Mietfreiheit möglich machen!

Die Immobilienwirtschaft trägt nicht zum Gemeinwohl bei, im Gegenteil: Sie spaltet die Gesellschaft. Aus diesem Grund bedürfen insbesondere sozial Benachteiligte wie Hartz-IV-Empfängerinnen, Menschen in schwierigen Lebenslagen wie Alleinerziehende, Seniorinnen mit Minirente und junge Familien des Schutzes durch die Solidargemeinschaft. Sie sind aktiv zu unterstützen, wenn ihre Lage erfordert, dass die Mietzahlung ausgesetzt wird. Es gilt ein umfassender Kündigungsschutz. Eine Güterabwägung muss immer dem Sozialprinzip zugunsten der Mieter*innen folgen.


Bisherige Maßnahmen: