Risikogruppen freistellen!

In der Coronakrise müssen vor allem diejenigen geschützt werden, die einem besonderen Risiko ausgesetzt sind. Das gilt insbesondere für Menschen über 50 und/oder Menschen mit Vorerkrankungen. Besonders in städtischen und stadtnahen Betrieben muss es Angestellten der Risikogruppe gestattet werden, dem Arbeitsplatz fern zu bleiben und sich nicht den riskanten Arbeitsweg auszusetzen, ohne Kündigung oder finanzielle Einbußen befürchten zu müssen. Das gilt insbesondere für Erzieher*innen, die im Kontakt mit Kindern einem besonderen Risiko ausgesetzt sind.

 


Bisherige Maßnahmen: