Große Anfrage zum Schartwiesenweg

1. Wann hat die Stadt Koblenz eine Umweltverträglichkeitsprüfung bei der SGD Nord beantragt?

Im Rahmen der Planung wurde ein Artenschutzgutachten beauftragt. Dieses baut auf der vor der Bundesgartenschau durchgeführten Untersuchung auf. Das Ergebnis wird in den nächsten Wochen erwartet und von der Verwaltung mit der SGD besprochen.

2. Wann wurde ein Antrag auf Befreiung vom Verbot der Bebauung in Überschwemmungsgebieten/ Auen gestellt?

Die für die einzelnen Bauabschnitte erforderlichen Anträge werden zum jeweiligen Zeitpunkt vor Beginn der Maßnahme gestellt. In diesem Rahmen wird auch die Thematik des Bauens im Überschwemmungsgebiet abgearbeitet. Ein Retentionsraumausgleich ist in der bestehenden Planung berücksichtigt.

3. Wie erklärt sich die Ungleichbehandlung von Pächtern (beim Rückbau, einige wurden unter finanziellen und juristischen Druck gesetzt)?

4. Warum wurden die in Aussicht gestellten Ersatzgärten den Pächtern und Grundbesitzern (Bauabschnitt 2 & 3) noch nicht angeboten?

Die Verwaltung weist den in der Fragestellung enthaltenen Vorwurf einer „Ungleichbehandlung“ zurück.
Das Gesamtprojekt besteht aus zwei großen Einzelprojekten: dem neuen Uferpark als Sport- und Spielpark sowie der Neuordnung der verpachteten Grabelandflächen. Zuerst und zur Zeit wird der Sport- und Spiel(Motorik)park geplant und anschließend gebaut. Dieses Projekt gliedert sich nach derzeitiger Planung in vier Bauabschnitte.

Bauabschnitt 1 – Sportplatzumgestaltung
Bauabschnitt 2 – Jahnwiese mit Pumptrack
Bauabschnitt 3 – Sportanlagen zB Beach Volleyball, Cage-Soccer, Basketball
Bauabschnitt 4 – Gebäude: Umkleide, Duschen,WC

Für den ersten Bauabschnitt wurden elf Pachtverträge gekündigt. Vier Pächter hatten kein Interesse an einem neuen Vertrag. Sechs Pächtern wurden Ersatzgärten, teilweise in anderen Stadtteilen angeboten. Diese Pachtverträge sind geschlossen. Einem Pächter wurde wegen wiederholt vertragswidrigem Verhalten kein neuer Vertrag angeboten.
Für den zweiten Bauabschnitt werden zwei im Privateigentum stehende Flächen benötigt. Mit den Eigentümern wurden Vertragsgespräche geführt. Die Kaufpreisvorstellungen sind aus Sicht der Verwaltung nicht gerechtfertigt. Sollte eine Einigung nicht zustande kommen, beabsichtigt die Verwaltung Enteignungsverfahren zu beantragen.
Die geplanten Maßnahmen in den Bauabschnitten 2 bis 4 sind (neben den zwei genannten im Privateigentum stehenden Flächen) auf städtischen Flächen vorgesehen, die verpachtet sind. Für diese zu kündigenden Verträge wurden bisher keine „Ersatzflächen“ angeboten, da die Planung für das zweite Projekt: Neuordnung der verpachteten Grabelandflächen noch nicht weit fortgeschritten ist. Erst nach Fertigstellung der Planung für die Neuordnung der Grabelandflächen steht fest, wieviel zu verpachtende Fläche mit wie vielen Pachtverträge nach Durchführung der vorgesehenen Baumaßnahmen (Neues Wegesystem) zur Verfügung stehen und angeboten werden können. Klar ist, dass durch die Neuordnung des Gebietes Pachtflächen zB durch die Anlage von Wegen in Summe reduziert werden. Damit dennoch eine möglichst große Anzahl von Pachtflächen (für die bisherigen Pächter aus den Bauabschnitten 2 – 4 des Sport- und Spielparks und für die bisherigen Pächter im Grabeland) zur Verfügung stehen, werden von der Verwaltung frei werdende Flächen nicht mehr verpachtet. Es ist außerdem beabsichtigt, aus derzeit vereinzelt sehr großen Parzellen mehrere kleinere Pachtflächen „zu schneiden“ um mehr Pachtverträge anbieten zu können. Es wird seitens der Verwaltung auch geprüft, das Gelände Richtung Neuendorf erweitert werden kann.

5. Welche Fachämter haben die fachliche Stellungnahme des BUND zum Planungsvorhaben „Uferpark“ im Einzelnen bearbeitet?

Federführend ist der Eigenbetrieb für Grünflächen und Bestattungswesen unter Beteiligung der Ämter 61, 62 des Baudezernates. Das Amt 36 hat insbesondere die Punkte Retentionsraum im Hochwasserfall, die Schutzwürdigkeit von Biotopen sowie den Artenschutz fachlich bewertet.

6. Welches öffentliche Sicherheitskonzept verfolgt die Stadt, um u.a. dem öffentlichen Drogenund Alkoholkonsum sowie -Handel entgegenzuwirken? (Konzept der sozialen Kontrolle?)

Die Verwaltung erstellt zur Zeit das bauliche Konzept. Nach Fertigstellung des Sport- und Freizeitparkes wird dort nach Einschätzung der Verwaltung eine Vielzahl unterschiedlicher Nutzer unterschiedlichen Alters aktiv sein. Es handelt sich um eine öffentliche Anlage, für die die gleichen Rahmenbedingungen wie für andere Anlagen gelten werden. Sollte sich hier eine Fehlentwicklung andeuten, kann entsprechend reagiert werden.

7. Welche Maßnahmen sieht ein für den „Uferpark“ notwendiges umweltverträgliches Verkehrskonzept für den fließenden und ruhenden Verkehr vor?

Das Konzept stellt hauptsächlich auf das Quartier im Rahmen des Fördergebiets Stadtgrün Lützel ab, sodass der Quellverkehr nach Einschätzung der Verwaltung überwiegend aus den Stadtteilen Lützel, Neuendorf, Wallersheim und Altstadt stammen wird. Es kann deshalb davon ausgegangen werden – und das ist auch das planerische Ziel -das die meisten Nutzer die Anlage fußläufig, mit dem Fahrrad und dem ÖPNV erreichen.

8. Wie wurde der Campingplatzbetreiber beteiligt (wegen der vom Sportpark ausgehenden zu erwartenden Lärmbelästigung seiner Kunden)?

Der Campingplatz steht im Besitz der Stadt Koblenz und wird von Koblenz-Touristik betreut. Er ist verpachtet. Die Koblenz-Touristik war im bisherigen Planungsprozess eingebunden.

9. Wie sieht das Gestaltungskonzept für die Ersatzgärten aus (u.a. hinsichtlich innerer und äußerer Einzäunung)?

Der vorgesehene Bereich der Kleingartenanlage soll im Zuge der Herstellung des Wegenetzes mit einheitlichen Zaunanlagen ausgestattet werden. Vorbild ist die Zaunanlage die parallel zur Hochwasserschutzwand im Zuge deren Errichtung errichtet wurde. Ein Konzept für das Wegenetz ist zur Zeit in Arbeit.

10. Berücksichtigt die Planung des „Uferparks“ die Baumschutzsatzung, d.h. wann wurden/werden Anträge für die notwendigen Fällungen im Baumbestand für die
vorbereitenden Arbeiten in den einzelnen Bauabschnitten gestellt?

Der federführende Eigenbetrieb 67 ist mit dem Amt 36 im Austausch. Es haben mehrere gemeinsame Ortstermine stattgefunden. Ein konkreter Antrag auf Fällgenehmigung nach der Baumschutzsatzung wurden bisher nicht gestellt, waren für die bisherigen Arbeiten auch noch nicht erforderlich.

11. Was sieht das Konzept „Uferpark“ für die kontinuierliche Pflege und Instandhaltung des Parks vor und wie soll diese zukünftig finanziert werden? Bsp.: Erneuerung der Sportfelder (Beachvolleyballplätze und Kunstrasenplatz) nach Hochwasserphasen

Die Pflege der Anlage wird vom EB 67 in Kooperation mit dem Amt 52 organisiert werden und in das Tagesgeschäft integriert. Dies ist auch in den Überschwemmungsbereichen gewährleistet. Eine Finanzierung erfolgt – wie auch bei anderen Sport- und Grünflächen- über den Kernhaushalt.

12. Wie sehen die durch das „Uferpark“-Projekt notwendigen Änderungen des Bebauungsplans von 1974 konkret aus und wann werden diese beschlossen?

Aus Sicht der Verwaltung sind Änderungen nicht erforderlich. Der Bebauungsplan 75 „Bezirkssportund Kleingartenanlage Lützel (Schartwiesenweg) setzt für die jeweiligen Flächen „Grünfläche mit Zweckbestimmung Sport bzw. Öffentliche Grünfläche mit Zweckbestimmung Dauerkleingärten“ fest.

13. Warum wurden Nichtbeachtung bzw. Verstöße gegen die Pachtauflagen Jahrzehnte lang geduldet und wofür werden die jährlichen Pachteinnahmen (seit über 50 Jahren) genutzt? Bsp.: im Jahr 2016 ca. 20.000 €

Es handelt sich um nach Privatrecht verpachtete Flächen, bei denen die Verwaltung nicht regelmäßig Kontrollen durchgeführt hat.
Bei Groben Verstößen die der Verwaltung bekannt wurden, wurden grundsätzlich Abmahnungen ausgesprochen und versucht mit dem Pächter eine Lösung zu finden. Es wurden auch vereinzelt Kündigungen ausgesprochen und ggfls mit Räumungsklage durchgesetzt.Die geringen Einnahmen waren nicht zweckgebunden, sondern Teil des Gesamthaushaltes.

14. Warum ist der touristische Aspekt (Bezirkssportanlage / Teil der Bundesgartenschau) höher angesetzt als der Umwelt-& Klimaschutz in Zeiten des Klimawandels?

Ziel des Projektes ist es ein Angebot für die Naherholung der umliegenden Quartiere zu schaffen. Es soll eine grüne Naherholungszone mit Sport- und Spielangebot für die Öffentlichkeit entstehen. Es trägt damit auch zur Gesunderhaltung bei. Es war nie Ziel ein touristisches Angebot zu schaffen. Touristen sind natürlich eingeladen die Anlagen zu nutzen.

15. Welche Alternativen zum Standort „Uferpark“ wurden im Vorfeld mit welchem Ergebnis geprüft? Bsp.: Standortverwaltung Feste Franz

Keine, da gerade dieses Gelände neu gestaltet werden sollte

16. Warum wurden Betroffene (Pächter/Besitzer) und Anwohner nicht von Anfang an an den Planungen beteiligt (reale Partizipation) und nur unzureichend (NUR online während
der Lockdowns oder in den Sommerferien) informiert

Aus Sicht der Verwaltung wurden die Betroffenen umfassend einbezogen.

17. Inwieweit besteht ein öffentliches Interesse an den angekündigten/angedrohten Enteignungen von Kleingärten in Privatbesitz und auf welche rechtliche Grundlage beruft
sich die Stadt dabei?

Das öffentliche Interesse wird rechtlich gesehen durch den Bebauungsplan und den vom Stadtrat beschlossen Ausbauplan bekundet. Eventuell erforderliche Enteignungen werden bei der SGD beantragt. Dort wird ein Verfahren nach den Regelungen des Baugesetzbuches durchgeführt.

18. Besteht ein unabhängiges Gutachten über eine mögliche Gefährdung des bestehenden Hochwasserschutzes durch die baulichen Maßnahmen für den „Uferpark“?

Dadurch das der Uferpark aus sehr großen Freiflächen und wenig Bauten bestehen wird, sieht die Verwaltung den Hochwasserschutz als nicht gefährdet Ein Gutachten wurde nicht erstellt. Es werden eher noch Einbauten in Form von Gartenhäusern und Zaunanlagen entfernt, die den Abfluss des Hochwassers zur Zeit eher behindern.

19. Wie will die Stadt Koblenz die Biodiversität und die Vernetzung der Fauna des vorhandenen Standorts (Kleingartengelände) ersetzen?

Ein faunistisches Gutachten ist in Arbeit. Die erforderlichen Maßnahmen werden dann mit Amt 36 und der SGD Nord abgestimmt.

20. Welches Konzept verfolgt die Stadt Koblenz zur Umsiedlung gefährdeter Arten aus dem Gebiet des Uferparks und ist diese Teil der Umweltverträglichkeitsprüfung?

Eine UVP ist aus derzeitiger Sicht des EB 67 nicht erforderlich. Das beauftragte Artenschutzgutachten (s. Frage 1) sowie das faunistische Gutachten (s. Frage 19) werden nach Fertigstellung mit der SGD Nord besprochen.

Immobilienstand in Koblenz

1. Wie viele Immobilien befinden sich im Besitz der Stadt Koblenz und der städtischen Unternehmen? Wir bitten darum, die Antwort zusätzlich als Auflistung nach Stadtteil und Unternehmen zu geben.

2. Wieviel Wohneinheiten befinden sich im Besitz der Stadt Koblenz und der städtischen Unternehmen? Wir bitten darum, die Antwort zusätzlich als Auflistung nach Stadtteil und Unternehmen zu geben.

 

Stadt selbst

Anzahl Häuser

Anzahl Wohneinheiten

Stadtteil

 

2

2

Altstadt

 

4

4

Arzheim

 

2

2

Asterstein

 

2

2

Ehrenbreitstein

 

2

2

Goldgrube

 

1

1

Güls

 

1

1

Karthause-Nord

 

1

1

Karthäuserhofgelände

 

3

3

Lützel

 

1

1

Metternich

 

1

1

Mitte

 

2

2

Moselweiß

 

1

1

Oberwerth

 

3

3

Rübenach

Summe

26

26

 

.

Unternehmen

Anzahl Häuser

Anzahl Wohneinheiten

Stadtteil

Stadtwerke GmbH

5

13

Oberwerth

 

1

3

Altstadt

Flugplatz Koblenz/Winningen GmbH

0

1

Flugplatz Winningen

WFG mbH

3

29

Altstadt

 

2

10

Moselweiß

Sporthalle Oberwerth GmbH

1

1

Oberwerth

EVM gGmbH

4

6

Südl. Vorstadt/Rauental

Stadtentwässerung

3

12

Wallersheim

Summe

19

75

 

.

Kobl. Wohnbau GmbH

Anzahl Häuser

Anzahl Wohneinheiten

Stadtteil

 

5

34

Altstadt

 

1

6

Arenberg

 

21

71

Asterstein

 

1

1

Bubenheim

 

6

32

Ehrenbreitstein

 

75

505

Goldgrube

 

9

33

Horchheim

 

2

8

Immendorf

 

33

207

Karthause

 

1

3

Lay

 

84

608

Lützel

 

6

38

Metternich

 

5

40

Moselweiß

 

152

983

Neuendorf

 

9

18

Niederberg

 

1

2

Oberwerth

 

3

14

Pfaffendorf

 

6

31

Pfaffendorfer Höhe

 

72

540

Rauental

 

1

2

Stolzenfels

 

2

2

Wallersheim

Summe

498

3195

 


Hinzu kommen noch Wohneinheiten, die im Eigentum des Gemeinschaftsklinikums Mittelrhein sind und sich auf die Standorte der Krankenhäuser verteilen. Das Pflegeheim am Kemperhof hat 106 Zimmer. 3. Wie hoch ist der durchschnittliche Mietpreis pro Quadratmeter in Koblenz? Wir bitten darum, die Antwort zusätzlich als Auflistung nach Stadtteil und Unternehmen zu geben. Hierzu verweisen wir zunächst auf den vor kurzem im Stadtrat (16.3.2023) vorgestellten Mietspiegel der Stadt. (BV/0027/2023). Eine Auflistung nach Unternehmen bedarf eines unverhältnismäßig hohen Rechercheaufwandes, so dass hier auf den Mietspiegel verwiesen wird.

 

Stadtteil

Durchschn. Nettomiete/m2

 

Stadtteil

Durchschn. Nettomiete/m2

Altstadt

8,30

 

Lay

6,84

Arenberg

7,24

 

Lützel

7,12

Arzheim

6,96

 

Metternich

8,07

Asterstein

7,53

 

Mitte

8,11

Bubenheim

7,45

 

Moselweiß

7,57

Ehrenbreitstein

7,67

 

Neuendorf

6,95

Goldgrube

7,35

 

Niederberg

7,31

Güls

7,11

 

Oberwerth

8,70

Horchheim

7,52

 

Pfaffendorf

7,82

Horchheimer Höhe

7,88

 

Pfaffendorfer Höhe

6,64

Immendorf

6,31

 

Rauental

7,37

Karthause Flugfeld

6,65

 

Rübenach

7,32

Karthause Nord

7,93

 

Stolzenfels

6,36

Karthäuserhofgelände

8,09

 

Südl. Vorstadt

8,05

Kesselheim

6,48

 

Wallersheim

7,20

 

4. Wie hoch ist der durchschnittliche Mietpreis pro Quadratmeter in den in Wohnungen der Stadt Koblenz und den städtischen Unternehmen? Wir bitten darum, die Antwort zusätzlich als Auflistung nach Stadtteil und Unternehmen zu geben.

Die Mieten in den Wohnungen der Stadt orientieren sich in den einzelnen Stadtteilen grundsätzlich am Mietspiegel und können daher der unter 3. eingefügten Übersicht entnommen werden. Die Koblenzer Wohnbau GmbH gibt eine stadtweite Durchschnittsmiete von 6,62 €/m² an und führt keine nach Stadtteilen differenzierte Übersicht.

5. Wie viel Prozent der Immobilien in Koblenz befinden sich im Besitz Stadt Koblenz und der städtischen Unternehmen? Wir bitten darum, die Antwort zusätzlich als Auflistung nach Stadtteil und Unternehmen zu geben.

Dies bedarf eines unverhältnismäßig hohen Rechercheaufwandes, selbst wenn bei der Fragestellung nur die wohnbaulich genutzten oder überwiegend wohnbaulichen genutzten Immobilien gemeint waren. Die Ergebnisse der letzten Vollerhebung der Wohngebäude beziehen sich auf das Jahr 2011, die 2022er Erhebung ist noch in der Auswertung, so dass hier auf eine spätere Berichterstattung der Fachdienststelle Kommunalstatistik verwiesen werden muss.

6. Wie viel Prozent der Wohneinheiten in Koblenz befinden sich im Besitz Stadt Koblenz und der städtischen Unternehmen? Wir bitten darum, die Antwort zusätzlich als Auflistung nach Stadtteil und Unternehmen zu geben.

Siehe Antwort zur Frage 5. Im Jahr 2011 hatte die Stadt ca. 39.000 Mietwohnungen, so dass bei den oben aufsummierten 3296 Wohneinheiten der Stadt und der städtischen Unternehmen dies ein Prozentanteil von 8,5 % ergäbe.

7. Sind der Stadt Koblenz die Eigentumsverhältnisse der nicht-städtischen Immobilien und Wohneinheiten bekannt? Wenn ja, bitten wir darum, diese darzulegen. Wenn nein, warum nicht?

Sie können aus den Liegenschaftsdaten zumindest bezüglich der Grundstücke abgeleitet werden, allerdings nicht bezüglich der Wohnungsverhältnisse in den Immobilien. Hierzu wird die Auswertung der 2022er Erhebung voraussichtlich Ergebnisse erbringen, die dem o.g. Wunsch der Darlegung entgegenkommen könnte. Hingewiesen werden muss darauf, dass die Liegenschaftsdaten originär beim Grundbuchamt (Amtsgericht) geführt und dann nachrichtlich an die Vermessungs- und Katasterverwaltung übermittelt werden. Sie können nur bei einem berechtigen Interesse (z.B. Kaufinteresse) als Einzeldaten dort angefordert werden, so dass der Verwaltung hier eine umfassende Auswertung im Sinne der o.a. Darlegung nicht möglich sein wird.

Anfrage: Landestariftreuegesetz

1.  Gibt es bei Ausschreibungen der Stadt Koblenz Anforderungen die Anforderung soziale Aspekte beinhalten. Das umfasst besonders die Möglichkeit die Beschäftigung von Auszubildenden und Langzeitarbeitslosen, sowie die Entgeltgleichheit von Mann und Frau, wie sie das LTTG §1 (3) im Besonderen vorsieht?

  • Wenn nein, warum nicht?

2.  Wie oft wurde von der von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, Einsicht in die Unterlagen der Unternehmen zu nehmen, aus denen Art, Umfang, Dauer und tatsächliche Entlohnung von Beschäftigungsverhältnissen hervorgehen oder abgeleitet werden können? (bitte für die Jahre 2015 bis einschließlich 2019 aufschlüsseln)

  • Wie oft wurde von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, Einsicht in die Unterlagen der Nachunternehmen zu nehmen, aus denen Art, Umfang, Dauer und tatsächliche Entlohnung von Beschäftigungsverhältnissen hervorgehen oder abgeleitet werden können (bitte für die Jahre 2015 bis einschließlich 2019 aufschlüsseln)

3.  Falls es schuldhafte Verstöße gegen das LTTG gab, wurde von der Möglichkeit Vertragsstrafen zu verhängen Gebrauch gemacht oder wurden Unternehmen oder Nachunternehmen von Ausschreibungen ausgeschlossen?

Anfrage: Arbeit und Beschäftigung für Menschen mit Behinderung

  1.    Werkstätten für Menschen mit Behinderung 
  • Welche Werkstätten für Menschen mit Behinderungen gibt es in Koblenz?
  • Wie hoch ist das Entgelt, das Werkbeschäftigte im Durchschnitt in diesen Werkstätten erhalten?
  • Welche Werkstätten wurden von der Stadt mit welchen Aufträgen bedacht? Wie hoch war das Auftragsvolumen?
  • Hat die Stadt die Möglichkeit, bei Werkstätten das Landestariftreuegesetz (LTTG) anzuwenden?


2. Integrationsbetriebe & Betriebe mit Integrationsabteilungen

 

  • Welche Integrationsbetriebe und Betriebe mit Integrationsabteilungen gibt es in Koblenz?
  • Welche dieser von Integrationsbetrieben und Betrieben mit Integrationsabteilungen hergestellten Produkte und angebotenen Dienstleistungen würden von der Stadt benötigt?
  • Welche Integrationsunternehmen und Unternehmen mit Integrationsabteilungen wurden von der Stadt mit Aufträgen bedacht? Um wie viele Aufträge handelte es sich jeweils und wie hoch war das Auftragsvolumen?
  • Hat die Stadt die Möglichkeit, das Landestariftreuegesetz (LTTG) bei Integrationsbetrieben und Betrieben mit Integrationsabteilungen anzuwenden?
     

    Die Antworten finden Sie unter folgendem Link https://buergerinfo.koblenz.de/vo0050.php?__kvonr=31444

Anfrage: ASD-Stellen und Schulsozialarbeit

In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 17.10.2019 wurden unter dem Punkt Ö4 Gelder für den Ausbau der Schulsozialarbeit auf den weiteren Gremienweg gebracht und auch im Haushalt berücksichtigt. Des Weiteren wurde in der gleichen Sitzung der Mehrbedarf von 4,75 ASD-Stellen bekannt, welche dann auch im Haushalt eingestellt wurden.  In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 28.08.2019 wurde bereits über große Probleme bei dem ASD berichtet. So hieß es, es gäbe eine hohe Fluktuation und Vakanzen. Wir fragen deshalb:

 

  1. Sind alle bisherigen ASD-Stellen, die bisher vakant waren, besetzt? Wenn nein, warum nicht?
  2. Sind die neu geschaffenen ASD-Stellen besetzt worden? Wenn nein, warum nicht?
  3. Wurden, wie in der Sitzung am 28.08 angekündigt, alle ASD-Verträge, mit Ablauf von 6 Monaten, entfristet?
  4. Werden neue ASD-Verträge grundsätzlich unbefristet? Wenn nicht, warum?
  5. Gibt es weiterhin Probleme beim ASD? Wenn ja, welche?
  6. Wurde eine externe Evaluation der Arbeit im ASD vorgenommen? Mit welchen zentralen Ergebnissen? Wenn nicht, warum?
  7. Wurde regelmäßige Supervision beim ASD installiert? Wenn nicht, Warum?
  8. Wurden Fortbildungsmaßnahmen für die Mitarbeitenden im ASD geschaffen? Wenn nicht warum?
  9. Wurden die Stellen für die Schulsozialarbeit ausgeschrieben und besetzt? Wenn nein, bis wann ist damit zu rechnen?
     

    Die Antworten finden Sie unter folgendem Link https://buergerinfo.koblenz.de/vo0050.php?__kvonr=31446