmung mit den Ehrenamtlichen zu optimieren. So wurde beim letzten Gespräch des Oberbürgermeisters mit den Kirmesgesellschaften und Ortsringen z.B. vereinbart, die zentrale Stelle auch mit konkreten Personen zu verbinden. Deshalb wurden mit Frau Halbedel, Frau Schmidtlehner, Frau Vukoja und Frau Simon bereits vier Ansprechpartnerinnen benannt und vorgestellt, an die sich Vereine und Ehrenamtliche unmittelbar wenden können. Sie sind täglich unter der Funktionsemailadresse veranstaltungen@stadt.koblenz.de sowie telefonisch zu erreichen. Damit wurde auch ein Ziel des Antrags vorab umgesetzt.

Beschlussempfehlung:

Mit der beim Ordnungsamt tätigen zentralen Stelle für Veranstaltungen gibt es bereits einen einheitlichen städtischen Ansprechpartner für die Genehmigung von Veranstaltungen. Die Stelle erfüllt alle im Antrag genannten Aufgaben. Die Einrichtung einer zusätzlichen Stelle würde parallele Arbeitsstrukturen schaffen, ohne die Dienstleistung für Antragsteller zu verbessern. Aus den in der Stellungnahme ausgeführten Gründen erachtet die Verwaltung den Antrag als erledigt.

Ergebnis:

Die antragstellende Fraktion erklärt den Antrag in Kenntnis der Stellungnahme der Verwaltung für erledigt.