Stadtratssitzung am 17.11.2022

Beschlussentwurf:

Der Stadtrat möge beschließen, die Verwaltung wird beauftragt für einen wirksamen Schutz vor den tiefgreifenden finanziellen und sozialen Folgen der enormen Gas- und Energiepreissteigerungen und zur Sicherstellung einer für alle Menschen bezahlbaren Gas- und Energieversorgung unter Haushaltsvorbehalt folgende Maßnahmen umzusetzen, um Entlastungen zu schaffen für die gestiegenen Gas- und Energiepreise für Haushalte mit kleinem und mittlerem Einkommen:

1. Die Einrichtung eines Energie-Härtefallfonds, mit dem angemessene Ausgleichsleistungen insbesondere für die Menschen und Privathaushalte bereitgestellt werden sollen, die aufgrund der hohen Gas- und Energiekosten, oder durch die starke Inflation, nicht mehr aus eigener Kraft in der Lage sind, ihre Gas-, Strom- und Nebenkosten alleine zu begleichen oder die von den bisherigen Entlastungspaketen gar nicht oder kaum entlastet werden.

2. Den Aufbau von Energiesparberatungsstellen ähnlich wie in Sachsen und die deutliche Stärkung der Beratungsstellen und der Programme zur Energieoptimierung und Wärmeeffizienz für Mieter*innen und Menschen mit selbstgenutztem Wohneigentum.

 

Begründung:

Bei einer Inflationsrate von 7,6% im Juni dieses Jahres müssen immer mehr Menschen den Gürtel enger schnallen. Einer Insa-Umfrage zufolge, verzichten bereits 16% der Menschen auf eine reguläre Mahlzeit. Treiber dieser Kostenexplosion sind die enorm gestiegenen Energiepreise, allen voran der Gaspreis. Dieser stieg nach Angaben des Bundesverbandes der Energie und Wasserwirtschaft (BDEW) für einen Haushalt in einem Mehr-Familienhaus alleine bis April 2022 binnen eines Jahres von ca. 6,5 Cent auf knapp 13,2 Cent pro kWh. Für 2023 prognostizierte die Verbraucherzentrale NRW sogar einen Gaspreis von 19,41 kWh. Aber auch die Strompreise werden zu einer immer größeren Belastung. Zahlte man vor einem Jahr noch 32 Cent pro kWh liegt er heute bei satten 37 Cent.

Besonders dramatisch ist diese Entwicklung für einkommensschwache Haushalte und für die 13,8 Millionen Menschen, die in Deutschland in Armut leben (vgl. Paritätischer Armutsbericht 2022). Immerhin wenden einkommensschwache Haushalte heute schon ungefähr 12% ihres Einkommens allein für Energie auf. Dennoch waren 2020 ca. 2 Millionen Menschen nicht mehr in der Lage, ihr Zuhause ausreichend zu beheizen (vgl. Monitoringbericht der Bundesnetzagentur 2021). Sie werden sich im Winter die Frage stellen müssen: Essen oder Heizen? Die Kosten für Strom, Wärme und Mobilität sind dabei für die meisten Menschen kaum vermeidbar und die Einsparpotenziale durch individuelles Verhalten relativ gering.

Nach alledem besteht ein dringender und sehr komplexer Handlungsbedarf in vielen Bereichen, um den Menschen in Koblenz die zu der Bewältigung der Folgen der Energiekrise erforderlichen Entlastungen zu gewähren. Nach Auffassung der Fraktion Die LINKE-PARTEI steht die Stadtverwaltung in Anbetracht der dargestellten Problemlage in der unmittelbaren politischen Verantwortung, mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln und Möglichkeiten unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen, um die Menschen vor den tiefgreifenden finanziellen und sozialen Folgen der enormen Gas- und Energiepreissteigerungen und eine für alle Menschen bezahlbare Gas- und Energieversorgung sicherzustellen. Zu dem hierfür erforderlichen Maßnahmenpaket gehören die Einrichtung eines Energie-Härtefallfonds und der Aufbau von Energiesparberatungsstellen.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Zu Punkt 1: Leistungsempfänger nach dem Zweiten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch sowie dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten als gesetzlich vorgeschriebene Bedarfe Leistungen für insbes. Heiz- und Stromkosten. Um die steigenden Kosten abzufangen plant der Gesetzgeber zum 01.01.2023 im Rahmen des Bürgergeldgesetzes eine deutliche Erhöhung der Regelsätze im SGB II und SGB XII z.B. bei einem Ein-Personen-Haushalt von 449,- Euro auf 502,- monatlich (+11,8 %). Außerdem werden Preissteigerungen von Gasversorgern übernommen, soweit diese nicht auf ein unwirtschaftliches Heizverhalten zurückzuführen sind. Daneben besteht im Einzelfall unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, dass Strom- oder Gasschulden darlehensweise übernommen werden.

Für den Personenkreis der Geringverdiener, die keine Transferleistungen erhalten, wird mit dem Wohngeld-Plus-Gesetz (Wohngeldreform 2023) ebenfalls reagiert. Das neue Gesetz soll zum 01.01.2023 in Kraft treten. Ein wesentlicher Bestandteil ist dabei die Aufnahme der Heizkosten bei den zu berücksichtigenden Mietkosten. Weiterhin soll die Berechnungsformel modifiziert werden, so dass die Einkommenshöchstgrenze ansteigt und auch hierdurch mehr Menschen ein Zugang zu diesem Leistungsgesetz geschaffen wird. Als weitere Leistung wurde das Heizkostenzuschussgesetz bereits geändert und der Empfängerkreis erhält nun den sog. Heizkostenzuschuss II. So erhalten z.B. Bezieherinnen und Bezieher von Wohngeld in einem Ein-Personenhaushalt 415 € als weitere Einmalzahlung.

Für die Einrichtung eines Energie-Härtefonds gibt es in den vorgenannten Leistungsgesetzen keine gesetzliche Ermächtigung.

Bei der Einrichtung eines Energie-Härtefallfonds würde es sich um eine neue freiwillige Leistung handeln. Generell ist anzumerken, dass gemäß der Haushaltsverfügung der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, Kommunalaufsicht, für das Jahr 2022 sowie aufgrund des bisher prognostizierten Aufwuchses des Zuschussbedarfs des freiwilligen Leistungsbereichs nach dem derzeitigen Entwurf des Haushaltsplanes 2023 kein Spielraum besteht, bereits wahrgenommene freiwillige Aufgaben auszuweiten oder neue freiwillige Aufgaben zu übernehmen.

Zu Punkt 2: In den Räumlichkeiten unseres Bauberatungszentrums in der Bahnhofstraße wird bereits eine Energieberatung angeboten. Diese wird jeden Donnerstag von 10.30 Uhr bis 13.30 Uhr nach telefonischer Terminvereinbarung kostenlos durch die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. erbracht. Daneben besteht die Möglichkeit das Angebot in den Räumlichkeiten der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. im Entenpfuhl 37 aufzusuchen. Nach telefonischer Terminvereinbarung kann dieses Beratungsangebot an jedem zweiten und vierten Donnerstag im Monat, von 14 Uhr bis 17.45 Uhr, in Anspruch genommen werden.

Zudem existiert eine kostenlose telefonische Energieberatung durch die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. über die Rufnummer 0800/6075600 (Mo. von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr sowie 14.00 bis 18.00 Uhr, Di und Do. von 10.00 Uhr bis 13.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 17 Uhr).

Beschlussempfehlung:

Zu 1: Aus den o.g. Gründen empfiehlt die Verwaltung, den Punkt abzulehnen.

Zu 2: Der Stadtrat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und ist mit dem bisherigen Angebot einverstanden.

 

Ergebnis:

Der Stadtrat lehnt den Antrag mehrheitlich bei 2 Ja-Stimmen ab.

Beschlussentwurf:

Der Rat möge beschließen, die Verwaltung wird gebeten, den Eigentümern der Neuendorfer Straße im Abschnitt von der Neuendorfer Straße 1 bis zur Höhe Schartwiesenweg, die ehemaligen Vorgartenflächen, die nicht für einen sicheren Gehweg benötigt werden, wieder zum Kauf anzubieten und zu entwidmen.

 

Begründung:

Vor 60 Jahren wurden den Hauseigentümern der Neuendorfer Straße die Vorgärten abgekauft, um eine bessere Straßenplanung vornehmen zu können. Der heutige gewidmete Gehweg bedarf jedoch einiger Erläuterungen. Der sich dem Straßenverlauf anschließende Teil ist schön gepflastert. Der zwischen diesem und den Hauswänden befindlichen Teil befindet sich einerseits in einem schlechten Zustand und andererseits wird er immer wieder durch Treppenaufgängen und Garageneinfahrten unterbrochen. Wie in den Medien zu lesen war, kommt nun erschwerend hinzu, dass in dem zuletzt beschriebenen Bereich immer die Anwohner ihr Fahrzeuge parkten. Nun müssen diese nach Jahrzehntenn feststellen, dass hier das Parken verboten ist und sie Busgeldbescheide erhalten. Von Seiten des Tiefbauamtes ist unter den jetzigen Gegebenheiten keine andere rechtliche Beurteilung möglich. Somit macht es Sinn den Anliegern die nicht benötigten Flächen Ihrer ehemaligen Vorgärten wieder zurückzugeben. Diese können dann wahlweise als Parkfläche oder wieder begrünte Vorgärten ausgebaut werden.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

/

Beschlussempfehlung:

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Ergebnis:

Der Stadtrat verweist den Antrag in den Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität.

Beschlussentwurf:

Der Stadtrat möge beschließen, den Arbeitskreis Straßenbenennungen zu beauftragen, das Zufahrtsstück zum Generationengarten in Koblenz-Moselweiß, welches heute der Straße „In der Höll“ zugeordnet wird, in „An der alten Ziegelei“ umzubenennen.

 

Begründung:

Das betreffende Teilstraßenstück „In der Höll“, welches den Generationengarten sowie die CageSoccer-Anlage in Koblenz-Moselweiß beinhaltet, bietet in seiner aktuellen Benennung Anlass zur Verwirrung gleichermaßen für Postboten und Besucher der Anlagen. Heißt das Straßenstück laut geoportal der Stadt Koblenz „In der Hohl“, so lautet die offizielle Adresse des Generationengartens „In der Höll 1“. Beide möglichen Straßenbezeichnungen würden den Abschnitt mit einer der größeren, umliegenden Straßen verbinden und somit, wie es auch gerade der Fall ist, für ortsfremde Personen fast unauffindbar machen. Hier könnte eine eindeutige Neubezeichnung des Straßenstückes Abhilfe schaffen.

Zwischen ihrer Errichtung um 1891 und dem endgültigen Abriss 1962 befand sich auf dem Gelände des heutigen Generationengartens eine Ziegelei, die den Hintergrund des neuen Namens bilden würde. Durch eine Umbenennung der Straße zu „An der alten Ziegelei“ könnte mit dem heute renaturierten Garten ein Stück Geschichte des Stadtteils verbunden werden, der sich dann auch in der Postadresse des Generationengartens niederschlagen würde.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Zuwegung zum ehem. Tierheim, jetzt Generationengarten, wurde in der Sitzung des Stadtrates am 16.06.2000 benannt. Grund war die Realisierung des Baugebietes aus dem Bebauungsplan 105b und ein Benennungserfordernis für die neue Erschließungsstraße im diesem Baugebiet. Hierbei wurde die Zuwegung zum ehem. Tierheim ebenfalls in die Straßenbenennung „In der Höll“ einbezogen und das Tierheim bekam die Adresse „In der Höll 1“. Im Stadtplan der Stadt Koblenz ist der Namen der Zuwegung nicht extra aufgeführt. Allerdings wird im GeoPortal ein Kartendienst der Vermessungs- und Katasterverwaltung (Webkarte TopPlus Open) eingebunden und dort steht, leider falsch, für die Zuwegung „In der Hohl“. Auf die falsche Benennung im Kartendienst der VermKV hat die hiesige Verwaltung leider keinen Einfluss. Eine Umbenennung entsprechend des Antrag für die Zuwegung ist als unkritisch einzustufen. Allerdings sollte, wie bei jeder Straßenbenennung üblich, im Arbeitskreis für Straßenbenennung zuerst über den Antrag und den Benennungsvorschlag beraten werden.

Beschlussempfehlung:

Die Verwaltung empfiehlt dem Stadtrat, den Antrag zur Vorberatung und Erstellung einer Beschlussvorlage für den Stadtrat in den Arbeitskreis für Straßenbenennung zu verweisen.

 

Ergebnis:

Der Stadtrat verweist den Antrag zur Vorberatung und Erstellung einer Beschlussvorlage für den Stadtrat in den Arbeitskreis für Straßenbenennung.

Beschlussentwurf:

Der Stadtrat möge beschließen, die Verwaltung wird beauftragt, weitere Abstellmöglichkeiten für Fahrräder im Bereich der Altstadt zu konzipieren und zu errichten.

 

Begründung:

Der Fahrradtourismus gewinnt in Deutschland immer mehr an Bedeutung. Eine DTV-Studie ermittelte Bruttoumsätze von jährlich mindestens 9,16 Milliarden durch Ausgaben deutscher Fahrradtouristen (vor 2020). Die wirtschaftliche Bedeutung des Fahrradtourismus in Deutschland und seine Wachstumspotenziale sind enorm. Die hohe Nachfrage, das stärkere ökologische Bewusstsein sowie weitere Einflüsse, wie der demografische Wandel oder hohe Benzinpreise, lassen auf ein gutes Wachstumspotenzial im Fahrradtourismus hoffen.

Gleichzeitig ist für den Tourismus allgemein das Erscheinungsbild einer Stadt von großer Bedeutung. Das wahllose Abstellen von Fahrrädern im gesamten Altstadtbereich trägt nicht positiv dazu bei. Es häufen sich die Beschwerden des Einzelhandels und der Gastronomie, dass aufgrund fehlender Abstellmöglichkeiten Fahrräder vermehrt wahllos angeschlossen werden. Dies führt neben den negativen optischen Auswirkungen auch zu einer Beeinflussung der Nutzung des öffentlichen Raumes. Hier besteht also eindeutig der Bedarf nach neuen, eindeutig ausgewiesenen Stellplätzen für Fahrräder. Dabei muss aber beachtet werden, dass eventuelle Fahrradständer an das Design des historischen Ambientes der Altstadt angepasst werden.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Es handelt sich um einen Prüfauftrag. Die Verwaltung wird den Antrag prüfen und über das Ergebnis im Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität berichten.

Beschlussempfehlung:

Der Stadtrat beschließt eine Verweisung in den Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität.

 

Ergebnis:

Der Stadtrat verweist den Antrag in den Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität.

Beschlussentwurf:

Der Rat möge beschließen, die Verwaltung wird gebeten, eine Warn- und/oder Signalleuchte an der Auffahrt auf die Europabrücke von der Mayener Straße anzubringen.

 

Begründung:

Die Auffahrt von der Mayener Straße auf die Europabrücke stellt für viele Fahrradfahrende nach wie vor eine Gefahrenstelle dar. Autos, die mit hoher Geschwindigkeit von der Mayener Straße auf die Europabrücke abbiegen, übersahen in der Vergangenheit oft Fahrradfahrer*innen, die auf der Mayener Straße bleiben wollten. Eine Verbesserung der Lage trat durch den Stadtratsbeschluss BV/0761/2020/1 ein, durch den der Fahrradweg mit roter Farbe markiert wurde, um die Sichtbarkeit zu erhöhen. Wie schon damals befürchtet hat sich diese Lösung allerdings sowohl in den Abend- und Nachtstunden als auch in der kalten Jahreszeit als nicht ausreichend erwiesen, da zu diesen Zeiten sowohl die Radfahrenden als auch die Markierung des Fahrradweges nur schwer zu erkennen sind. Aus der Bevölkerung häufen sich hierzu die Beschwerden und Sorgen über einen Mangel an Sicherheit für die Radfahrenden. Die Anbringung einer Warn- und/oder Signalleuchte, die auf den kreuzenden Radverkehr hinweist, könnte hier Abhilfe schaffen und zu einer Erhöhung der Verkehrssicherheit beitragen.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Verwaltung wird die Anregung prüfen und über das Ergebnis im Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität berichten.

Beschlussempfehlung:

Die Verwaltung wird die Anregung prüfen und über das Ergebnis im Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität berichten.

 

Ergebnis:

Der Stadtrat verweist den Antrag in den Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität.

Stadtratssitzung am 22.09.2022

Beschlussentwurf:

Der Stadtrat beschließt, die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, ob Fördermittel des Landes oder des Bundes bereitstehen, um einen geschützten Raum (s.g. „safer space“) für LSBTIQ*-Personen zu schaffen. Dieser könnte den Betroffenen als eine Anlaufstelle zur Beratung, Vernetzung und als Rückzugsort vor Diskriminierung dienen. Des Weiteren wird die Verwaltung beauftragt, ein Konzept für einen solchen geschützten Raum zu erarbeiten, hierbei sollen die lokalen queeren Strukturen, wie „Rat und Tat e.V.“ mit einbezogen werden.

 

Begründung:

Trotz steigender Akzeptanz werden LSBTIQ*-Menschen in ihrem Alltag noch immer häufig diskriminiert, stigmatisiert und ausgeschlossen. Schlimmstenfalls sehen sie sich sogar expliziter körperlicher Gewalt ausgesetzt. Dies wurde aktuell leider erneut deutlich, durch den tödlichen Angriff auf den trans Mann Malte C. am 27. August 2022 auf dem Christopher Street Day in Münster. 1 Derartige Angriffe, Diskriminierungen und Benachteiligungen finden meist im direkten Lebensumfeld der Betroffenen statt, weshalb die Kommunen und Städte im Kampf dagegen besonders gefragt sind. Sogenannte „geschützte Räume“, wie es zum Beispiel konkret an LSBTIQ*-Personen gerichtete Beratungs- und Aufenthaltsräume sind, können hierbei besonders hilfreich sein. Mit diesen wird ein Ort geschaffen, an welchem die Personen akzeptiert werden, wie sie sind und wo sie Beratung und Rückhalt der eigenen Community finden. Dadurch können derartige „geschützte Räume“ nicht nur Rückzugsorte vor Diskriminierung, sondern auch wichtige Zentren der Persönlichkeitsbildung darstellen, die oft überregional genutzt werden. 2

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Safer Space werden spezielle physische Räume genannt. In diesen Räumen geht es darum, sich auszutauschen, Erfahrungen zu teilen, sich zu treffen. Die Intention ist, eine inklusive Umgebung zu bieten, in der Menschen frei von Diskriminierung sein sollen. Das passiert auch dadurch, dass diese Räume von und für Betroffene geschaffen werden. Auch in solchen Räumen kann kein vollständiger Schutz gewährleistet werden, es wird daher auch von geschützterer Raum gesprochen. Das Konzept spielt auch in der Frauenbewegung eine Rolle. Oft dienen queere Bars und Clubs queeren Menschen als solche Räume und fungieren als queere Infrastruktur. Denkbar sind auch Stammtische oder Netzwerktreffen oder auch Veranstaltungen. Safer Space kann in verschiedenen Formaten sowohl auf kommunaler Ebene als auch auf Vereinsebene organisiert sein. Was die Fördermöglichkeiten angeht, so haben die Kollegen im Amt für Wirtschaftsförderung recherchiert und melden Fehlanzeige: „Die ADD spricht im Rahmen ihrer Netzpräsenz zwar vom Landesaktionsplan "Rheinland-Pfalz unter dem Regenbogen" und dem erklärten Ziel der Landesregierung der LSBTIQ*-Community, eine Fördermöglichkeit mit Finanzmitteln lässt sich aber nicht finden. Die Förderung beschränkt sich nach unserer Recherche auf Beratungsleistungen durch das zuständige Ministerium.“(Email des Kollegen des Amtes für Wirtschaftsförderung) Das Ehrenamt Queerbeauftragte (m/w/d) ist zurzeit nicht besetzt. Die ehrenamtliche Queerbeauftragte Ruby Nilges hat mit Schreiben vom 21.08.2022 aus persönlichen Gründen ihr Amt mit sofortiger Wirkung niedergelegt. Somit ist eine neue Queerbeauftragte (m/w/d) zu wählen. Es wäre zu prüfen, ob die Betreuung eines solchen Projektes einer ehrenamtlich tätigen Queerbeauftragten (m/w/d) übertragen werden kann und ob Bereitschaft besteht, sich hier zu engagieren. Sollte sich das Gremium für den Antrag entscheiden, ist davon auszugehen, dass die Bereitstellung von Haushaltsmitteln und Personalressource innerhalb der Stadtverwaltung notwendig wird. Die Gleichstellungsstelle unterstützt die Arbeit der Queerbeauftragte (m(w/d) im Rahmen ihrer zeitlichen Möglichkeiten, es sind jedoch keine Zeitanteile für die Federführung in queeren Projekten vorhanden. Haushaltsrechtlich wäre das Projekt als freiwillige Leistung einzuordnen. Für die Beratung queerer Themen ist der Gleichstellungsausschuss zuständig.

Beschlussempfehlung:

Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag zur weiteren Beratung und Beschlussfassung in den Gleichstellungsausschuss zu verweisen.

 

Ergebnis:

Der Stadtrat verweist den Antrag zur weiteren Beratung in den Gleichstellungsausschuss.

Beschlussentwurf:

Der Stadtrat beschließt, die Verwaltung wird beauftragt, dem Rainbow Cities Network beizutreten.

 

Begründung:

Dass LSBTIQ*-Personen noch immer häufig Angriffe und Diskriminierung wegen ihrer Identität erleben müssen, wird von einer Studie zu dem Thema von der European Union Agency for Fundamental Rights von 2020 bestätigt. Diese zeigt auch, dass solche Vorfälle in verschiedenen Situationen und Umgebungen auftreten können, vor allem jedoch im direkten Lebensumfeld. Die meisten Angriffe tragen sich auf der Straße zu, aber auch im öffentlichen Nahverkehr oder in Cafés, Restaurants, Bars oder auf der Arbeit finden solche Diskriminierungen und Angriffe statt. Dies trägt dazu bei, dass sich LSBTIQ*-Personen in öffentlichen Raum als unsicher und beschränkt wahrnehmen. Aus diesen Gründen vermeiden fast die Hälfte der Betroffenen es in der Öffentlichkeit mit ihrer/ ihrem Partner*in Händchen zu halten und ein Viertel der Personen meidet bestimmte Orte und Plätze aus Angst vor Gewalt. Auch auf dem Arbeitsplatz leben die die meisten LSBTIQ*-Personen keinen offenen und natürlichen Umgang mit ihrer Identität, aus Angst vor Repression oder Belästigung. 1 Um dieses vielschichtige Problem richtig angehen zu können braucht es ein starkes Bündnis, das viel Erfahrung in der Bewältigung dieser Probleme gesammelt hat und in dem kontinuierlich an neuen Lösungen gearbeitet wird. All dies bietet das Rainbow Citys Network2 , in dem sich momentan weltweit 42 Städte vernetzen, um LSBTIQ*-Menschen ein würdiges Leben zu gewährleisten. Neben Metropolen wie São Paulo, Berlin und Barcelona, sind auch kleinere Städte wie Esch-sur-Alzette, Brügge und Heidelberg Mitglied. Durch das Rainbow Cities Network ist es Koblenz möglich langfristig Expertise im Themenfeld LSBTIQ* zu bekommen und sich dabei gleichzeitig in einem internationalen Bündnis für Menschenrechte einzusetzen. Hierbei gelingt es dem Bündnis die Vorteile der internationalen Reichweite und der lokalen Verbundenheit ideal zu kombinieren, indem der globale Austausch mit lokalen und konkreten Maßnahmen verbunden wird. Dadurch wird die Arbeit für Menschenrechte von LSBTIQ*-Personen nachhaltig kommunal zu verankert und mit einer generellen Offenheit für vielfältige Menschen verbunden. Eine solche Offenheit für LSBTIQ*-Menschen kann sich zudem positiv auf das Wachstum der Stadt und auch positiv auf die Wirtschaft dieser auswirken. Dies bestätigt eine Studie von 2019 des Amts für Integration und Vielfalt in Köln, die sich mit dem Thema LSBTIQ* als Wirtschaftsfaktor beschäftigt hat. 3 Vor allem aber hilft der Beitritt zum Rainbow Cities Network bei der Bewältigung der vielfältigen Probleme im Bereich LSBTIQ* und es macht Koblenz langfristig zu einem attraktiveren Ort für alle Menschen, was schlussendlich den Bürger*innen von Koblenz zu Gute kommt.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Mit der Einrichtung des Ehrenamtes der Queerbeauftragten (m/w/d) hat die Stadt Koblenz ein klares Signal gesetzt, dass sie die vielschichtigen Probleme, Diskriminierungen und Ängste von LSBTIQ*Personen sieht und ernst nimmt. Der Beitritt zu einem Bündnis, dass viel Erfahrung in der Bewältigung dieser Probleme gesammelt hat, wäre in weiterer Schritt in diese Richtung. Für den Beitritt zum Rainbow Cities Network durchlaufen neue Mitglieder ein Bewerbungsverfahren: „Die Mitglieder des Rainbow Cities Network tragen zu den jährlichen Treffen bei, indem sie einen sogenannten One-Pager (Best Practices) liefern, in dem der Fortschritt ihrer lokalen LGBTI-Richtlinien und Initiativen zusammengefasst wird. Diese One-Pager sind die Grundlage für Reflexion und Austausch zu bestimmten Themen. Die Zustellung eines One-Pagers ist Teil des Bewerbungsverfahrens für neue Mitglieder. Zusammen mit einer Motivations-E-Mail, einem unterzeichneten Memorandum of Unterstanding und Informationen für die Website werden sie gebeten, einen One-Pager zu entwerfen.“ (Quelle: rainbowcities.com) Das Ehrenamt Queerbeauftragte (m/w/d) ist zurzeit nicht besetzt. Wie bekannt ist, hat Frau Nilges ihr Amt niedergelegt. Die Gleichstellungsstelle unterstützt queere Projekte im Rahmen ihrer zeitlichen Möglichkeiten, es sind jedoch keine Zeitanteile für die Federführung in queeren Projekten vorhanden. Mit der neuen Queerbeauftragten (m/w/d) wäre im Falle eines Beitrittes abzustimmen, ob und wie hier Netzwerkarbeit übernommen werden kann, zum Beispiel die Teilnahme am Bewerbungsverfahren, die Teilnahme und Vorbereitung der regelmäßigen Netzwerktreffen. Für die Beratung queerer Themen ist der Gleichstellungsausschuss zuständig.

Beschlussempfehlung:

Der Stadtrat beschließt: Der Antrag wird zur weiteren Beratung und Beschlussfassung in den Gleichstellungsausschuss verwiesen. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, welche Rechte und Pflichten mit dem Beitritt zum Rainbow Cities Network für die Stadt Koblenz verbunden sind und sich im Rahmen des kommunalen Erfahrungsaustausches mit bereits beigetreten Kommunen unserer Größenordnung austauschen. Über das Ergebnis wird im Gleichstellungsausschuss unterrichtet.

 

Ergebnis:

Der Stadtrat beschließt einstimmig, den Antrag zur weiteren Beratung und Beschlussfassung in den Gleichstellungsausschuss zu verwiesen. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, welche Rechte und Pflichten mit dem Beitritt zum Rainbow Cities Network für die Stadt Koblenz verbunden sind und sich im Rahmen des kommunalen Erfahrungsaustausches mit bereits beigetreten Kommunen unserer Größenordnung austauschen. Über das Ergebnis wird im Gleichstellungsausschuss unterrichtet.

Beschlussentwurf:

Der Stadtrat möge beschließen, die Verwaltung wird beauftragt, exponierte städtische Grünflächen, welche durch die sommerliche Extremhitze infolge des menschgemachten Klimawandels größtenteils zu städtische Braunflächen degradiert wurden, mittels umweltfreundlicher Rasenfarbe einzufärben und damit aufzuwerten.

 

Begründung:

Der menschgemachte Klimawandel hat vielfältige Ausprägungen und ein in Deutschland zuletzt besonders spürbares Extremwetterereignis ist die anhaltende sommerliche Hitze, die in immer kürzeren Jahresabständen zu Temperaturrekorden führt und damit Mensch und Natur bitter zusetzt. Rasenflächen, die der Sonne und den Temperaturen ungeschützt und unbewässert ausgesetzt sind, führen uns die Folgen des menschgemachten Klimawandels deutlich vor Augen. Koblenz ist eine lebensfrohe Stadt, zudem spielt der Tourismus eine herausragende Rolle als Wirtschaftsmotor der Region. Das Thema Klimawandel wird den Menschen tagtäglich auf vielen Wegen ins Bewusstsein gerückt. Um den Leuten auch mal wieder etwas Frohmut und Zerstreuung zu gönnen, aber auch um die vielen touristisch attraktiven Plätze in der Stadt, die Rasenflächen inkludieren, nicht vom Anblick verdorrter, brauner Wiesen eintrüben zu lassen, sollte die Verwaltung diese Flächen aufwerten, indem sie dort umweltfreundliche Rasenfarbe aufträgt. So kann ohne den aufwendigen und verschwenderischen Einsatz von Bewässerungsmaßnahmen das gleiche zufriedenstellende Ergebnis erzielt werden. „Die Idee, Rasen anzumalen, kommt aus den USA, genauer aus trockenheitserprobten Regionen wie Kalifornien. Von dort fand der Trend über Südeuropa auch nach Deutschland, wo Trockenheit und Wasserknappheit zunehmend zum Thema werden. Seit einigen Jahren verbieten Gemeinden immer wieder, private Gärten zu bewässern. Im Hochsommer wäre das bis zu dreimal in der Woche nötig, um den Rasen sattgrün zu halten.“1 Tatsächlich gibt es bereits eine Vielzahl entsprechender Rasenfarben unterschiedlicher Qualität und Basis auf dem Markt. Das Produkt „Greengraswater“ z.B., ein pflanzen-freundlicher und abbaubarer Blumenlack der Firma Rilit aus Endingen, soll laut Hersteller drei Monate lang halten, bevor erneut Farbe auf den Rasen aufgetragen werden kann. Falls sich die Verwaltung aus Kostengründen lieber für eine weniger umweltfreundliche, dafür aber besonders effektive Raseneinfärbung interessieren sollte, gibt es natürlich auch die Alternative ein paar Mitarbeiter*innen des kommunalen Servicebetriebs in den nächsten Baumarkt zu schicken und dort ein paar Eimer grüner Farbe zu kaufen, die dann großflächig auf den Rasenflächen verteilt werden könnten.

Außerdem besteht noch die Möglichkeit, in der lokalen Graffiti-Szene anzufragen, ob diese die brachliegenden Rasenflächen nicht einfach mit ihrer Kunst verschönern möchten. Sicher könnten hier sogar Auftragsarbeiten, z.B. Porträts herausragend bekannter Koblenzer*innen („Gniffke-Wiese“, „Langner-Rasen“, „Oster-Ödland“, etc.), erstellt werden. Vielleicht bietet sich sogar eine Kombination der vorgenannten Rasenfärbemaßnahmen an.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Verwaltung ist der Ansicht, dass die Folgen des Klimawandels sichtbar sein dürfen und sollen und spricht sich deshalb gegen eine Übertünchung aus. Die Kapazitäten sollten vielmehr darauf verwendet werden, vermehrt Regenwasser zu sammeln um kritische Flächen bewässern zu können. Wir arbeiten hier an einem entsprechenden Konzept.

Beschlussempfehlung:

Die Verwaltung empfiehlt den Antrag abzulehnen.

 

Ergebnis:

Der Stadtrat lehnt den Antrag bei 2 Ja-Stimmen und einer Stimmenthaltung mehrheitlich ab.

Beschlussentwurf:

Der Stadtrat beschließt die Durchführung einer Expertenanhörung und –erörterung gemäß §35 (2) Gemeindeordnung zu den neuen gesetzlichen Grundlagen im Klimaschutz im Stadtrat am 17.11.2022 Aktuell sind folgende Expert:innen vorgesehen:

  • Herr Staatssekretär Michael Hauer, Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität,
  • Frau Lisa Diener, Geschäftsführerin Deutscher Städtetag Rheinland-Pfalz

 

Begründung:

Von den antragstellenden Fraktionen wurde die Teilnahme einer Vertreterin eines Vertreters der Energieagentur Rheinland-Pfalz sowie die Teilnahme eines Vertreters, einer Vertreterin aus dem Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (namentlich Herr Staatssekretär Michael Hauer) erbeten. Seitens der Energieagentur Rheinland-Pfalz konnte bis dato lediglich eine online-Teilnahme durch Frau Christiane Heimerdinger (Stv. Abteilungsleiterin Nachhaltige Prozesse & Gebäude) zum Thema GEG/ BEG (förderrechtlicher Part) in Aussicht gestellt werden. Da Frau Heimerdinger auch nur für die Zeitdauer Ihres Vortrages zur Verfügung stehen könnte und nicht für eine anschließende Erörterung schlägt die Verwaltung vor, auf die Teilnahme der Energieagentur Rheinland-Pfalz zu verzichten. Herr Staatssekretär Michael Hauer steht für die gesamte Dauer der Expertenanhörung zur Verfügung. Aus Sicht der Verwaltung besitzt der Deutsche Städtetag Rheinland-Pfalz als kommunaler Spitzenverband (namentlich Frau Lisa Diener als Geschäftsführerin) die erforderlichen Kompetenzen, um über die zu erörternde Fragestellung der neuen gesetzlichen Grundlagen im Klimaschutz – auch aus Sicht der kommunalen Erfordernisse und Bedarfe - umfassend referieren zu können. Frau Lisa Diener steht für die Expertenanhörung zur Verfügung.

Je Expert:in wird eine Vortragszeit von 20 Minuten vorgeschlagen. Bei zwei Expert:innen sind somit 40 Minuten Zeitbudget einzuplanen, die anschließende Erörterung wird ergänzend mit 30 – 60 Minuten Zeitaufwand kalkuliert.

 

Ergebnis:

Der Stadtrat beschließt mehrheitlich bei 4 Gegenstimmen und einer Stimmenthaltung die Durchführung einer Expertenanhörung und –erörterung gemäß §35 (2) Gemeindeordnung zu den neuen gesetzlichen Grundlagen im Klimaschutz im Stadtrat am 17.11.2022 Aktuell sind folgende Expert:innen vorgesehen:

  • Herr Staatssekretär Michael Hauer, Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität,
  • Frau Lisa Diener, Geschäftsführerin Deutscher Städtetag Rheinland-Pfalz
  • Herr Horst Meierhofer, Geschäftsführer Landesverband der Energie- und Wasserwirtschaft
  • Herr Christoph Zeis, Geschäftsführer der Energiedienstleistungsgesellschaft Rheinhessen-Nahe mbH

    Je Expert:in ist eine Vortragszeit von 15 Minuten vorgesehen.

    Die Expert:innen sollen aufgefordert werden, im Vorfeld eine schriftliche Ausarbeitung ihrer Ausführungen zur Verfügung zu stellen.

Stadtratssitzung am 21.07.2022

Beschlussentwurf:

Der Stadtrat möge beschließen, die Verwaltung wird beauftragt, aktiv eine Liste der Ärzt*innen, Krankenhäuser und Einrichtungen zusammenzustellen, die Schwangerschaftsabbrüche unter den Voraussetzungen des § 218a Absatz 1 bis 3 des Strafgesetzbuches durchführen. Die Liste soll auch Angaben über die jeweils angewendeten Methoden zur Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs, soweit diese mitgeteilt werden enthalten. Die Verwaltung aktualisiert die Liste regelmäßig und veröffentlicht sie im Internet auf der Homepage der Stadt Koblenz. Vor Veröffentlichung sollen alle betroffenen Ärzt*innen, Krankenhäuser und Einrichtungen gefragt werden, ob sie der Veröffentlichung zustimmen. Bei Einwilligung wird der entsprechende Eintrag in der Liste aufgenommen.

 

Begründung:

Im Jahr 2019 hat die Bundesregierung mit dem „Gesetz zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch“ gesetzlich zur Bereitstellung einiger Informationen über Schwangerschaftsabbrüche beigetragen. Die hierfür von der Bundesärztekammer geführte Liste, die unter liste.bundesaerztekammer.de/suche einsehbar ist, führt jedoch nur diejenigen Ärzt*innen, Krankenhäuser und Einrichtungen auf, die sich selbst bei der Bundesärztekammer gemeldet haben, um in der Liste aufgenommen zu werden. Dadurch ergibt sich leider die Situation, dass in Koblenz und in der Umgebung keine Ärzt*innen, Krankenhäuser und Einrichtungen aufgeführt sind, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Um dieser Leerstelle entgegenzuwirken, fordern wir, dass eine Liste mit allen Ärzt*innen, Krankenhäuser und Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche unter den Voraussetzungen des § 218a Absatz 1 bis 3 des Strafgesetzbuches durchführen, öffentlich verfügbar gemacht wird. Selbstverständlich soll hierbei keine Ärzt*in die möglicherweise Anfeindungen von Abtreibungsgegner*innen fürchtet, dazu gezwungen werden, ihre Beschäftigung öffentlich zu machen, weshalb zusätzlich nach dem Einverständnis der Ärzt*innen gefragt werden soll. Mit ihrem Gesetz zur Aufhebung des Verbots der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch (§219a StGB) hat die jetzige Bundesregierung eindeutig festgehalten, dass die Bereitstellung von Informationen eine wichtige Entscheidungshilfe für die betroffenen Menschen darstellt. Der Gesetzgeber vertraut auf die informationsbasierte Entscheidung der Betroffenen und hält hierzu fest, dass eine erleichterte Auswahl an Ärzt*innen eine weitergehende Information der Betroffenen ermöglicht. Mit der von uns geforderten Liste kann die Stadt eine seriöse, sachliche und zentrale Informationsquelle anbieten, die es den Schwangeren ermöglicht, sich schneller und weitgehender zu informieren. Es muss möglich sein, zu einem angemessenen Zeitpunkt, innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist von zwölf Wochen (§ 218a Absatz 1 Nummer 3 StGB), eine verantwortungsvolle Entscheidung zu treffen. Die fehlende Auflistung von Ärzt*innen, Krankenhäusern und Einrichtungen in Koblenz und Umgebung ist ein unnötiges Hindernis für die unter Zeitdruck erfolgende Auswahl der Ärzt*in, die für ein Beratungsgespräch und einen möglichen Schwangerschaftsabbruch unerlässlich sind.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Mit der Aufhebung des § 219 a Strafgesetzbuch wurde das Werbeverbot für Abtreibungen aufgehoben. Ärzt:innen dürfen künftig öffentlich darüber informieren, dass und mit welcher Methode sie Abtreibungen durchführen. Schwangere sollen so einfacher als bisher Ärzt:innen für eine Abtreibung finden können. Die Neuregelung bedeutet, Ärzt:innen, die Schwangerschaftsabbrüche im gesetzlichen Rahmen vornehmen, müssen künftig nicht länger mit strafrechtlicher Verfolgung rechnen, wenn sie sachliche Informationen über Ablauf und Methoden beispielsweise auf ihrer Homepage bereitstellen. Betroffene Frauen erhalten so leichter Zugang zu sachgerechter fachlicher Information. Begleitende Änderungen des Heilmittelwerbegesetzes sollen gewährleisten, dass Werbung für alle Arten von Schwangerschaftsabbrüchen nur unter den strengen Vorgaben des Heilmittelwerbegesetzes erlaubt ist. Irreführende oder abstoßende Werbung für alle Arten von Schwangerschaftsabbrüchen bleibt weiter verboten. Damit wird sichergestellt, dass die Aufhebung des Werbeverbotes nicht zu Lücken im grundrechtlich gebotenen Schutzkonzept für das ungeborene Leben führt.1 Für betroffene Frauen ist schneller und einfacher Zugang zu sachgerechter fachlicher Information wichtig. Eine zentrale Stelle, die einen Überblick gibt über die Ärzt:innen, Krankenhäuser und Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen und mit welcher Methode, würde die Recherche für die betroffenen Frauen sicher erleichtern. Mehrere Gründe sprechen jedoch dagegen, dass die Stadtverwaltung hier als zentrale Stelle fungiert: Eine Frau, die eine Abtreibung vorlassen nehmen will, muss sich vorher beraten lassen. Beratungsstellen, wie z.B. Pro Familia, weisen bereits auf ihrer Webseite darauf hin, dass sie Listen mit Ärzt:innen/Kliniken vorhalten, in denen auch die verschiedenen Abtreibungsmethoden aufgeführt sind. Der Stadtverwaltung Koblenz obliegen im Gegensatz zu den Beratungsstellen keine Aufgaben im Rahmen der Schwangerschaftskonfliktberatung. Es müssten hier zusätzliche Personalkapazitäten für eine nicht kommunale Aufgabe (freiwillige Leistung) geschaffen werden, Ärzt:innen und Einrichtungen, die nicht aufgeführt sind, könnten argumentieren, dass ihnen durch diese „Unterlassung“ ein wirtschaftlicher Schaden entsteht. Wettbewerbsrechtliche Gründe sprechen ebenfalls gegen eine Liste durch die Stadtverwaltung. Wie die antragstellende Fraktion auch ausführt, wird eine Liste nach § 13 Abs.3 Schwangerschaftskonfliktgesetz bei der Bundesärztekammer geführt: Liste von Ärztinnen und Ärzten, Krankenhäusern und medizinischen Einrichtungen nach § 13 Abs. 3 Schwangerschaftskonfliktgesetz - Bundesärztekammer (bundesaerztekammer.de) Ergebnisse der Anfrage der Gleichstellungstelle bei der Bundesärztekammer/ Stabsbereich Politik und Kommunikation vom 19.07.2022: "Mit dem am 29.03.2019 in Kraft getretenen Gesetz zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch wurde das Schwangerschaftskonfliktgesetz in § 13 des SchKG ergänzt. Danach wurde die Bundesärztekammer gebeten, eine Liste von Ärzt:innen sowie der Krankenhäuser und Einrichtungen zu führen, die ihr mitgeteilt haben, dass sie Schwangerschaftsabbrüche unter den Voraussetzungen des § 218a Abs. 1 bis 3 des Strafgesetzbuches durchführen. Die Bundesärztekammer hat am 29.07.2019 den entsprechenden Registrierungsprozess gestartet. Der Eintrag in die Liste ist freiwillig und kann auf der Internetseite der Bundesärztekammer beantragt werden. Ein mehrstufiger Verifizierungsprozess gewährleistet die Sicherheit und Korrektheit der Angaben. Ärzt:innen, Krankenhäuser und Einrichtungen wurden unter anderem durch das Deutsche Ärzteblatt, die regionalen Ärzteblätter sowie die Homepage der Bundesärztekammer über die Liste und das Anmeldeprozedere informiert. Zudem gab es mehrere gezielte gemeinsame Informationen von der Bundesärztekammer mit dem Berufsverband der Frauenärzte sowie der Deutschen Krankenhausgesellschaft über die Liste. Die Liste nach § 13 Abs. 3 SchKG ist auf der Homepage der Bundesärztekammer eingestellt und mit einer Suchfunktion versehen. Die Liste der Bundesärztekammer wird außerdem bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung veröffentlicht.“

Beschlussempfehlung:

Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen.

 

Ergebnis:

Der Stadtrat lehnt den Antrag mehrheitlich bei 4 Ja-Stimmen ab.

Beschlussentwurf:

Der Stadtrat möge beschließen: Der Stadtrat stellt zur Einhaltung des Pariser 1,5 Grad-Ziels insbesondere im Wärmesektor erheblichen Handlungsbedarf fest, der durch die vom russischen Angriffskrieg ausgelöste Gaskrise noch verschärft wird. Die Verwaltung wird beauftragt, Szenarien zur Erfüllung der Klimaziele von Bund und Land im Wärmesektor zu entwickeln und die erforderlichen Schritte zur Umsetzung dem Stadtrat vorzulegen. Darin sind regionale Lösungen zu Nah- und Fernwärmenetzen auf Basis erneuerbarer Energien anzustreben und entsprechende Konzepte nach dem Beispiel der Regionalen Netze Westeifel unter Einbindung des Trinkwasserverbundnetzes zu entwickeln. Fördermittel von Bund und Land sind weitestgehend auszuschöpfen.

 

Begründung:

Deutschland hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2045 klimaneutral zu werden, Rheinland-Pfalz bis 2040. Koblenz hat sich mit dem Beschluss zum Klimanotstand zur Halbierung der Treibhausgasemissionen bis 2030 verpflichtet. Laut Fridays for Future reichen diese Ziele jedoch nicht aus, um das 1,5 Grad-Ziel zu erreichen. Sie fordern Klimaneutralität bis 2035, was einer gewaltigen Kraftanstrengung entspräche. Jüngste Wetterdaten zeigen, dass bereits in wenigen Jahren die 1,5 Grad-Schwelle überschritten sein wird. Das IPCC hat Anfang dieses Jahres in seinem Bericht Climate Change 2022 festgestellt: „Die Auswirkungen, die wir heute sehen, treten viel schneller auf und sind zerstörerischer und weitreichender als vor 20 Jahren erwartet.“ Schon bei 1,5 Grad werden in den kommenden Jahren erhebliche weitere Auswirkungen erwartet, viele Anpassungen werden oberhalb von 1,5 Grad nicht mehr möglich sein. Der aktuelle Koblenzer Klimaschutzbericht zeigt im Wärmesektor erheblichen Handlungsbedarf auf. So ist beispielsweise seit 2012 ein kontinuierlicher Anstieg der THG-Emissionen aus der Wärmeversorgung der städtischen Liegenschaften festzustellen. Der Gasanteil ist mit 71 % am Endenergieverbrauch erschreckend hoch. Derzeit ist in Koblenz kein Trend weg vom Gas erkennbar! Die Antwort der Verwaltung auf die große Anfrage von Bündnis90/DIE GRÜNEN (AF/0014/2022) in der Stadtratssitzung am 2.6.2022 war mehr als ernüchternd. Die Verwaltung verweist auf eine Wärmemarktstudie aus dem Jahr 2015, die bis 2050 ein Einsparpotenzial von lediglich 54 % anstrebt. Damit werden sämtliche Klimaziele gerissen! Diese Wärmemarktstudie ist nicht nur veraltet, sondern geht weiter von einer völlig falschen Weichenstellung zur Importabhängigkeit von russischem Gas aus, in dem von einer Umstellung auf Erdgasbrennwertheizungen und Gas-BHKW gesprochen wird. Auch die wenigen in Koblenz geplanten Nahwärmenetze basieren weiterhin auf Erdgas. Es besteht also Bedarf an einer zukunftsgerichteten neuen Wärmestudie, die gleichermaßen die Klimaziele und die strategischen Gesichtspunkte des Abbaus der Abhängigkeit von russischen Lieferungen im Blick hat.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Auch die Verwaltung ist bestrebt, schnellstmöglich Konzepte zu entwickeln, um die Versorgungssicherheit der Bevölkerung sicherzustellen und die Energiewende im Bereich Wärme (Wärmewende) voranzutreiben. Die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung, wie von den Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, SPD und die Linke Partei gefordert, wird daher von der Verwaltung begrüßt. Seitens des Bundes wird die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung durch die Kommunalrichtlinie (Programm 4.1.10 Fokuskonzepte und Umsetzungsmanagement) gefördert. Hier ist auch der Einbezug der (nahen) Region erforderlich und anzustreben. Die Förderquote beträgt 80%. Die Verwaltung lässt sich aktuell ein Richtpreisangebot, als Grundlage für die Beantragung der Förderung, erstellen. Bis auf die Zusatzförderung „Wärmewende im Quartier“ zu der bestehenden Bundesförderung „Quartierskonzepte“ gibt es (noch) keine entsprechenden Fördermittel des Landes. Bezüglich der Umsetzung nach dem Vorbild der Regionalen Netze Westeifel muss die Verwaltung gemeinsam mit den Stadtwerken Koblenz und in Abstimmung mit der evm AG prüfen, inwieweit ein entsprechendes Konzept in Koblenz umgesetzt werden kann. Anders als bei den Regionalen Netze Westeifel sind die hiesigen Stadtwerke als 100% Tochter der Stadt nicht für die Energieversorgung zuständig, sondern nur mittelbar an der evm AG beteiligt. Gegenüber der evm AG besitzt die Stadt Koblenz (abgesehen von den sich aus §2 Nr. 1 des Gaskonzessionsvertrages in Kombination mit §1 Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetztes ergebenden Pflichten der evm AG) wiederum keine Weisungsbefugnis.

 

Beschlussempfehlung:

Die Verwaltung empfiehlt dem Antrag insofern zu folgen, dass Szenarien zur Erfüllung der Klimaziele von Bund und Land im Wärmesektor im Rahmen einer kommunalen Wärmeplanung unter Zuhilfenahme der Bundesförderung (Programm 4.1.10 Fokuskonzepte und Umsetzungsmanagement) entwickelt werden. Bezüglich der Konzeptentwicklung nach dem Vorbild der Regionalen Netze Westeifel ist das Prüfergebnis abzuwarten. Nach Vorliegen wird das Prüfergebnis im Haupt- und Finanzausschuss vorgestellt.

 

Ergebnis:

Der Stadtrat beschließt einstimmig, dem Antrag insofern zu folgen, dass Szenarien zur Erfüllung der Klimaziele von Bund und Land im Wärmesektor im Rahmen einer kommunalen Wärmeplanung unter Zuhilfenahme der Bundesförderung (Programm 4.1.10 Fokuskonzepte und Umsetzungsmanagement) entwickelt werden. Bezüglich der Konzeptentwicklung nach dem Vorbild der Regionalen Netze Westeifel ist das Prüfergebnis abzuwarten. Nach Vorliegen wird das Prüfergebnis im Haupt- und Finanzausschuss vorgestellt.

Beschlussentwurf:

Der Rat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, das derzeitige Feuerwehrgerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Koblenz-Horchheim nicht zu veräußern und nach Fertigstellung des geplanten Neubaus den Horchheimer Vereinen zur weiteren Nutzung zu überlassen. Diese Entscheidung steht selbstverständlich unter dem Vorbehalt der zuständigen Haushaltsberatungen.

 

Begründung:

Seit Jahrzehnten wird beklagt, dass für die Horchheimer Vereine keine Räumlichkeiten zur Verfügung stehen, in denen Vorstandssitzungen, Mitgliederversammlungen, Vereinsfeste und weitere Veranstaltungen durchgeführt werden können. Daher wurde von Seiten des Rates schon mehrfach geäußert, dass hier endlich eine Lösung für die Vereine geschaffen werden muss. Doch die Absicht des Verkaufs hat sich scheinbar in der Verwaltung manifestiert. Zuletzt war in der Sitzungsvorlage des ASM vom 07.06.2022 in der Unterrichtung unter TOP Ö 2.1 zu lesen: „Das Gerätehaus der Feuerwehr in der Collgasse soll durch einen Neubau ersetzt werden. Die Folgenutzung der Liegenschaft steht derzeit noch nicht fest. Ein Verkauf ist jedoch wahrscheinlich. Vor diesem Hintergrund bietet sich auch dieses Gebäude nicht als Standort an.“ Jetzt besteht die einmalige Chance, das Feuerwehrgerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr KoblenzHorchheim den Vereinen zur Verfügung zu stellen.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Mit der Inbetriebnahme eines neuen Gerätehauses für die Einheit Horchheim wird der jetzige Standort in der Collgasse nicht mehr für den Aufgabenbereich des Amtes für Brand- und Katastrophenschutz benötigt. Das Gebäude wird dann formell an das Zentrale Gebäudemanagement (Amt 65) übergeben. Eine innerstädtische Weiternutzung ist nicht vorgesehen. Hierzu besteht in den Ämtern und Eigenbetrieben der Verwaltung kein Bedarf. Die Verwaltung steht dem Ansinnen des Antrags zur Weiternutzung des Gerätehauses für Vereine aus Horchheim positiv gegenüber. Der Stadtvorstand hat, unabhängig vom vorliegenden Antrag, bereits in seiner Sitzung am 11.07.2022 die Prüfung zur möglichen Weiternutzung durch Vereine unter Beachtung der haushaltsrechtlichen Vorgaben beschlossen.

Beschlussempfehlung:

Die Verwaltung empfiehlt dem vorliegenden Antrag zuzustimmen.

 

Ergebnis:

Der Stadtrat beschließt einstimmig, die Verwaltung zu beauftragen, das derzeitige Feuerwehrgerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Koblenz-Horchheim nicht zu veräußern und nach Fertigstellung des geplanten Neubaus den Horchheimer Vereinen zur weiteren Nutzung zu überlassen. Diese Entscheidung steht selbstverständlich unter dem Vorbehalt der zuständigen Haushaltsberatungen.

Stadtratssitzung am 30.06.2022

Beschlussentwurf:

Der Stadtrat möge beschließen die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, auf welche Weise die Parksituation geordnet werden kann, damit der reibungslose und sichere Begegnungsverkehr für alle Verkehrsteilnehmenden in der Alten Heerstraße und dem Niederfelder Weg zwischen der Einmündung Alter Weg (Alte Heerstraße 30a) und die Überführung auf die Bundesstraße B 42 (Niederfelder Weg 27) durch Beschilderung und/oder Markierung und Verkehrseinrichtungen gewährleistet werden kann.

 

Begründung:

Die Alte Heerstraße ist eine enge, gewundene und steile Straße, durch die regelmäßig Busse, unter anderem die Linienbusse der Linien 6 und 16 der KOVEB fahren. Sie ist die Verbindung zwischen dem Ortskern von Horchheim und der Horchheimer Höhe und Anbindung des Horchheimer Ortskerns an die Bundesstraße B 42 über den Niederfelder Weg und der Auf- und Abfahrt „im Plonzert“ und daher entsprechend stark befahren. An einigen Teilen der Straße wird fast die Hälfte der Fahrbahn durch parkende Autos eingenommen, die in unregelmäßigen Abständen abgestellt sind. Das hierdurch notwendige ständige ein- und ausscheren in die Lücken zwischen den parkenden Autos strapaziert sowohl den Verkehrsfluss als auch die Nerven. Dies wird zusätzlich durch den in jede Richtung viermal stündlich fahrenden Bus verstärkt, für den die unregelmäßigen Lücken oft zu klein sind. Durch die vielen Windungen und die Steigung von teilweise über 6% in der 50er Zone stellt die unregelmäßige und unübersichtliche Situation außerdem ein Sicherheitsrisiko dar. Das lässt sich durch eine Ordnung und Regulierung der Parksituation mithilfe von entsprechender Beschilderung und/oder ergänzender Markierung und Verkehrseinrichtungen beheben. Zusätzlich kann durch eine solche Regulierung gewährleistet werden, dass die parkenden Autos genügend Abstand zu den Kurven haben, wodurch der Verkehrsfluss weiterhin natürlich abgebremst und somit sicherer für alle Verkehrsteilnehmer*innen wird. Um eine gemeinsame Ortsbegehung wird gebeten.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Es handelt sich um einen Prüfauftrag. Die Verwaltung wird die Angelegenheit prüfen und über das Ergebnis im Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität (ASM) berichten.

Beschlussempfehlung:

Der Stadtrat verweist die Angelegenheit zur weiteren Behandlung in den ASM.

 

Ergebnis:

Der Stadtrat verweist die Angelegenheit zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität.

Beschlussentwurf:

Der Stadtrat möge beschließen die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, ob Orte ausfindig zu machen sind, an denen sogenannte Schängeltreffen errichtet werden können. Deren Ziel ist es, das sogenannte „cornern“ zu regulieren, indem dafür attraktive Orte geschaffen werden, wo keine Anwohnenden von den Treffen gestört werden. Ein Schängeltreff sollte sich durch folgende Kriterien auszeichnen: • mit den öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Fahrrad gut erreichbar • nicht lautstärkesensibel • ein Zugang zu einer öffentlichen oder öffentlich nutzbaren Toilette • an möglichst zentralen/ belebten Orten gelegen • ausreichend mit Müllentsorgungsmöglichkeiten ausgestattet • Nähe zu einem Kiosk oder Supermarkt • Sitzgelegenheiten An den betreffenden Orten sollen möglichst viele dieser Eigenschaften gegeben sein und dabei vor allem diejenigen Eigenschaften, die nicht leicht ergänzt werden können. Zur Ortssuche empfehlen wir die Gründung einer Findungsgruppe, an der sich der Jugendrat beteiligen kann, wodurch weitere Eigenschaften, die dem Ziel dienlich sind, zu der obigen Liste ergänzt werden können.

 

Begründung:

Das sogenannte „cornern“, das Beisammensein und Trinken an der Straßenecke, bedient sich schon seit einiger Zeit großer Beliebtheit, die sich durch die Pandemie noch verstärkt hat. Diese Treffen bieten einige Vorteile gegenüber einem klassischen Barbesuch, so ist es nicht an die Örtlichkeit und die Preise einer gastronomischen Einrichtung gebunden, wodurch das cornern für jede und jeden attraktiv sein kann. Außerdem findet es an der frischen Luft statt, weshalb es selbst von Christian Drosten im Lockdown empfohlen wurde. Das ungezwungene Miteinander hat jedoch leider auch Nachteile: Dadurch, dass die Treffen im Freien stattfinden, könnten die Anwohnenden durch den anfallenden Lärmpegel und Müll gestört werden. Um dem entgegenzuwirken, möchten wir für solche Treffen attraktive Orte in weniger lärmsensiblen Gebieten schaffen. Die Anwohnenden können dadurch entlastet werden, indem sich die Gruppen auf die Schängeltreffen verlagern. Der Schängeltreff soll die positiven Aspekte des „cornerns“ und der Bartreffen vereinen, indem an den ausgewählten Orten keine Anwohnenden belästigt werden, das Müllproblem mit ausreichend Müllentsorgungsmöglichkeiten behoben wird und der Zugang zu einer öffentlichen Toilette gegeben ist. Gleichzeitig bleibt der freie Charakter des „cornerns“ erhalten und wird durch Sitzgelegenheiten verbessert. Zudem können sich die Schängeltreffen als Anreize zur Gründung neuer Kioske herausstellen.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Verwaltung empfiehlt, bei der Prüfung des Antrages zunächst den Jugendrat zu beteiligen und den Antrag bis dahin zurückzustellen. Nach der Beteiligung des Jugendrates und der Prüfung durch die Verwaltung wird das Ergebnis im Haupt- und Finanzausschuss vorgestellt.

Beschlussempfehlung:

Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, mit dem Jugendrat über den Antrag zu beraten und das Prüfergebnis im Haupt- und Finanzausschuss vorzustellen.

 

Ergebnis:

Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung mehrheitlich bei 4 Gegenstimmen, mit dem Jugendrat über den Antrag zu beraten. Zudem wird der Antrag in den Fachausschuss der Ämter 31 und 37 verwiesen. Das Prüfergebnis ist im Haupt- und Finanzausschuss vorzustellen.

Beschlussentwurf:

Der Stadtrat möge beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt,

1. den Einstieg in digitale Demokratie zu betreiben und hierzu bereits vorhandene und erprobte digitale Beteiligungstools auch in Koblenz neben und im Verbund mit bewährten Beteiligungsverfahren auszuprobieren und zu evaluieren und im weiteren Verlauf erforderlichenfalls zu optimieren;

2. für eine bessere Beteiligung an Diskussionen und Entscheidungsprozessen einen Bürger:innenrat zu bilden: Jeder stattfindende Bürger:innenrat wird einzeln aus allen Koblenzer:innen neu ausgelost. Diese Räte haben eine beratende Funktion und sollen Handlungsempfehlungen an die Kommunalpolitik aussprechen. Hierbei kann nach dem Vorbild des Frankfurter Demokratiekonvents gehandelt werden. Zur Erprobung soll zunächst ein Modellversuch zu einem aktuellen Thema durchgeführt werden. Anschließend soll eine Evaluierung stattfinden mit dem Ziel, eventuelle weitere Bürger:innenräte zu optimieren;

3. für diese Projekte die beratende Unterstützung von Vertreter:innen der Beteiligten des Fachtags zur Erneuerung der Demokratie in Anspruch zu nehmen.

Begründung:

Der vorliegende Antrag fußt auf die Ergebnisse des am 25. und 26. März 2022 in Koblenz auf dem Campus der Universität Koblenz-Landau stattgefunden ersten Fachtags zur Erneuerung der Demokratie. Der Fachtag wurde zusammen von der Partnerschaft für Demokratie der Stadt Koblenz (gefördert durch das Bundesprogamm „Demokratie leben!“) sowie dem Fachbereich 2: Philologie/Kulturwissenschaften und der Forschungsstelle Wissenstransfer der Universität Koblenz-Landau durchgeführt. Ziel war es, Ansätze neuer demokratischer Beteiligungsformen aus der Sicht der Wissenschaft und von Demokratieinitiativen zu erörtern und aus diesen Erkenntnissen und Erfahrungen einen Vorschlag für mehr Bürger:innenbeteiligung in Koblenz zu entwickeln. Als Grundlage hierfür dienten Inputs aus Wissenschaft und Praxis. Die Teilnehmenden rekrutierten sich aus Wissenschaft, Wirtschaft, Kommunalpolitik, Bildung und zivilgesellschaftlichen Initiativen aus Koblenz. Sie diskutierten, was in Koblenz für mehr demokratische Beteiligung getan werden kann und wie die Ideen konkret in Koblenz umgesetzt werden können. Insbesondere waren der Seniorenbeirat und der Beirat für Integration und Migration sowie der Jugendrat der Stadt Koblenz beteiligt. Als für Koblenz umsetzbare Ideen ergaben sich in der Diskussion erstens die Integration digitaler Beteiligungsformate in die Beteiligungs- und Entscheidungsprozesse der Stadt. Digitale Beteiligungsformen ergänzen die etablierten Formen der Beteiligung und ermöglichen Menschen, für die die Teilnahme an Anhörungen, Bürgerversammlungen wegen ihrer Arbeit, wegen Betreuung von kleinen Kindern oder pflegebedürftigen Familienangehörigen, eigenen Mobilitätseinschränkungen oder aus sonstigen Gründen nicht möglich wäre, die demokratische Teilhabe. Außerdem werden jüngere Menschen herangeführt, denn für „Digital Natives“ sind sie attraktiver als traditionelle Formate. Zweiter Vorschlag war die Einführung eines gelosten Bürger:innenrats nach Vorbild des Frankfurter Demokratiekonvents. Bürger:innenräte können dem Ohnmachtsgefühl vieler Bürger:innen, die glauben, außerhalb von Wahlen nicht gehört zu werden, entgegen wirken. Sie ermöglichen die Teilnahme von Menschen aus Gruppen, die sonst nicht hinreichend beteiligt werden. Ein solcher einmal jährlich stattfindender Rat soll den politischen Entscheider:innen in Stadtrat und Verwaltung ein Stimmungsbild und Empfehlungen der Stadtbevölkerung als Entscheidungsgrundlage für einzelne wichtige, die Stadtbevölkerung besonders bewegende Themen zur Verfügung stellen. Die Beteiligten des Fachtags zur Erneuerung der Demokratie stehen für eine weitere Beratung zur Verfügung.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Verwaltung der Stadt Koblenz bietet den Bürgerinnen und Bürgern bereits heute zahlreiche Beteiligungsmöglichkeiten auf unterschiedlichen Ebenen. Dabei sind zwei Fragen wesentlich: Wie können sich die Koblenzerinnen und Koblenzer mit Fragen, Hinweisen oder Vorschlägen an die Stadt wenden und wie werden sie bei bestimmten Sachfragen aktiv eingebunden. Mit der Petitionsstelle, über die Eingaben digital, telefonisch oder schriftlich an den Oberbürgermeister und alle Stadtvorstandsmitglieder herangetragen werden können, den Ratshaussprechstunden und Stadteilbesuchen des Oberbürgermeisters, diversen Bürgerversammlungen zu aktuellen Themen, den Online-Sprechstunden aller Stadtvorstandsmitglieder, dem Bürgerpanel der Statistikstelle, den verschiedenen fachlichen Ansprechpartnern in der Verwaltung, dem Angebot von Hotlines in aktuellen Situationen und vielem mehr existieren vielfältige und niedrigschwellige Möglichkeiten, an die Stadt heranzutreten. Dabei wird jede Eingabe individuell beantwortet. Diese Beteiligungsmöglichkeiten werden regelmäßig evaluiert und sollen vor allem im digitalen Bereich erweitert werden. Deshalb arbeitet die Verwaltung gegenwärtig an der Einrichtung eines digitalen Schadensmelders, der auch die Möglichkeit von Anregungen und Fragen bieten soll. Nach Fertigstellung dieses Tool wird die Verwaltung den Stadtrat mit einer Vorlage informieren und gleichzeitig über die Prüfung weiterer digitaler Tools berichten. Dies hatte sie auf Antrag einer Ratsfraktion ja bereits zugesagt. Um die Koblenzerinnen und Koblenzer darüber hinaus an bestimmten Sachfragen zu beteiligen, sind bereits in der GemO oder im Baugesetzbuch verschiedene Beteiligungsverfahren vorgesehen. Dazu zählen u.a. der Einwohnerantrag, Bürgerbegehren, Bürgerentscheide oder Beteiligungen bei Baufragen. Trotzdem prüft die Stadt gerne weitere und innovative Beteiligungsverfahren. So sollen z.B. bei den Planungen zur Buga 2029 die Koblenzerinnen und Koblenzer konkret miteinbezogen werden. Hier wäre es möglich, das grundsätzliche Modell eines Bürgerrates auszuprobieren. Die Verwaltung prüft deshalb derzeit auch mit externen Dienstleistern, wie eine Beteiligung zur Buga genau strukturiert und aufgebaut werden könnte. Die Beteiligung eines Bürgerrates bietet hier unterschiedliche Möglichkeiten. Die hier gesammelten Erfahrungen können dann für mögliche weitere Einsätze eines Bürgerrates genutzt werden.

Beschlussempfehlung:

1. Der Stadtrat begrüßt, dass bereits heute viele niedrigschwellige und digitale Beteiligungsmöglichkeiten bestehen und die Verwaltung weitere digitale Beteiligungsmöglichkeiten prüft. Die Verwaltung wird den Rat über die Prüfergebnisse informieren.

2. Der Stadtrat beschließ, für die Planungen der Buga 2029 einen Beteiligungsprozess mit Hilfe eines Bürgerrates durchzuführen und beauftragt die Verwaltung, ein Konzept für ein entsprechendes Beteiligungsverfahren vorzulegen. Dabei wird der Fachtag zur Erneuerung der Demokratie einbezogen.

 

Ergebnis:

Der Stadtrat lehnt den Antrag bei 23 Ja-Stimmen, 24 Nein-Stimmen und einer Stimmenthaltung mehrheitlich ab.

Stadtratssitzung am 02.06.2022

Beschlussentwurf:

Der Stadtrat möge beschließen, auf dem Grundstück Flur 6 Flurstück 96/13, An den Zehn Nussbäumen, 56077 Koblenz eine Skateranlage für Kinder und Jugendliche zu errichten.

 

Begründung:

Das Flurstück ist im rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 177 a als öffentliche Fläche mit der Spezifizierung „Parkanlage, Bolzplatz“ festgesetzt worden. Dieser wurde bis heute nicht umgesetzt. In der näheren und weiteren Umgebung sind in den vergangenen Jahren viele Familien mit Kindern zugezogen, deren Spiel- und Aufenthaltsqualität sich durch eine solche Anlage erheblich steigern ließe. Im gesamten Planungsbereich 56077 gibt es bisher kein derartiges Angebot für Kinder und Jugendliche.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Seit der Bundesgartenschau befindet sich auf dem Schloss-Vorplatz eine fest installierte Skateranlage als zentrales Angebot, das schon seit Jahren von den Kindern und Jugendlichen sehr gut angenommen wird. Weiterhin gibt es nach der durchgeführten Bürgerbeteiligung zum „Uferpark“ am Schartwiesenweg konzeptionelle Vorüberlegungen zu einer Skateranlage im Rahmen eines Sport- und Motorikparks in Neuendorf. Der Bebauungsplan Nr. 177a "Wohnbebauung an der oberen Arenberger Straße" wurde mit öffentlicher Bekanntmachung am 17.09.1994 rechtsverbindlich. In dem Bebauungsplan ist das maßgebliche Flurstück Nr. 96/13, An den Zehn Nussbäumen, als öffentliche Grünfläche festgesetzt - der kleinere nördliche Teilbereich des Grundstücks mit der Zweckbestimmung "Spielplatz", der südliche Teilbereich mit der Zweckbestimmung "Parkanlage". Der Spielplatz wurde bis heute nicht angelegt. Die Fläche wird aus Sicht der Verwaltung als Spielfläche nicht mehr benötigt. Als Standort für eine Skateranlage, die einen größeren Einzugsbereich abdecken sollte, erscheint sie aufgrund ihrer dezentralen Lage ungeeignet. Bei der Errichtung einer Skateranlage auf der rechten Seite wären bzgl. der Standortfrage auch die anstehenden Wohnbauprojekte „In der Lehmkaul“ und „Fritsch-Kaserne“ mitzudenken.

Beschlussempfehlung:

Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag zur weiteren Beratung an die AG Spielflächen und in den Jugendhilfeausschuss zu verweisen.

 

Ergebnis:

Der Stadtrat verweist die Angelegenheit in die AG Spielflächen und in den Jugendhilfeausschuss.

Beschlussentwurf:

Der Stadtrat möge beschließen, die Verwaltung aufzufordern, mit dem Landesverband der Schausteller eine rechtskräftige Vereinbarung zu treffen mit dem Ziel, dass eine Herbstmesse unter anderem auf der Spitze des Deutschen Ecks stattfinden kann. Diese Zusage kann nur unter der Voraussetzung erfolgen, dass ein Gutachten, finanziert durch die Schausteller, den Nachweis erbringt, dass die Ecke des Deutschen Ecks die statischen Voraussetzungen erfüllt.

 

Begründung:

Den antragstellenden Fraktionen ist diese Tradition wichtig. Alle Versuche, die Herbstmesse anders zu organisieren, bis hin zur Idee des Wallersheimer Kreisels, waren nicht von Erfolg gekrönt. Auch eine Messe lebt von ihrer Attraktivität. Nur interessante Angebote führen auch zu großen Besucherzahlen. Nicht zuletzt stehen die Angebote der Schausteller auch in einer großen Tradition in unserer Stadt. Etliche Besucher aber auch Bewohner von Koblenz warten bereits seit Jahren auf ein attraktives Angebot, was in innerstädtischer Lage sicher gut angenommen würde.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Wie in der Stellungnahme (ST/0046/2019) zum damaligen Antrag (AT/0031/2019) ausgeführt, gibt es im Rahmen des Altstadtfestes und des Koblenzer Sommerfestes zu „Rhein in Flammen“ bereits jeweils eine Art Kirmes bzw. einen Rummelplatz in der Innenstadt. Daher sieht die Verwaltung nach wie vor keinen Bedarf für eine zusätzliche Veranstaltung dieser Art im Bereich des Deutschen Ecks. Hinzu kommt, dass der Landesverband des Markt-, Reise- und Schaustellergewerbes Rheinland-Pfalz e.V. für eine solche Messe/Kirmes in der Vergangenheit deutlich größere Flächen, also unter Mitnutzung der angrenzenden Grünflächen und des Busparkplatzes, beantragt hatte. Hierbei ist zu beachten, dass es sich bei der Parkanlage am Deutsche Eck um eine Daueranlage der Bundesgartenschau 2011 handelt. Ziel des Nachnutzungskonzeptes der Bundesgartenschau war insbesondere, hochwertige Freianlagen und Grünflächen zu schaffen, die dauerhaft die Aufenthaltsqualität in der Stadt für Bewohner und Besucher gleichermaßen erhöhen. Als Veranstaltungsfläche ist im Bereich der Parkanlage lediglich die Rasenfläche hinter dem Deutschen Eck vorgesehen, da diese als Schotterrasenfläche ausgebaut wurde. Aus Sicht der Verwaltung ist die Belastungsgrenze der Parkanlage durch die bereits etablierten Veranstaltungen überschritten, so dass der angestrebte Pflegezustand für diese hochwertige Freianlage aufgrund des Nutzungsdrucks in der Saison bereits jetzt nicht mehr uneingeschränkt sichergestellt werden kann. Für eine konventionelle Messe empfiehlt die Verwaltung nach wie vor das Messegelände am Wallersheimer Kreisel zu nutzen. Dieses Areal ist bezüglich der weitläufigen Aufstellflächen deutlich besser für eine solche Veranstaltung geeignet. Unterstützend wurde angeboten, einen Shuttle-Bus einzurichten und Werbung für die Messe am Wallersheimer Kreisel zu schalten. Die dortige Möglichkeit der Durchführung erfolgreicher Veranstaltungen auch über einen längeren Zeitraum, beweist das dort seit Jahren stattfindende Koblenzer Oktoberfest mit einem hohen Besucheraufkommen. Aus den vorgenannten Gründen ist die Durchführung einer zusätzlichen, mehrere Tage dauernden Messe/Kirmes am Deutschen Eck - auch aus Sicht der Koblenz Touristik GmbH - nicht zu befürworten.

Beschlussempfehlung:

Die Verwaltung empfiehlt die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen und den Antrag in der vorliegenden Form abzulehnen.

 

Ergebnis:

Der Stadtrat begrüßt mehrheitlich bei einer Gegenstimme und zwei Enthaltungen grundsätzlich die Durchführung einer jährlichen Herbstmesse (Kirmes). Bevor man sich mit deren Umsetzung im Innenstadtbereich auseinandersetzt, sind wichtige Voraussetzungen vorab zu klären:

1. Alle Flächen werden mit großer Rücksicht auf die für die BuGa 2011 erstellten Grünanlagen und Platzflächen für einen Jahrmarkt genutzt.

2. Wenn Zweifel an der Tragfähigkeit des Untergrundes bestehen, ist vor dem Aufbau von Fahrgeschäften ein gutachterlicher Nachweis der Statik erforderlich. Insbesondere die Flächen der eigentlichen Spitze des Deutschen Ecks sollen hier mit betrachtet werden. Das Gutachten wird von der Stadt Koblenz auf Kosten des Landesverbandes der Schausteller in Auftrag gegeben. Hierüber wird zuvor eine schriftliche Vereinbarung getroffen.

3. Für die Durchführung der Herbstmesse liegt ein mit den Ordnungs- und Sicherheitsbehörden abgestimmtes Konzept vor. Insbesondere müssen hier Lärmbelastung und das zu erwartende Verkehrsaufkommen Berücksichtigung finden.

Beschlussentwurf:

Der Stadtrat möge beschließen, die Verwaltung aufzufordern, eine Straßenausbauplanung für die Sendnicher Straße in Koblenz-Rübenach zu entwickeln.

 

Begründung:

Die Sendnicher Straße zieht sich auf einer Länge von ca. einem Kilometer durch den gesamten hinteren Ortsteil von Rübenach. Jedoch wurde die Straße nie vollständig ausgebaut. Nach §34 BauGB wurden zahlreiche Baugenehmigungen erteilt. Dies hat zur Folge, dass der nicht geplante Teil der Sendnicher Straße unter einem riesigen Parkdruck leidet. In den Diskussionen für den Haushalt 2022 wurden bereits 100.000€ für den Ausbau beschlossen. Da der Bereich weder ausgebaut noch verkehrsberuhigt ist besteht hier dringender Handlungsbedarf. Die Straße ist nicht breit genug. Im Notfall müssten parkende Autos von den Rettungsfahrzeugen zur Seite geschoben werden, inklusive aller Folgeschäden. Ebenso sorgen sich die Anwohner um die Sicherheit, da die bisherigen Erschließungsmaßnahmen nicht stringent und geordnet erfolgt sind und somit eine Gefährdung, vor allem für die Kinder besteht. Die neue Straßenausbauplanung für die Sendnicher Straße sollte unabhängig vom Bebauungsplan entstehen, um nicht in direkter Abhängigkeit dieses Plans zu stehen.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Der Prüfauftrag zum Ausbau der Sendnicher Straße besteht für die Verwaltung schon im Zusammenhang mit der laufenden Überarbeitung der Konzeption des Bebauungsplanes Nr. 234 „Sendnicher Weg“ und der dort vorgesehenen Planung einer Entlastungsspange zwischen Sendnicher und Aachener Straße (L98). In der kommenden Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Mobilität (ASM) am 7.6.2022 wird hierzu Bericht erstattet und dann auch auf die vorhandenen Erkenntnisse zum Ausbau der Sendnicher Straße, die in einem Großteil bereits innerhalb des Geltungsbereiches des BebauungsplanAufstellungsverfahrens 234 enthalten ist, eingegangen. Hierbei ist auch für die Verwaltung mit im Prüfprogramm, ob ein Ausbau abgekoppelt vom Bebauungsplanverfahren 234 möglich sein wird.

Beschlussempfehlung:

Eine gesonderte Beschlussfassung erübrigt sich, da die Verwaltung bereits im Sinne der Antragsstellerinnen arbeitet. Es wird Kenntnisnahme und abschließende Verweisung in den ASM empfohlen.

 

Ergebnis:

Der Stadtrat verweist die Angelegenheit in den Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität.

Stadtratssitzung am 05.05.2022

Beschlussentwurf:

Der Stadtrat beschließt, die Verwaltung wird beauftragt eine Sozialausschuss-Sondersitzung bis Ende April zu planen und durchzuführen, damit der Sozialausschuss über die Gründung eines Inklusionsbeirats beraten und der Stadtrat diesen daraufhin beschließen kann. Des Weiteren, soll auf Vorschlag der Behindertenbeauftragten und in enger Abstimmung mit der Verwaltung im Sozialausschuss eine Satzung für einen Inklusionsbeirat erarbeitet werden.

 

Begründung:

Im Haushalt 2020 sind die voraussichtlichen Kosten für einen Teilhabebeirat in Höhe von 1.000 € eingestellt. In enger Abstimmung mit den Betroffenen schlagen wir vor den weitgehenderen Begriff Inklusionsbeirat zu wählen. Um eine bestmögliche Aufstellung des Inklusionsbeirates herzustellen, erachten wir die Teilnahme aller im Sozialausschuss vertretenen Personen in der Erarbeitung dieses Gremiums als sinnvoll.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Thematik „Einrichtung eines Teilhabebeirates“ wurde bereits in der Sitzung des Stadtrates am 26.09.2019 behandelt. Der Stadtrat hat die Angelegenheit im Zuge der Haushaltsberatungen an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen. Daraufhin erfolgte auf der Grundlage des Stadtratsbeschlusses vom 13.12.2019 zum Haushaltsplanentwurf 2020 die Einstellung von 1.000 € für einen Teilhabebeirat. Mit dem aktuellen Antrag wird nun die konkrete Einrichtung eines Beirates seitens der o. g. Ratsfraktionen gewünscht. Die Behindertenbeauftragte der Stadt Koblenz wurde für die aktuelle Ratsperiode 2019 bis 2024 durch den Stadtrat am 14.11.2019 gewählt. Die Beauftragte hat die Aufgabe, die Interessen der behinderten Einwohner der Stadt Koblenz zu vertreten. Sie ist Vermittlerin zwischen der Stadtverwaltung und den in Koblenz lebenden Menschen mit Behinderung. In diesem Kontext nimmt die Beauftragte u. a. an städtischen Gremien, die die Belange der von ihr vertretenen gesellschaftlich bedeutsamen Gruppen berühren, mit beratender Stimme teil. Ferner erfolgte für die dauerhafte Vertretung im Krankheitsfall die Implementierung einer Abwesenheitsvertretung der Behindertenbeauftragten, sodass eine umfassende Aufgabenwahrnehmung auch für diesen Fall gewährleistet ist. Dies wurde durch Stadtratsbeschluss ebenfalls am 14.11.2019 festgelegt. Da der bisherige Krankheitsvertreter sein Amt niedergelegt hat, soll der Stadtrat in seiner Sitzung am 05.05.2022 den Nachfolger bestimmen. Hierzu ist durch die Verbände ein entsprechender Vorschlag eingegangen. In diesem Kontext ist festzuhalten, dass das Amt der Behindertenbeauftragten im Bereich der freiwilligen Leistung verortet ist. Ein Inklusionsbeirat würde sich ebenfalls mit den gleichen Themen wie die Behindertenbeauftragte beschäftigen, sodass hier zwei städtische Institutionen die gleiche Aufgabe wahrnehmen würden. Gemäß § 56 a Absatz 1 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz kann auf Grund einer Satzung ein Beirat für behinderte Menschen eingerichtet werden. Demnach handelt es sich auch hierbei um eine freiwillige Leistung. Letztendlich würde es sich um eine doppelte freiwillige Leistung handeln mit gleicher Aufgabenwahrnehmung. Generell ist festzuhalten, dass gemäß der aktuellen Haushaltsverfügung der Kommunalaufsicht, Aufsicht- und Dienstleistungsdirektion (ADD), kein Spielraum besteht, bereits wahrgenommene freiwilligen Aufgaben auszuweiten oder neue freiwillige Aufgaben zu übernehmen. Somit kann eine Ausgestaltung eines Inklusionsbeirates nur auf der Grundlage der derzeitigen finanziellen Rahmenbedingungen erfolgen. Aktuell sind für die Behindertenbeauftragte im Haushalt jährliche Sachkosten in Höhe von 600 € sowie die Aufwandsentschädigungen in Höhe von 3.600 € eingestellt. Ferner erfolgte mit Beschluss des Stadtrates am 13.12.2019 die Einstellung von 1.000 € für Sitzungsgelder. Aus diesen Gründen schlägt die Verwaltung eine Einrichtung eines Inklusionsbeirates unter Berücksichtigung folgender Eckpunkte vor: Ein Inklusionsbeirat könnte zum 01.01.2023 eingerichtet werden. Den Vorsitz des Beirates würde dann die derzeitige Behindertenbeauftragte übernehmen. Der/die Vorsitzende des Beirates fungiert als feste/r Ansprechpartner/in für die Verwaltung in Bezug auf die Mitwirkung, die Beratung und den empfehlenden Stellungnahmen bei baulichen Planungen im öffentlichen Raum (Städtebau, öffentlicher Nahverkehr, Wohnraum). Ferner würde der Abwesenheitsvertreter den stellvertretenden Vorsitz des Inklusionsbeirates übernehmen. Die Verwaltung würde in enger Abstimmung mit der Behindertenbeauftragten eine entsprechende Satzung erarbeiten, die auch dem Ziel entspricht, die Ämter des Behindertenbeauftragten und des Vorsitzenden des Beirates zusammenzuführen und dem Sozialausschuss in der Sitzung am 15.09.2022 zwecks Beratung und Beschlussfassung vorlegen. Im Anschluss würden dann die weiteren städtischen Gremien (Haupt- und Finanzausschuss, Stadtrat) die Thematik behandeln. In diesem Kontext stünden aufgrund der Haushaltsverfügung der ADD lediglich die oben aufgeführten finanziellen Rahmenbedingungen zur Verfügung (600 € Sachkosten, 3.600 € Aufwandsentschädigung, 1.000 € Sitzungsgelder).

Beschlussempfehlung:

Der Stadtrat beschließt, einen Inklusionsbeirat für behinderte Menschen zum 01.01.2023 unter der Voraussetzung zu implementieren, dass die Ämter des Behindertenbeauftragten und des Vorsitzenden des Beirates zusammengeführt werden. Des Weiteren wird die Verwaltung beauftragt, eine entsprechende Satzung in Zusammenarbeit mit der Behindertenbeauftragten zu erarbeiten und den städtischen Gremien in der 2. Jahreshälfte 2022 zwecks Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

 

Ergebnis:

Der Stadtrat beschließt einstimmig, einen Inklusionsbeirat für behinderte Menschen zum 01.01.2023 unter der Voraussetzung zu implementieren, dass die Ämter des Behindertenbeauftragten und des Vorsitzenden des Beirates zusammengeführt werden. Des Weiteren wird die Verwaltung beauftragt, eine entsprechende Satzung in Zusammenarbeit mit der Behindertenbeauftragten zu erarbeiten und den städtischen Gremien in der 2. Jahreshälfte 2022 zwecks Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

Beschlussentwurf:

Der Stadtrat möge beschließen, die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, wie die Verbindungsachse für Fußgänger und Fahrradfahrer zwischen Beatusstraße und Gülser Brücke auszuleuchten ist.

 

Begründung:

Der Unterbreitweg in Moselweiß ist insbesondere zu den Hauptverkehrszeiten (morgens zwischen 06:00 und 08:30 Uhr, nachmittags zwischen 16:00 und 18:00 Uhr) ein wichtiger und stark frequentierter Verbindungsweg zwischen Beatusstraße und Gülser Brücke zur anderen Moselseite nach Güls. Da seit geraumer Zeit die automatische Beschilderung am Bahnhofsweg aktiviert wurde, nutzt auch PKW und LKW-Verkehr (Andienung), zusätzlich zum Anliegerverkehr, diesen Weg zunehmend zur Umfahrung der verbotenen Einfahrt. Weiterhin sei erwähnt, dass ein Teil des Unterbreitweges, ab der Einmündung In der Hohl, als Spielstraße ausgewiesen ist. Dieser Teil ist bereits beleuchtet, sodass diese Ausstattung technisch lediglich bis zur Gülser Brücke weitergeführt werden muss.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Es handelt sich um einen Prüfauftrag an die Verwaltung. Die Verwaltung wird die Prüfung durchführen und über das Ergebnis im ASM berichten.

Beschlussempfehlung:

Der Stadtrat verweist den Antrag zur weiteren Behandlung in den ASM.

 

Ergebnis:

Der Stadtrat verweist den Antrag einstimmig zur Vorberatung in den Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität, sowie in den Schulträgerausschuss.

Beschlussentwurf:

Der Stadtrat möge beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt,

- zu prüfen, ob die derzeitigen Stellen der Schulsozialarbeit die Bedarfe an den Grundschulen und Gymnasien für die Schüler:innen, Eltern und Lehrer:innen adäquat decken können. Dies ist mit den Vertreter:innen der einzelnen Schulformen (aus dem Schulträgerausschuss) unter Einbezug von Fachexpert:innen (Arbeitsgemeinschaft Schulsozialarbeit - JA) zu beraten.

- auf Grundlage der Prüfergebnisse Vorschläge zu erarbeiten, wie eine bedarfsgerechte Ausstattung der Schulsozialarbeit gesichert, gestärkt und nachhaltig installiert werden kann.

- anzupassende Bedarfe der Schulsozialarbeit den Gremien als Beschluss vorzulegen.

 

Begründung:

Die pädagogische Forschung aber vor allem der konkrete Alltag an den Koblenzer Schulen, bestätigt schon lange, dass Schulsozialarbeit wirkt. Die Schulsozialarbeit ist aus dem Schulalltag nicht mehr wegzudenken. „Sie trägt an allen Schulformen […] zu einem gelingenden Aufwachsen junger Menschen bei.“ (Auszug aus den „Empfehlungen für die Jugendsozialarbeit in Rheinland-Pfalz“ von dem Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung) Sie darf nicht nur als eine Art „Feuerwehr“ gesehen werden, die immer dann eingreift, wenn es akute Probleme gibt, sondern sie muss auch präventiv tätig sein. Hierfür bedarf es einer auskömmlichen finanziellen und personellen Ausstattung. Nur so können regelmäßig erreichbare Schulsozialarbeiter:innen ein Vertrauensverhältnis zu Schüler:innen sowie Lehrkräften und Eltern aufbauen. Die derzeitige Ausstattung der Schulen mit Schulsozialarbeiter:innen in Koblenz beruht auf einer Basis, die vor der Corona-Pandemie entwickelt, beschlossen und umgesetzt wurde. Die Pandemie hat jedoch zu einem Anstieg der psychosozialen Probleme bei Kindern und Jugendlichen geführt1 . Therapieplätze sind aber oft erst nach Monaten zu bekommen. Die Bedeutung der Brückenfunktion von Schulsozialarbeit hat um ein Vielfaches zugenommen. Auch die große Anzahl der geflüchteten Kinder und Jugendliche aus der Ukraine (Stand April 2022: über 400) stellen Schulen und somit auch die Schulsozialarbeit vor weitere große Herausforderungen. Eine umfängliche Prävention kann mit den vielschichtigen Aufgaben aufgrund des aktuell Stundenumfanges der Schulsozialarbeiter:innen kaum geleistet werden. Außerdem gibt es große Unterschiede zwischen den Schulformen in Koblenz: das Angebot in den Grundschulen und Gymnasien ist besonders gering. In dem vom rheinland-pfälzischen Landtag am 31.3. verabschiedeten Haushalt für das laufende Jahr 2022 sind über 5,5 Mio. € mehr für die Schulsozialarbeit beschlossen. In absoluten Zahlen steigt der Ansatz von 10.175.000 € im Jahr 2021 auf jetzt 15.889.100 €. Die Stadt soll prüfen, in welcher Form diese zusätzliche Mittel in einer zukunftsträchtigen Schulsozialarbeit, flächendeckend und in allen Schulformen, investiert werden soll. Dabei sollten die Fördermittel für multiprofessionellen Teams mitberücksichtigt werden. Sollte dies nicht ausreichend sein, gilt es eine neue Kostenkalkulation für das Haushaltsjahr 2023 und Folgende zu erstellen. Die Aufstockung in Bezug auf das Corona Aufholpaket des Bundes endet im Mai 2023. Es ist sehr wichtig, dass die Stadt ein Konzept im Vorfeld entwickelt, um die präventive Arbeit der Schulsozialarbeit nachhaltig zu sichern.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Schulsozialarbeit gehört nach § 13a SGB VIII zu den Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe. Um eine gelingende Kooperation der Systeme Jugendhilfe und Schule zu gewährleisten, wurde u.a. die Arbeitsgruppe Schulsozialarbeit eingerichtet, in der die Vertretenden aller relevanten Akteure mitwirken. Der Bedarf an Schulsozialarbeit wurde in der Arbeitsgruppe Schulsozialarbeit letztmalig 2019 geprüft. Am 14.11.2019 hat der Stadtrat den Ausbau der Schulsozialarbeit und das zugrundeliegende Konzept beschlossen (siehe BV/0748/2019). Das Land stellt Fördermittel nur für Schulsozialarbeit an Schulen mit Berufsbildungsabschluss und Berufsbildenden Schulen zur Verfügung. Dies erfolgt im Rahmen einer Festbetragsfinanzierung (30.600,00 € pro VZÄ), deren Höhe seit 10 Jahren nicht mehr angepasst wurde. Die für die Stadt Koblenz kontingentierten Mittel sind beantragt und werden in voller Höhe abgerufen. Die Schulsozialarbeit an Grundschulen und Gymnasien wird ausschließlich aus kommunalen Mitteln finanziert. Die seitens des Landes zugeteilten Mittel aus dem Corona-Aufholpaket wurden gemäß Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 08.12.2021 fast ausschließlich für den Ausbau der Schulsozialarbeit an Grundschulen, Schulen mit Berufsbildungsabschluss und Gymnasien verwendet (siehe BV/0637/2021/1). Der Schulträgerausschuss wird hierzu (Schulsozialarbeit und derer Förderung) in seiner Sitzung am 4.5.2022 unterrichtet.

Beschlussempfehlung:

Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag zur weiteren Beratung an die AG Schulsozialarbeit zu verweisen.

 

Ergebnis:

Der Stadtrat verweist den Antrag inklusive des Änderungsantrags der CDU-Fraktion zur weiteren Beratung an die AG Schulsozialarbeit.

Beschlussentwurf:

Der Stadtrat möge beschließen: die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, welche Kosten entstehen, würde die Stadt erstmals in der Pflanzzeit 2022 ein Kontingent von 200 Bäumen an Gartenbesitzer im Stadtgebiet verschenken. Sollte dieses Projekt erfolgreich umgesetzt werden, sollte im darauffolgenden Jahr das Kontingent an den in 2023 erkennbaren Bedarf angepasst werden. Die Aktion soll fortgesetzt werden, sofern sich abzeichnet, dass sich in den darauffolgenden Jahren ein Bedarf ergibt. Das Ergebnis der Prüfung und die Machbarkeit wird im Werksausschuss des Eigentriebes Grünflächen und Bestattungswesen beraten.

 

Begründung:

Es bedarf nicht immer großer und teurer Maßnahmen, um eine Verbesserung der Luftqualität im Stadtgebiet zu erreichen. Auch kleine Schritte können einen Beitrag leisten. Dazu gehört auch, den Bestand an Bäumen innerstädtisch zu erhöhen. Da der Platz auf städtischem Grund begrenzt ist, sollte die Stadt Anreize schaffen, dass Bürger Bäume auf ihren Grundstücken pflanzen. Dies umso mehr, als die Stadt alleine im vergangenen Jahr 571 Einzelbäume und 613 Bäume in Waldartigen Beständen auf städtischen Flächen fällen musste (Quelle: Präsentation „Informationen aus dem Stadtbaummanagement“ im letzten WA Grünflächen- und Bestattungswesen am 15.03.2022). Die vorgeschlagene Maßnahme soll die Stadt nicht von ihrer Verpflichtung entbinden, Bäume auch auf eigenen Flächen anzupflanzen. Die vorgeschlagene Maßnahme soll diese Bemühungen ergänzen, da bei den verschenkten Bäumen keine Folgekosten für Pflege und Schnitt anfallen werden. Gefördert werden kleine Bäume wie Wilder Apfelbaum, Rotdorn oder Kugel-Ahorn, mittelgroße Bäume wie eingriffeliger Weißdorn, Wildbirne oder Eberesche. An großen Bäumen kommen Feldahorn, Hainbuche, Esche oder Speierling in Frage. Ein geeignetes Grundstück, auf dem der Bewerber auch pflanzen darf, wird natürlich vorausgesetzt. Die Bestellung aller Bäume erfolgt dann zentral durch die Stadt, die Übergabe des Baumes einschließlich nötiger Materialien wie Pflanzpfahl oder Strick erfolgt ebenfalls zentral auf dem Gelände des Eigenbetriebes. Pflanzen, wässern und pflegen müssen die Bürger dann selbst. Es ist also ein Projekt, bei dem Bürgerinnen und Bürger gemeinsam mit der Verwaltung Verantwortung für eine bessere Luftqualität und Abbau von Kohlendioxid übernehmen. Die Stadt Mainz führt diese Aktion bereits seit 2018 sehr erfolgreich durch, so dass die Verwaltung auch auf die dort gemachten Erfahrungen zurückgreifen kann.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Verwaltung wird prüfen ob, wie und unter welchen Voraussetzungen (Personal, Finanzen) das Projekt umgesetzt werden kann.

Beschlussempfehlung:

Der Rat beauftragt die Verwaltung im Werkausschuss Grünflächen- und Bestattungswesen über das Ergebnis der Prüfung zu unterrichten.

 

Ergebnis:

Der Stadtrat verweist den Antrag mehrheitlich bei 3 Gegenstimmen in den Werkausschuss Grünflächen- und Bestattungswesen.

Beschlussentwurf:

Der Stadtrat beschließt, die Verwaltung wird aufgefordert, ein Förderprogramm zur Entsiegelung von Flächen im Koblenzer Stadtgebiet zu initiieren. Ziel des Konzeptes ist es, Bürgerinnen und Bürger anzuregen, auf ihren Grundstücken unnötig versiegelte Fläche zu entsiegeln. Das Programm ist jährlich aufzulegen. Fördermöglichkeiten sind über Bund bzw. Land zu ermitteln.

 

Begründung:

Das Entsiegelungsprogramm würde ein finanzielles Anreizsystem darstellen, um die Eigentümerinnen und Eigentümer von privaten Grundstücken zu motivieren versiegelte Flächen (völlig oder zumindest teilweise) zu entsiegeln. Versiegelte Flächen heizen sich auf und strahlen die Wärme dann ab. Damit tragen sie zur Überhitzung in der Stadt bei. Gleichzeitig verhindern sie das natürliche Versickern von Regenwasser. Das Wasser kann so nicht zurückgehalten werden, Verdunsten oder langsam den Grundwasserspiegel erreichen. So fehlt es den Pflanzen und Bäumen, die bei anhaltender Trockenheit dann verdursten. Das Niederschlagswasser strömt stattdessen in die Kanalisation, die bei immer häufigeren Starkregenereignissen die Wassermengen nicht mehr aufnehmen kann, überläuft und Überschwemmungen verursacht. Parallel führen versiegelte Flächen zur Reduzierung der Artenvielfalt. Denn wichtige Räume für Pflanzen, Insekten und Vögel fehlen. Auch kleine Grünflächen, wie z. B. Vorgärten tragen zum Erhalt der biologischen Vielfalt, dem Überschwemmungsschutz, wie auch der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger bei. Eine Regenwasserbewirtschaftung nach dem Prinzip der „Schwammstadt“ (Regenrückhalt durch Speicher und Rückhaltebecken, Entsiegelung und Abkopplung, Versickerung vor Ort durch Mulden und Rigolen, Verdunstung durch Bäume, Dach- und Fassadenbegrünung) dient sowohl zur Vermeidung von Überflutungen bei Starkregenereignissen, kann darüber hinaus Wasser für Trockenperioden speichern und verhindert durch die Verdunstung der begrünten Flächen starke Hitzebelastungen und beugt damit auch dem urbanen Hitzeinseleffekt vor. (Zitat Regenwassermanagement Konzept, Stabsstelle Klimaschutz - Stadtrat 24.03.2022 ) Wie die oben aufgeführten Maßnahmen, sind auch, wie erwähnt, Entsiegelungsmaßnahmen ein ganz wichtiger Teil des Schwammstadt-Konzeptes. Genau wie die Entwicklung eines Maßnahmenplanes zur Überflutungsvorsorge. (Starkregengefahrenkarten UV/04402021). Viele unterschiedliche Maßnahmen können so die Auswirkungen des Klimawandels reduzieren.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Grundsätzlich begrüßt die Verwaltung im Sinne der Vorsorge vor den Auswirkungen des Klimawandels, des Regenwassermanagements und des Schutzes der Artenvielfalt und Biodiversität den vorliegenden Antrag von Bündnis 90/DIE GRÜNEN, SPD und Linke, um Bürgerinnen und Bürger zur Entsiegelung und Begrünung von Flächen zu motivieren. Die nachfolgenden Punkte müssen hierbei jedoch berücksichtigt werden:

1.) Eine Zuwendung für die Entsiegelung von Flächen sollte nur gewährt werden, sofern nicht die vorliegende versiegelte Grundstücksfläche eines Antragstellenden die Vorgaben im Bebauungsplan (Grundflächenzahl) überschreitet, also nicht vorab illegal mehr versiegelt wurde als planungsrechtlich zulässig.

2.) Der sich aus Punkt 1 ergebende Prüfaufwand und damit die Bindung personeller Ressourcen muss mit dem vorhandene Personal leistbar sein

3.) Finanzmittel müssen im Haushalt zur Verfügung stehen.

Eine entsprechende Rückfrage bei der Kommune Schifferstadt, deren Förderprogramm dem Antrag von Bündnis 90/DIE GRÜNEN, SPD und Linke beiliegt, ergab hierbei:

• In Schifferstadt musste der Förderbetrag pro Entsiegelung von 500 Euro auf 1.000 Euro verdoppelt werden, um überhaupt Interesse für das Programm in der Bevölkerung zu wecken und Anträge zu generieren.

• Bei Antragseingang werden in Schifferstadt die Angaben im Bebauungsplan geprüft, weiterhin werden Luftbildaufnahmen ausgewertet und Ortsbegehungen durchgeführt. Damit soll sichergestellt werden, dass keine Entsiegelungsförderung für vorab illegal hergestellte Versiegelungen (Überschreitung der Grundflächenzahl) genehmigt wird. Bislang war dies aber bei allen in Schifferstadt vorliegenden Anträgen der Fall.

• Der Arbeitsaufwand wird seitens der Kommune Schifferstadt auf einen Arbeitstag pro Antrag geschätzt.

Darüber hinaus ist die Förderung zur Entsiegelung von Flächen im Koblenzer Stadtgebiet dem freiwilligen städtischen Aufgabenbereich zuzuordnen. Nach der Haushaltsverfügung der ADD zum Haushalt 2022 darf der auf den freiwilligen Leistungssektor entfallende Zuschussbedarf im Vollzug des Finanzhaushalts, wie auch im Vorjahr, nicht über den Betrag in Höhe von 23,5 Mio. Euro (ohne Corona-Sonderbelastungen) -auch unter Berücksichtigung von etwaig anfallenden über- und außerplanmäßiger Auszahlungen und Mindereinzahlungen- hinausgehen. Es handelt sich dabei um eine absolute Zuschussobergrenze, die nur auf Antrag bei der ADD unter Anrechnung von nachhaltigen Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen bei den allgemeinen Deckungsmitteln (Steuererhöhungen) und/ oder dem pflichtigen Aufgabenbereich (Berücksichtigung nur mit 50 %) überschritten werden kann.

Der Haushaltsplan 2022 enthält für den gewünschten Zweck keine Haushaltsmittel.

Beschlussempfehlung:

Im Rahmen der Etatberatungen 2023 sollte geprüft werden, ob ein entsprechendes Förderprogramm sinnvoll umgesetzt werden kann und inwieweit eine Haushaltsverträglichkeit der gewünschten Fördermaßnahme realisierbar ist.

 

Ergebnis:

Der Stadtrat beschließt einstimmig, dass im Rahmen der Etatberatungen 2023 geprüft werden sollte, ob ein entsprechendes Förderprogramm sinnvoll umgesetzt werden kann und inwieweit eine Haushaltsverträglichkeit der gewünschten Fördermaßnahme realisierbar ist.

Beschlussentwurf:

Der Rat möge beschließen, die Verwaltung wird beauftragt, mit Bund und Land in Kontakt zu treten, um festzustellen, welche Fördermittel es für eine Planung der Ottobahn für das Stadtgebiet Koblenz gibt. Die Ergebnisse sollen im Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität spätestens in der zweiten Jahreshälfte vorgestellt werden.

 

Begründung:

Die Begründung erfolgt mündlich.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Bei der Ottobahn handelt es sich um ein von der Ottobahn GmbH in München projektiertes Transportsystem in Form einer Hängebahn. In einem aufgeständertem festen Schienennetz sollen Kabinen die Fahrgäste an ein selbst gewähltes Ziel im Schienennetz bringen. Die Kabinen können an jedem beliebigen Ort im Schienensystem sich zu Boden senken um Passagiere ein und aussteigen zu lassen. Nach eigenen Aussagen der GmbH wurde Anfang des Jahres vom Landratsamt München die Baugenehmigung für eine Teststrecke erteilt. Die Teststrecke soll im Frühjahr diesen Jahres aufgebaut und in Betrieb gehen. Es handelt sich also noch um ein in der Testphase sich befindliches Transportsystem. Es erscheint deshalb fraglich, ob bereits jetzt verlässliche Aussagen von Bund und Land über eine Förderfähigkeit dieses Projektes möglich sind. Die Verwaltung wird diese Recherche durchführen und über das Ergebnis im Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität berichten.

Beschlussempfehlung:

Die Verwaltung wird dem Antrag entsprechen und im ASM berichten

 

Ergebnis:

Der Stadtrat verweist den Antrag einstimmig in den Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität.

Beschlussentwurf:

Der Stadtrat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen nach Beendigung der Freibad-Saison auf dem Oberwerth (ab Oktober 22) folgende Öffnungszeiten für die Nutzung des Karthäuser Schulschwimmbades zu beschließen.

Dienstag von 16 – 21 Uhr

Donnerstag von 16 – 21 Uhr

Freitag von 17 – 21 Uhr

Das sind die Öffnungszeiten vor dem 1. März 2022!

Die Monate Mai bis Oktober sollen im Karthäuser Schulschwimmbad intensiv für Nichtschwimmer-Kurse, speziell für Kinder sowie von externen Privatkurs-Anbietern genutzt werden. Hierbei sind auch die Samstage zu berücksichtigen.

 

Begründung:

Das Hallenbad Karthause mit einer Beckengröße von 16,66 x 8 m ist seit über 50 Jahren ein fester Bestandteil der sportlichen Aktivität im einwohnerstärksten Stadtteil von Koblenz. Trotz der relativ geringen Stundenzahl wird das Angebot von den Karthäusern gut angenommen, auch von Studierenden und Kindern, die bereits schwimmen können. Sind im Schwimmbecken gleichzeitig mehr als 12 Schwimmer und Schwimmerinnen aktiv, wird es eng. Sind noch zwei Springer oder „Sportschwimmer“ dabei, hilft nur Slalomschwimmen. Aber der Bademeister sorgt dann für „sportliche Fairness“. Es ist eben ein „Familien-Bad“, kein Sportbad wie auf Oberwerth oder das Beatus-Bad. Die Besucherzahlen sind nicht mit den 50- bzw. 25-m-Becken in diesen städtischen Bädern zu vergleichen. Während der Schulferien (Winter-, Oster-, Sommer-, Herbst- und Weihnachtsferien) sowie der Freibad-Saison auf Oberwerth (Mai – Oktober) bleibt das Hallenbad Karthause seit Jahren für die Öffentlichkeit, d. h. für Alt und Jung, geschlossen. Also etliche Monate im Jahr. Es handelt sich um ein Schulschwimmbad, für dessen Reinigung während des Schulbetriebs gesorgt werden muss. Nur die Personalkosten für den öffentlichen Badebetrieb schlagen etatmäßig zu Buche, kommen aber der Volksgesundheit zugute. Das war es bisher der Stadt Koblenz wert. Allerdings wurden die öffentlichen Nutzungszeiten immer geringer. Sie haben ab 01.03.22 den „Tiefststand“.

Derzeitiger Stand - seit 1. März 2022 -:

Dienstag und Donnerstag von 18 – 21 Uhr,

Freitag von 19 – 21 Uhr

Das bedeutet eine Reduzierung von 14 Std. auf 8 Std. Also 6 Stunden pro Woche weniger. (Freitag von 19 – 21 Uhr ist insbesondere für Kinder ungünstig.)

Begründet wird dies mit Schwimmkursen für Nichtschwimmer und Vermietung an Vereine. Der FDP-Fraktion ist die Feststellung wichtig, dass Kinder schwimmen lernen müssen. Aber es ist genauso an die Erwachsenen und Kinder zu denken, die bereits schwimmen können. Auch in Anbetracht, dass der Neubau des Schwimmbades am Moselbogen auf sich warten lässt, evtl. Ende 2023, das 50 m-Schwimmbecken auf Oberwerth renovierungsbedürftig und das funktionierende BeatusBad ausgelastet ist. Und alle schwimmfreudigen Koblenzer nicht nach Bad Ems oder Lahnstein fahren können, aus Kosten- und zeitlichen Gründen.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Verwaltung verweist auf den am 23.09.2021 einstimmig gefassten Stadtratsbeschluss (BV/0537/2021). Aufgrund der großen Nachfrage nach Nichtschwimmerkursen - im Gegensatz zu einer nur sehr schwachen Auslastung des öffentlichen Schwimmbetriebes - wurde dort entschieden, die Zeiten für Schwimmkurse im Hallenbad auf der Karthause zu erhöhen, die Zeiten des öffentlichen Schwimmbetriebes hingegen zu reduzieren. Seit Ende September 2021 bis heute kann von Seiten der Verwaltung keine Veränderung der Situation beobachtet werden. Nach wie vor ist die Nachfrage nach Schwimmkursen insbesondere bei Kindern sowie bei Erwachsenen sehr hoch. Die Kurse sind ausgebucht und es existieren Wartelisten. Da das zusätzliche Kursangebot nicht durch das städtische Personal durchgeführt werden kann, wurden zwischenzeitlich zwei externe Kursanbieter unter Vertrag genommen. Auch deren Auslastung ist weiterhin sehr hoch. Die Verwaltung teilt die Auffassung, dass auch für Erwachsene und Kinder, die bereits schwimmen können, ein entsprechendes Schwimmangebot zur Verfügung stehen sollte. Daher wird von Seiten der Verwaltung die weitere Entwicklung hinsichtlich der Nachfrage nach Nichtschwimmerkursen genau beobachtet. Sobald eine Änderung der Situation eintritt, ist die Lage neu zu bewerten und eine Anpassung der öffentlichen Schwimmzeiten zu überdenken.

Beschlussempfehlung:

Die Verwaltung prüft laufend die Situation und berichtet hierzu halbjährlich im Sport- und Bäderausschuss.

 

Ergebnis:

Die antragstellenden Fraktionen erklären den Antrag in Kenntnis der Stellungnahme der Verwaltung, dass die Verwaltung die Situation laufend prüft und hierzu halbjährlich im Sport- und Bäderausschuss berichtet, für erledigt.

Stadtratssitzung am 24.03.2022

Beschlussentwurf:

Der Stadtrat möge beschließen:

• Die Stadt Koblenz ermöglicht den Zugang zu kostenlosen Menstruationsartikeln, in einer ersten Phase in öffentlichen Gebäuden und weiterführenden Schulen.

• Dafür werden zunächst Tampon-/Binden-Spender in öffentlichen Gebäuden und Toiletten sowie an weiterführenden Schulen der Stadt angebracht.

• Zusätzlich werden Hinweise auf nachhaltigere und kostengünstigere Menstruationsartikel in Form von Aufklebern an die Spender angebracht.

• Dafür stellt die Stadt, nach Evaluierung der anfallenden Kosten, ein entsprechendes Budget im Haushalt 2023 bereit.

• Es wird eine Testphase von 2 Jahren geben, um das Angebot auswerten zu können. (Pilotprojekt)

 

Begründung:

Laut einer britischen Studie fallen jährlich Kosten von ca. 550,00 € für Menstruationsartikel für Menschen mit regelmäßiger Menstruation an. Hochgerechnet ergibt sich so eine Summe von durchschnittlich 20.500,00 € im Leben.1 Menstruierende Menschen ohne Wohnung, Hartz-4 Empfänger*innen, Studierende, Auszubildende und Schüler*innen können diese Kosten oft nicht selbst aufbringen oder sie bedeuten eine große Einschränkung an der Teilnahme des öffentlichen sozialen Lebens. Beispielsweise stehen Hartz-4 Empfänger*innen im Monat 17,14 € für „Gesundheitspflege“ zur Verfügung. Dies beinhaltet aber sämtliche Hygieneprodukte wie Zahnpasta oder Shampoo sowie Arztbesuche und so weiter. Hier zeigt sich eine deutliche Benachteiligung von menstruierenden Menschen, die Grundsicherungsleistungen beziehen. Die Kosten für FFP2-Masken werden übrigens nicht übernommen, sodass deren Beschaffung in Zeiten von Corona und notwendiger Hygieneschutzmaßnahmen eine weitere finanzielle Belastung für Hartz-4 Empfänger*innen bedeutet.2 Auszubildende, insbesondere in Berufen mit so niedrigem Stellenwert, dass die Ausbildung auch noch selbst finanziert werden muss, stehen häufig vor einem großen finanziellen Dilemma. Junge Menschen haben zudem oft eine unregelmäßige Periode und dies erschwert ihre Situation zusätzlich. Zu den Kosten von Menstruationsartikeln kommen unter anderem Kosten für Schmerzmittel hinzu, da die Menstruation für einen großen Teil der Menstruierenden eine unangenehme und sogar schmerzhafte Erfahrung ist. Nicht unerwähnt sei außerdem der allgemeine finanzielle Nachteil, der sich aus dem Gender Pay Gap auch in Deutschland ergibt, sodass Frauen durchschnittlich rund 18% weniger verdienen als Männer.3 Über den finanziellen Mehraufwand für menstruierende Menschen wird kaum öffentlich diskutiert, weil das Thema Menstruation weiterhin ein gesellschaftliches Tabu ist, welches mit beschämenden Vorurteilen und blöden Sprüchen abgetan wird oder schlicht auf Desinteresse jenes Bevölkerungsteils trifft, der von Menstruation nicht betroffen ist. Menstruation ist nicht freiwillig, sondern eine natürliche Last für menstruierende Menschen, deren biologische Notwendigkeit außer Frage steht und einige Menschen haben eben das Glück, davon zufällig befreit zu sein. Schottland hat 2020 das Gesetz verabschiedet, Menstruationsartikel landesweit kostenlos in öffentlichen Einrichtungen zur Verfügung zu stellen.4 Dem Beispiel anderer Städte in Deutschland folgend (z.B. Bielefeld5 , Datteln6 , Hamm7 , Pfaffenhofen8 ), sollte sich auch die Stadt Koblenz sozial verantwortungsvoll zeigen, menstruierenden Menschen zur Seite stehen und diesen kostenlos Menstruationshygieneartikel bereitstellen. Diese gehören wie Toilettenpapier zum öffentlichen Hygieneangebot. Die Kosten für die Anschaffung von Tampon-/Binden-Spendern liegen bei ca. 150,00 €/Stück, für Tampons 0,06 €/Stück, und Binden für 0,09 €/Stück. Der Spender von Periodically kann mit 200 Tampons und 40 Binden bestückt werden, das ergibt einen Füllwert von 19,60 €.9 Eine Testphase wird helfen, den Bedarf genauer zu bestimmen und präziser planen zu können.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die LINKE schlägt in ihrem Antrag vor, dass an öffentlichen Gebäuden und weiterführenden Schulen kostenlose Menstruationshygieneartikel angeboten werden sollen. Etwa die Hälfte der Bevölkerung ist weiblich. Ein Großteil der Mädchen und Frauen zwischen Pubertät und Klimakterium benötigt Menstruationshygieneartikel. Es ist richtig, dass sie in dieser Lebensphase finanziell belastet werden. Auch andere Bevölkerungsgruppen benötigen für begrenzte Lebensphasen Produktkategorien, die andere nicht brauchen und die höhere Kosten nach sich ziehen, zum Beispiel Babywindeln. Die Bereitstellung von Menstruationshygieneartikeln ist ein hoher logistischer Aufwand – sowohl, wenn diese auf Anfrage ausgegeben werden, als auch wenn sie frei zugänglich an öffentlichen Orten bereitgelegt werden. Es gibt bei den Menstruationshygieneartikeln kein Einheitsprodukt - passend für alle Frauen, sondern eine Vielzahl von Produkten in unterschiedlicher Art und Größe. Die Bedürfnisse von Mädchen und Frauen sowie die Anforderungen an die Menstruationshygieneartikel sind höchst individuell. Im Bereich der Existenz sichernden Maßnahmen nach SGB II und SGB XII erhalten Leistungsempfänger*innen einen monatlichen Regelsatz. In diesem sind Anteile für die Beschaffung von Menstruationshygieneartikeln pauschaliert enthalten. Auch Obdachlose/ Wohnungslose können Leistungen aus dem Regelsatz über das Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales beziehen. Die kostenlose Abgabe von Menstruationshygieneartikeln an öffentlich zugänglichen Orten stellt eine Überkompensation dar. Insbesondere, da sie nicht nur Koblenzerinnen zur Verfügung stehen, sondern allen Besucherinnen, d.h. die Stadt finanziert dann über den Bedarf der eigenen Bürgerinnen hinaus. Der Vergleich zu Schottland ist nicht stimmig. Dort wurde ein Gesetz verabschiedet, das die kostenlose Abgabe von Menstruationshygieneartikeln für das gesamte Land regelt. Hier soll die Kommune diese bereitstellen. Entsprechend sollte eine Regelung auf Bundesebene angestrebt werden. Bei den genannten deutschlandweiten Beispielen handelt es sich indes zumeist um ein begrenztes (Pilot-)Angebot an ausgewählten Verwaltungsstandorten.

Beschlussempfehlung:

Die Verwaltung empfiehlt, dem Antrag nicht zu folgen. Es ist nicht Aufgabe einer Kommune, Hygieneartikel kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Zudem sind die damit verbundenen Kosten und der immense logistische Aufwand für eine flächendeckende Bereitstellung für die Stadt Koblenz nicht zu realisieren.

 

Ergebnis:

Der Stadtrat verweist den Antrag bei 27 Ja-Stimmen, 17 Nein-Stimmen und einer Stimmenthaltung in den Sozialausschuss.

Beschlussentwurf:

Der Stadtrat möge beschließen, die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob gemäß § 172 BauGB die Möglichkeit besteht, Verfahrensschritte zum Erlass von sozialen Erhaltungsgebieten (umgangssprachlich Milieuschutzgebiet) einzuleiten:

1) Ermittlung von Verdachtsgebieten, in denen die Voraussetzungen zum Erlass von sozialen Erhaltungsverordnungen vorliegen können.

2) Weitere vertiefte Untersuchung, um nachzuweisen, dass alle grundlegenden Voraussetzungen für den Erlass einer sozialen Erhaltungsverordnung vorliegen.

3) Als Beschlussvorlage im Stadtrat: Erlass des sozialen Erhaltungsgebiets bei den Gebieten, in denen die grundlegenden Voraussetzungen vorliegen.

 

Begründung:

In den vergangenen Jahren lässt sich ein klarer Anstieg der Mietpreise in Koblenz beobachten. Damit geht die Befürchtung einher, dass Personengruppen, welche sich die höheren Mieten nicht leisten können, aus ihrem Viertel verdrängt werden. Das hat besonders für solche Bürger*innen negative Effekte, die durch städtebauliche Eigenheiten mit ihrem Viertel verbunden sind. Diese verlieren durch eine Verdrängung nicht nur ihren Heimatort, sondern auch den Anschluss an ihr soziokulturelles Umfeld. In Koblenz lässt sich als Beispiel hierfür der Stadtteil Lützel nennen, der besonders von einer Gentrifizierung und den damit einhergehenden steigenden Mietpreisen bedroht ist. Zusätzlich sind hier einige Bewohnergruppen bereits gut verankert, wodurch sich Lützel für diese in besonderem Maße als Wohnort eignet. So stellt Lützel einen wichtigen Wohnort für Studierende dar, weil sie hier von der guten Anbindung, sowohl an die Fachhochschule in der Innenstadt, als auch zur Universität in Metternich profitieren. Auch die muslimische Bevölkerung ist stark in Lützel verankert, da sich fast alle Moscheen der Stadt aber auch viele muslimische Gemeinden in dem Stadtteil befinden. Um der Vertreibung von betroffenen Personengruppen entgegenzutreten wurde § 172 BauGB bereits in einigen Großstädten (z.B. München, Stuttgart, Berlin, Frankfurt) erfolgreich eingesetzt. Der Genehmigungsvorbehalt in Erhaltungsgebieten ermöglicht es, Aufwertungsprozesse sozial verträglicher und behutsamer zu steuern. So kann die Wohnbevölkerung vor Verdrängungsprozessen geschützt werden, da unnötige Preiserhöhungen durch Luxussanierungen verhindert werden. Gleichzeitig bleiben nötige Renovierungen, wie auch die für den Klimaschutz nötigen energetischen Sanierungen, durch den Genehmigungsvorbehalt möglich. Somit können die sozialen Erhaltungsgebiete, neben der Bewahrung des soziokulturellen Zusammenhalts, auch einen guten Lebensstandard in den Stadtteilen gewährleisten.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Es handelt sich um Prüfaufträge für die Verwaltung. Die Verwaltung wird den Inhalt des Antrages prüfen und das Ergebnis den zuständigen Gremien vorlegen.

Beschlussempfehlung:

Der Stadtrat verweist den Antrag zur weiteren Behandlung in den ASM.

 

Ergebnis:

Die antragstellenden Fraktionen erklären den Antrag aufgrund der Zusicherung der Verwaltung, den Inhalt des Antrages zu prüfen und das Ergebnis der Prüfung im Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität vorzustellen und dort darüber zu beraten, für erledigt.

Beschlussentwurf:

Der Stadtrat beschließt, die Verwaltung wird beauftragt, die Möglichkeiten der Einrichtung von öffentlichen Mobilitätsstationen mit dem Schwerpunkt Radverkehr in den Stadtteilen zu prüfen und hierzu ein Konzept vorzulegen. Dabei sind auch die Fördermöglichkeiten durch die Kommunalrichtlinie des Bundes zu prüfen.

 

Begründung:

Die im Verkehrsentwicklungsplan 2030 und im Zukunftsplan Fahrradstadt Koblenz vorgesehenen öffentlichen Fahrradabstellanlagen sollen neben dem dezentralen Angebot auch in Form von in den Stadtteilen verteilten Mobilitätsstationen konkretisiert und umgesetzt werden. Die Infrastruktur der einzelnen Stationen kann dabei je nach Bedarf und den räumlichen Gegebenheiten vor Ort variieren. Drei Ausbaustufen sind dabei, gegebenfalls auch durch Pilotprojekte, anzustreben:

1. Mobilitätsstation

Eine Mobilitätsstation hat die Funktion eines Verknüpfungspunkts zwischen verschiedenen Verkehrsträgern. Eine Platzierung ist daher insbesondere an Bahnhöfen o.ä. sinnvoll. Folgende Infrastruktur soll enthalten sein:

  • Fahrrad-Sammelgarage oder Fahrradboxen
  • Fahrrad-Anlehnbügel (möglichst überdacht) mit Platz für Lastenräder
  • Schließfächer mit Lademöglichkeit
  • Self-Service-Station (Werkzeug und Luftpumpe)
  • Radverleih, auch Lastenräder (auch ohne Personal möglich)
  • Parkplätze für Carsharing (mit Ladesäule)
  • Sitzgelegenheiten
  • ggf. Packstation
  • ggf. Trinkwasserspender
  • ggf. WLan-Hotspot
  • ggf. Bücherschrank

ggf. Lebensmittelautomat

2. Quartiersstation

Eine Quartiersstation dient der Bündelung wichtiger Angebote, wenn Angebote z.B. in Form einer größeren Mobilitätsstation nicht weit entfernt sind oder wenn in begründeten Fällen nur eine reduzierte Umsetzung möglich bzw. sinnvoll ist. Die Quartiersstationen sollten so verortet sein, dass unweit der Verkehrsträger gewechselt werden kann (Bushaltestelle, Parkplatz). Folgende Infrastruktur soll enthalten sein:

  • Fahrradboxen
  • Fahrrad-Anlehnbügel (möglichst überdacht) mit Platz für Lastenräder
  • Schließfächer mit Lademöglichkeit
  • Radverleih, Lastenräder (auch ohne Personal möglich)
  • ggf. Parkplätze für Carsharing (mit Ladesäule)
  • ggf. Self-Service-Station (Werkzeug und Luftpumpe)
  • ggf. Packstation
  • ggf. Trinkwasserspender

3. Dezentrale Fahrradabstellanlagen

Darüber hinaus gilt es im Sinne der Verkehrswende dezentral ohnehin Angebote für den Radverkehr zu schaffen, auch um den Flächenverbrauch für den ruhenden Kfz-Verkehr gering zu halten. Hierzu eignet sich die Umnutzung von Parkplätzen insb. an Kreuzungen und Einmündungen – wie bereits an einigen Stellen in der Stadt umgesetzt.

Mit der Kommunalrichtlinie unterstützt die Bundesregierung kommunale Akteur*innen dabei, Treibhausgasemissionen nachhaltig zu senken. U.a. werden auch Mobilitätsstationen durch diese Richtlinie gefördert.

Stellungnahme der Verwaltung:

Es handelt sich um Prüfaufträge für die Verwaltung. Die Verwaltung wird den Inhalt des Antrages prüfen und das Ergebnis den zuständigen Gremien vorlegen.

Beschlussempfehlung:

Der Stadtrat verweist den Antrag zur weiteren Behandlung in den ASM.

 

Ergebnis:

Der Stadtrat verweist die Angelegenheit in den Ausschuss für Stadtentwicklung für Mobilität.

Beschlussentwurf:

Der Stadtrat beschließt, die Verwaltung wird aufgefordert zu prüfen:

1. die Laternen in den Rheinanlagen durch eine adaptiv gesteuerte, insektenfreundliche Straßenbeleuchtung zu ergänzen,

2. bislang unbeleuchtete Bereiche wie am Schwanenteich und/oder Willy-Brandt-Ufer mit einer intelligenten Straßenbeleuchtung auszustatten.

3. Bei einer Umsetzung und positiven Testphase eine anschließende Prüfung weiterer Straßenzüge und Plätze mit dem Ziel, ein raumzeitliches Konzept zu entwickeln, weitere Umstellungen in geeigneten Bereichen auf intelligente Beleuchtung vorzunehmen.

 

Begründung:

Intelligente Beleuchtung oder auch adaptive Steuerung von Straßenlaternen ist ein Baustein von Smart City Anwendungen. Die Straßenbeleuchtung wird durch integrierte Sensoren gesteuert, die auf Bewegung und Umgebungslicht reagieren und so bedarfsgesteuert ihre Helligkeit an die Nutzung des ausgestatteten Straßenzuges anpassen. Die Umstellung von der klassischen Beleuchtung auf ein adaptives Licht-Management hat bspw. folgende Vorteile:

  • Reduzierung des Energieverbrauchs, dadurch Senkung von Energiekosten und CO2-Verbrauch
  • Verbesserung der Lichtqualität durch Reduzierung der Abstrahlung und Lichtverschmutzung (Dark Sky Initiative)
  • Die individuelle Beleuchtung von Gefahrenstellen kann die Sicherheit, z. B. auf dem Schulweg, erhöhen
  • Individuelle Licht-Dimm-Profile
  • Insektenfreundliche Außenbeleuchtung, Verringerung bis Vermeidung von Staubsaugereffekten

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Es handelt sich um Prüfaufträge für die Verwaltung. Die Verwaltung wird den Inhalt des Antrages prüfen und das Ergebnis den zuständigen Gremien vorlegen.

Beschlussempfehlung:

Der Stadtrat verweist den Antrag zur weiteren Behandlung in den ASM.

 

Ergebnis:

Der Stadtrat verweist den Antrag in den Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität.