Kleine Anfrage zu Austritten aus Kirchen, Religionsgemeinschaften oder Weltanschauungsgesellschaften des öffentlichen Rechts
1. Wie viele Menschen sind in den Jahren 2019,2020 und 2021 aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder einer Weltanschauungsgesellschaft des öffentlichen Rechts ausgetreten?
Beim Standesamt wurden in den Jahren 2019, 2020 und 2021 bis zum 15.12.2021 folgende Anzahl an Austrittserklärungen aufgenommen: 2019 = 988 2020 = 857 2021 = 1219
2. Wie hoch sind aktuell die Gebühren für einen Kirchenaustritt?
Die Gebühr für eine Erklärung über den Kirchenaustritt ist in § 1 der Landesverordnung über die Gebühr für Amtshandlungen nach dem Landesgesetz über den Austritt aus Religionsgemeinschaften (Besonderes Gebührenverzeichnis) in der Fassung vom 17.09.2015 geregelt. Danach beträgt die aktuelle Gebühr 30 €.
3. Welche konkreten Arbeitsschritte fallen bei der Stadt Koblenz an?
Die Aufgabe für die Beurkundung von Kirchenaustritten ist im Landesgesetz überden Austritt aus Religionsgemeinschaften in der Fassung vom 18.06.2019 geregelt. Es handelt sich dabei um eine Auftragsangelegenheit. Nach den gesetzlichen Bestimmungen ist über den Kirchenaustritt eine Erklärung aufzunehmen, die dann durch den Mitarbeitenden des Standesamtes öffentlich zubeglaubigen ist. Im Anschluss erfolgt noch eine gesetzlich vorgeschriebene Mitteilung an die Religionsgemeinschaft und an das Bürgeramt. Im Bürgeramt wird dann der Eintrag über eine gespeicherte Religionsgemeinschaft im Melderegister gelöscht. Die Änderung im Melderegister löst dann u.a. gesetzlich vorgeschriebene Mitteilungen an das Bundesamt der Finanzen und das kirchliche Meldesystem aus.
4. Welche Kosten entstehen der Stadt durch die Wahrnehmung dieser Aufgabe?
Da es sich um eine Auftragsangelegenheit handelt, erfolgt keine Gebührenkalkulation durch die Stadt Koblenz. Die Gebühren sind wie unter 2. erläutert landeseinheitlich festgelegt.
5. Besteht zwischen der festgelegten Gebühr und den tatsächlichen Kosten eine Differenz und falls ja, wie hoch ist diese und wodurch ist sie begründet?
Da wie unter 2. ausgeführt keine Gebührenkalkulation erfolgt, kann auch eine evtl. Differenz nicht beziffert werden. Wenn man aber zugrunde legt, dass die Bearbeitung beim Standesamt in der Regel eine Bearbeitungszeit von 15 Minuten nicht überschreitet, die Aufgaben von Mitarbeitenden mit der Befähigung für das zweite Einstiegsamt bearbeitet werden und hier im Vergleich die Verrechnungssätze nach dem Besonderen Gebührenverzeichnis über die Gebühren der allgemeinen und inneren Verwaltung heranzieht, wo eine Tätigkeit bis zu 15 Minuten mit 15,1O € beziffert wird, ist davon auszugehen, dass die Aufgabe kostendeckend wahrgenommen werden kann.
6. Ist es durch die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises möglich, online aus einer Kirche auszutreten?
Eine Erklärung über einen Kirchenaustritt kann aktuell nur persönlich beim Standesamt erklärt werden.
7. Warum ist es nicht möglich den Austritt online zu erklären?
Das Landesgesetz über den Austritt aus Religionsgemeinschaften schreibt in § 2 zwingend vor, dass der Kirchenaustritt bei der zuständigen Behörde persönlich zu erklären und die Erklärung öffentlich zu beglaubigen ist. Eine Online-Erklärung ist daher aktuell rechtlich nicht möglich. Hierzu muss der Landesgesetzgeber erst den rechtlichen Rahmen schaffen und das Landesgesetz über den Kirchenaustritt entsprechend ändern.
Kleine Anfrage zur finanziellen Lage Koblenzer Gastronomiebetriebe
Von der Verwaltung am 01.09.2020 beantwortet
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Langner,
ich bitte Sie, mir folgende Fragen zu beantworten:
- In welchem Ausmaß sind in Koblenz Gastronomiebetriebe durch die Corona-Krise finanziell geschädigt worden?
Über das tatsächliche Ausmaß der „finanziellen Schädigung“ der Koblenzer Gastronomiebetriebe liegen - wie auch zu Unternehmen aus anderen Branchen - der Stadtverwaltung keine dezidierten und belastbaren Angaben vor.
Der tatsächliche Schaden lässt sich erst mit Ablauf des Wirtschaftsjahres für die Unternehmen ermitteln. Die Ertragskraft der Unternehmen wird sich dann in der Höhe ihrer endgültigen Gewerbesteuerveranlagung 2020 widerspiegeln. Dies wird jedoch erst zukünftig durch das Finanzamt ermittelt - Wie vielen Betrieben droht deshalb Insolvenz oder die Schließung?
Vgl. Antwort zu Frage 1).Ergänzend kann auf die Pressemitteilung des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz vom 04.06.2020 verwiesen werden, aus der Folgendes hervorgeht[1]:
„Die meisten Insolvenzanträge stellten Unternehmen, deren wirtschaftlicher Schwerpunkt den Wirtschaftsabschnitten „Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen“ (33 Anträge) und Baugewerbe (30) zuzurechnen ist. Es folgen Unternehmen mit Schwerpunkt im „ Verarbeitendes Gewerbe“ (24) und „Gastgewerbe“ (20). ...
Die monatliche Insolvenzstatistik gibt Auskunft über das Insolvenzgeschehen und ist damit ein wichtiger konjunktureller Spätindikator. Erhebungsbasis sind die Meldungen der Amtsgerichte über die beantragten Verfahren.
Durch das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020 wurde die Insolvenzantragspflicht bis vorerst zum 30. September 2020 ausgesetzt. Unternehmen, deren Insolvenzreife auf den Auswirkungen der Corona-Pandemie beruht und die Aussichten darauf haben, eine bestehende Zahlungsunfähigkeit zu beseitigen, sind somit vorerst von der Insolvenzantragspflicht befreit. Vor diesem Hintergrund ist davon auszugehen, dass die Anzahl der tatsächlich wirtschaftlich eingetretenen Insolvenzfälle größer ist als die den Amtsgerichten gemeldete und folglich in der Statistik nachgewiesene Anzahl.
- Wie viele Betriebe haben sich mit der Bitte um finanzielle Unterstützung oder der Bitte um Erlass von städtischen Gebühren an die Stadt gewandt?
Eine ämterübergreifende Abfrage nach den für die Unternehmen relevantesten Geschäftsbeziehungen mit der Stadtverwaltung Koblenz führte zu folgendem Ergebnis:
Im Bereich der Gewerbesteuerforderungen lagen 137 Stundungsanträge für die Branche Einzelhandel und Gastronomie vor. Stundungsanfragen für Grundbesitzabgaben haben 2 Unternehmen, für die Vergnügungssteuer 1 Unternehmen gestellt.
Der Erlass von Miet- und Pachtzahlungen auf städtischen Niederlassungen wurde von 12 Unternehmen in Anspruch genommen. Insgesamt wurden bei 9 Unternehmen/ Gewerbetreibenden bis zum 30.06.2020 Vollstreckungsmaßnahmen ausgesetzt, nach diesem Zeitpunkt wurden Zahlungspläne nach der jeweiligen Einkommens- und Vermögenssituation der Betroffenen im Einvernehmen mit den Schuldnern erstellt.
Darüber hinaus sei erwähnt, dass im Jahr 2020 aufgrund des am 07.04.2020 veröffentlichten „Maßnahmenpaketes der Stadt Koblenz zur Hilfe in der Corona-Krise“ keine Erhebung von Sondernutzungsgebühren an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in Koblenz erfolgt.
[1] Quelle: http://www.statistik.rlp.de/no cache/de/einzelansicht/news/detail/News/2954/
Kleine Anfrage zum Tourismus in Koblenz
Von der Verwaltung am 31.08.2020 beantwortet
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Langner,
ich bitte Sie mir folgende Fragen zu beantworten
- Wie viele Fahrradleihanbieter gibt es im Stadtgebiet?
Ohne die Frage abschließend beantworten zu können, der Koblenz-Touristik sind fünf Fahrradleihanbieter in Koblenz bekannt.
- Wie viele Tourist*innen kommen jährlich nach Koblenz?
-
2010 2011 2012 2013 2014 Gäste 257.612 351.937 322.284 332.451 337.173 Übernachtungen 504.611 678.097 606.099 627.627 640.089 2015 2016 2017 2018 2019 Gäste 352.051 353.656 356.850 361.775 381.388 Übernachtungen 664.354 675.756 689.331 700.141 732.020
-
- Wie viele davon aus dem Schifffahrtstourismus? Bitte im Vergleich der letzten 10 Jahre.
2014
2015
2016
2017
2018
2019
Schiffe
127
115
132
144
158
153
Anlegevorgänge
1.351
1.371
1.728
1.442
1.402
1.602
Gäste
162.773
177.214
198.348
200.936
196.516
220.093
Anmerkungen:
Die oben stehenden Zahlen beziehen sich auf den von der Koblenz-Touristik verantworteten Bereich am Peter-Altmeier-Ufer. Für die Steiger am Rhein gibt es keine entsprechenden Zahlen. Bei der angegebenen Gästezahl handelt es sich um einen rechnerischen (Maximal- )Wert. Die Reedereien geben die Kapazität der Schiffe an, nicht aber die tatsächliche Auslastung. Die Zahl der Schiffsgäste ist nicht in der Zahl der Gäste in der Tabelle bei Frage zwei enthalten. - Wie viele Passagier-Schiffe legen pro Jahr in Koblenz an?
s. Tabelle Antwort zu 3.
- Wurde in der Vergangenheit die Luftverschmutzung am Rheinufer gemessen?
In den Kaiserin-Augusta-Anlagen hängt ein sog. Passivsammler für den Luftschadstoff N02. Dieser misst die Stickstoffdioxid-Konzentration in der Luft. Andere Schadstoffe werden nicht gemessen, da Stickstoffdioxid der einzige Luftschadstoff war, für den in Koblenz Grenzwertüberschreitungen festgestellt wurden (über die ZIMEN-Messstationen des Landes).
- Wie hoch sind die Anteile an Schwefelverbindungen und Feinstaub bei diesen Messungen?
Weder Schwefelverbindungen noch Feinstaub werden am Rheinufer gemessen, da für beide Schadstoffe in den vergangenen Jahren keine Überschreitungen an den ZIMEN- Messstationen gemessen wurden. Aus diesem Grund war eine engmaschigere Überwachung dieser Luftschadstoffe nicht notwendig. Aktuell gibt es in der Stadt überhaupt keine Grenzwertüberschreitungen mehr in Bezug auf Luftschadstoffe.
- Wo werden Messungen zur Luftverschmutzung am Rhein durchgeführt?
Siehe Antwort zu 5).
Ergänzend wurde im Februar 2020 am Deutschen Eck (auf der Moselseite) ein Passivsammler errichtet, der gezielt Immissionen durch Schiffsabgase messen soll.
Hier wird ebenfalls Stickstoffdioxid und zusätzlich Benzol gemessen. Zu diesen Werten können noch keine fundierten Aussagen getroffen werden, weil es sich bei allen Grenzwerten um Jahresmittelgrenzwerte handelt und der Passivsammler noch kein Jahr hängt. Aktuell sind die Werte aber sehr niedrig.
Kleine Anfrage zur kostenlosen Toilette am Hbf
Von der Verwaltung am 19.08.2020 beantwortet
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Langner,
ich bitte Sie mir folgende Fragen zu beantworten
1) Nach unserer Kenntnis sollte in den Toiletten vor dem Hbf ein Blaulicht installiert werden um dem
Drogenkonsum auf eben jenen zu erschweren, wurde dieses Licht installiert?
Der Verwaltung war und ist diese Anforderung bis heute nicht bekannt.
2) Wenn nein, ist diese Installation geplant?
Die Installation eines Blaulichts ist nicht geplant.
2) Wie oft wird die Toilette gereinigt?
Der WC-Container wird dreimal täglich durch den Dienstleister, Firma Limbach, gereinigt
(morgens, mittags, abends).
3) Wie wird die regelmäßige Reinigung kontrolliert?
Um die Reinigung der öffentlichen Toilette am Hauptbahnhof zu kontrollieren werden durch das zuständige Sachgebiet im Zentralen Gebäudemanagement Stichprobenkontrollen durchgeführt. Zudem werden auch Reklamationen von den Taxifahrern weitergegeben. Auf diese Reklamationen wird sehr kurzfristig reagiert.
4) Gibt es belastbare Zahlen, welche eine Ausweitung der Reinigungen unterstützen?
Während der aktuell noch andauernden Probezeit dieses WC-Containers gab es vermehrt Reklamationen, sodass die Reinigung bereits von zweimal täglich auf dreimal täglich ausgeweitet wurde. Bis dato zeichnet sich ab, dass dieses Intervall ausreichend ist.
5) Wie sind die Öffnungszeiten dieser Toilette?
Die Toilette ist zwischen 06:00 Uhr und 22:00 Uhr geöffnet.
6) Weichen die Öffnungszeiten von der Toiletteneinrichtung im Hbf ab?
Das rail & fresh WC-Center im Hauptbahnhof Koblenz hat kalendertäglich von 6:00 — 23:00 Uhr geöffnet. Der WC-Container am Hauptbahnhof ist von 06:00 — 22:00 Uhr geöffnet. Um 22 Uhr wird der Container automatisch durch das vorinstallierte Schließsystem geschlossen.
7) Wenn ja, warum weichen die Öffnungszeiten ab?
Die Öffnungszeiten der beiden Toilettenanlage weichen voneinander ab, da wir in der Probephase Mehrkosten im Zuschlagszeitraum vermeiden möchten. Der Zuschlagszeitraum im Reinigungsbereich ist von 22:00 — 05:00 Uhr. Einen Bedarf für diese Betriebszeiten unserer Anlage sieht die Verwaltung nicht.
Kleine Anfrage zu Kapazitäten für Unterbringung geflüchteter Menschen
Von der Verwaltung am 22.06.20 beantwortet
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Langner,
ich bitte Sie mir folgende Fragen zu beantworten
1) Wie viele Unterkünfte für die Erstaufnahme sowie die mittelfristige Unterbringung für geflüchtete Menschen gibt es derzeit in Koblenz?
Derzeit unterhält die Stadt Koblenz 2 Gemeinschaftsunterkünfte. Diese befinden sich im Rauental und auf der Niederberger Höhe. Darüber hinaus stehen der Stadt Koblenz 62 BImA-Wohnungen zur Verfügung. Diese Wohnungen wurden der Stadt Koblenz seitens der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben vorübergehend zur Unterbringung von Geflüchteten überlassen.
2) Wie viele dieser Einrichtungen gab es 2015?
Von diesen Einrichtungen wird die Gemeinschaftsunterkunft Rauental seit 2015 betrieben.
3) Wie viele Unterkünfte sind derzeit noch aktiv und mit welcher Belegung?
Die eingangs genannten Gemeinschaftsunterkünfte Rauental und Niederberger Höhe sowie die BlmA-Wohnungen sind derzeit aktiv. Hinsichtlich der Belegung sind aktuell in der Gemeinschaftsunterkunft Niederberger Höhe 52 Personen, in der Gemeinschaftsunterkunft Rauental 76 Personen sowie in den BlmA-Wohnungen 269 Personen untergebracht.
Hierbei handelt es sich um Angaben die aufgrund von Zu- und Wegzügen variieren können.
4) Wie werden die vorhandenen Kapazitäten durch die Stadt berechnet?
Die Kapazitäten in den Gemeinschaftsunterkünften sowie in den BlmA-Wohnungen werden anhand der zur Verfügung stehenden Fläche festgelegt.
5) Welchen Behörden werden die aktuellen Zahlen der Kapazitäten gemeldet? Gehen diese auch an das BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge)?
Die in Rheinland-Pfalz für die Zuweisung von Asylbegehrenden zuständige Behörde ist die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD). Diese verteilt die Personen entsprechend dem Königsteiner Schlüssels auf die Kommunen in Rheinland-Pfalz und hat dementsprechend Kenntnis über die Anzahl der Zuweisungen an die Stadt Koblenz. Ein Austausch zwischen der Kommune und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) findet nicht statt, da hier die Zuständigkeit bei der ADD obliegt. Die Belegungszahlen werden unsererseits regelmäßig an die entsprechenden zuständigen Polizeiinspektionen weitergegeben. Der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben werden in turnusmäßigen Abständen die Belegungen innerhalb der 62 BlmA-Wohnungen übermittelt.
6) Wann und wie schnell handelt die Verwaltung bezüglich der Unterbringung von Menschen in Not, sobald die vorhandenen Kapazitäten weitergegeben wurden?
Die Stadt Koblenz bekennt sich zu ihrer Verantwortung, asylbegehrende Personen adäquat unterzubringen und versucht die vorhandenen Kapazitäten bestmöglich zu nutzen. Die Handlungen der Verwaltung erfolgen unmittelbar nach Kenntnisnahme darüber, dass der Stadt Koblenz weitere schutzsuchende Personen zugewiesen worden sind.
Was ist eine kleine Anfrage?
Eine kleine Anfrage ist eine auf wenige Punkte begrenzte Fragestellung eines Ratsmitgliedes an die Stadtverwaltung bzw. den Oberbürgermeister. Sie ist ein Instrument der parlamentarischen Kontrolle.
Der Unterschied zu einer normalen oder großen Anfrage besteht im Umfang der Anfrage und dass hier oft nur von einzelnen Ratsmitgliedern, statt von der ganzen Fraktion gefragt wird.
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