Stadtratssitzung am 17.11.2022

Beschlussentwurf:

Der Stadtrat möge beschließen, die Verwaltung wird beauftragt für einen wirksamen Schutz vor den tiefgreifenden finanziellen und sozialen Folgen der enormen Gas- und Energiepreissteigerungen und zur Sicherstellung einer für alle Menschen bezahlbaren Gas- und Energieversorgung unter Haushaltsvorbehalt folgende Maßnahmen umzusetzen, um Entlastungen zu schaffen für die gestiegenen Gas- und Energiepreise für Haushalte mit kleinem und mittlerem Einkommen:

1. Die Einrichtung eines Energie-Härtefallfonds, mit dem angemessene Ausgleichsleistungen insbesondere für die Menschen und Privathaushalte bereitgestellt werden sollen, die aufgrund der hohen Gas- und Energiekosten, oder durch die starke Inflation, nicht mehr aus eigener Kraft in der Lage sind, ihre Gas-, Strom- und Nebenkosten alleine zu begleichen oder die von den bisherigen Entlastungspaketen gar nicht oder kaum entlastet werden.

2. Den Aufbau von Energiesparberatungsstellen ähnlich wie in Sachsen und die deutliche Stärkung der Beratungsstellen und der Programme zur Energieoptimierung und Wärmeeffizienz für Mieter*innen und Menschen mit selbstgenutztem Wohneigentum.

 

Begründung:

Bei einer Inflationsrate von 7,6% im Juni dieses Jahres müssen immer mehr Menschen den Gürtel enger schnallen. Einer Insa-Umfrage zufolge, verzichten bereits 16% der Menschen auf eine reguläre Mahlzeit. Treiber dieser Kostenexplosion sind die enorm gestiegenen Energiepreise, allen voran der Gaspreis. Dieser stieg nach Angaben des Bundesverbandes der Energie und Wasserwirtschaft (BDEW) für einen Haushalt in einem Mehr-Familienhaus alleine bis April 2022 binnen eines Jahres von ca. 6,5 Cent auf knapp 13,2 Cent pro kWh. Für 2023 prognostizierte die Verbraucherzentrale NRW sogar einen Gaspreis von 19,41 kWh. Aber auch die Strompreise werden zu einer immer größeren Belastung. Zahlte man vor einem Jahr noch 32 Cent pro kWh liegt er heute bei satten 37 Cent.

Besonders dramatisch ist diese Entwicklung für einkommensschwache Haushalte und für die 13,8 Millionen Menschen, die in Deutschland in Armut leben (vgl. Paritätischer Armutsbericht 2022). Immerhin wenden einkommensschwache Haushalte heute schon ungefähr 12% ihres Einkommens allein für Energie auf. Dennoch waren 2020 ca. 2 Millionen Menschen nicht mehr in der Lage, ihr Zuhause ausreichend zu beheizen (vgl. Monitoringbericht der Bundesnetzagentur 2021). Sie werden sich im Winter die Frage stellen müssen: Essen oder Heizen? Die Kosten für Strom, Wärme und Mobilität sind dabei für die meisten Menschen kaum vermeidbar und die Einsparpotenziale durch individuelles Verhalten relativ gering.

Nach alledem besteht ein dringender und sehr komplexer Handlungsbedarf in vielen Bereichen, um den Menschen in Koblenz die zu der Bewältigung der Folgen der Energiekrise erforderlichen Entlastungen zu gewähren. Nach Auffassung der Fraktion Die LINKE-PARTEI steht die Stadtverwaltung in Anbetracht der dargestellten Problemlage in der unmittelbaren politischen Verantwortung, mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln und Möglichkeiten unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen, um die Menschen vor den tiefgreifenden finanziellen und sozialen Folgen der enormen Gas- und Energiepreissteigerungen und eine für alle Menschen bezahlbare Gas- und Energieversorgung sicherzustellen. Zu dem hierfür erforderlichen Maßnahmenpaket gehören die Einrichtung eines Energie-Härtefallfonds und der Aufbau von Energiesparberatungsstellen.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Zu Punkt 1: Leistungsempfänger nach dem Zweiten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch sowie dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten als gesetzlich vorgeschriebene Bedarfe Leistungen für insbes. Heiz- und Stromkosten. Um die steigenden Kosten abzufangen plant der Gesetzgeber zum 01.01.2023 im Rahmen des Bürgergeldgesetzes eine deutliche Erhöhung der Regelsätze im SGB II und SGB XII z.B. bei einem Ein-Personen-Haushalt von 449,- Euro auf 502,- monatlich (+11,8 %). Außerdem werden Preissteigerungen von Gasversorgern übernommen, soweit diese nicht auf ein unwirtschaftliches Heizverhalten zurückzuführen sind. Daneben besteht im Einzelfall unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, dass Strom- oder Gasschulden darlehensweise übernommen werden.

Für den Personenkreis der Geringverdiener, die keine Transferleistungen erhalten, wird mit dem Wohngeld-Plus-Gesetz (Wohngeldreform 2023) ebenfalls reagiert. Das neue Gesetz soll zum 01.01.2023 in Kraft treten. Ein wesentlicher Bestandteil ist dabei die Aufnahme der Heizkosten bei den zu berücksichtigenden Mietkosten. Weiterhin soll die Berechnungsformel modifiziert werden, so dass die Einkommenshöchstgrenze ansteigt und auch hierdurch mehr Menschen ein Zugang zu diesem Leistungsgesetz geschaffen wird. Als weitere Leistung wurde das Heizkostenzuschussgesetz bereits geändert und der Empfängerkreis erhält nun den sog. Heizkostenzuschuss II. So erhalten z.B. Bezieherinnen und Bezieher von Wohngeld in einem Ein-Personenhaushalt 415 € als weitere Einmalzahlung.

Für die Einrichtung eines Energie-Härtefonds gibt es in den vorgenannten Leistungsgesetzen keine gesetzliche Ermächtigung.

Bei der Einrichtung eines Energie-Härtefallfonds würde es sich um eine neue freiwillige Leistung handeln. Generell ist anzumerken, dass gemäß der Haushaltsverfügung der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, Kommunalaufsicht, für das Jahr 2022 sowie aufgrund des bisher prognostizierten Aufwuchses des Zuschussbedarfs des freiwilligen Leistungsbereichs nach dem derzeitigen Entwurf des Haushaltsplanes 2023 kein Spielraum besteht, bereits wahrgenommene freiwillige Aufgaben auszuweiten oder neue freiwillige Aufgaben zu übernehmen.

Zu Punkt 2: In den Räumlichkeiten unseres Bauberatungszentrums in der Bahnhofstraße wird bereits eine Energieberatung angeboten. Diese wird jeden Donnerstag von 10.30 Uhr bis 13.30 Uhr nach telefonischer Terminvereinbarung kostenlos durch die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. erbracht. Daneben besteht die Möglichkeit das Angebot in den Räumlichkeiten der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. im Entenpfuhl 37 aufzusuchen. Nach telefonischer Terminvereinbarung kann dieses Beratungsangebot an jedem zweiten und vierten Donnerstag im Monat, von 14 Uhr bis 17.45 Uhr, in Anspruch genommen werden.

Zudem existiert eine kostenlose telefonische Energieberatung durch die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. über die Rufnummer 0800/6075600 (Mo. von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr sowie 14.00 bis 18.00 Uhr, Di und Do. von 10.00 Uhr bis 13.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 17 Uhr).

Beschlussempfehlung:

Zu 1: Aus den o.g. Gründen empfiehlt die Verwaltung, den Punkt abzulehnen.

Zu 2: Der Stadtrat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und ist mit dem bisherigen Angebot einverstanden.

 

Ergebnis:

Der Stadtrat lehnt den Antrag mehrheitlich bei 2 Ja-Stimmen ab.

Beschlussentwurf:

Der Rat möge beschließen, die Verwaltung wird gebeten, den Eigentümern der Neuendorfer Straße im Abschnitt von der Neuendorfer Straße 1 bis zur Höhe Schartwiesenweg, die ehemaligen Vorgartenflächen, die nicht für einen sicheren Gehweg benötigt werden, wieder zum Kauf anzubieten und zu entwidmen.

 

Begründung:

Vor 60 Jahren wurden den Hauseigentümern der Neuendorfer Straße die Vorgärten abgekauft, um eine bessere Straßenplanung vornehmen zu können. Der heutige gewidmete Gehweg bedarf jedoch einiger Erläuterungen. Der sich dem Straßenverlauf anschließende Teil ist schön gepflastert. Der zwischen diesem und den Hauswänden befindlichen Teil befindet sich einerseits in einem schlechten Zustand und andererseits wird er immer wieder durch Treppenaufgängen und Garageneinfahrten unterbrochen. Wie in den Medien zu lesen war, kommt nun erschwerend hinzu, dass in dem zuletzt beschriebenen Bereich immer die Anwohner ihr Fahrzeuge parkten. Nun müssen diese nach Jahrzehntenn feststellen, dass hier das Parken verboten ist und sie Busgeldbescheide erhalten. Von Seiten des Tiefbauamtes ist unter den jetzigen Gegebenheiten keine andere rechtliche Beurteilung möglich. Somit macht es Sinn den Anliegern die nicht benötigten Flächen Ihrer ehemaligen Vorgärten wieder zurückzugeben. Diese können dann wahlweise als Parkfläche oder wieder begrünte Vorgärten ausgebaut werden.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

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Beschlussempfehlung:

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Ergebnis:

Der Stadtrat verweist den Antrag in den Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität.

Beschlussentwurf:

Der Stadtrat möge beschließen, den Arbeitskreis Straßenbenennungen zu beauftragen, das Zufahrtsstück zum Generationengarten in Koblenz-Moselweiß, welches heute der Straße „In der Höll“ zugeordnet wird, in „An der alten Ziegelei“ umzubenennen.

 

Begründung:

Das betreffende Teilstraßenstück „In der Höll“, welches den Generationengarten sowie die CageSoccer-Anlage in Koblenz-Moselweiß beinhaltet, bietet in seiner aktuellen Benennung Anlass zur Verwirrung gleichermaßen für Postboten und Besucher der Anlagen. Heißt das Straßenstück laut geoportal der Stadt Koblenz „In der Hohl“, so lautet die offizielle Adresse des Generationengartens „In der Höll 1“. Beide möglichen Straßenbezeichnungen würden den Abschnitt mit einer der größeren, umliegenden Straßen verbinden und somit, wie es auch gerade der Fall ist, für ortsfremde Personen fast unauffindbar machen. Hier könnte eine eindeutige Neubezeichnung des Straßenstückes Abhilfe schaffen.

Zwischen ihrer Errichtung um 1891 und dem endgültigen Abriss 1962 befand sich auf dem Gelände des heutigen Generationengartens eine Ziegelei, die den Hintergrund des neuen Namens bilden würde. Durch eine Umbenennung der Straße zu „An der alten Ziegelei“ könnte mit dem heute renaturierten Garten ein Stück Geschichte des Stadtteils verbunden werden, der sich dann auch in der Postadresse des Generationengartens niederschlagen würde.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Zuwegung zum ehem. Tierheim, jetzt Generationengarten, wurde in der Sitzung des Stadtrates am 16.06.2000 benannt. Grund war die Realisierung des Baugebietes aus dem Bebauungsplan 105b und ein Benennungserfordernis für die neue Erschließungsstraße im diesem Baugebiet. Hierbei wurde die Zuwegung zum ehem. Tierheim ebenfalls in die Straßenbenennung „In der Höll“ einbezogen und das Tierheim bekam die Adresse „In der Höll 1“. Im Stadtplan der Stadt Koblenz ist der Namen der Zuwegung nicht extra aufgeführt. Allerdings wird im GeoPortal ein Kartendienst der Vermessungs- und Katasterverwaltung (Webkarte TopPlus Open) eingebunden und dort steht, leider falsch, für die Zuwegung „In der Hohl“. Auf die falsche Benennung im Kartendienst der VermKV hat die hiesige Verwaltung leider keinen Einfluss. Eine Umbenennung entsprechend des Antrag für die Zuwegung ist als unkritisch einzustufen. Allerdings sollte, wie bei jeder Straßenbenennung üblich, im Arbeitskreis für Straßenbenennung zuerst über den Antrag und den Benennungsvorschlag beraten werden.

Beschlussempfehlung:

Die Verwaltung empfiehlt dem Stadtrat, den Antrag zur Vorberatung und Erstellung einer Beschlussvorlage für den Stadtrat in den Arbeitskreis für Straßenbenennung zu verweisen.

 

Ergebnis:

Der Stadtrat verweist den Antrag zur Vorberatung und Erstellung einer Beschlussvorlage für den Stadtrat in den Arbeitskreis für Straßenbenennung.

Beschlussentwurf:

Der Stadtrat möge beschließen, die Verwaltung wird beauftragt, weitere Abstellmöglichkeiten für Fahrräder im Bereich der Altstadt zu konzipieren und zu errichten.

 

Begründung:

Der Fahrradtourismus gewinnt in Deutschland immer mehr an Bedeutung. Eine DTV-Studie ermittelte Bruttoumsätze von jährlich mindestens 9,16 Milliarden durch Ausgaben deutscher Fahrradtouristen (vor 2020). Die wirtschaftliche Bedeutung des Fahrradtourismus in Deutschland und seine Wachstumspotenziale sind enorm. Die hohe Nachfrage, das stärkere ökologische Bewusstsein sowie weitere Einflüsse, wie der demografische Wandel oder hohe Benzinpreise, lassen auf ein gutes Wachstumspotenzial im Fahrradtourismus hoffen.

Gleichzeitig ist für den Tourismus allgemein das Erscheinungsbild einer Stadt von großer Bedeutung. Das wahllose Abstellen von Fahrrädern im gesamten Altstadtbereich trägt nicht positiv dazu bei. Es häufen sich die Beschwerden des Einzelhandels und der Gastronomie, dass aufgrund fehlender Abstellmöglichkeiten Fahrräder vermehrt wahllos angeschlossen werden. Dies führt neben den negativen optischen Auswirkungen auch zu einer Beeinflussung der Nutzung des öffentlichen Raumes. Hier besteht also eindeutig der Bedarf nach neuen, eindeutig ausgewiesenen Stellplätzen für Fahrräder. Dabei muss aber beachtet werden, dass eventuelle Fahrradständer an das Design des historischen Ambientes der Altstadt angepasst werden.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Es handelt sich um einen Prüfauftrag. Die Verwaltung wird den Antrag prüfen und über das Ergebnis im Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität berichten.

Beschlussempfehlung:

Der Stadtrat beschließt eine Verweisung in den Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität.

 

Ergebnis:

Der Stadtrat verweist den Antrag in den Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität.

Beschlussentwurf:

Der Rat möge beschließen, die Verwaltung wird gebeten, eine Warn- und/oder Signalleuchte an der Auffahrt auf die Europabrücke von der Mayener Straße anzubringen.

 

Begründung:

Die Auffahrt von der Mayener Straße auf die Europabrücke stellt für viele Fahrradfahrende nach wie vor eine Gefahrenstelle dar. Autos, die mit hoher Geschwindigkeit von der Mayener Straße auf die Europabrücke abbiegen, übersahen in der Vergangenheit oft Fahrradfahrer*innen, die auf der Mayener Straße bleiben wollten. Eine Verbesserung der Lage trat durch den Stadtratsbeschluss BV/0761/2020/1 ein, durch den der Fahrradweg mit roter Farbe markiert wurde, um die Sichtbarkeit zu erhöhen. Wie schon damals befürchtet hat sich diese Lösung allerdings sowohl in den Abend- und Nachtstunden als auch in der kalten Jahreszeit als nicht ausreichend erwiesen, da zu diesen Zeiten sowohl die Radfahrenden als auch die Markierung des Fahrradweges nur schwer zu erkennen sind. Aus der Bevölkerung häufen sich hierzu die Beschwerden und Sorgen über einen Mangel an Sicherheit für die Radfahrenden. Die Anbringung einer Warn- und/oder Signalleuchte, die auf den kreuzenden Radverkehr hinweist, könnte hier Abhilfe schaffen und zu einer Erhöhung der Verkehrssicherheit beitragen.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Verwaltung wird die Anregung prüfen und über das Ergebnis im Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität berichten.

Beschlussempfehlung:

Die Verwaltung wird die Anregung prüfen und über das Ergebnis im Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität berichten.

 

Ergebnis:

Der Stadtrat verweist den Antrag in den Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität.